Rome schrieb:
Danke für präzise Antworten
Prazieser als im Gesetz wird es Dir keiner sagen können.
Waffengesetz §1 schrieb:
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Das Gesetz ist wie Kaugummi, man kann es ziehen, wohin man will. Am Ende ist jede Einschätzung eine Einzelfallentscheidung.
Allgemein hat sich wohl herausgearbeitet, daß zweiseitig geschliffene Klingen sowie Schwerter als Hieb- und Stichwaffen angesehen werden.
Rome schrieb:
1. Wie kann ich eindeuig feststellen ob meine Folder (Spyderco Gunting(vermutl. schon), Extrema Ratio Nemesis) Waffen oder Gebrauchsgegenstände sind?
Garnicht. Im deutschen Recht ist nichts eindeutig.
Da die Messer aber keine Merkmale haben, die sie eindeutig als Waffen klassifizieren sind es erstmal auch keine.
Das heißt aber nicht, daß du mit den Messern keinen Ärger bekommen kannst.
Rome schrieb:
2. Was ist nach Gesetz eine öffentliche Veranstaltung??
Diskussion um öffentliche Veranstalltungen
Die Suche ist garnicht so schwer zu bedienen und beantwortet fast alle deine Fragen.
Wenn du bei einer Situation schon selbst daran zweifelst, ob sie eine öffentliche Veranstalltung ist, dann lass die fraglichen Messer doch zu Hause.
Rome schrieb:
3. Wie siehts mit Disco, Sportanlagen(Skatepark,Schiessanlagen) und Universität aus?
Da gilt das Hausrecht des Besitzers. Meist gibt es dazu eine Hausordnung.
Rome schrieb:
4. Wird ein Messer von der Polizei oder Sicherheitsdiensten eingezogen, wie bekomme ich es zurück?
Sicherheitsdienste können dein Messer nicht einziehen. Du kannst es ihnen höchstens geben. In dem Fall fragt man nach, wie und wo man es wiederbekommt.
Von der Polizei eingezogene Messer bekommst du sicher bei der Polizei zurück.
Am Ende gibt es im normalen Umgang für Volljährige doch nur 2 relevante Fragen:
-Darf ich das Messer auf öffentlichen Veranstalltungen führen?
-Muß ich es sicher wegschließen.
Beide Fragen kann man sicher umgehen.
Lass das Messere bei Veranstalltungen zu hause und schließ es weg, wenn du es nicht brauchst.
Damit ist zwar das Gesetz nicht bis in die letzte Spitzfindigkeit ausgenutzt, aber du bist auf der sicheren Seite.
stay rude
braces