- Beiträge
- 14.900
Es geht darum, das unten gezeigte Messer waffenrechtlich richtig einzustufen. Ich hab die alten hideaway knives threads durchgelesen, aber so ganz schlau bin ich nicht.
Erstmal zur allg. Info. Ich habe gerade beim BKA angerufen. Man war sehr hilfsbereit, man merkt, dass die Leute shconmal ein messer in der Hand hatten
aaaber, wenn ich dazu was definitives wissen will, geht das nur über ein offizielles Genehmigungs Verfahren. Das dauert, laut Auskunft BKA, Monate, weil da noch irgendwelche Landtags Anhörungen stattfinden müssen, wo dann über den Gegenstand entschieden wird. Zudem müsste ich mit Kosten von um die - war unverbindlich, nur damit ich eine Hausnummer habe - 400EUR rechnen. Hmm
Ich musste das Messer unkenntlich machen, weils ein Proto ist, aber ich denke die Form ist klar. Die Frage ist:
1. Kann das ein Schlagring sein? Nein, weil man den Griff nicht mit der Faust umfasst. Ausserdem gibts da nix zum Schlagen, damit tut man sich höchstens selber weh
2. Kanns ein Faustmesser sein. Nein, weil ich das Messer ja nur mit zwei Fingern halte
Den Winkel der Klinge halte ich für unerheblich.
Meinungen? Dass wir hier weder Rechtsberatung machen dürfen noch können ist klar
Und nein, ich habe das Messer nicht, aber ich würds gerne haben.
Grüße
Pitter
Erstmal zur allg. Info. Ich habe gerade beim BKA angerufen. Man war sehr hilfsbereit, man merkt, dass die Leute shconmal ein messer in der Hand hatten
Ich musste das Messer unkenntlich machen, weils ein Proto ist, aber ich denke die Form ist klar. Die Frage ist:
1. Kann das ein Schlagring sein? Nein, weil man den Griff nicht mit der Faust umfasst. Ausserdem gibts da nix zum Schlagen, damit tut man sich höchstens selber weh
2. Kanns ein Faustmesser sein. Nein, weil ich das Messer ja nur mit zwei Fingern halte
Den Winkel der Klinge halte ich für unerheblich.
Meinungen? Dass wir hier weder Rechtsberatung machen dürfen noch können ist klar
Grüße
Pitter