basti
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"Ein Indiz für diese Zweckbestimmung ist z.B. die beidseitig geschliffene (z.B. Dolch) oder auch nur angeschliffene Klinge."
Hallo,
wie darf ich das "auch nur angeschliffene Klinge" bitte verstehen? Soll das heißen, das auch ein Messer mit einer Fehlschneide auf dem Klingenrücken seiner Meinung nach unter den Waffenbegriff fällt?
Das wäre ja bei fast jedem zweiten Messer der Fall.
gruß
Sebastian
Hallo,
wie darf ich das "auch nur angeschliffene Klinge" bitte verstehen? Soll das heißen, das auch ein Messer mit einer Fehlschneide auf dem Klingenrücken seiner Meinung nach unter den Waffenbegriff fällt?
Das wäre ja bei fast jedem zweiten Messer der Fall.
gruß
Sebastian