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Micha M.
Gast
Zunächst mal ganz vernünftig, im Sinne von El Dirko:
Maßgebend ist nicht eine halbprivate Einzelaussage eines Parlamentariers, sondern schlicht der Wortlaut des späteren Gesetzes - und übrigens auch nicht, da hat Dirk völlig recht, eine DA der jeweiligen Landespolizei (am besten in jedem Bundesland noch anders...). Geht der Fall nach Bußgeldbescheid zur Entscheidung vors AG, gilt der Wortlaut und die Entscheidung des Richters, was man unter dem ganzen diffusen Brimborium denn nun konkret verstehen soll.
Ich kenne andere Bundesgesetze, in denen solche Entscheidungen SEHR überraschend ausgefallen sind, kein einzelner Parlamentarier kann sich also bei auch nur einer Spur rechtlicher Professionalität entspannt zurücklehnen und darauf hoffen, die Richter würden schon in seinem Sinne verstehen, was man da so nebulös fabuliert hat.
So, nun vielleicht ETWAS emotionaler: Hier im Forum agiert ja nun schon interessenmäßig so die "Speerspitze" der Messerfreunde. Selbst hier lese ich ganz niedliche Postings mit viel Verständnis für völlig sachfremd angesetzte Messerverbote oder das Vorgehen der Firma Böker, deren wirksame verborgene Lobbyarbeit im Ergebnis darin besteht, sich zum Hofberichterstatter von Herrn Körting zu machen.
Noch einmal: Wenn es das angepeilte Ziel des Gesetzgebers gewesen wäre, lediglich provokanten irregulären Umgang mit Messern durch Jugendliche wirksamer zu unterbinden, hätte sich eine Vielzahl erheblich wirksamerer und zielgerichteter rechtlicher Ansätze aufgedrängt, die ich hier in vielen Postings ebenso aufgeführt habe wie in vielen Briefen an Parlamentarier. Wirksamere Verfolgung als Nötigung, Bedrohung, Einschreiten nach Polizeirecht, altersbegrenzte Trageverbote usw. usw.
Die jetzige Regelung ist etwa so, als würde man das Autobahnrasen nicht durch Tempolimits und Bestrafung der Raser eindämmen wollen sondern dadurch, eine höhere Mineralölsteuer auf Fahren über 130 zu erheben, die Steuer sofort fällig werden und den Raser damit zum Steuerhinterzieher zu machen und mit der Zollfahndung zu verfolgen statt mit der Autobahnpolizei.
Wer mir hier noch mal begütigend und abwiegelnd daherkommt, mag mir doch bitte erklären, warum man sich ausgerechnet ein pauschales Verbot "einfallen" läßt und dem Nutzer aufbürdet, etwas nachzuweisen, was man dann vielleicht Monate und Instanzen später als doch nicht wirklich sozialadäquat bewertet, vielleicht durch einen Amtsrichter, der mit Frau S.v.N. zusammen studiert hat...
Lest doch mal die Begründungen in den Initiativen von Körting und den Grünen: Da geht es um eine "Entwaffnung" der Bevölkerung. Die Messer müssen aus der Öffentlichkeit verschwinden. Und weitere nette Sprüche - und so steht es jetzt auch erst mal im Gesetz. Führverbot mit völlig verwaschenen Ausnahmen.
Man hat das Gesetz genau so formuliert, wie es der Intention der Initiatoren entsprach, laßt Euch doch nichts vormachen. Und dann wird gleich das Führen ALLER als Waffen klassifizierter Messer und aller sonstigen Hieb- und Stoßwaffen der gleichen Ziffer mitverboten, als Draufgabe, über die kein Mensch spricht.
Laßt Euch ruhig verarschen und findet dann noch verständnisvolle Kommentare dafür. Viel Spaß bei der nächsten Verkehrskontrolle, bei der man Euer Einhandmesser in der Mittelkonsole liegen sieht. Vielleicht solltet Ihr mal gleich das Statement von Böker und vom freundlichen MdB danebenlegen.
Und wenn wir uns hier so blöde wie die Schafe einmachen lassen, warte ich wirklich nur auf die nächste Runde. War jetzt ja ganz einfach. Glaubt Ihr eigentlich, die würden zurückrudern, wenn sie erkennen, daß dieses unsinnige Gesetz nicht zu einem Kriminalitätsrückgang führt? NEIN, dann waren die Regelungen halt noch nicht umfassend genug. Man kann ja nicht völlig zurückrudern - das ist doch POLITIK.
Oder vertraut mal drauf, daß man die Regelung vielleicht zurücknimmt, wenn sie keinen Erfolg zeigt - die zur Finanzierung der Kaiserlichen Kriegsmarine eingführte Schaumweinsteuer zahlt Ihr ja heute auch noch...
Vieles im Forum enttäuscht mich mehr und mehr, und ich bewundere Geduld und Durchhaltevermögen der Mods!
Micha
Maßgebend ist nicht eine halbprivate Einzelaussage eines Parlamentariers, sondern schlicht der Wortlaut des späteren Gesetzes - und übrigens auch nicht, da hat Dirk völlig recht, eine DA der jeweiligen Landespolizei (am besten in jedem Bundesland noch anders...). Geht der Fall nach Bußgeldbescheid zur Entscheidung vors AG, gilt der Wortlaut und die Entscheidung des Richters, was man unter dem ganzen diffusen Brimborium denn nun konkret verstehen soll.
Ich kenne andere Bundesgesetze, in denen solche Entscheidungen SEHR überraschend ausgefallen sind, kein einzelner Parlamentarier kann sich also bei auch nur einer Spur rechtlicher Professionalität entspannt zurücklehnen und darauf hoffen, die Richter würden schon in seinem Sinne verstehen, was man da so nebulös fabuliert hat.
So, nun vielleicht ETWAS emotionaler: Hier im Forum agiert ja nun schon interessenmäßig so die "Speerspitze" der Messerfreunde. Selbst hier lese ich ganz niedliche Postings mit viel Verständnis für völlig sachfremd angesetzte Messerverbote oder das Vorgehen der Firma Böker, deren wirksame verborgene Lobbyarbeit im Ergebnis darin besteht, sich zum Hofberichterstatter von Herrn Körting zu machen.
Noch einmal: Wenn es das angepeilte Ziel des Gesetzgebers gewesen wäre, lediglich provokanten irregulären Umgang mit Messern durch Jugendliche wirksamer zu unterbinden, hätte sich eine Vielzahl erheblich wirksamerer und zielgerichteter rechtlicher Ansätze aufgedrängt, die ich hier in vielen Postings ebenso aufgeführt habe wie in vielen Briefen an Parlamentarier. Wirksamere Verfolgung als Nötigung, Bedrohung, Einschreiten nach Polizeirecht, altersbegrenzte Trageverbote usw. usw.
Die jetzige Regelung ist etwa so, als würde man das Autobahnrasen nicht durch Tempolimits und Bestrafung der Raser eindämmen wollen sondern dadurch, eine höhere Mineralölsteuer auf Fahren über 130 zu erheben, die Steuer sofort fällig werden und den Raser damit zum Steuerhinterzieher zu machen und mit der Zollfahndung zu verfolgen statt mit der Autobahnpolizei.
Wer mir hier noch mal begütigend und abwiegelnd daherkommt, mag mir doch bitte erklären, warum man sich ausgerechnet ein pauschales Verbot "einfallen" läßt und dem Nutzer aufbürdet, etwas nachzuweisen, was man dann vielleicht Monate und Instanzen später als doch nicht wirklich sozialadäquat bewertet, vielleicht durch einen Amtsrichter, der mit Frau S.v.N. zusammen studiert hat...
Lest doch mal die Begründungen in den Initiativen von Körting und den Grünen: Da geht es um eine "Entwaffnung" der Bevölkerung. Die Messer müssen aus der Öffentlichkeit verschwinden. Und weitere nette Sprüche - und so steht es jetzt auch erst mal im Gesetz. Führverbot mit völlig verwaschenen Ausnahmen.
Man hat das Gesetz genau so formuliert, wie es der Intention der Initiatoren entsprach, laßt Euch doch nichts vormachen. Und dann wird gleich das Führen ALLER als Waffen klassifizierter Messer und aller sonstigen Hieb- und Stoßwaffen der gleichen Ziffer mitverboten, als Draufgabe, über die kein Mensch spricht.
Laßt Euch ruhig verarschen und findet dann noch verständnisvolle Kommentare dafür. Viel Spaß bei der nächsten Verkehrskontrolle, bei der man Euer Einhandmesser in der Mittelkonsole liegen sieht. Vielleicht solltet Ihr mal gleich das Statement von Böker und vom freundlichen MdB danebenlegen.
Und wenn wir uns hier so blöde wie die Schafe einmachen lassen, warte ich wirklich nur auf die nächste Runde. War jetzt ja ganz einfach. Glaubt Ihr eigentlich, die würden zurückrudern, wenn sie erkennen, daß dieses unsinnige Gesetz nicht zu einem Kriminalitätsrückgang führt? NEIN, dann waren die Regelungen halt noch nicht umfassend genug. Man kann ja nicht völlig zurückrudern - das ist doch POLITIK.
Oder vertraut mal drauf, daß man die Regelung vielleicht zurücknimmt, wenn sie keinen Erfolg zeigt - die zur Finanzierung der Kaiserlichen Kriegsmarine eingführte Schaumweinsteuer zahlt Ihr ja heute auch noch...
Vieles im Forum enttäuscht mich mehr und mehr, und ich bewundere Geduld und Durchhaltevermögen der Mods!
Micha