Moin Moin!
Ich bin auch Polizeibeamter und trotzdem "Messerfreund"! (ja, das geht!)
Ich habe jetzt jeden einzelnen Thread gelesen und finde, daß die Diskussion ein wenig "aus dem Ruder" gerät!
Wie schon des öfteren hier festgestellt wurde: Ja, zum 01.04. wird das Gesetz in Kraft treten. Das Führen (jederzeit zugriffsbereit, ob im Rucksack oder in der Plastiktüte, im Handschuhfach oder unter dem Fahrersitz, in der Hosentasche, in der Jackentasche mit Reißverschluß) wird wohl mit Geldstrafe bis zu 10.000 Euronen (wie auch bei dem Führen von Anscheinswaffen) geahndet werden. Darüberhinaus wird das Messer dann wohl auch weg sein und ich glaube nicht, daß man es nach Ausgang des Verfahrens wiederbekommen wird.
Zu verdanken haben wir es ja den Straftätern der vergangenen Zeit, die sich bei ihren schweren Körperverletzungen den Einhandmessern bedient haben. Man sollte vielleicht ein wenig in der Zeit zurückgehen und dabei einen Blick auf das Waffengesetz werfen. Anfänglich wurden die Messer verboten, die bedrohlich waren und von vielen Kriminellen benutzt wurden. Wenn man an Filme oder andere Szenen denkt, welche Messer wurden meist benutzt? Richtig, Springmesser! Was wirkt bedrohlicher, als ein Messer, das beim Bedrohen dicht vor dem Gesicht des Opfers aus dem Griffstück schnellt!? Ergo: Verbot für Fall- und Springmesser bei denen die Klinge vorne aus dem Griffstück bewegt wird. Dazu noch die Aufzählungen: Klinge länger als 8,5 cm, Klinge nicht schmäler als 20% der Breite der Klinge, beidseitig geschliffen und und und
Was passiert? Es kommen die Balisongs/Butterfly-Messer. Wer kennt nicht die Szenen aus "American Fighter" mit Michael Dudikoff wo er lustig mit so einem Messer rumhantiert!? Also wird jetzt vorm Opfer erstmal eine Butterfly-Kata abgezogen! Was macht die Regierung? Sie verbietet obendrein noch die Butterflies. Was macht die kriminelle Brut? Sie holt sich die mittlerweile so beliebten, immer günstiger werdenden und in allen varianten angebotenen Einhandmesser und begeht damit ihre Straftaten. Ergo: Verbot des Führens von Einhandmessern. Dazu noch das Verbot der feststehenden Messer mit Klingenlänge über 12cm. Ein kläglicher Versuch, die Zahl der schweren KVs zu minimieren. Als nächstes werden wohl dann Straftaten folgen mit feststehenden Messern mit Klingenlänge unter 12cm.
Danach ein Verbot mit diesen und die Täter schnappen sich Schweizer Messer und immer so weiter ...
Es stellt sich sicherlich die Frage: Was wird letztendlich mit dieser Ergänzung des WaffG erreicht? Ist man wirklich der Meinung, ein Krimineller, der sein Messer bei sich führt um eine gesetzeswidrige Handlung zu begehen oder keine Hemmung hat dies zu tun, interessiert sich für ein Verbot des Führens solcher Messer? Wohl kaum. Die Einzigen, die dieses Gesetz wirklich trifft, und das auch noch im extrem negativen Sinne, sind doch wir. Die normalen, grösstenteils gesetzestreuen Bürger, die mit ihrem EDC-Messer einfach ständig irgendwelche Dinge erledigen, die Welten von der Kriminalität entfernt sind: Plastikverpackung der 6er-Träger-Apfelschorle einschneiden, Briefe öffnen, Pakete und Päckchen öffnen, Verpackung der neuen Spielzeuge unserer Kinder öffnen, das Seil der Kinderschaukel kürzen, Kabel beim Reparieren von Elektrosachen abisolieren, Äpfel beim Picknick aufschneiden, Äste von Bäumen abschneiden um dem Sohn ein provisorisches Holz-Schwert beim Spazierengehen zu basteln etc... und wenn es der Kreuzschnitt nach dem Klapperschlangen-Biß ist!
Wenn ich als Polizist jemanden anhalte und kontrolliere und sehe bei ihm ein Einhandmesser, ist er für mich ja nicht sofort ein Krimineller. Es kommt doch auf mehrere Aspekte an: 1. War er schon einmal straffällig? 2. Wie hat er sich vor dem Anhalten verhalten? 3. Warum habe ich ihn überhaupt angehalten? 4. Wie verhält er sich mir gegenüber? 5. Wie verhält er sich den Mitbürgern gegenüber? 6. Hat das Messer überhaupt irgend etwas mit dem Anhalten zu tun? und und und
Als sinnvolles Verbot halte ich z.B. das in Hamburg durchgeführte Verbot auf der Reeperbahn und im Umfeld.
http://www.abendblatt.de/daten/2007/12/12/826545.html
So etwas trifft die Sache doch genauer: Da "hinschlagen" wo es weh tut und von wo die Gefahr ausgeht!
Huch, jetzt bin ich aber abgeschweift.
Was ich sagen wollte: Wer kann, entfernt die Stifte, Schrauben oder Winkel von seinem Einhandmesser und macht es quasi zu einem normalen Taschenmesser mit feststehender Klinge. Oder er legt sich ein laut BKA-Entscheid anerkanntes Rettungsmesser zu, welches laut §42a Absatz 3 zu einem "allgemein anerkannten Zweck" gehören sollte.
Um es auf den Punkt zu bringen: ICH KÖNNTE BRECHEN über die neue Gesetzesänderung. Das ist ein Schlag ins Gesicht für uns legale Messerfreunde und ein Tritt ins Gemächt für die Messerindustrie (hier in Deutschland wohl hauptsächlich!)! Ich frage mich, warum nicht mehr von Seiten der dt. Hersteller (Böker, Herbertz ...) getan wird!
Wohl oder übel werde ich mir jetzt ein schönes Neck suchen müssen mit ner passablen Klingenlänge, welches nicht auch noch als Hieb- und Stoßwaffe deklariert wird. Wo soll das alles noch hinführen???
Ich hoffe ich habe, auch als Forum-Neuling, ein wenig meinen Standpunkt darlegen können, auch aus Sicht eines verhassten Polizisten. Eigentlich wollte ich mich nur mal bei Leuten ausheulen, die mich auch verstehen und ebenso darunter leiden!
Danke fürs Lesen! Und nehmt mich nicht zu sehr auseinander!
