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Den einzigen "Erfolg", den diese Gesetzesänderung haben könnte, wäre, das die Polizei in den Gebieten, in denen ein Verbot ausgesprochen wird, jeden durchsuchen kann.
Was dann im Endeffekt zu Verdachtsunabhängigen Kontrollen führen würde.
Ob wir das wirklich wollen???
Das würde Straftäter vielleicht aus diesen Gegenden verdrängen.
Hab ich genauso verstanden. Seh ich genauso.Moin,
Ich hab das *.pdf gelesen - bitte korrigieren wenn ich falsch liege:
Es fallen nur Waffen im Sinne des WaffG. unter diese neue Verordnung?
DANN erübrigt sich imo jeder Kommentar dazu. Das ist ja an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. ... Grüße, Olli
Da bin ich froh, dass ich in Österreich wohne.rolleyes:
Hab ich richtig gelesen, dass es sowieso nur für "Waffen" gilt? Dann dürften doch die meisten mit ihren EDCs sowieso nicht betroffen sein, denn ich glaube die wenigsten tragen ein Springmesser oder sonstige "Waffen" als EDC.