Waffenrechtsänderung - Führen von Waffen auf bestimmten Straßen und Plätzen

Moin,

ich denke, dass der Polizist auf der Strasse ein paar Magenschmerzen hat, wenn er einem "guten Kunden" in einer "heissen Zone" das bei einer Durchsuchung gefundene Messer nicht mal abnehmen darf.
Nicht dass das furchtbar viel bringen würde, aber eine leichtere Möglichkeit für die Exekutive, Leuten, die schon Körperverletzung etc. auf dem Kerbholz haben, eine Waffe abzunehmen, wäre vielleicht der sinnvollere Weg. Wie sieht das eigentlich aus, es können ja durchaus Waffenverbote im Zuge einer Verurteilung ausgesprochen werden, wird davon eigentlich routinemäßig Gebrauch gemacht oder nicht?
Bei Leuten, die schon vorher straffällig geworden sind, hätte ich nicht so die Hemmungen, das tragen von Messern zu verbieten. Das wäre zwar auch unwirksam, würde aber wenigstens die richtigen Leute nicht treffen. :glgl:

Andererseits macht sich die Schlagzeile "Kriminelle dürfen keine waffen mehr tragen!" wohl für die Herrn Politiker nicht so gut, die Absurdität würde vielleicht sogar der eine oder ander Bildzeitungsleser bemerken. :rolleyes:
 
Wie sieht das eigentlich aus, es können ja durchaus Waffenverbote im Zuge einer Verurteilung ausgesprochen werden, wird davon eigentlich routinemäßig Gebrauch gemacht oder nicht?

Nö wohl nicht, ist eines der typischen Gegenargumente der "Waffenrechtskritiker" (FWR, WO usw...).

Ist aber fast überall im Vollzug so. Man kann getrost sagen wir haben in D einen Vollzugsmangel und ein Gesetzes Überschuss.

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Na toll, gegen diejenigen, die schon unter Beweis gestellt haben, dass sie gewalttätig sind, wendet man nicht mal die bestehenden Gesetze an? :staun:
Noch mal, auch das würde natürlich nicht viel bringen, aber wenigstens könnte die Polizei dann Waffen einkassieren, wenn sie sie bei den entsprechenden Personen findet. Und finden, muss sie sie bei dieser tollen neuen Gesetzesinitiative ja auch erst mal, was wohl gerne vergessen wird. :rolleyes:
 
[...]Das Messer muss besonders KONSTRUIERT sein, um die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Zweischneidige Klingen, die besondere Klingengeometrie des Spyderco "Civilian" oder integrierte Schlagdorne/"Rampen" mit eindeutigem messerkampftechnischen Zweck wären dann erfasst. Die simple "taktische" Optik eines "tactical folders" durch Tarnfarben und mattierte Klingen solte aber nicht darunter fallen, da dies nur eine Modeerscheinung ist.[...]

Joa, klasse Idee, so wie das Civilian. Oder das Dodo. Oder das Harpy. Du denkst zwar ausserhalb des einen Kästchens, dafür aber immer noch innerhalb des nächsten.

Zustimmung, was die Sinnlosigkeit des Gesetzes angeht.

Keno
 
Auf welcher Rechtsgrundlage kann ich denn in Deutschland das Verbot des Tragens von erlaubnisfreien Waffen aussprechen ?:confused:
 
Ich denke, Waffenvrbote gegen Personen werden selten ausgesprochen, weil sie extrem schlecht zu konrollieren sind.
Es sei denn, die Leute müssen ein T-Shirt oder so mit der entsprechenden Aufschrift tragen.
Verdachtsunabhängige Durchsuchungen sind ja zum Glück (noch ) nicht die Regel.
Woher soll man denn wissen, wer gegen ein über ihn ausgesproches Waffenverbot verstösst?
Kann man höchstens feststellen, wenn man die Person aus anderen Gründen durchsucht.
Und dann hat man eh was anderes gegen ihn/sie in der Hand.

Könnte dann höchstens Strafverstärkend wirken, oder so...



Kilian
 
Ich denke, Waffenvrbote gegen Personen werden selten ausgesprochen, weil sie extrem schlecht zu konrollieren sind.
Es sei denn, die Leute müssen ein T-Shirt oder so mit der entsprechenden Aufschrift tragen.
Verdachtsunabhängige Durchsuchungen sind ja zum Glück (noch ) nicht die Regel.
Woher soll man denn wissen, wer gegen ein über ihn ausgesproches Waffenverbot verstösst?
Kann man höchstens feststellen, wenn man die Person aus anderen Gründen durchsucht.
Und dann hat man eh was anderes gegen ihn/sie in der Hand.

Könnte dann höchstens Strafverstärkend wirken, oder so...


Kilian


Ach, aber genauso wenig kontrollierbare Waffenverbote gegen alle Personen in einer bestimmten "Zone" sind auf einmal sinnvoll? :mad:
(Ich weiss, dass das nicht *deine* argumentation war. ;) )

@sgian: Ja, es geht um alle Waffen, eine Trageerlaubnis für erlaubnispflichtige Waffen kriegt ein verurteilter Gewalttäter eh nicht mehr. :rolleyes:
 
Ehrlich gesagt halte ich von keinem Verbot in Bezug auf das Führen von Messern etwas.
Genauso wenig wie das Verbot einzelner Messer, von denen angeblich eine erhöhte Gefahr ausgeht.

Wenn man sich die Kriminalitätsstatistiken ansieht, stellt man fest dass der überwiegende Teil der Körperverletzungen und Morde (bzw. Totschlag) mit Haushaltsmessern begangen wird.

Erst vorgestern war ein großes Foto in der Zeitung, da hat ein Mann zwei Polizisten in der Wohnung mit einem Küchenmesser angegriffen. Hierfür gibt es zahreiche weitere Beispiele...

Ein Verbot des Führens von Messern die unter den Waffenbegriff fallen, wird sich nicht in der Kriminalitätsstatistik auswirken. Davon bin ich überzeugt.

Ein Verbot des Führens von allen Messern auch derjenigen die nicht als Waffe eingestuft sind (z.B. Kochmesser) ist nicht umsetzbar, sonst werden alle Köche arbeitslos.:irre:

Man sollte sich einfach mal damit abfinden das geschliffen Gegenstände nunmal missbraucht werden können. Genauso wie Nägel oder Zaunlatten oder sonstiges. Dieser Missbrauchsgefahr wird man mit Gesetzen nicht wirksam entgegentreten können. Da sonst die allgemeine Handlungsfreiheit der Personen irgendwann massiv eingeschränkt würde.
 
...trotzdem wäre ein Verbot des Mitführens von Waffen und ggf. sogar von gefährlichen Gegenständen ohne "Rechtfertigungsgrund" (wie der "legal reason" für das Messermitführen in verschiedenen europäischen Staaten) für wegen Gewaltdelikten usw. Vorbestrafte doch wohl im Rahmen der dem Gesetzgeber auferlegten Verhältnismäßigkeit ein geeigneterer Schritt als ein nach der Rasenmähermethode auch dem rechtstreuen Bürger auferlegtes allgemeines Verbot.

Auffallen würden Verstöße in beiden Fällen nur bei konkreten Kontrollen.

Aber es ist doch absurd, z.B. dem Polizisten außer Dienst beim Durchqueren des Bahnhofs das Mitführen eines AF-Folders zu verbieten, dem verurteilten Totschläger oder Drogenhändler aber das Mitführen eines solchen Messers in ein Einkaufszentrum o.ä. zu gestatten.

Das soll unsere Rechtsordnung schützen???

NATÜRLICH muß man die Frage aufwerfen, warum man mit Trageverboten nicht erst mal bei den Leuten anfängt, die ihre Gefährlichkeit und Unzuverlässigkeit bereits unter Beweis gestellt haben.

Und wenn der Gesetzgeber DANN argumentiert, so etwas könne man nicht kontrollieren, muß er sich fragen lassen, warum er dem Rechtstreuen das Mitführen eines Messers verbieten will, wenn er gleichzeitig eingesteht, eine allgemeine Durchsetzbarkeit des Gesetzes nicht gewährleisten zu können und auch eingestehen muß, seine Schutzfunktion vor bewaffneten Rechtsbrechern eingestandenermaßen nicht mehr erfüllen zu können.
 
... Ein Verbot des Führens von Messern die unter den Waffenbegriff fallen, wird sich nicht in der Kriminalitätsstatistik auswirken. Davon bin ich überzeugt ...

Ich nicht. Denn wenn jetzt bestimmte Sachen verboten werden die vorher legal waren, tauchen auf einmal Sachen in der Kriminalitätsstatistik auf, die vorher nicht drin waren. Und dann kann man in den Medien wieder überall lesen, dass die Kriminalitätszahlen so stark angestiegen sind, obwohl sich in Realität nichts geändert hat oder auch Tendenzen rückläufig waren.

Übrigens: Auch wenn ich nicht oft mit El Dirko übereinstimme - seine Aussage: "Man kann getrost sagen wir haben in D einen Vollzugsmangel und ein Gesetzes Überschuss." trifft den Nagel auf den Kopf. Anstelle immer neue Gesetze zu erlassen, sollte man sich eher um die richtige und angemessene Durchführung der bereits vorhandenen und meines Erachtens auch völlig hinreichenden Gesetze kümmern. Nur leider bringt sowas für die Politiker (noch) keine Punkte beim 'Wahlvieh', weshalb wir wohl weiterhin bei der heutzutage typischen 'Anlassgesetzgebung' bleiben werden. Wenn also genau an dieser Stelle nicht irgendwann mal ein Wandel stattfindet, wird sich auch nix verbessern - deshalb glaube ich, dass sich unsere Lobbyarbeit auch in diese Richtung bewegen sollte.

Achja: Besitzverbote erlaubnispflichtiger Waffen (auf WBK) erfolgen sowieso automatisch, wenn man von Gericht zu einer Strafe über einem gewissen Mass an Tagessätzen hinaus verurteilt wird. Dann verliert man nämlich schnell seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Aber solange nicht Messer irgendwann in eine solche Kategorie wie die Schusswaffen hineingedrängt weren, wird dies auch nicht greifen.

-ZiLi-
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, El hat völlig recht:
Da die Gesetze rein personalmäßig so oder so nicht ausreichend ausgeführt werden (können), sind sowohl Änderungen als auch Verschärfungen sinnlos.

Aber das liegt im Trend.
Staatliche Behörden werden ständig reduziert, bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitsvorgaben, dafür wird im Gegenzug das "Modell privater/halbprivater Ordnungsdienst" publik gemacht und kräftemäßig erhöht, bei schleichender Erhöhung der Befugnisse - mittlerweile ist man soweit, dass Hipo-Lehrgänge angeboten werden, damit die schwarzen Sherriffs auch noch mal entlastet werden...
 
...die beiden letzten Postings von ZiLi und Luftauge würde (muß!) ich aus täglicher eigener beruflicher Erfahrung (ZFD) leider sofort mit unterschreiben...

Wir haben uns doch vom Versuch, die bereits bestehenden Gesetze konsequent durchzusetzen, in vielen Bereichen längst verabschiedet. Statt dessen wird - wenn der Medienrummel Einzel- oder Gruppenprofilierung durch den "knackigen" Vorschlag neuer "strenger" Gesetze zuläßt - aus der Hüfte und mit wenig Überlegung irgend etwas präsentiert und in den letzten Jahren dann auch noch häufig mit einer ganzen Latte handwerklicher und gesetzestechnischer Fehler "auf den Markt" geworfen.

Machen wir doch mal schnell strafbar, wenn einer mit seinem Jagdmesser versehentlich durch den Bahnhof läuft - dafür darf es ja dann z.B. Jahre dauern und aberwitzige Diskussionen erfordern, Autobahnmautdaten für die Fahndung nach Mordverdächtigen freizugeben. Das könnte ja den Mörder in seinen Bürgerrechten einschränken - ein Messerverbot in ganzen Stadtteilen für diese "irren Waffenfreaks" natürlich nicht...
 
Machen wir doch mal schnell strafbar, wenn einer mit seinem Jagdmesser versehentlich durch den Bahnhof läuft - dafür darf es ja dann z.B. Jahre dauern und aberwitzige Diskussionen erfordern, Autobahnmautdaten für die Fahndung nach Mordverdächtigen freizugeben.
Und genau deshalb kommt die Politik JEDES MAL damit durch.
Weil die meisten nur ihren kleinen Teller sehen, von dem man ihnen was wegnehmen will. Das allgemein die Tendenz zu mehr Kontrolle und weniger Bürgerrechten geht, mögen die meisten nicht einsehen.
Solange es nur die Schützen/Jäger/Messerfreaks/Kampfhundebesitzer/Raser usw. trifft, kann mir das doch egal sein. :mad:

Mannmannmann, da fängt man doch echt an zu zweifeln, ob man gegen den momentanen Verbots- und Kontroll wahn überhaupt ankommt, wenn man sowas liest. :rolleyes:

Das könnte ja den Mörder in seinen Bürgerrechten einschränken - ein Messerverbot in ganzen Stadtteilen für diese "irren Waffenfreaks" natürlich nicht...
Bei der Muatdatenüberwachung werden genauso Unschuldige in ihren Grundrechten eingeschränkt, wie bei einem Messerverbot. Sind nur andere Grundrechte.
In dem Falle das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


Kilian
 
Das allgemein die Tendenz zu mehr Kontrolle und weniger Bürgerrechten geht, mögen die meisten nicht einsehen.
Solange es nur die Schützen/Jäger/Messerfreaks/Kampfhundebesitzer/Raser usw. trifft, kann mir das doch egal sein. :mad:

Da kann ich nur zustimmen, diese Tendenz ist deutlich zu erkennen. Als Sportschütze fühle ich mich manchmal wie eine aussterbende Tierart.

Was mich vor allem stört ist das die Politik in diesem Bereich nicht mit Fakten arbeitet. Waffengesetzverschärfungen werden fast nie mit Statistiken untermauert. Hier wird viel mit subjektiven Eindrücken gearbeitet. Teilweise entscheiden hier Politiker die von Waffen oder Kriminologie keine Ahnung haben. Man will der Bevölkerung eine Art Sicherheitsgefühl vorspiegeln durch solche Verschärfungen.


Die Waffengesetzverschärfungen vom 01.04.2003 haben meines Wissens keinerlei positive Auswirkung auf die Kriminalitätsstatistik in diesen Bereichen geführt. Vor allem das Verbot von bestimmten Messerarten dürfte nicht einmal ansatzweise einen Erfolg gebracht haben.

Ich würde nur einmal gerne den Beweis sehen, dass eine dieser Verschärfungen tatsächlich zu einer Reduzierung der Delikte beigetragen hat. Diesen Nachweis bleibt die Politik fast immer schuldig.

Dafür gibt es z.B. im Forum Waffenrecht jede Menge Statistiken die gerade aufzeigen, dass eine Verschärfung des Waffenrechts nicht zwangsläufig zu einer Reduzierung der Delikte in diesem Bereich führt.
 
Zu den Statistiken:
Beweisen kann man damit nur eine Korrelation, keinen kausalen Zusammenhang.
Aber in Bezug auf Waffenverbote/schärfere Waffengesetze zeigt sich eine negative Korrelation zu den Gewaltdelikten.
Hä? :confused:
Soll heissen, rein statistisch gehen "mehr Waffen im Volk" mit weniger Gewaltdelikten einher.
Nicht viel, aber immerhin.
Das beweist nicht, dass mehr Waffen Gewalt verhindern, die Annahme, das weniger Waffen zu weniger Gewalt führen, verliert dadurch aber deutlich an Glaubwürdigkeit.
Denn normalerweise sucht man erstmal eine Korrelation und versucht dann einen kausalen Zusammenhang zu finden.

Also hat eine Verschärfung des WaffG entweder garkeine, oder eine leicht negative Auswirkung auf die Gewaltkriminalität.


Kilian
 
Da bin ich wirklich fassungslos. :confused:

Das bestätigt wieder einmal meine Auffassung, dass hier Personen eine Verschärfung des Waffenrechts fordern, die nicht einmal das aktuelle Waffenrecht verstanden haben.

Das Beispiel mit dem Butterfly ist ja komplett überflüssig. Da dies bereits ein verbotener Gegenstand ist. Der Besitz ist bereits ein Vergehen.

Des Weiteren gibt es zahlreiche feststehende Messer die nicht als Waffe eingestuft sind und von dem zusätzlichen Absatz also nicht betroffen wären. Insofern ist die Erwähnung von feststehenden Messern als Definition von "gefährlichen Messern" nur noch laienhaft.

Die Politiker die sich hier zu Wort melden, sollten sich erst Mal ausreichend über das aktuelle Waffenrecht informieren.

Wie bei allen bisherigen Waffengesetzverschärfungen wird hier wieder äußerst willkürlich vorgegangen.
 
Ja super, dann sind Fahrten- oder Küchenmesser gefährliche Messer.
Und wenn man ganz runterscrollt, sind solinger Taschenmesser Kleinwaffen.
AHHH, Götter, lasst Hirn vom Himmel fallen. Reichlich bitte.
MannMannMann

Kilian
 
Ich konte nicht anders und hab den Herrn mal angeschrieben.
Dessen Messer verständniss ist einfach gruselig.
 
Bin sehr gespannt auf dessen Antwort. Vermutlich wird diese ebenfalls sehr haaresträubend ausfallen.

Halte uns auf dem Laufenden.:hehe:
 
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