Waffenrechtsänderung - Führen von Waffen auf bestimmten Straßen und Plätzen

@One day : Irgendwie schon komisch : Immer mehr Leute kommen auf den Trichter das da ein konzept dahintersteht was aber nichts mit dem Schutz des Bürgers zu tun hat, sondern eher mit dem Schutz des Staates vor dem Bürger.
Genua das was ich weiter oben angedeutet habe....
Irgendwie fällt mir da der Herr der Ringe ein : Ein Paragraph, äh Ring sie zu knechten....
Gruß
Stefan
 
Hier ist der Bericht über die 105. Sitzung des Bundestages vom 21. Juni 2007.

Auf Seite 211 sind die Reden, die sich auf die Änderung des Waffengesetzes beziehen.

Hat jemand vielleicht Berichte von Sachverständigen die eventuell gehört wurden, gefunden?
Ich finde in der Tagesordnung nichts. Nur Abgeordnete.
 

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Mich würde tatsächlich mal interessieren, wie es mit Personendurchsuchungen aussieht - gibt es hier jemanden, der darauf eine /qualifizierte/ Antwort geben kann?

Darf die Polizei grundlos Bürger "filzen"?

Gruss, Keno
 
Mich würde tatsächlich mal interessieren, wie es mit Personendurchsuchungen aussieht - gibt es hier jemanden, der darauf eine /qualifizierte/ Antwort geben kann?

Darf die Polizei grundlos Bürger "filzen"?

Gruss, Keno

Hab mal nach "Schleierfahndung" gegoogelt. "Verdachtsunabhängige Kontrolle" ist nicht so ergiebig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schleierfahndung
http://www.gruene-fraktion-bayern.d....schleierfahndung_wird_endlich_eingegrenz.htm

Interessiert mich jetzt auch ;)
 
......Darf die Polizei grundlos Bürger "filzen"?....

grundlos nicht.....aber ein hinreichender verdacht auf eine straftat reicht normalerweise als begründung aus.
und clevere polizisten finden immer einen hinreichenden verdacht. :hehe:
beschwerde einreichen darfst du dann hinterher !

mit dieser thematik haben sich schon heerscharen von juristen befasst. habe in meiner verwandschaft 3 juristen und alle sagen, man muss es letztlich immer auf den einzelfall beziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Hier ist der Bericht über die 105. Sitzung des Bundestages vom 21. Juni 2007.
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Hat jemand vielleicht Berichte von Sachverständigen die eventuell gehört wurden, gefunden?
Ich finde in der Tagesordnung nichts. Nur Abgeordnete.

Hallo,
du kannst davon ausgehen, dass die Sachverständigen ihre Untersuchungen, Berichte und Stellungnahmen vorher erstellt und eingereicht haben.

Die haben die Abgeordneten dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufmerksamst gelesen ;) und bei der Bundestagssitzung ging es dann nur noch um "Daumen hoch oder runter".

Mich würde interessieren, ob die Berichte der Sachverständigen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Gruß :)

Marc
 
"Zu überlegen ist auch, ob man nicht Gegenstände wie zum Beispiel Baseballschläger oder Dolche mit in die Reihe der gefährlichen Gegenstände aufnimmt. Ich hielte so etwas für richtig, denn wozu nimmt jemand, der zum Beispiel aufs Münchener Oktoberfest geht, einen Baseballschläger oder einen Dolch mit?"

Gabriele Fograscher (SPD) in: Stenografischer Bericht der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Juni 2007, S. 10901 (B).

:argw: Dieser Fall (zumindest in Bezug auf den Dolch) ist doch bereits jetzt rechtlich geregelt. Übersehe ich etwas, oder kennt da jemand nicht einmal die bereits bestehenden Regelungen?
 
Moin,
interessant ist in diesem Zusammenhang die Drucksache 16/1991 aus dem Juni 2006.

Die Begründung für den Vorschlag der jüngsten Gesetzesänderung scheint sich (zumindest im Wesentlichen) auf Daten aus Hamburg zu stützen.

Vielleicht findet man dort Gutachten und weitere Zahlen.

Falls jemand dieses Dokument schon mal verlinkt haben sollte, entschuldige ich mich schon mal dafür, alte Eier aufgewärmt zu haben ;).

Gruß :)

Marc
 
Hab für Hamburg nur das Plenarprotokoll vom 25.05.2005 gefunden.

Der Antrag der SPD zu dem Verbot ist hier.

Würd mich echt interessieren, ob es irgendwo Sachverständigenberichte gibt, die ein Verbot rechtfertigen und auch deren Effektivität bestätigen. Ich finde nichts.

Ich geh gleich ersma mit Frank und Christoph ein Bierchen trinken.
Das Thema wird uns bestimmt verfolgen.

Nachtrag: Den Hamburgern haben wir ja auch das aktuelle Recht zu verdanken. Pressemeldungen
vom 19. Oktober 1998


Zitat:
Mit einer ersten Initiative zum Verbot der Waffen war Hamburg in der vergangenen Legislaturperiode noch gescheitert. "Mit den neuen Mehrheiten in Bonn haben wir jetzt aber die Chance, unser Vorhaben durchzusetzen", sagte Innensenator Hartmuth Wrocklage. Die Notwendigkeit des Verbots zeige sich schon daran, daß im vergangenen Jahr über die Hälfte aller Tötungsdelikte in Hamburg mit Messern begangen worden sind. "Wir können Gewalttaten mit diesen Waffen durch unsere Initiative sicher nicht vollständig verhindern", sagte der Innensenator. "Das Verbot würde aber bewirken, daß solche Waffen nicht mit quasi staatlichem Segen hergestellt, beschafft und herumgetragen werden."
Zitat Ende
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessieren würde mich auch eine Quelle für den "Rückgang von schweren Straftaten an videoüberwachten Orten".

Kriegt man aber wohl auch nicht. Ist ja nicht so, dass ich den Politikern nicht glauben würde... ;)

Gruss and Frank und trinkt eins für mich mit,

Keno
 
Die Videoüberwachung wird hauptsächlich mit den verbesserten Aufklärungsmöglichkeiten gerechtfertigt.
So kenn ich das zumindestens aus England.

Verdammt ich muss los.....
 
Ähm El wir sind doch beim Thema. Dieses Verbot ohne den dazugehörigen Kontext zu betrachten ist doch sinnlos.
Die ganzen anderen Masnahmen wie Überwachung etc. zielen in die gleiche Richtung. Also aus meiner Sicht nix OT.
Aber gut du bist hier der Mod.
Gruß
Stefan
 
Ihr habt ja sicher die Stellungnahmen der Herrschaften im Bericht der 105. Sitzung gelesen.
Daraufhin habe ich nicht als Erstes "meinem" MdB ins Büro geschrieben, sondern dieser Dame im Anhang.
batsuzan:teuflisch
 

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Interessant wäre zu wissen, wie die Erschwerungen für die Herstellung von Messern aussehen sollten (Bezug auf die Pressemitteilung von 1998)
Denn die Pläne dafür werden ja noch in Hamburg in der Schublade liegen...

Weiss da jemand näheres?
Kilian
 
Berlin hat in seiner PKS die Verwendung von Hieb- und Stichwaffen aufgeführt. Aber nur für Jugendgruppengewalt. Betrifft also leider nur ein spezielles Gebiet - ist dafür für den Zeitraum 2002-2006.

Baden-Württemberg hat in einer Analyse politisch-motivierter Gewalt Daten für 1999-2001.

Ansonsten hat "Maneo – Schwules Überfalltelefon und Opferhilfe Berlin" in seinem 2003er Report noch eine Auflistung zur Verwendung von H&Swaffen.
Für 2006/2007 sind Daten aus einer Umfrage vorhanden.
Ist wieder nur sehr begrenzt.

Daten für die Schweiz zu finden ist dafür kein Problem.

Es ist echt nicht verständlich, dass H&Swaffen in den PKS nicht ordentlich erfasst werden oder zumindest nicht regelmäßig veröffentlicht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnte damit zusammenhängen, dass auch vielen Beamten nicht klar ist, was Hieb und Stichwaffen sind...es sei denn, man listet unabhängig von der Definition alles auf, was als solche verwendet wird...und das würde wohl sehr unübersichtlich.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so ein Problem sein sollte, die Tatwerkzeuge einigermaßen zu klassifizieren.
Messer ist haltn Messer. Das muss dann ja nicht unbedingt in Bowie, Strider-Platte oder Schweizermesser aufgedröselt werden.
Das sollte man schon auflisten, denke ich. Und in den Akten wird das eh stehen.
In den PKS stehen immer nur Schusswaffen drin.
In der Schweiz scheint es zu klappen mit der Messerstatistik. Besser zählen und kucken als wir können die aber glaub auch ich nicht.
 
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