Waffenrecht + Klingenlänge

piper

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Hallo Leute, also Ihr habts geschafft, jetzt bin ich doch noch voll kirre geworden. Ich hab jetzt den ganzen Abend die Foren durchwühlt und nirgendwo eine klare Aussage zu einer Frage gefunden die mich beschäftigt:

- wie lange darf nach dem neuen Waffenrecht die Klinge eines Folders sein ???​

Nehmen wir zum Beispiel ein Strider SNG Folder mit einer Klingenlänge von ca. 9,5 cm und einem Military-Look. Wenn ich das neue Recht richtig interpretiere, fällt dieses Messer sicher unter einen verbotenen Gegenstand, da mal abgesehen von der Klingenlänge, das Messer eindeutig eine typische Waffe darstellt und es klar auf der Hand liegt, für welche Nutzungszwecke diese Teile vorgesehen sind. Jetzt legen wir mal das Ermessen eines Beamten zugrunde und schon ist dieses Teil, auch wenns teuer ist, rechtmäßig eingezogen.

Versteht mich jetzt bitte nicht falsch, ich bin ein durchaus friedlicher Zeitgenosse und mir würde dieses Teil auch sehr gut gefallen und evtl. kauf ich es mir irgendwann.

Wenn Ihr Euch jetzt aber vorstellt, vor einem Kadi zu stehen und mit dieser Aussage konfrontiert werdet, was würde Euch dazu einfallen?

Mich würde Eure Meinung zu diesen Gedanken interessieren und eine Info zu meiner eingänglichen Frage, nach einer eindeutigen Benennung, wie lang jetzt eine Klinge sein darf.

Hoffe auf interessante Infos und bitte mal keine Querverweise, danke

MfG

Euer PIPER
 
Bei einem normalen Klappmesser ist die Klingenlänge egal. Es könnte aber sein, dass das Messer als Waffe eingestuft wird ( z.b. spyderco civilian), in diesem Fall ist das Messer erst ab 18 und darf nicht bei öffentlichen Veranstaltungen etc getragen werden. Es gibt auch kein "Anschein", also das Aussehen alleine spielt keine Rolle.
 
Spyderco Civilian z.B. stellt keinen Sonderfall dar, warum sollte es?

Jedes Messer ist potentiell eine Waffe und darf auf öffentlichen Veranstaltungen nicht mitgeführt werden.

Ansonsten regelt das Waffengesetz ganz klar, welche Messertypen verboten und welche erlaubt sind.
 
mensch leute, ihr schreibt teilweise nen ziemlichen blödsinn zusammen.
wenn ihr nicht GENAU wisst was sache ist, haltet einfach mal die klappe...

das thema wurde hier schon sooft durchgekaut, dass sogar ich als österreicher mitgekriegt hab, was in deutschland wo und wie erlaubt ist und was nicht.
 
Messer fallen dann unter das Waffengesetz, wenn es sich nach ihrer Zweckbestimmung um Hieb- und Stichwaffen handelt. Für die Zweckbestimmung maßgebend ist der Wille des Herstellers, soweit er in der Bauart des Messers zum Ausdruck kommt. Das heißt, ein Messer ist dann als Waffe anzusehen, wenn seine Machart darauf schließen lässt, dass es in erster Linie dafür bestimmt ist, durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen
der civilian ist ja nur zur SV konsipiert und auch für nichts anderes sinnvoll einsetzbar, von daher fällt er unter obige Kategorie
Für Hieb- und Stichwaffen gelten grundsätzlich folgende rechtlichen Bestimmungen.
Erwerben, Besitzen
Frei ab 18 Jahre
Führen
- Frei ab 18 Jahre
- Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen
Strafbarkeit
- Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen die Alterserfordernis
- Vergehen bei Verstoß gg. das Verbot des Führens bei öffentlichen
Veranstaltungen
Neben der Kategorie Hieb- und Stichwaffe gibt es Messerarten,
die entweder grundsätzlich verboten sind oder für die besondere
Regelungen gelten. Alle übrigen Messer sind Gebrauchsmesser
und unterliegen als solche keinen waffenrechtlichen Einschränkungen,
also
Erwerben, Besitzen
Frei ohne Altersbegrenzung
Führen
Frei ohne Altersbegrenzung

Der Text stammt bis auch meine Ergänzung in rot, aus einem Pdf des LKA BW zum Thema Jügendtypische Waffen
 
Wie gesagt, steht schon an hundert verschiedenen Stellen erläutert.

fuchs schrieb:
Jedes Messer ist potentiell eine Waffe und darf auf öffentlichen Veranstaltungen nicht mitgeführt werden.
Eine öffentliche Veranstaltung ist etwas anderes als eine Versammlung gem. VersG und selbst in zeitem Fall gilt die Aussage nicht uneingechränkt. Da steht nur in §2 Abs 3 "Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind".
 
Hallo Leute,

zunächst erstmal vielen Dank für die doch rege Informationsweitergabe innerhalb eines Tages. Ich habe den Gesetzeskram dank Beowulf jetzt doch recht gut kapiert. :super:

Was ich jedoch an unseren österreichischen Mitredner kurz mal anregen möchte:

Deine Aussage finde ich nicht sehr freundlich, da ich mich bewußt mit dieser Frage auseinandersetzen will, um mir hierüber Klarheit zu verschaffen. Meiner Meinung nach sollte ein solcher Chat, wie er hier geboten wird, jedem zur Verfügung stehen, auch wenn Fragen schon hunderte mal durchgekaut worden sind oder noch so dumm sein mögen.

Man bedenke zum einen, daß es nicht nur Fachleute gibt und zum anderen jedes Thema für eine Diskussion gut ist, da hiervon dieser Chat lebt. Kommunikation und Austausch. :hmpf:

Das ist jetzt keine bösartige Kritik, nur ein Gedankenanstoß. ;)

Vielen Dank

Piper
 
@ Piper:

Hier ist zwar nicht der chat, aber der Hinweis auf bereits bekannte Themen war schon korrekt, genauso der Hinweis auf Dieter Nuhr (...wenn man keine Ahnung hat, ...)

Konnte ich mir jetzt nicht verkneifen, aber bevor jemand auf "dieser chat" einsteigt, musste das noch schnell gesagt werden.

Gruß Andreas
 
Hallo, ich bin neu hier und habe in der letzten Zeit versucht, die waffenrechtlichen Bestimmungen in der BRD zu verstehen (hab zwar grad mein Abitur gemacht, aber dieser Paragraphendschungel mutet mir immernoch sehr kryptisch an ;) ).

Verstehe ich es richtig, dass man in Deutschland Messer von beliebiger Klingenlänge (z.b. ein Kampfmesser oder auch ein Schwert) auf der Strasse mit sich herumtragen darf, solange es sich nicht um verbotene Waffen wie Springmesser handelt und auf besagter Strasse nicht gerade eine öffentliche Veranstaltung stattfindet?
:staun:
 
Freanan schrieb:
Verstehe ich es richtig, dass man in Deutschland Messer von beliebiger Klingenlänge (z.b. ein Kampfmesser oder auch ein Schwert) auf der Strasse mit sich herumtragen darf, solange es sich nicht um verbotene Waffen wie Springmesser handelt und auf besagter Strasse nicht gerade eine öffentliche Veranstaltung stattfindet?
:staun:

Ist doch logisch, oder wie willst Du Dein im Schneidwarenladen gekauftes Messer/Schwert nach Hause bringen?
Wie willst Du sonst Dein Messer in dem Zug mitnehmen, der Dich zu dem Fuß des Berges bingt auf dem Du Deine Wandertour machst?
Wie nimmst Du Dein Messer mit auf den Campingplatz, auf dem Du mit Deinen Kumpels gerade ein Lagerfeuer mit Grillen und so veranstalten willst?

Stell Dir mal vor es wäre verboten (wie in England - lies Dir mal hierzu den Thread durch, da wirste wahnsinnig) dann würde das alles gar nicht so einfach gehen.
By the way: Auch mit einem Brotmesser kann man kämpfen (tue ich öfters, weil ich die Scheiben nicht gerade hinbekomme :) )

Take Care
 
Schwerttragen in der Öffentlichkeit ?

Hallo,
Wie sieht es denn konkret aus wenn jemand auf die Idee käme sein Katana von 120cm Gesamtlänge in der Öffentlichkeit spazieren zu tragen ? "sheated" natürlich.
Ich hatte letztens ein Gespräch mit einem Kripo Beamten der sagte mir er hätte jemanden so ein wie er sagte Samurai Schwert "abgenommen" weil es einen verbotenen Gegenstand darstellte ! er ist nicht näher auf die Gesamtumstände eingegangen, nur habe ich das Gefühl das es wohl viele Polizeibeamte gibt die selber nicht so Recht mit den Gesetzen Bescheid wissen (was sie eigentlich wissen müßten) und konfizieren erst mal vorsorglich was sie vorfinden....
oder wie ?
 
Wenns ein Kripo-Beamter war, werden die Begleitumstände wohl eher nicht alltäglich gewesen sein, die Kripo geht nämlich nicht Streife, sondern macht gezielte Hausbesuche...

Ohne Kenntnis dieser Begleitumstände muss man auch gar nicht weiter darüber spekulieren.

Gruß Andreas
 
depleteduranium schrieb:
und konfizieren erst mal vorsorglich was sie vorfinden....
Zum Selbstschutz kann Dir die Polizei sogar 'ne Packung Kaugummi abnehmen, wenn sie darin während einer Kontrolle 'ne Bedrohung für sich sieht.

Und mit 'nem Schwert rumrennen.... ich hab da so meine eigenen (unfreiwilligen :rolleyes: ) Erfahrungen:
Wenn man mit 'nem Rapier ein paar hundert Meter vom PKW zum Forumstreffen marschiert (bzw. zurück), schauen einen alle Passanten komisch an/nach. Da könnte man fast das Gefühl bekommen, dass die noch nie vorher jemanden mit 'nem Schwert auf der Straße haben rumlaufen sehen. :D :irre: Sehr interessant dabei ist, dass selbst in Gespräche vertiefte Leute aufmerksam und stumm werden. :lach:

Noch mehr Aufmerksamkeit kann man eingentlich nur noch im Kettenhemd tagsüber in der U-Bahn auf sich ziehen. -Keine Angst, dass ist mir bisher selbst noch nicht passiert.
 
Floppi schrieb:
....
Und mit 'nem Schwert rumrennen.... ich hab da so meine eigenen (unfreiwilligen :rolleyes: ) Erfahrungen:
Wenn man mit 'nem Rapier ein paar hundert Meter vom PKW zum Forumstreffen marschiert (bzw. zurück), schauen einen alle Passanten komisch an/nach. ....

Das "komische Schauen" der Leute liegt bestimmt nur an der Tatsache, dass das Rapier fast genau so lang ist, wie Du hoch bist. :p ;) :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Floppi schrieb:
Noch mehr Aufmerksamkeit kann man eingentlich nur noch im Kettenhemd tagsüber in der U-Bahn auf sich ziehen.

Dafür liebe ich Berlin. Hier kann man selbst im Kettenhemd nicht richtig auffallen. Ich kenne jemanden, der ist am Wochenende immer im Kettenhemd ausgegangen. Da haben die Leute kurz geguckt, sich ihren Teil gedacht und das wars.
Mit einem Schwert würde man hier wahrscheinlich auch nur für jemanden gehalten, der gerade zum Training fährt.
In einer Kleinstadt sieht das wahrscheinlich schon anders aus.

stay rude
braces
 
Öhm floppi lebt in hh, wir sind hier auch einiges gewohnt,
z.b. einen vorderlader auf dem flohmark kaufen und den den ganzen tag mit rumschleppen, gab keine probleme.
also was polizisten als bedrohung einstufen, ist ja wohl ihr problem, dafür werden sie ja ausgebildet.
Und wenn ein irrer, mit schaum vor dem mund, mit einem schraubenzieher wild rumfuchtelt, bin ich froh das es menschen gibt, die sich darum kümmern.
dabei kann es natürlich auch zu fehleinschätzungen kommen, shit happens.
 
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