WaffG § 42a

Hmm. Wie ging man da mit dem Verbotsirrtum um? Ich mein, sich aktiv um Info zu bemühen, wie das BKA zu einem Sachverhalt steht, ist ja schon eher unüblich. Wenn dann ein Gericht gegen die Einschätzung einer sachkundigen Behörde entscheidet - wie kundig muss ich mich denn machen, damit ich vom Verbot hätte wissen müssen?

Peter
Es waren Verurteilte, die sich vorher nicht informiert hatten bzw. das zumindest nicht vorgebracht hatten oder haben. Die zumindest in der Berufungsinstanz gut informieirten Verteidigungen hatten jeweils einschlägige FBs in der Beweisaufnahme vorgebracht, aber halt erfolglos.

zu der OTs vorher:
" ... dass der Geist der Unterdrückten die stärkste Waffe in den Händen der Unterdrücker ist:" Stephen Biko
 
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