@ carrot,
hallo mal wieder...
den Teil habe ich auch gelesen, aber er findet sich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses an den BT nicht wieder, deshalb kann ich ihn nicht heranziehen.
Grundsätzlich argumentiere ich aber auf dieser Schiene und hoffe, hier Anregungen zu finden, die diese ausfüllen und nicht gleich abtun.
Mir sind die Diskussionen in Erinnerung, wo man hier eher ein Messer nach dem mittelalten WaffR verboten hätte, als das BKA. Das sollte man sich vielleicht mal überlegen.
Also, nochmal, den Passus habe ich gelesen, er fehlt m. E. in der letzten Fassung, die an den Bundestag ging. Leider.
Spottsparte an:
Macht Euch keine Sorgen, hier ist an Fasching eine Vereinsfeier von einer Bande überfallen worden. Ein feiernder wurde durch einen Messerstich lebensgefährlich verletzt. Der Staatsanwalt hielt es nicht für nötig auf versuchten Totschlag zu klagen.
Warum sollte dann jemand wegen einem Taschenmesser im Hosensack vorm Kadi landen?
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Die Argumentation der FDP wegen der Zuverlässigkeitsprüfung, also dass straffällig gewordene eben nicht mehr zuverlässig sind, Schusswaffen zu besitzen, fand ich interessant.
Die FDP meinte, wenn man wegen etwas dran kam, was mit Waffen und Gewalt etc. nichts zu tun hätte, z. B. Insolvensdelikte, wäre ja die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht in Frage gestellt.
Vor kurzem las ich in der Zeitung, dass die Höhe eines Strafmaßes keinen Einfluss auf die Anzahl der Delikte hätte, jedoch aber die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden sehr wohl.
Der letzte Gedanke (Denker vergessen) tauchte nicht in der Diskussion um Jugendkriminalität auf, er kam im Zusammenhang mit der Forderung nach härteren Strafen bei Steuerhinterziehung.
Mit einem schönen Gruß schon mal nach Bayern, frage ich mich, ob beide Ideen, die der FDP und die glänzende Erkenntnis des leider mir unbekannten, im Zusammenhang mit der aktuellen Steuerfahndung stehen.