Waffenrechtsänderung - Führen von Waffen auf bestimmten Straßen und Plätzen

AW: Waffenrechtsänderung - Führen von Waffen auf bestimmten Straßren und Plätzen

TACGLO schrieb:
In Bezug auf Messer wird es definitiv zu weiteren Verschärfungen kommen
Nun, dann sollte man die von Pitter angebotene/bereitgestellte Gelegenheit nutzen, und sich sinnvoll am Lobbyprojekt "Messer sind Werkzeuge" beteiligen - ich selber habe leider noch keinen Teilbereich gefunden, wo ich mich speziell einbringen könnte (aber ich brüte täglich darüber...],
aber vielleicht gibt es andere Forumiten, die das können, und sei es nur, dass sie berufliche Argumentationen/Darstellungen einbringen können.

Hier im Forum immer nur über den Gang der Dinge zu klagen, nutzt niemandem ;)

Gruß Andreas
 
AW: Waffenrechtsänderung - Führen von Waffen auf bestimmten Straßren und Plätzen

Man darf die Reichweite dieser Regelung auf keinen Fall unterschätzen. Die Tendenz zur stärkeren Regulierung des Führens von Messern ist deutlich erkennbar.

So ist das. Und mitnichten geht es da nur um Messer, kontrolliert werden soll möglichst alles. Und wer kontrolliert die Kontrolleure.

Ich muss zugeben, ich bin hinreichend resistent gegenüber irgendwelchen Verschwörungstheorien. Und wenn mir vor ein paar Jahren jemand gesagt hätte und hat, dass Politik und Medien in Salamitaktik ohne Ziel und Verstand persönliche Freiheiten beschneiden, hätte ich das nicht geglaubt.

Heute und nüchtern betrachtet kann man nicht umhin, das genau so zu sehen. Beileibe nicht nur auf Messer, und schon gar nicht nur auf Waffenrechtsfragen beschränkt. In die Augen springende Blödheit zieht sich durch zig Entscheidungen und natürlich quer durch alle Parteien und sonstigen Verbände.

Ich frag mich nur (mal abgesehen von der Frage, was da für ein Menschenbild dahintersteckt), was eigentlich das Ziel ist. Das offensichtliche - schlichtweg indifferente Ängste zu schüren, weil sichs da leichter bestimmen lässt - wäre schlimmer, als ich das je eingeschätzt hätte.

Grüße
Pitter
 
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Ich muss zugeben, ich bin hinreichend resistent gegenüber irgendwelchen Verschwörungstheorien....
...In die Augen springende Blödheit zieht sich durch zig Entscheidungen....
....Ich frag mich nur (mal abgesehen von der Frage, was da für ein Menschenbild dahintersteckt), was eigentlich das Ziel ist. Das offensichtliche - schlichtweg indifferente Ängste zu schüren, weil sichs da leichter bestimmen lässt - wäre schlimmer, als ich das je eingeschätzt hätte.

Moin Pitter

und Willkommen im Club.

Die Jungs (und Mädels) da oben, -die die wir (oder auch nicht und damit aber wieder doch) gewählt haben, spielen gerade das ganz große Spiel.
Leider sind sie auch nur Menschen und dazu noch nicht einmal die cleversten (Sonst würden sie irgendwo in der Wirtschaft sich ihren Ar..ch vergolden lassen).

UND! Sie haben sich von der allgemeinen Panik anstecken lassen. Klimaerwärmung, weltweiter Terrorismus, PeakOil, Wirtschaftsriese China,und so weiter und so fort.
Was in deren kurrrzsichtigem Blick nun dringend nötig ist sind Maßnahmen um das alles in den Griff zu bekommen.
Ist natürlich völliger Quatsch.
Das Problem bei jedweder Kriesenreaktion (denk an Deine "weisen" Worte bezüglich der Initiative, was Du von Diskussionen hälts, oder eben genau nicht) ist aber das, dass dann eben genau nicht demokratisch ein Konsens gefunden wird, sondern Entscheidungen getroffen werden müssen. Und zwar kurzfristig und zielgerichtet. Das geht aber in einer parlamentarischen Demokratie nicht. Besonders dann nicht, wenn man 80 Millionen mündige Bürger als Basis hat.
Also verbietet man alte Autos, das Rauchen, das Trinken für Jugendliche, das Kopieren von Bild- und Tonträgern, Maulkörbe für "Kampfhunde" usw.
Natürlich läßt sich das nicht flächendeckend kontrollieren, aber der Willkür wird Tür und Tor geöffnet.
Und jetzt sind wir wieder in der Zeit der guten alten Inquisition, wenn ich Dir an den Kragen will, werde ich etwas finden.
Und egal, was Du als mündiger Bürger zu sagen hast, es wird niemand mehr zu hören bekommen, weil Du ja eigentlich ein Krimineller bist.

Diese Mechanismen sind uralt und vor allem bewährt (einfach mal Machiavelli lesen). Und auf Deine Frage, was da wohl für ein Menschenbild dahinter steckt, kann ich Dir gerade nicht entspannt antworten, ist nämlich noch zu früh für eine halbe Flasche Rum.

Ich bin leider (hätte nie gedacht, dass ich das jemals sagen würde) kein gelernter Jurist. Aber hier sind ja ein paar im Forum.
Läßt sich gegen solchen Schwachsinn nicht eine Verfassungsklage formulieren. Wie ist "Die Würde des Menschen" definiert.
Dass ich mich in Zukunft in der Berliner Innenstadt von einem milchbärtigen Beamten (oder machen das dann Wachschutzfirmen) einer Leibesvisitation unterziehen lassen muss, ist in meinen Augen ein Angriff auf eben genau diese "unantastbare Würde".

So. Ich mache jetzt mal ein paar Gürtel und versuche mich zu entspannen.

Wünsche allen einen schönen Tag

chamenos
 
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Hallo,

vielleicht Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG Richtung Handlungsfreiheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit. Sofern dadurch nicht die Rechte andere verletzt werden, als verfassungsimmanente Schranke gegenüber den obigen Rechten. Bei vernünftigem Gebrauch sprich als Werkzeug und nicht um andere zu verletzen. Was ja auch in unserem Sinne ist.

Aber ob hier eine Verfassungsbeschwerde viel Aussicht auf Erfolg hat ist wohl fraglich. Gerade beim dem aktuell so empfindlichen Thema "Sicherheit".

Es ist grausam anzusehen, welche Gesetze und Regelungen (auf Teufel komm raus) erlassen werden, deren Sinnigkeit doch recht fraglich ist. Zumal die praktische Anwendung große Probleme bereitet.

Mir scheint es in diesem Falle so, als wäre man dem Verlangen Hamburgs (Reeperbahn/ Messerfrei etc.) nachgekommen. Im Falle Hamburgs/ Reeperbahn kann ich es noch ansatzweise nachvollziehen jedoch Bundesweit scheint mir die vernünftige Anwendung ziemlich absurd.

Als Privatperson kann man sich wohl kaum auf dem aktuellen Stand halten, wo "Sperrbereiche" sind und wo nicht. Besonders nicht Deutschlandweit. "Und bevor man sich kriminalisiert ist es dann doch besser das Messerchen zuhause zu lassen." Eine solche Intention schwingt für mich hier in diesem Entwurf mit.

Was noch kommt.... daran will ich noch gar nicht denken. Wenn man aktuell die Nachrichten schaut und Herr Schäubles Ideen zur Sicherheit und Terrorbekämpfung sieht....

(@pitter: biete gerne auch meine Mithilfe an)
 
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basti schrieb:
[...]Mir scheint es in diesem Falle so, als wäre man dem Verlangen Hamburgs (Reeperbahn/ Messerfrei etc.) nachgekommen. Im Falle Hamburgs/ Reeperbahn kann ich es noch ansatzweise nachvollziehen jedoch Bundesweit scheint mir die vernünftige Anwendung ziemlich absurd.[...]

Allein die Tatsache, dass du das für die Reeperbahn "nachvollziehen" kannst, spricht schon Bände.

Wie kann man sowas nachvollziehen? Ich verstehe es nicht. Ich werde es auch nicht mehr verstehen. Nicht in diesem Leben.

Keno
 
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Allein die Tatsache, dass du das für die Reeperbahn "nachvollziehen" kannst, spricht schon Bände.

Wie kann man sowas nachvollziehen? Ich verstehe es nicht. Ich werde es auch nicht mehr verstehen. Nicht in diesem Leben.

Keno

Hi,

ich schrieb "ansatzweise".... nicht mehr. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich kann nachvollziehen, das man aktuell danach verlangt.


Edit:
"Rotlichviertel", Gewaltpotenzial etc..... Messer...... da sind einige sehr
schnell dabei hier zu rufen
wenn es um Sicherheit geht.
Ich kann nachvollziehen, das hier einige Politiker schnell großes Interesse
an einem solchen Entwurf
zeigen.

-> in diese Richtung bezog sich meine Sichweise mit Hamburg.

Vielleicht mögest du das als Hamburger auch besser zu beurteilen wissen, als ich aus dem kleinen Siegen.

Das ich das ganze für Geeignet, Erfoderlich und Angemessen halte habe ich wohl kaum gesagt.

Wie sinnig das ganze ist, darüber sind

wir uns doch im großen und ganzen einig.
 
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AW: Waffenrechtsänderung - Führen von Waffen auf bestimmten Straßren und Plätzen

Da gibt es nichts nachzuvollziehen es ist schlicht populistischer Blödsinn.

Als wenn die Polizei jetzt Straßensperren mit durchgreifenden Kontrollen machen würde, es ist weder personell drin noch von irgendwem wirklich gewünscht, da sich Touristen dann fragen würden ob wir noch alle Dachlatten beisammen haben.

Was es ohne vollständige Kontrollen erbringen soll erschließt sich mir nicht. Es bleibt dann nur noch Gängelei der einschlägigen Scene übrig, welche dies wahrscheinlich genau eine Woche stören wird um dann auf andere Gegenstände auszuweichen.

Wenn man bedenkt das jetzt wahrscheinlich jedes Bundesland an entsprechenden Regelungen arbeiten wird um den Quatsch umzusetzen kann einem nur schlecht werden. Das dies nicht mal in der Begründung (Punkt Kosten) vom Gesetz erwähnt wird spricht Bände.
Gehen die Leute die das geschrieben haben davon aus das die Beamten die Rechtsverordnungen verfassen eh irgendwie beschäftigt werden müssen oder wie soll man sich das vorstellen?

Was bleibt:

- Die Politik hat etwas getan dass alle beschützen soll und bei den Leuten welche die Folgen nicht reflektieren können gut anzukommen.
- Es wird uns alle Geld kosten.
- Es sichert Arbeitsplätze in Den Ministerien. (Weshalb die auch dafür sind.)
- Es wird nicht die geringste Auswirkung auf Straftaten haben.

Und die Presse interessiert es nicht, warum auch gibt ja interessantere Themen z.B. irgend ein Sturm/Tötungsdelikt/Unfall irgendwo auf der Welt.

Bananenrepublik Deutschland halt.

...
Edit: Frage: Heisst das jetzt, dass zukünftig Landesrecht über Bundesrecht steht, oder wie darf man das verstehen?...

Nein heißt es nicht, da das Bundesgesetz den Ländern Regelungen einräumt und den Sachverhalt -der geregelt werden darf- beschreibt. Ist gängige Praxis.

Da im Gesetz (also der Änderung die jetzt beschlossen wurde) auf die Waffendefinition des §1 Abs. 2 hingewiesen wird können sich die Länder auch nicht ausdenken was sie verbieten wollen.

Das mit den Gefährlichen Messern in der Begründung ist auch nichts neues, derartige Formulierungen waren auch schon in den Begründungen zum Buterfy verbot usw zu lesen.
Das liegt daran das die Begründungen seltsamerweise nicht die Termini des Gesetzes verwenden. Wahrscheinlich sollen sie allgemein verständlich sein damit die Bundestagsabgeordneten auch verstehen was sie da beschließen sollen oder so.

Ach so: Das es Schilder geben wird wage ich zu bezweifeln, wahrscheinlich wird erwartet das der mündige Bürger sich gefälligst informiert.

Gruss
El
 
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mir stellt sich nur die frage, warum hier im MF von den "experten" alles prima ausformuliert und diskutiert wird und bei abgeordnetenwatch.de noch keiner seinem abgeordneten eine anfrage dazu gestellt hat.
ps: ich bereite gerade eine anfrage an meine abgeordneten vor und muss mich erst in die thematik einlesen.
 
AW: Waffenrechtsänderung - Führen von Waffen auf bestimmten Straßren und Plätzen

Läßt sich gegen solchen Schwachsinn nicht eine Verfassungsklage formulieren.

Sollte es in einem oder mehreren Ländern bei den Verordnungen zu Überdehnungen auf Messer kommen, die nicht unter den Waffenbegriff fallen, sollte da wegen des Verstoßes gegen des Gesetzesvorbehalt etwas möglich sein. Entweder könnte man präventiv über eine Feststellungklage auf dem Verwaltungssrechtsweg möglicherweise zu einem konkreten Normenkontrollverfahren auf dem Verfassungsrechtsweg gelangen. Auf jeden Fall möglich wäre ein Vorgehen auf dem Verwaltungsgerichtsweg und ggf. mit einer späteren Verfassungsbeschwerde gegen einen konkreten Fall im Vollzug der Verordnungen, die möglicherweise durch die Länder erlassen werden.

Gegen das Führungsverbot von Waffen in bestimmten Gebieten wäre prozessrechtlich ähnliches möglich, allerdings schätze ich persönlich die Erfolgsaussicht in dieser Hinsicht deutlich geringer ein.

Eine gewisse Chance würde ich allerdings sehen, da die Verfassungsgerichte in den letzen Jahren in Sachen Innere Sicherheit zunehmend sensibel auf schwache/pauschlale Begründungen des Gesetzgebers reagieren. Sollten die noch zu erlassenden Verordnungen großzügig ganze Stadtviertel (ggf. mit unpräziser Festlegung der Grenzen, beispielsweise Verbot auf eine Straßenseite:irre:) zur Verbotszone machen, sähe es nach meiner Einschätzung ganz gut aus.

Entscheidend für so eine Frage wäre vermutlich die Mobilisierung einer Klägergemeinschaft, die ein Musterverfahren solidarisch durchkämpfen kann oder hilfsweise ein (finanziell!) starker Vorkämpfer, der dies alleine durchält.
 
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...wenn die das wirklich wollen, wird man analog dem Versammlungsrecht auch die gefährlichen Gegenstände und damit auch Messer ohne Waffenfunktion "problemlos" in diese Regelung einbeziehen, notfalls als weiteren Schritt.

Übrigens spielt es nicht die geringste Rolle, ob diese Regelungen praktischen Erfolg in der Kriminalitätsbekämpfung bringen (was sie nicht werden!).

Wer bereit ist, in diesen "gefährlichen Bereichen" eben DIE Straftaten zu begehen, durch die diese Bereiche gefährlich werden, schwere KV, Raub usw., wird sich wohl kaum jetzt dazu bekehren, ein gottesfürchtiges Leben zu führen, weil das Mitführen der für den beabsichtigten Straßenraub "benötigten" Waffe ja verboten wäre.

Und WO finden denn bitte heute Kontrollen in diesen Bereichen statt, um die vielen jetzt schon verbotenen Waffen aufzufinden, die die Kriminellen auch heute schon ganz sorglos mit sich herumtragen und - auch nach meiner beruflichen Erfahrung - offenbar ganz problemlos beschaffen können?

Zudem ist dem Gewohnheitstäter, der in diesen Bereichen eine Vielzahl der dortigen Taten begeht, die vergleichsweise geringe Strafe für das verbotene Waffenmitführen eh scheißegal - im Gegensatz zum rechtstreuen Bürger, dem ein solcher "Eintrag" ggf. ein Fortkommen in seiner bürgerlichen Existenz versaut.

Die Politik kapituliert einerseits vor krimineller Energie und gibt sukzessive ganze Stadtteile - übrigens gerade auch in Berlin - in puncto staatlicher Kontrolle faktisch fast ganz auf (mit dem "Erfolg", daß unweit der parlamentarischen Bannmeile regelmäßig Rettungskräfte, Feuerwehrleute und Streifenwagenbesatzungen aus irgendwelchen Zusammenrottungen der dort beheimateten "Mitbürger" herausgehauen werden müssen), andererseits werden durch Vorschriften wie die angestrebte gerade rechtstreue Bürger (die mit ihren Messern ohnehin den wenigsten Unfug anrichten) unnötig kriminalisiert.

Und ich glaube trotzdem, daß diese Vorschriften kommen und sich immer weiter ausbreiten werden - und sei es im Zuge "europäischer Harmonisierung". Da wird ja dann merkwürdigerweise alles prima harmonisiert, was den Normalbürger benachteiligt, während man in Bereichen an nationalen Kompetenzen klebt, die sonst für die Lobby-Leute teuer würden...

Übrigens: Schon mal bedacht? In öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B. der Bahn, oder auch in Bahnhofsgebäuden usw. könnte man das Messermitführen ja "sehr schön" verbieten - da passiert ja nicht selten was, weil der Staat da ja mit der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung so seine Probleme zu haben scheint.
Den Räuber oder Vergewaltiger oder brutalen Skin wird das nicht so sehr stören, denke ich, der Respekt vor Verbotsvorschriften ist bei diesen Herrschaften ja nicht allzu tief verwurzelt.
Aber ICH würde mich (LEIDER) im S-Bahn-Nachtexpress dann nicht mehr so richtig wohl fühlen.

Beste Grüße!

Micha M.
 
AW: Waffenrechtsänderung - Führen von Waffen auf bestimmten Straßren und Plätzen

So, ich habe zwei Abgeordnete zum Thema befragt. Sehr sachlich wie ich denke. Der Erste ist aus meinem Wahlkreis, der Zweite als Einziger aus Sachsen-"Anstalt" im Ausschuß Inneres. Beide SPD.

Beim Erstgenannten bin ich schon vor Jahren direkt vorstellig geworden, da ging es um rechtswidrige Einträge auf unseren WBK. Null Erfolg. Wir haben erst durch einen Anwalt des Forum Waffenrecht Ordnung bekommen. Ich erwarte Nichts von diesen Herren.
batsuzan:teuflisch
 
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Mir scheint es in diesem Falle so, als wäre man dem Verlangen Hamburgs (Reeperbahn/ Messerfrei etc.) nachgekommen. Im Falle Hamburgs/ Reeperbahn kann ich es noch ansatzweise nachvollziehen jedoch Bundesweit scheint mir die vernünftige Anwendung ziemlich absurd.

Das ist generell absurd. Ich war oft genug auf der Reeperbahn, gibt dort nette Kneipen. Was soll da bitte ein Messerverbot bringen. Klar ist dort das Gefahrenpotential höher. Ja und? Ist halt so. In Kleinkleckershausen wirst halt nicht überfallen, sondern im Bierzelt erschlagen. Kein Mensch, der bereit ist, eine schwere Straftat zu begehen, interessiert sich fürs WaffG, weil er sich schon für das StGB nicht interessiert hat. Gut, man hätte eine rechtliche Handhabe, wenn man alle, die dort hingehen, vorher untersucht. Kann man das. Will man das? Soll da ein Zaun ums Viertel oder wie stellt man sich das vor.

Pitter
 
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@ batsuzan und joey_m
sehr vorbildlich, die Abgeordneten anzuschreiben. Möchtet ihr eure Texte der Initiative Messer sind Werkezeuge zur Verfügung stellen? So als Orientierung.
 
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...wenn die das wirklich wollen, wird man analog dem Versammlungsrecht auch die gefährlichen Gegenstände und damit auch Messer ohne Waffenfunktion "problemlos" in diese Regelung einbeziehen, notfalls als weiteren Schritt.

Eine analoge Anwendung von gesetzlichen Eingriffsgrundlagen ist im deutschen Staats- und Verwaltungsrecht zum Glück nicht drin. Eine Ausweitung der Regelung wird hinsichtlich des Bestimtheitsgebotes der Verfassung für Gesetze schon technisch schwierig werden, ich sehe da schon bei den geplanten Verordnungen Probleme. Wird das führen eines Messers mit Waffeneigenschaften auf dem nördlichen Bügersteig der Budapester Straße zulässig sein, auf dem südlichen strafbar? Deiser gehört schließlich zu St. Pauli.
 
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... Kein Mensch, der bereit ist, eine schwere Straftat zu begehen, interessiert sich fürs WaffG, weil er sich schon für das StGB nicht interessiert hat. Gut, man hätte eine rechtliche Handhabe, wenn man alle, die dort hingehen, vorher untersucht. Kann man das. Will man das? Soll da ein Zaun ums Viertel oder wie stellt man sich das vor ...

... und das alles, wo es bereits hinreichende gesetzliche Vorgaben für diese Fälle gibt - man sehe sich nur mal Hausrecht und Versammlungsrecht an, weitere lassen sich finden. Das Problem mit den waffenlosen Bezirken ist wirklich so, dass man diese eben auch auszeichnen muss, bzw. bestimmte Typen von Verbotszonen deutlich definieren, deklarieren und veröffentlichen muss. Und das ist über die bereits heute bestehenden Sperrzonen und Bannmeilen hinaus nicht wirklich praktikabel. Siehe auch meine Signatur, welche auch irgendwie passt, gell?

-ZiLi-
 
Hi, Polaris 1977!

Analogieverbot kenne ich auch - war aber nicht im rechtstechnischen, sondern im faktischen Sinne gemeint, auf das dort angestrebte Ergebnis abzielend. Schau doch mal die Regelungen in England oder Italien an - Schritt für Schritt kriegt man das auch hier hin.
 
AW: Waffenrechtsänderung - Führen von Waffen auf bestimmten Straßren und Plätzen

Übrigens: Schon mal bedacht? In öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B. der Bahn, oder auch in Bahnhofsgebäuden usw. könnte man das Messermitführen ja "sehr schön" verbieten - da passiert ja nicht selten was, weil der Staat da ja mit der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung so seine Probleme zu haben scheint.

Das ist gar nicht notwendig da die meisten Betreiber von öffentlichen Verkehrsmittel in Ihren Nutzungsbedingungen eh schon seid Jahren konkrete vorschriften zum mitführen von Waffen haben.

So heist es z.B. in den Beförderungsbedingungen der BVG:

Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste
darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen,
sind insbesondere ausgeschlossen
...
3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von
Waffen berechtigt sind,

und Wenn die BFG da Änderungsbedarf sieht wird sie es halt ändern, ganz ohne Gesetzgebungsverfahren.

Gruss
El
 
Ich habe auch mal meinen beiden Wahlkreis Abgeordneten geschrieben, erwarte aber keine antwort.

Da müssten schon sehr viel mehr Mails eingehen.

Würde eine Unterschriften Aktion was bringen ? Auch in bezug auf die von Pitter geplante Seite.

Wenn man das Forum Waffenrecht und ev. noch die Jäger mit beiteiligen würde (bei den Unterschriften) wären es sicherlich genug "Stimmen" um zumindest zum nachdenken anzuregen.


Das solche Gesetzesänderungen nichts bewirken ist den Verantwortlichen egal, haupsache man kann der unterbelichteten RTL II "Reporterin" sagen " Wir haben ja Messer ( kann aber auch was anderes sein) verboten.

Obwohl ich den Begriff eigentlich nicht mag, aber den Sheeple´s reicht das um sich besser zu fühlen.


Alex
 
Wenn sich das Ganze auf Kampfmesser im Sinne des Waffengesetzes bezieht, kann man damit leben. Wer freiwillig mit einem AFII durch die Innenstadt läuft, gehört meines Erachtens in die Klapsmühle.

Abgesehen davon gibt es eine große Grauzone, soweit es um die Definition von Messern als Waffe im Sinne des Waffengesetzes geht. Welches Messer ist dazu BESTIMMT, die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen ? Um diese Definition hat sich das Bundesinnenministerium bereits 2002/2003 bei der letzten Verschärfung des Waffenrechts gedrückt.

Das wird aber jetzt interessant, wenn mir ein Cop mein MOD Duane Dieter abnehmen will. Das taugt zwar als Werkzeugmesser für SWAT-Teams, aber es ist für den Messerkampf schlechter geeignet als viele Küchenmesser. Und dass ich mir so ein teures Teil nicht ohne eingelegtes Rechtsmittel abnehmen lasse, ist auch klar. Wie will der Amtsrichter dann darüber entscheiden, ob mein "tactical folder" eine Waffe ist ? Da bleibt wohl nur der Feststellungsbescheid des BKA übrig.

Es wäre besser, wenn der Gesetzgeber den Begriff "Waffe" bei Messern durch Rechtsverordnung präzisieren würde.
Mein Vorschlag:
Das Messer muss besonders KONSTRUIERT sein, um die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Zweischneidige Klingen, die besondere Klingengeometrie des Spyderco "Civilian" oder integrierte Schlagdorne/"Rampen" mit eindeutigem messerkampftechnischen Zweck wären dann erfasst. Die simple "taktische" Optik eines "tactical folders" durch Tarnfarben und mattierte Klingen solte aber nicht darunter fallen, da dies nur eine Modeerscheinung ist.

Und über eines sind wir uns wohl einig: Nutzen wird das Gesetz gar nichts.
 
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