Waffengesetznovelle: Haben Polizisten eine Beamtenehre ähnlich Schweigepflicht ?

Rolf Roessing

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Angenommen, diese merwürdigen neuen Gesetze gelangen in Kraft und mir sei an einer offiziellen Regelung meines "Altbestandes" gelegen.
Ich wende mich voller Vertrauen an meine nächstgelegene Polizei Dienststelle um mich zu informieren, welche Möglichkeiten ich habe und entsprechende Anträge zu stellen.
Damit versorge ich die Brüder aber mit der nicht wenig brisanten Information, dass ich derartige, dann verbotene Gegenstände besitze.
Dürfen die diese Information gegen mich verwenden?
Etwa direkt mal meine Bude filzen und versuchen, mir das Zeug abzunehmen?
Solange ich keinen ensprechenden Wisch (Erlaubnis zum Behalten) in Händen hätte, währe der Besitz ja illegal. So ein bisschen Henne-Ei-Problem.
Da fände ich es ziemlich uncool, wenn einem die Ehrlichkeit einen Streich spielen würde und halte eine Art Schweigepflicht für sinnvoll.
Ebenso eine Verpflichtung solcher Organe zur Aufklärung

Ausserdem fände ich es ziemlich scheisse, nur wegen zweier Messerchen, die zum Zeitpunkt des Kaufes völlig korrekt waren, künfig wieder(hatte früher mal Pistolen - verkauft mal mir das alles auf den Sack ging) in die Kriminellenecke gedrängt zu werden. Sind ja bloss zwei süsse kleine Tachys und keine Perschings...
In der selben Zelle wie Waffenschieber und Terroristen fühle ich mich dann unbehaglich. Mein moralisches Empfinden klassifiziert den Besitz der beiden Babies eher wie "Kaugummi auf den Boden spucken" oder "zu Fuss über eine rote Ampel laufen, wenn die nächsten zwei Stunden sicher kein Auto kommt" ...

Ich habe völlig den Überblick verloren, was sich die Oberen denn nun tolles ausdenken, um uns kriminalisieren zu können, aber welche Vorstellungen gibt es zu Regelung des Altbestandes denn konkret?
Messer nur im Panzerschrank ist ja auch öde. Wird es eine Erlaubnis zum Führen geben? Ist überhaupt eine Regelung geplant?
Auf sittenwiedrige Enteignung alla "Vernichten!" habe ich verdammt wenig Bock.
Wenn ich nur wegen den beiden Babies dann kriminell bin, dann könnte ich ja auf die tolle Idee kommen, gleich noch ne Uzi und ne USP mit Dämpfer und Laser und so fünf bis sechs Stinger in der selben Grube zu vergraben?!
Währe ja dann ein Delikt, oder?

Ne, lass ma, hoffe die denken sich ausnahmsweise was halbwegs gangbares aus und informieren auch mal entsprechend. Ich möchte meine Handlungsanweisung zum Verbleib meiner Altbestände nicht aus der Bildzeitung lesen müssen. Information ist eh ein Thema. Ausser vielleicht in einem Forum Waffenrecht oder über die Links hier erfährt man doch überhaupt garnichts von den Inhalten der Novelle.
Was die Medien brigen, ist doch bloss gequirlter Kuhdung. Zitate der persönlichen Meinung irgend welcher politischer Randfiguren morgens kurz vor der Toilette: "Ich finde, ähm, ja, äh, ja ich finde, das Land muss sicherer werden!" Yo, da kann die Allgemeinheit nur zustimmen und daher das Gesetzt gutheissen. Was da wirklich für ein Unsinn drinn steht, erfährt kein Mensch.

Aber, kann man dann einen Polizisten fragen??
"Mal angenommen, ein Freund hättte so etwas, was könnte er damit jetzt machen?"
Böse Falle.
 
Moin Rolf !

Das ist eine gute und berechtigte Frage, sie ist ja wohl auch in den Briefen an die MdB's gestellt worden:
"Wie soll das Verbot kontrolliert, bzw. durchgesetzt werden?"

Ich vermute ganz unverbindlich, dass es eine Übergangsfrist geben wird, in der die Gegenstände in irgendeiner Art und Weise übergeben werden können, ohne dass jemand dafür belangt wird, und die Sache ist damit erledigt, von "Amnestie" hab ich schon Leute reden hören.

Sollte diese Frist, sofern sie denn eingeführt wird, abgelaufen sein, könnte ich mir vorstellen, dass die Sachen genauso unbürokratisch abgewickelt werden - allerdings wenn man an den Falschen gerät, könnte der auch fragen
"So, dann wollen sie sich jetzt selbst anzeigen?"

Schweigepflicht im Sinne von Beichtgeheimnis gibt es nicht, nach aussen darf nicht erzählt werden, aber jede eingehende Meldung, die irgendeine Aktivität zur Folge haben könnte, wird im Diensttagebuch eingetragen, und das wird von Schicht zu Schicht weitergeführt.

Vielleicht kennst Du eine Polizisten, den Du privat fragen könntest, allerdings hat er dann auch schon Kenntnis, die dienstlich relevant sein kann, und das könnte ein Problem(chen) werden, für Euch beide.

Aber zu dieser Frage wird es bestimmt bald eine DVO zum WaffG geben...

Fällt mir gerade noch ein:
Dienstliche Verschwiegenheit ist keine "Einbahnstrasse", soll heissen, dass nicht nur Dienstinterna intern bleiben müssen, sondern auch Kenntnisse, die von aussen nach innen gelangen.
Dass aber intern von aussen zugetragene Kenntnisse besprochen werden, lässt sich nicht verhindern.

Man kann auch ganz unverbindlich nach speziellen Sachen fragen, sofern man selbst betroffen ist, beispielsweise, dass man sammelt, und genaueres wissen möchte, aber dann ist man "drin" - ich würde erst mal abwarten, was sich noch ergibt, um auf "neutralem" Wege soviel wie nötig herauszufinden, bevor ich den offiziellen, unangenehmen Weg gehen müsste, beispielsweise wenn ein "planmässiger" Anwaltsbesuch ansteht, nach dem Termin noch interessehalber mal nachkarten, ob etwas über das neue Gesetz XY bekannt ist.

Gruß Andreas/L
 
Last edited:
Möglicherweise beschränkt sich der Berliner Dilettantenclub ja darauf, Kauf, Verkauf und Umgang deiner Babies zu verbieten. Dann wäre der Besitz des Altbestandes legal.
Zu Rolfs Frage :
Wenn nach Inkrafttreten eines Besitzverbots und Ablauf von Übergangsfristen jemand einem Polizisten erzählt, daß er noch solche Messer besitzt, kann dies selbstverständlich gegen ihn in einem Ermittlungsverfahren verwendet werden. Ein Durchsuchungsbeschluß kann aufgrund der schriftlich niedergelegten Zeugenaussage des Beamten erfolgreich beantragt werden, wenn der verbotene Besitz eine Straftat darstellt. Wird der Verstoß nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt, muß diese mit einer hohen Höchstgeldbuße (nach meiner Erfahrung 25.000 Euro und sehr viel höher) bedroht sein, damit der schwerwiegende Grundrechtseingriff einer Hausdurchsuchung gerechtfertigt ist.

Fazit : Ein Blick in das neue Waffengesetz erleichtert die Rechtsfindung ! Nur dazu muß es erst einmal in Kraft treten, was ja noch ein bisschen dauern kann.
 
Unbürokratisch in Luxemburg

Mal mein Senf, vielleicht geht es ja in DE, wenn ihr mal so eingeschränkt seid wie wir:fack: , auch unbürokratisch.
Also von meinem Waffenschein für das Mission hatte ich euch erzählt.
Aber bei der Beantragung des Scheines, waren die Beamten dann doch kulant, obwohl alles seine Weg gehen musste. Denn eigentlich durfte ich das Messer ohne den Schein nicht besitzen. Also kam die Anfrage einer Selbstanzeige gleich. (Obwohl ich nicht so frech war wie ein Fraund von mir. Der nahm sein Riesen-Tauchmesser mit auf die Wache und hat es den Beamten auf den Tisch geknallt mit der Frage nach einem Schein dafür).
Ohne dass ich es irgentwie aktif machen musste, ich bemerkte es nicht mal, bekam ich in einem Umschlag zwei Scheine. Der erste "Brief" erlaubte mir das Messer erstmal zu kaufen, mit der Auflage es spätestens 15 Tage nach Erhalt ordnungsgerecht auzumelden. Doch wie gesagt war der definitife Schein gleich bei der Kauferlaubnis dabei.
Dieser Umstand war dann doch positif bei dem ganzen, denn eigentlich hätte man mir das Messer gleich bei der Beantragung des Scheines abnehmen könne. Ich hatte nie verschwiegen dass ich es schon besass.
Aber ich denke das liegt auch daran dass Polizisten auch Menschen sind mit klarem Menschenverstand. Und auf dem ganzen Weg den ich gehen musste um den Schein zu erhalten, haben fast alle Beamten mir recht gegeben, dass das Ganze eigentlich Unsinn sei, aber es sei nun mal so.
Also ich wünsche euch faire gesunde Beamte auf dem Weg der in DE noch vor euch liegt, denn keine Suppe wird so heisss gegessen wie sie gekocht wurde ! ;)
 
Also Rolf, das schlag Dir mal ganz schnell aus dem Kopf:

1. Haben die meisten Polizeibeamten keine Ahnung vom Waffenrecht, die Verfahren da nach der Methode: Erstmal alles beschlagnahmen, dann den Richter entscheiden lassen. Wenn Du deine Teile dann zurückerhältst sehen sie aus wie aus der Mülltonne gezogen

2. Wenn ein Polizeibeamter Hinweise auf eine Straftat erhält (und der Besitz eines verbotenen Gegenstandes stellt eine Straftat dar), dann ist er dazu verpflichtet diesen nachzugehen und ggfs. ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Wenn Du also von irgendjemandem wissen willst was Du zu tun hast, dann frag nen Rechtsanwalt der sich im Waffenrecht auskennt.


P.S: Ich mag keine Leute, die ihre Kaugummis auf den Boden spucken, und in Singapur gibts für sowas Knast oder Prügel:irre:
 
@ArminII
Darfst gerne versuchen, mich zu prügeln :)
Ne, Spass beiseite, find ich auch nicht soo toll und versuche das zu vermeiden und die Dinger besser zu entsorgen.

Singapur hat ja eh recht drakonische Strafen. Die Prügel überlebt man nur mit Mühe...
Die haben aber wohl auch die weltweit niedrigste Verbrechensrate.

Dein Argument, die Beamten hätten meist keinen Plan vom Waffenrecht stützen einige Erfahrungen meiner alten Schiessvereinskumpane.
Das war nicht immer lustig.
Eine Schote: Verkehrskontrolle, Kofferaum soll geöffnet werden, Mensch informiert vorher die Polizisten, dass sich legale Waffen darin befinden. Einer der Polis macht seine Pistole locker.
DAS gab richtig Stunk!

@jangs
Dann stell ich mich schon mal selisch auf die Beantragung eines Waffenscheines ( genau, keine WBK! ) für zwei Butterflies und ein paar Springer ein...
Eines davon müsste ich mal um 1mm kürzen, bevor es nach D kommen darf :)
Das sollte aber dann auch keine Rolle mehr spielen.
Wenn man gescheite Springer auf Waffenschein bekäme, währe das auch nicht verkehrt. Dann währe es die Mühe ja wert. Waffenschein für verbotene Gegenstände gibt es aber meines Wissens nicht und wird auch kaum eingeführt. Vielleicht währe das noch ein Änderungswunsche zum Gesetzt: Springer, Butterflies usw. nicht verbieten, sondern nur mit WKB / Waffenschein.
Wenns damit getan ist, solls mir recht sein. Meist ist sowas aber mit horrenden Gebühren verbunden. Führungszeugnis, Bearbeitungsbgebühr...
 
Ich will zwar keine Panik verbreiten aber ich habe schon eine Hausdurchsuchung hinter mir.
Ende 1999 wollte ein Kollege wissen was bei einer Demo alles verboten ist(Gehstöcke,Flaschen Feuerlöscher u.s.w.)ich habe dazu ein kleine Taschenbuch zuhause und weil ich das Buch nicht mitnehmen wollte habe ich die Gegenstände in mein notizbuch geschrieben.
Ca. ein Jahr später habe ich das Notizbuch weggeworfen.
Einige Wochen später klingelt es um 9Uhr vormittags an der Tür und als ich aufmache hält mir einer einen Hausdurchsuchungsbefehl unter die Nase.
Dazu muß ich sagen daß ich bis zu diesen Zeitpunkt noch NIE mit der Polizei zutun hatte,daß ich im ersten moment nur mit offenen Mund dastand und nicht wusste was daß soll könnt ihr euch sicher denken.
Gesucht wurden Waffen und Kriegswaffen,und auf der Rückseite von diesem Wisch war ein Fotokopie von meinen Notizbuch.
Die haben die Gegenstände gesucht die da standen!
Wie die gerade auf mich kamen haben sie mir nicht gesagt und als ich fragte wo ich die waffen herhaben soll meinte einer der Beamten das ich ja öfters Pakete aus den USA bekomme.
Ich denke das der Blockwart in unseren Haus meinen Müll dursucht haben muß und dann nur seine Bürgerlichen Plichten nachkam


:angry: :angry:
Gefunden haben sie dann nur ein Messer von Gil Hibben,daß sie nur daließen weil ich ihnen den Bökerkatalog zeigte.
Eigendlich wollte ich darüber nicht schreiben,denn obwohl ich im meine ganzen Leben bis dahin nur zweimal beim Schwarzfahren erwischt wurden bleibt da irgendwie was hängen.
 
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