Waffenverbotszone Bahnhof bei Reisen in DE - welche Hosentaschen-Transportlösung?

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Eine innovative Lösung Nick und sauber von dir umgesetzt!

Trotzdem finde ich persönlich die ganze Thematik um verschließbare Behältnisse extrem skurril und sowas von alltagslebensfremd.
Mittlerweile haben wir leider in Österreich ebenfalls mehrere solcher Zonen ... :mad::

Heute war ich in einem Heimwerkermarkt, um mir 16 m stärkeres PP-Seil zu besorgen. Der Verkäufer ersuchte mich mit dem im Markt zur Verfügung stehendem Plastik-Teppichmesser das Seil durchzutrennen, während er es hielt. Na, sowas tu ich mir nicht an. Nach einem Griff in die Hosentasche war das Seil ratsch durchgeschnitten. Große Augen beim Gegenüber - "Na das ist mal was Anständiges!"
(dabei war es lediglich ein UKPK).

Ob ich es noch erleben werde, dass außerhalb der eignen Wände, dem eigenen Grundstück ein Taschenmesser nicht mehr im Zugriff sein darf? Ich hoffe, dass dem nicht so sein wird‼️
 
Trotzdem finde ich persönlich die ganze Thematik um verschließbare Behältnisse extrem skurril und sowas von alltagslebensfremd.

Zitat eines LKA Ausbilder zu WVZ: Wenn ein Beamter die Ansicht hat, dass von einem Messer oder einem Gegenstand eine Gefahr ausgehen könnte, dabei ist es völlig egal welches Messer oder welcher Gegenstand es ist, dann darf er das Messer beschlagnahmen als gefährlicher Gegenstand quasi. Man bekommt legale Messer ja problemlos zurück und man kann ja auch klagen, wenn man das Geld ausgeben will. Dem Beamten passiert nichts.
Allerdings erklärte er auch, dass Messer bei Kontrollen eher weniger beschlagnahmt werden wenn der Kontrollierte nicht unbedingt einen fragwürdigen Eindruck erweckt.
 
Wenn ein Beamter die Ansicht hat, dass von einem Messer oder einem Gegenstand eine Gefahr ausgehen könnte, dabei ist es völlig egal welches Messer oder welcher Gegenstand es ist, dann darf er das Messer beschlagnahmen als gefährlicher Gegenstand quasi.
Überall geltende Rechtslage aufgrund der Genaralklausel der jeweiligen Polizeirechte. Diese Gefahr müßte nach vorliegender Rechtspechung aber dann hinreichend konkret sein und zumindest auf Nachfrage auch entsprechend benannt werden. Von daher sind alle darüber hinaus gehenden gesetzlichen Ermächtigungen eigentlich überflüssig, aber Behörden und v.a. Polizeigewerkschaften fordern sie halt immer mehr oder weniger erfolgreich, um bei "verdachtsanabhängigen" oder anlaßlosen Kontrollen und Maßnahmen dazu eben keine Angaben machen zu müssen, gegen die man dann effektiv Rechtsmittel vorgehen könnte.
Beschlagnahmen darf er den jeweiligen Gegenstand aber nicht sondern nur sicherstellen und das normalerweise auch nur genau so lange, wie es für die Abwehr der hinreichend konkretisierten Gefahr notwendig ist.

Das Ding von LOXX finde ich interessant, aber verstehe ich das richtig, daß es sich immer verreigelt und nur mit dem Tool öffnen läßt oder kann man das aktivieren oder deaktivieren, das wäre ja perfekt, dann könnte man verriegeln wenn man in ein probelmatisches Gebiet oder in eine Hausrechtszone kommt und beim Verlassen mit dem Toll wieder entsichern um schnellen Zugriff zu haben.
 
in Waffenverbotszonen sind nur feststehende oder feststellbare Messer mit Klingenlänge über 4cm verboten.
Das Laguiole ist ein Slipjoint.... das darf auch einfach so weiter in der Hoseentasche stecken ;)
Tja. Theorie und Praxis. Ich habe letzte Woche bzgl. dieses Thema einen Termin mit der BP gehabt. Klare Aussage: die nehmen Dir im Zweifel alles weg, was als Waffe tauglich ist. Vom Schraubendreher über das Teppichmesser vom Handwerker (sofern er nicht nachweisen kann, daß er auf dem Weg vom/zur Berufsausübung ist) bis zur Nagelschere, und ja, auch Deine Messer mit Klinge unter 4cm oder Dein Laguiole Slipjoint. Da kannste Dich mit Gesetzes-Kenntnis auf den Kopf stellen, "die" sind am längeren Hebel. Sie nehmen es Dir aber nicht dauerhaft weg, sondern beschlagnahmen es und zum Ende der zeitlich eingegrenzten Waffenverbotszone (abstruses Wortkonstrukt, aber stammt nicht von mir) darfst Du es wieder abholen.
Aber: Die sind auf ihre Spezial-Klientel aus, nicht auf Otilie-Normalverbraucherin.
 
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@naturelle
Beamte der Bundespolizei beziehen sich vmtl auf ihre bundespolizeilichen Allgemeinverfügungen an Bahnhöfen. Die haben aber mit den WVZ nach §42 nichts zu tun.

Wir sind inzwischen bei 4 verschiedenen Verbotsmöglichkeiten angekommen:

1: Allgemein §42a

2: WVZ nach 42 (5) wie bisher mit Totalverbot (an Kriminalitätsschwerpunkten)

3: WVZ nach 42 (6) NEU mit Ausnahmen. (Wo belieben)

4: Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei (völlig willkürlich nach Ort/ Zeit)
 
die nehmen Dir im Zweifel alles weg, was als Waffe tauglich ist.
Das dürfen sie auch, genau wie jede andere Polizei nach der jeweiligen Generalklausel des jeweiligen Polizeigesetzes. Allerdings dürfen die es nur dann sicherstellen, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt und auf Grundlage einer wirksamen, also rechtmäßigen Rechtsgrundlage. Daß es sich bei den Allgemeinverfügungen um solche handelt, ist nach dem Urteil des VG/OVG aber halt in hohem Maße fraglich und daher angreifbar, im Voraus durch Widerspruch ung ggf. Rechtsmittel gegen die Allgemeinverfügung oder als Widerspruch gegen einern daraufhin erfolgten Veraltungsakt.

Sie nehmen es Dir aber nicht dauerhaft weg, sondern beschlagnahmen es und zum Ende der zeitlich eingegrenzten Waffenverbotszone (abstruses Wortkonstrukt, aber stammt nicht von mir) darfst Du es wieder abholen.
Da scheinen die aber selber nicht genau über ihre Befugnisse bescheid zu wissen, denn etwas beschlagnahmen darf hier nur ein Gericht mittels Beschluß, nicht die Polizei, egal ob zeitlich begrenzt oder bis auf weiteres unbegrenzt!

Aber: Die sind auf ihre Spezial-Klientel aus, nicht auf Otilie-Normalverbraucherin.
Genau das war ja vereinfacht gesagt ein Schwerpunkt des Entscheides aus Berlin, daß die eben keine Allgemeinverfügung gegen Jeden verhängen dürfen, um damit eine kleine selektive Gruppe zu treffen, gegen die man auch auf der Grundlage sonstigen Polizeirechtes bereits vorgehen könnte.
 
Da scheinen die aber selber nicht genau über ihre Befugnisse bescheid zu wissen, denn etwas beschlagnahmen darf hier nur ein Gericht mittels Beschluß, nicht die Polizei, egal ob zeitlich begrenzt oder bis auf weiteres unbegrenzt!
Dann nehmen sie es halt weg. Man kann sich auch an Feinheiten zu Tode reiben. Weg ist weg.
 
Dann nehmen sie es halt weg. Man kann sich auch an Feinheiten zu Tode reiben. Weg ist weg.
Weg is zwar weg, aber nicht weg is eben nicht weg, und wieder zurück ist auch nicht mehr weg. Macht für mich bei einem Messer oder sonstigem Gegenstand von erheblichem Wert und ggf. nicht mehr Lieferbarkeit keinen feinen sondern einen gewaltigen Unterschied, aber wenn Du dir das leisten kannst, sowas einfach abzuschreiben is das schön für Dich.
 
Ich habe ja geschrieben, dass man es zurück bekommt. Wie nennst Du das denn sonst, wenn nicht beschlagnahmen - egal ob sie nun einen Beschluß haben oder nicht?
 
Zitat eines LKA Ausbilder zu WVZ: ... Allerdings erklärte er auch, dass Messer bei Kontrollen eher weniger beschlagnahmt werden wenn der Kontrollierte nicht unbedingt einen fragwürdigen Eindruck erweckt.
In der Öffentlichkeit sollte man also etwas mehr auf sein Äußeres achten, finde ich gut. Ich empfehle hier einen dezenten Vintage-Stil mit Sakko, gern mit Jeans. Blank geputztes Schuhwerk sind hier allerdings wichtig. Hut und Schirm sind das Pünktchen auf dem i. Keine Amtsperson kommt auf die Idee, einen entsprechend ausstaffierten Reisenden auf Messer zu kontrollieren.

PS: Ich trage seiten vielen Jahren meist ein mittleres Fixie mit mir herum. Kontrolliert wurde ich noch nie. ;)
 
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Ich empfehle hier einen dezenten Vintage-Stil mit Sakko, gern mit Jeans. Blank geputztes Schuhwerk sind hier allerdings wichtig. Hut und Schirm sind das Pünktchen auf dem i.

Damit bist Du absolut sicher unterwegs 😂 ... Das Monokel nicht vergessen, und eine gute Pfeife im Mundwinkel zieht auch...

Was der LKA Ausbilder damit gemeint hatte war wohl eher etwas anderes - wenn man den Job macht erkennt man schon Unterschiede, dazu gehört Verhalten, Alter, Herkunft (leider) und Stil.
Z.B. der Dealer ist lange in Bahnhöfen unterwegs, viel an Kriminalität ist lt. deren Statistik osteuropäisch oder afrikanisch oder rechtsradikal, Lonsdale und BW-Stiefel reichen auch schon aus - etc. es ist halt die Erfahrung - ohne jetzt eine Steilvorlage für Diskrimierungsdiskussionen zu liefern - denke den Opa mit Enkel oder den Papa mit Familie oder den Business-Mann oder den Touristen mit Koffer oder generell die "normale" Damenwelt meint der LKA Ausbilder da weniger.
 
Damit bist Du absolut sicher unterwegs 😂 ... Das Monokel nicht vergessen, und eine gute Pfeife im Mundwinkel zieht auch...

Was der LKA Ausbilder damit gemeint hatte war wohl eher etwas anderes - wenn man den Job macht erkennt man schon Unterschiede, dazu gehört Verhalten, Alter, Herkunft (leider) und Stil.
Z.B. der Dealer ist lange in Bahnhöfen unterwegs, viel an Kriminalität ist lt. deren Statistik osteuropäisch oder afrikanisch oder rechtsradikal, Lonsdale und BW-Stiefel reichen auch schon aus - etc. es ist halt die Erfahrung - ohne jetzt eine Steilvorlage für Diskrimierungsdiskussionen zu liefern - denke den Opa mit Enkel oder den Papa mit Familie oder den Business-Mann oder den Touristen mit Koffer oder generell die "normale" Damenwelt meint der LKA Ausbilder da weniger.
Leider herrscht in den meisten Bahnhöfen mittlerweile Rauchverbot, habe ich gehört... Stimmt das? o_O
 
Ich habe ja geschrieben, dass man es zurück bekommt. Wie nennst Du das denn sonst, wenn nicht beschlagnahmen - egal ob sie nun einen Beschluß haben oder nicht?
Na sicherstellen, weil dagegen eben ein umgehender einfacher Widerspruch möglich ist und die Eigentumsrechte nicht beeinträchtigt werden und die Zeitdauer automatisch eng begrenzt und an die Fortdauer einer konkreten Lage gekoppelt ist, anders als bei Beschlagnahmen und Einziehungen.

Zitat eines LKA Ausbilder zu WVZ: ... Allerdings erklärte er auch, dass Messer bei Kontrollen eher weniger beschlagnahmt werden wenn der Kontrollierte nicht unbedingt einen fragwürdigen Eindruck erweckt.
In der Öffentlichkeit sollte man also etwas mehr auf sein Äußeres achten, finde ich gut.
Ich laufe fast immer irgendwie auffällig bis teilweise fragwürdig rum, werde aber fast nie kontrolliert und wenn dann kneifen die wie schon gesagt regelmäßig, sobald ich entsprechende rechtliche Nachfragen stelle.
Aber ich habe über viele Jahre unzählige Versuche gemacht, mit verschiedensten Erscheinungen irgendwie Adressat einer Kontrolle zu werden, insb. einer Verdachtsuanabhängigen oder seinerzeit eine zur Durchsetzung der rechtswidrig eingerichteten "Gefahrengebiete" hier zu Hause. Da haben weder Nadelsteifen noch Fell und LARP-Steitaxt auf der Schulter was genützt, nicht einmal ein eigens ausgeleihener St-Pauli-Fanschal. Und ich habe daher keine Klagebefugnis erlangt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Muß nicht unbedingt an Dir und Deiner Erinnerung liegen, viele Vollzugsbedienste und vor allem staatliche Behördenpressesprecher haben das mit ihren rechtlichen Befugnissen selber ja auch oft nicht auf der Reihe, handeln aber trotzdem.
 
Das Thema wird wieder aktueller, nach den Messerattacken der letzten Wochen:



Reul hat in NRW gefordert das Führen von allen Messern zu verbieten , die über 4cm Klingenlänge haben, und das nicht nur in Waffenverbotszonen sondern auch generell "wenn man feiern geht"
Weiterhin will er durchsetzen, dass ab 19 Uhr die Innenstädte zur WVZ werden und die Kontrollen verschärfen, aber das Ganze "jetzt nicht inflationär"

In der WAZ wird der Erfolg der Bundespolizei lobend erwähnt, die bei über 17tausend Kontrollen satte knapp 350 Gegenstände beschlagnahmt haben :cool::

Also ist ein Besuch im Steakhaus schon ein Anlass ein Laguiole zum gefährliche Gegenstand zu machen und das Führen eines Laguiole zum Strafbestand werden zu lassen. Wenn das die ersten Gastronomen mitbekommen, dann geht es bestimmt richtig ab, wenn man sein Steak stilgerecht schneiden möchte :sneaky:

Denke da werden noch so einige Lösungen benötigt.
 
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Nächstes Beispiel: ich bin öfters in der Bahn unterwegs. Öfters auch in NRW (Köln und Dortmund).
Bin ich nun verpflichtet vor jeder Einfahrt in den Bahnhof die jeweiligen Richtlinien der Behörde/Polizei querzuchecken?

Wenn ich die letzten Fahrten Revue passieren lasse kam es schon öfter vor, dass ich während der Einfahrt in einen Bahnhof am Vierer-Tisch gesessen und mein Butterbrot mit einem Victorinox Hunter geschmiert, bzw. meine Lyoner geschnitten habe.
Würde bei nächster Gelegenheit, wenn ich zufällig einen Bahnhof mit WVZ erwische (über die ich mich vorher nicht wissentlich informiert habe) und die Polizei an meinem Fenster vorbeipatroulliert, mein Frühstück/Mittag- oder Abendessen zum Desaster/Stein des Anstosses werden???
 
Würde bei nächster Gelegenheit, wenn ich zufällig einen Bahnhof mit WVZ erwische (über die ich mich vorher nicht wissentlich informiert habe) und die Polizei an meinem Fenster vorbeipatroulliert, mein Frühstück/Mittag- oder Abendessen zum Desaster/Stein des Anstosses werden???

Glaubst du (ernsthaft), dass die Polizei gezielt Personen beim Frühstück-, Mittags- oder sonstigen Essens auf deren Besteck hin kontrolliert?

Oder wie oben im Steakhaus?

Ich denke nein.

Sind wir in Deutschland verpflichtet, als Messer und Werkzeug Nutzende, sich mit den Regelungen zu beschäftigen? Ich denke ja.
 
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