Waffenrechtsneuregelung: aktueller Stand

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HankEr

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Den Innenausschuß hat der Entwurf des Waffenrechts nun ja verlassen und der Bundestag liegt auch schon hinter ihm. Jetzt nach Erfurt soll das Waffenrecht über den Weg des Vermittelungsauschusses weiter verschärft werden.

Gefragt sind also momentan in erster Linie der Vermittlungsausschuß und der Bundesrat.

Also ran an den Vermittlungsausschuß und an Euere Innenministerien.

Link zum Vermittlungsausschuß, dessen Mitglieder und deren Adressen

Wenn die alle bedacht sind können wir uns weiter über eine Interessenvertretung unterhalten.
 
Hallo HankEr!

Kannst Du noch kurz einen Link reinsetzen, falls Du was zu den aktuellen Gesetzentwürfen, die diskutiert werden sollen, weisst. Es wäre mir peinlich gegen etwas zu protestieren, was überhaupt nicht zur Debatte steht. Vielleicht steht es dann nachher doch noch zur Debatte und es wird zuviel verboten!

Oder würdest Du diesmal einfach einen allgemeinen Brief schreiben, dass man rechtschaffende Bürger nicht zu kriminellen abstempeln sollte. Ich wollte eher auf die eventuell verbotenen Waffengattungen eingehen, das erscheint mir sinnvoller, da es vielleicht mehr Erfolg verspricht.

Es grüßt Dich der Leo.
 
Naja, im Messerbereich steht nichts neues zur Debatte, aber wenn sowieso das Zugangsalter für den Waffenbesitz erhöht werden soll, dann kann man ja darauf drängen, daß die bald verbotenen Messer wieder aus der Verbotsliste gestrichen werden und einfach als Waffen eingestuft werden. Wenn diese dann erst ab 21 erworben und besessen werden dürfe fällt ja das Argument für den Verbot (Probleme mit gefährlichen Messern in den Schulen und bei Jugendlichen Straftätern) vom Tisch. Die Messer in den Händen von "volljährigen" Sammlern blieben unberührt und der Gesetzgeber braucht sich nicht auf Klagen wg. Enteignung einstellen.

Außerdem sollte man wohl ganz allgemein einmal darauf hinweisen, daß wilder Aktionismus ein schlechter Ratgeber für Gesetzesverschärfungen ist, und daß das Beispiel England zeigt, daß restriktive Waffengesetze in keinster Weise zur Sicherheit beitragen.
 
Hallo HankEr!

Habe nun mal wieder einen Brief an den Herrn von Essen geschrieben. Vielleicht kann der als FDP-Mitglied ein wenig liberale Gedanken in die Diskussion einwerfen.

Gruß Leo.
 
@HankEr

Du als erstklassig Informierter in puncto Waffenrechtsneuregelung hälst uns sicherlich auf dem Laufenden, falls irgendwelche messerrelevanten Dinge im neuen Entwurf stehen sollten, oder?
 
Natürlich informiere ich weiter sobald ich etwas erfahre. Das beseutet aber nicht, daß man nicht trotzdem gelegentlich bei seinen Politikern auch mal nachfragen sollte :hehe: (momentan eben Bundesrat + Vermittlungsausschuß, langfristig aber eigentlich bei allen insbesondere bei den Wahlkreisabgeordneten in Bund und Land)
 
Verbote auf Börsen

Hallo Freunde,
gerade kommt eine aktuelle Meldung von einem befreundeten Anwalt herein.
Anscheinend haben wir übersehen, daß in § 35 Abs. 3 Nr.2 des Entwurfs das Verbot des handels von Hieb- und Stoßwaffen auf Messen, Ausstellungen und Märkten (nach Titel IV der Gewerbeordnung).
Das könnte das Aus für Schwerter und Dolche etc. auf Börsen bedeuten.
Bitte schreibt alle an den Bundesrat und den Vermittlungsausschuß! (Links siehe oben)

Grüße,
Thomas
 
Bundesrats-Termin: 30.05.

P.S.:
Der Termin der Debatte im Bundesrat ist der 30.05.
 
Das ist meiner Ansicht nach keine Neuerung, sondern schon immer Gesetz.
WaffG § 38 Handelsverbote
(1) Der Vertrieb und das Überlassen von Schußwaffen oder Munition sowie von Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten
1. im Reisegewerbe, soweit eine Reisegewerbekarte erforderlich ist oder die Voraussetzungen des § 55a Abs. 1 Nr. 1 oder 3 der Gewerbeordnung vorliegen,
2. im Marktverkehr mit Ausnahme der Mustermessen,
3. auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, jedoch mit Ausnahme des Überlassens der benötigten Munition in einer Schießstätte (§44).

(2) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 für ihren Bezirk zulassen,
wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. § 37 Abs. 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
 
... und so steht es im Entwurf:
(3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:
1. im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeord-nung,
2. auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,
3. auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentli-chen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
 
Naja öffentliche Sammlertreffen und Messen waren vorher nicht mit explizit erwähnt. Kann jetzt aber nicht sagen ob das praktisch einer Änderung/Verschärfung gleichkommt oder nicht :confused:
 
Last edited:
äh - ich denke schon. Messen und Ausstellungen werden doch so praktisch unattraktiv für die Aussteller gemacht. Was sagen diejenigen dazu, die auf Messen und Ausstellungen ausstellen und verkaufen?
 
... ich weiß halt nicht ob das vorherige "Marktverkehr" nicht Messen mit impliziert :confused:
 
Nochmal zu den Faustmessern. So wird es vermutlich im neuen Gesetz stehen (die Verbote im Anhang sind unverändert!):

Jäger und Angehörige pelz- und lederverarbeitender Berufe dürfen für ihre Tätigkeit erforderliche Faustmesser erwerben und besitzen, die ansonsten verboten sind - § 40 Abs. 3.




Damit dürfte wohl auch klar sein, daß Messermacher einigermaßen einfach an eine Ausnahmegenehmigung für dererlei Messer kommen können.



Vielleicht können ein paar davon ja schon mal anfangen bei Ordnungsamt, BKA den Innenministerien und der Politik nachzufragen wie man dann an eine solche kommt. Welche Formalitäten vorgesehen sind, ob man ein Waffenhandelsbuch führen muß, ob Seriennummern vorhanden sein müssen, wie es mit ausländischen Staatsgästen und dem Export aussieht, welche Nachweise Pelz- und Lederverarbeiter vorzeigen müssen, ... :hehe:
 
Achso und die Messermacher die solche Messer herstellen und die Angehörigen der Lederindustrie dürfen sich schon einmal nach Waffenschränken nach DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 umsehen. Da sollten die Messermacher doch gleich einmal mit nachfragen ab welchem Fertigungszustand ein Faustmesser ein Faustmesser ist und unter die Aufbewahrungsvorschrift für "verbotene Waffen" fällt" :hehe:
 
Und gleich auch beim Gewerbeamt oder IHK/HWK nachfragen.
Von wegen Gewerbeschein und Meisterbrief, wenn es dick kommt, werden solche Anfragen gleich negativ beantwortet, wenn die handwerkliche "Qualifikation" nicht durch Meisterbrief o.ä. amtliche Gnaden nachgewiesen werden kann.

Ist nur Spekulation, aber ich habe kürzlich sowas in der Richtung gehört, bei einem Behördenbesuch... (ganz unverbindlich natürlich)

Gruß Andreas/L
 
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