Werden jetzt alle Klappmesser über 8,5cm Klingenlänge verboten?

Zu Coolcats Beitrag: Ich muß als "normaler" Kunde darauf vertrauen können, daß ich, wenn ich Messer etc. bei einem heimischen Händler kaufe, diese auch den Bestimmungen des z.B. Waffges. entsprechen.
Denn: Als der Händler erstmalig für diesesn Messertyp seine Einfuhrgenehmigung beantragt und erhalten hat, ist dieses Messer geprüft worden, ob es den Bestimmungen des Waffges. z.B. in Hinblick auf verbotene Gegenstände entspricht (oder nicht).
Kaufe ich selber im Ausland (z.B. per Mailorder) bin ich (als Kunde) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
Letztendlich, so glaube ich, wird sich auch dieser Fall zum Positiven (für unseren Messerfreund) wenden. Ich denke, ein Händler hätte keine Probleme gehabt, denn für diesen ist der Messertyp schon mal freigegeben worden.
Aber: Vielleicht sagt die Fa. Wolfster als Forumsponsor und u.a. Vertreiber dieses Messers mal was dazu bzw. gab es speziell bei diesem Teil schon mal Vorbehalte seitens der Behörde?

Bin auf Antwort gespannt.
 
Original erstellt von Helmut Warmann:
Ich bezweifele, daß die Schweizer ihren Kampf um Freiheit und einen eigenständigen Staat auf das Problem der teilweisen Einschränkung des Messerkaufs und -besitzes reduziert sehen möchten.

Gruß Helmut

Lieber Helmut:

Nichts für ungut - und die Schweizer werden schon wissen, wie´s gemeint ist...!

Aber - ich habe TÄGLICH mit deutschen Staatsbediensteten zu tun und kann es bald nicht mehr hören, dass sich ständig auf irgendwelche (angeblich genau in diesem Fall geltende) Gesetze zurückgezogen wird! Mit anderen Worten: ABLEHNEN kann bei deutschen Behörden JEDER, bei´m Pförtner angefangen ;) ! Und die deutschen Gerichte sind wegen Kleinigkeiten überlastet.

Aber, wie gesagt, laß´ uns jetzt nicht auch noch mit diesen Kleinlichkeitskrämereien anfangen!

[ 20-02-2001: Beitrag editiert von: Osterguentermann ]
 
Hätte da eine Idee, wie man diesen sehr klugen Köpfen beim Zollamt, die IMMER ALLES richtig machen, weiterhelfen könnte: Einfach die Schraube an der Klingenachse fester zudrehen, und schon ist die Aktion mit der Schleuderbewegung Essig! Angesichts dieser nicht mehr schleuderbaren WAFFE :D könnte ich endlich wieder besser schlafen und mit mir viele Zöllner!

Ja, ich meine dies hier alles ERNST!!! Denn wenn Sie Spaß haben wollen, dann gehen Sie doch zu McDonalds ;)

Sascha
 
Tja Leute
da muß ich mal wieder den Kopf schütteln,
Ihr macht immer denselben Fehler und versucht im Umgang mit Behörden irgendwas mit Argumenten zu klären!
Hey Jungs,
hier geht es um ein GESETZ!
Hat doch mit Vernunft nix zu tun!
Buchstaben, §´en, das zählt!

Und nach den §`en schaut`s schlecht aus.


Sorry, aber so isses.
 
Das hirnrissigste daran finde ich, dass feststehende Messer, egal welcher Grösse, legal sind. Ich darf also demnächst mit 'nem 30 cm Bowie durch die Stadt laufen, aber nicht mehr mit 'nem LCC ???!!!
Mal eine Frage:
Ich habe noch mein altes Kabelmesser. Das hat ein Klingenlänge von 8,7 cm. Die Rückenfeder ist so ausgenudelt, dass man das Messer "aufschleudern" kann. Wenn ich das richtig sehe, ist es damit kein Werkzeug mehr, sondern illegal !!?? ... oder was ... :mad:
 
Kann mir jemand den Sinn dieser 8,5 cm-Grenze erklären?
Willkürlich oder gibt es einen nachvollziehbaren Grund?

Thomas
 
Alles was länger ist hält der Gesetzgeber wohl für zu gefährlich für Privatleute... :confused:
Und wie man darauf kommt, dass die Klingenbreite mindestens 14% der Klingenlänge betragen muss ist genauso rätselhaft, ist ein Messer mit einer 14% breiten KLinge weniger gefährlich als eins mit einer 13% breiten, aber irgendwelche Grenzwerte muss man ja festlegen...
 
Hallo Zusammen,

naja, diese Richtlinien sind so eine Sache. Grundsätzlich muß man - einen Bedarf für Richtlinien vorausgesetzt - natürlich irgendwo eine Grenze ziehen, die 8,5 cm bzw. 14% sind wahrscheinlich vom zum Zeitpunkt der Gesetzgebung üblichen Messermarkt betrachtet worden (ich weiß auch nicht mehr wie der Satz angefangen hat :D ).
Im Prinzip halte ich persönlich es schon für sinnvoll, die Leute nicht mit 15 cm langen Springmessern mit Dolchklinge herumlaufen zu lassen, der Punkt des Verbots ist schließlich, daß ein Spring- oder Fallmesser viel weniger Platz wegnimmt und verborgen getragen werden kann, ganz im Gegensatz zu feststehenden Dolchen (über spezielle Kydexscheiden als Schulterholster o.Ä. will ich jetzt nicht reden).
Und wir müssen uns auch immer vor Augen halten, daß ein Gebot in gewissen Grenzen - die im vorliegenden Fall natürlich Schwachsinn sind - sinnvoll ist. Ein Beispiel ist, wenn auch etwas an den Haaren herbeigezogen, der freie Verkauf von Schusswaffen in good old USA, wo ja nun wirklich nicht gegeben ist, daß nur verantwortungsvolle Leute eine Knarre besitzen dürfen. Ich bin ehrlich gesagt ganz froh, daß Waffenbesitz in D so streng reglementiert ist.

Mit der Hoffnung, niemandem auf den Schlips getreten zu sein :)
 
@ crashlander:
Mein Schlips fühlt sich ganz schön betreten, zum Glück hängt er im Schrank, was Deine Meinung zum Schuß-Waffengesetz betrifft:
Da bin ich mal ganz tolerant! H-hmmm.
@ delfacos:
aber bitte nicht bestellen, lässt sich später zurückverfolgen.

@ ALLE:
Problem gelöst!
Ab SOFORT kein Kummer mehr, keine Angst vor dem Gesetz!

ICH hab die ultimative Lösung:

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Humor ist - wenn man trotzdem lacht.
 
Wo hier alle nach dem Sinn solcher Gesetze fragen und sie damit begründen, dass gefährliche Kriminelle Springmesser etc. ja schliesslich leichter verdeckt führen können: Ist euch eigentlich schon mal der Gedanke gekommen, dass sich Kriminelle nicht an Gesetze halten? Oder glaubt ihr, den netten Junkie um die Ecke interessiert es, ob das Messer, mit dem er seiner Forderung nach Omas Handtasche etwas Nachdruck verleihen will, legal ist? Sicher nicht, genauso wenig, wie es den Typen, der sein Geld mit Tankstellenüberfällen verdient, interessiert, dass er seine Makarov nicht ohne Waffenschein führen darf. Der einzige, der sich an solche Verbote hält, ist der gesetzestreue Bürger, der seine Messer (Schusswaffen, was auch immer) als Hobby sammelt oder sich und andere damit schützen will. Und kommt mir nicht mit Sachen wie "wenn solche bösen Sachen verboten sind, kann man sie aber nicht mehr so einfach im Laden kaufen" - dann frage ich mich, warum die Polizeigewerkschaft von 20 Millionen illegal im Umlauf befindlichen Schusswaffen spricht. Tja, wo die wohl alle herkommen, wo man sie doch nicht mehr so einfach im Laden kaufen kann...
Ich vermische hier Messer und Schusswaffen etwas, da es bei beiden im Prinzip das selbe Problem ist. Die Verbote und Einschränkungen resultieren nicht aus Fakten, Statistiken, Vergleichen mit anderen Ländern, vernünftigen Überlegungen etc., sondern nur aus einer diffusen Angst und Unkenntnis der Gesetzgebenden. Ich weiss, dass durch das Verbot von Wurfsternen nicht ein einziges Verbrechen verhindert werden wird. Trotzdem wird das den gesetzgeber nicht vom Verbot abhalten, selbst wenn er dies wüsste. Genauso verhält es sich mit all den anderen verbotenen und beschränkten Dingen - ein allgemeines Unbehagen bei den Verantwortlichen, eine Abneigung dagegen in den Medien und der öffentlichen Meinung, das Verbot trifft eh nur eine kleine Randgruppe - he, wen kümmert es da, dass ein Verbot nix bringt, schliesslich tun wir Politiker was gegen Gewalt?
Mit all den Waffen, seien es Messer oder Schusswaffen, die in westlichen Ländern legal geführt werden, werden wesentlich (und ich meine wirklich wesentlich!) mehr Straftaten verhindert, als damit begangen werden!

Wer gerne ein bisschen selber über Sinn und Unsinn von Verboten nachforschen möchten und sich ein paar Zahlen angucken will, dem seien Seiten wie diese ans Herz gelegt:
http://www.justfacts.com/gun_control.htm http://pulpless.com/gunclock/ http://www.cphv.com/

[ 21-02-2001: Beitrag editiert von: Harley ]

[ 21-02-2001: Beitrag editiert von: Harley ]
 
Also ich komme gerade vom ZOLL und hatte mit MT LCC :eek: und SOCOM CAMO's keine Probleme. Der Zollmensch sagte nur ich soll das schnell wieder wegpacken bevor sich noch jemand schneidet :D
 
Hallo nochmal,
mir ist da auch eine gute Idee zwecks der "Entschärfung" von Klappmessern gekommen:
statt einer einfachen Klingenachse wird ein Untersetzungsgetriebe 1:10 eingebaut und eine Handkurbel zum Öffnen angebracht. Dann kann man das Messer auch super als Spreizer einsetzten und man kriegts auch bei 10g noch aufgeklappt :D

Noch ein absurdes Beispiel zur Sinnigkeit von Verboten: Auch wenn jeder, der den sachgemäßen Umgang damit nachweisen kann, daheim scharfe Handgranaten lagern darf, passiert sicher weniger, so wie es jetzt geregelt ist...
Wobei ich denke, daß Messer und Schußwaffen doch zwei Paar Stiefel sind.

Locker bleiben und
 
---und das denke ich mir:
elian.jpg
 
Ist vielleicht etwas Off-Topic aber was passiert wenn man in der BRD ein MT CTII besitzt und dies aus einem beliebigen Grund X (für Insider:könnte der Lüttecken-Grund sein...) publik wird? Klinge ist ja nunmal >8.5cm. Irgendwer 'ne Ahnung welche juristischen Konsequenzen das nach sich ziehen könnte? Alles rein hypothetisch natürlich. ;)
 
Möchte hier noch was anderes hinzufügen: Im Herbst letzten Jahres haben hier in Ulm zwei "erfahrene" Polizeibeamte einen geistig Behinderten, der im Wald mit einer Plastik-Nachbildung einer Kalashnikov spielte, erschossen.
Mit 22 Schuss!, auf eine Entfernung von ca. 5-6 m, wobei von den 22 Schuss nur 6 oder so traffen (mein Feldwebel hätte mir in den Arsch getretten). Anhand der Schusskanäle wurde nachgewiesen, dass noch geschossen wurde als das Opfer schon am Boden lag, bzw. am Fallen war. Es wurde auch nachgewiesen, das einzelne Schüsse das Opfer von hinten traffen. Nachdem nun nicht nachweisbar ist welcher der beiden Polizeibeamten den tödlichen Schuss abgab wird das Verfahren laut Aussage der Ulmer Staatsanwalt wohl eingestellt werden.

Jeder andere (Nicht-Beamte) wäre wohl wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes angeklagt worden, aber.....

Wie sicher kann man sich in Deutschland eigentlich fühlen, wenn derartige Beamte als "erfahren" bezeichnet werden, und bewaffnet auf die Menschheit losgelassen werden?

Im Gegenzug fordert unser Gesetzgeber immer neue Verschärfungen des Waffenrechtes. Wie wäre es, wenn das Waffenrecht dahingehend verändert wird, dass gewöhnliche Streifenpolizeibeamte nur noch den Holzknüppel als Waffe führen dürfen, wie dies bei den Briten seit eh und jeh der Fall ist? Denn entweder erschiessen unsere Polizisten Unbeteiligte, oder sich aus Versehen selbst, oder aber sie lassen sich die Waffe bei Verkehrskontrollen entreissen und sich selbst damit erschiessen. Alles in allem zeigen sie jedoch immer wieder, dass sie nicht fähig sind mit einer Waffe umzugehen.
 
Ich denke, dass bis dato allgemein eine noch sehr inhomogene Interpretation des
Begriffes Fallmesser besteht.
Das zeigt auch diese kontroverse Diskussion hier im Forum.
Weiterhin denke und meine ich, dass niemand der definitiv wuesste, dass ein
folder mit ueber
8,5 cm Klingenlänge ein verbotener Gegenstand ist ( bzw. sein soll) freiwillig
das Wagnis eingehen wuerde,
sich hier mit den Behörden anzulegen ( Sei es durch Besitz, Handel, Import usw.)
Offenbar gibt es seitens des Gesetzgebers (noch) keine übergreifende,
allgemeingültige Aussage zu diesem Thema, womit die Behoerden-Organe "an der
Front" immer wieder in die Situation der Einzelfallbeurteilung kommen. Und
diese Einzelfallbeurteilung kann schon mal dazu fuehren, dass ein folder der 2
Wochen
vorher absolut unproblematisch war, plötzlich als Fallmesser eingestuft wird .

Wer sich z.B. mit der Thematik der Importe näher befasst, weiß das und weiß
auch, dass es bisweilen im
Rahmen von Beschau-Massnahmen der Behoerden zu Meinungsverschiedenheiten
zwischen Behoerde und
Einfuehrer kommt.
Hierbei ist es m.E. unerheblich, ob der Importeur eine "Privatnase", oder ein
Haendler ist, denn
bei dieser Fragestellung muss Gleichheit und Gleichbehandlung herrschen.
Ich bin der Meinung, dass folder mit ueber 8,5, cm Klingenlänge keine verbotenen
Gegenstaende sind,
sonst wuerde man sie nicht in jedem gut sortierten Schneidwaren-Laden, oder
online shop kaufen koennen.
Die meisten dieser Messer werden ja nicht hier in Deutschland hergestellt, sie
muessen also eingefuehrt werden
und somit durch die Prozedur der Beurteillung und Einstufung ( =
Einzelfallbeurteilung) gehen.

Ich wuerde mich freuen, wenn es schnellstens zu einer klaren Aussage kommt,
befuerchte jedoch, dass
es zumindest mittelfristig interpretierbar und auslegbar bleiben wird, was
wiederum Raum fuer Verunsicherung bietet.
 
Original erstellt von crashlander:
Hallo nochmal,
mir ist da auch eine gute Idee zwecks der "Entschärfung" von Klappmessern gekommen:
statt einer einfachen Klingenachse wird ein Untersetzungsgetriebe 1:10 eingebaut und eine Handkurbel zum Öffnen angebracht.
Leider ist die Idee nicht originär von Dir:
Wolf Borger hat so ein Ding schon mal gebaut! :D

Gruß
Guenter
 
Frage an Wolfster/Wolfgang : Gab es denn in der Vergangenheit schon andere Fälle, in denen Klappmesser über 8.5cm konkret als verbotene Gegenstände bezeichnet und eingezogen wurden ?
Ich hoffe wirklich, daß demnächst in die eine oder andere Richtung Klarheit geschaffen wird. Für den Privatmann, der ein Klappmesser in Übersee bestellt, geht es immerhin um einige Hunderter, für den Importeur/Onlineversand geht es schlimmstenfalls sogar um die berufliche Existenz.

Ich drücke jedenfalls beide Daumen, daß die Sache zügig und im Sinne aller Messerliebhaber geklärt wird.

Munter bleiben,
Tobse !
 
Hi.
Soweit ich weiss, gelten seit den Fallschirmjägermessern des Kriegs folgende Messer als Fallmesser:
du löst eine Sperre/Sicherung und die Klinge gleitet durch ihr Eigengewicht aus dem Griff. Die Fa. Eickhorn übersetzt Fallmesser dementsprechend auch als "gravity knife".
Die Fallschirmjägermesser wurden übrigens in den 60ern wieder beim Bund eingeführt und hatten eine ca. 10 cm lange Klinge. Nach der Waffengesetz-Novellierung wurden sie verboten, bzw. auf 8,5 cm gekürzt. Heute werden sie in diversen Varianten von Eickhorn in Solingen produziert.

Nun gut zurück zum Thema:
wenn man nicht gerade die Achsenschraube extrem lockert, kann keine Klappmesser-Klinge durch ihr eigenes Gewicht aus dem Griff gleiten. Dazu ist entweder Schwung durch den Arm oder der Daumen nötig.
Somit ist ein Einhandmesser per definition kein Fallmesser.
Fazit: die Sammler und Händler sollten den ignoranten Behörden Feuer unterm Ar*** machen.
Thomas
 
Oje, habs kaum geschcrieben und muss mich schon korrigieren:
die Sache mit dem schwung ist ja doch im Gesetz vorgesehen und dementsprechend interpretationsfähig. Insofern bleibt für engstirnige Bürokraten nur Vogels Lösung:
Achsenschraube so fest anziehen, dass man die Klinge nur noch mit dem Daumen aufbekommt.
 
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