Werden jetzt alle Klappmesser über 8,5cm Klingenlänge verboten?

TL:
Der Versuch, einem Beamten "Feuer unter dem Hintern zu machen" ist wahrscheinlich so aussichtslos, wie einem "Pflasterstein das Laufen beizubringen" :D

Tobse: Nein das war bisher meines Wissens so in der Form noch nicht der Fall.
Selbst wenn Klarheit herrschen würde, bringt es viele hier nicht weiter, oder würdest Du Deine Sammlung bei einer "für uns schlechten, aber klaren" Entscheidung auf 8,5 cm kürzen wollen, oder nur noch "Schweitzer Taschenmesser" sammeln wollen?

Mich würde mal interressieren, wie es den "anderen" Importeuren bei dem Gedanken geht, so ohne "anständigen" Folder im Programm.
 
Das Problem "Einhandmesser=Fallmesser" hatte ich auch schon mal,aber zum glück mit einer befreundeten Polizeibeamtin.Nachdem sie sich selbst schlau gemacht hat,konnten wir das auch ganz einfach lösen.Es spielt keine rolle ob man ein Einhandmesser WIE ein Fallmesser benutzen kann ,weil es nicht als solches hergestellt wurde.Wenn der Hersteller es als Fallmesser bezeichnen würde und z.b. den Daumenstift wegläßt ist es auch ein Fallmesser.Ein anderes Beispiel:ein Hammer ist keine Waffe auch wenn man ihn als solche benuzt.
 
Hallo Leute,

heißt das, das ich mich jetzt beeilen muß, z.B. ein BM 710 zu besorgen? Ich mein wenn ich eins haben will, ist es mir egal, ob ich es besitzen darf! Ich glaube, ich werde mir jetzt noch das Benchmade bestellen.

Gruß
delfacos
 
Wir in der Schweiz haben ja erst vor einem Jahr so eine Beschränkung erhalten. Bei uns ist die Grenze 9 cm Klingenlänge für Klappmesser. Dolche mit symetrisch geschliffene Klinge sind bis 30 cm Länge auch verboten (darüber gelten die bereits als Schwerter).

Sogar der Erwerb oder Verkauf unter Privaten ist verboten.

Viele schöne Messer bleiben uns so leider vorenthalten. Nur machen können wir nix. Und Waffenschmuggeln ist eigentlich auch nicht mein Hobby.

Einzig der Postversand aus dem Ausland unter Privaten wird meistens nicht kontrolliert. So kommen wir doch noch an verbotene Ware...
 
Original erstellt von eisensack:
Es spielt keine rolle ob man ein Einhandmesser WIE ein Fallmesser benutzen kann ,weil es nicht als solches hergestellt wurde.Wenn der Hersteller es als Fallmesser bezeichnen würde und z.b. den Daumenstift wegläßt ist es auch ein Fallmesser.Ein anderes Beispiel:ein Hammer ist keine Waffe auch wenn man ihn als solche benuzt.


Na dann ist ja alles ok. Ich konnte das sowieso nicht recht glauben, dass z.B. mein Spyderco Police ein "Fallmesser" oder sonstwas Verbotenes sein soll. Dann waren die beschriebenen Vorfälle wohl nur Ausrutscher von unwissenden Beamten :).
 
Ich befürchte Ihr macht Euch falsche Hoffnungen, der entscheidene Passus besagt:

Verbotene Gegenstände sind Messer, die in der wie hier beschriebenen Art u. Weise funktionieren, z. B.: Fallmesser.

und nicht:

Verbotene Gegenstände sind explizit Fallmesser, die wie folgt beschrieben funktionieren.

Ich denke die momentane Konfusion beruht auf dem Umstand, dass bei Bekanntmachung des WaffG im Jahr 1976 es entweder noch keine Einhandmesser gab oder sie nicht den heutigen Verbreitungsgrad hatten. Desweiteren, dass in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift nur von Spring- und Fallmessern die Rede ist.

Thomas
 
Ich befürchte Ihr macht Euch falsche Hoffnungen
Erläutere doch einmal mehr wie Du das meinst. Warum fällt ein Messer mit Einhandöffnungshilfe eher in die Kategorie Fallmesser, als z.B. ein Buck 110 oder ein Opinel? Weil ein Linerlock i.d.R. weniger Widerstand beim öffnen bietet als ein Lockback? Was soll denn das für ein Gesetz sein? Wenn man hier Unterschiede machen wollte, dann hätte man auch hierfür Grenzwerte definieren müssen wie man es bei den anderen Sachen ja auch gemacht hat (8,5cm, 14%, ...).
 
Ich drücke mich wohl unverständlich aus, worauf ich hinweisen möchte ist, dass es laut folgendem Gesetzestext keine Kategorie “Fallmesser” gibt, sondern Fallmesser ein Beispiel für die verbotene Funktion ist.

WaffG § 37

Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser),

Thomas
 
D.h. doch, daß darunter die meisten feststellbaren Taschenmesser fallen würden (welche es auch zum Zeitpunkt dieser Definition schon gab). Wenn ich mit endlicher Kraft ein Messer mit zwei Händen öffnen kann, dann kann ich es auch mittels endlichem Impuls öffnen. Selbsttätig feststellen tut sich ein klassisches Lockback doch auch (OK mit dem selbsttätig feststellen fällt zumindest schon einmal das Opinel aus der Definition heraus).

Bist Du auch der Ansicht, daß ein Buck 110 Taschenmesser unter diese Definition fällt?
 
Hallo HankEr,

wohlgemerkt, ich bin kein Jurist, ich beziehe mich nur auf Wortlaut u. Punktuation des entsprechenden Gesetzestextes. Sollte ich im Laufe des Tages dazu kommen, werde ich versuchen klärende Antworten über ein Rechtsforum zu bekommen.

Meine persönliche Meinung ist, daß der Gesetzestext nur im Hinblick auf die Definition von “Schleuderbewegung” Spielraum hat, da man theoretisch wahrscheinlich jedes Klappmesser durch eine Schleuderbewegung öffnen kann.

Thomas
 
Mich läßt der Begriff "Sperrvorrichtung" etwas aufatmen, denn bei einem Linerlock-Messer gibt es keine Spervorrichtung, die man zum Öffnen lösen muß (OK, nach diesem Satz wird wahrscheinlich jegliches Messer in der BRD verboten, sind alle zu gefährlich). Auf jeden Fall steht für mich persönlich fest: Wenn ich jemanden nicht mehr mag, dann bestell´ ich mir in den USA ein 500 Mark teures Linerlock-Messer mit Titangriff und geh auf den Trottel los! Sind wir doch mal ehrlich: So würd´s hier jeder machen, manche würden sich vielleicht noch ein teureres Messer bestellen, eventuell auch mal mit 1-2 Jahren Lieferzeit: Man hat ja schließlich Stil!

Ich mag unsere Gesetze und unsere Politiker, deshalb geh´ ich auf jeden Fall zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 25.03.2001 und ich rate jedem aus diesem Bundesland, auch hinzugehen, bevor er sich vielleicht über irgendwelche Zollprobleme aufregen will! Ihr habt es selber in der Hand, euer Linerlock, noch ...

wie lange ...???

Sascha
 
Küchenmesser bekommt man auch nur noch, wenn man entweder gelernter Koch oder staatlich anerkannter Hersteller/Händler ist und eine jährlich zu erneuernde Unbedeklichkeitsbescheinigung vorweisen kann. Alle anderen sollen entweder Fertignahrung zu sich nehmen (die muß selbstverständlich im mitgelieferten Wegwerfleichtmetallbehälter erwärmt werden, da Töpfe und Pfannen ja bekanntlich gefährliche Schlagwaffen sind, die man einem einfachen Steuerzahler und Wähler ja nicht zugestehen kann), oder man muß Essen gehen und die Nahrung mit stumpfen Plastikmessern zu sich nehmen. Darüber hinaus sind natürlich monatliche Razzien bei allen Bürgern vorzunemen, um sicher zu gehen, daß niemand einen gefährliche Waffe wie z.B. einen angespitzten Stock, ein Holzscheit oder einen Maßkrug illegalerweise bei sich zu Hause aufbewahrt. Autos, Bodybuilding und alle Kampfsportarten müssen natürlich auch verboten werden. Nur so kann Sicherheit garantiert werden. Denn es ist ja seit langem erwiesen, daß nicht Menschen, sondern Waffen töten. Man kennt das ja, man läuft ganz friedlich in der Gegend herum, plötzlich sieht man ein Einhandmesser und verspürt sofort den inneren Drang jemanden abzustechen.

Zum Thema Wahl, wie sollte man denn Deiner Ansicht nach wählen, wenn man ein Waffenrecht single-issue Wähler ist? Ich kann da zwischen den Parteien keine Unterschiede erkennen.

[ 24-02-2001: Beitrag editiert von: HankEr ]
 
Original erstellt von HankEr:
Darüber hinaus sind natürlich monatliche Razzien bei allen Bürgern vorzunemen, um sicher zu gehen, daß niemand einen gefährliche Waffe wie z.B. einen angespitzten Stock, ein Holzscheit oder einen Maßkrug illegalerweise bei sich zu Hause aufbewahrt.


Die Razzien werden natürlich von Polizisten durchgeführt (von wem auch sonst). Diese Polizisten sind bekanntlich Übermenschen ohne jeglichen Fehl und Tadel, die bei der Einstellung einen Gen-Test absolvieren, der jeglichen Hang zu Unvorsichtigkeit, Gewalttätigkeit, Egoismus, ja eigentlich allen negativen Charaktereigenschaften sofort erkennt, woraufhin die betreffenden selbstverständlich ausgemustert werden. Also, diese Superbullen müssen natürlich bei ihren Razzien schwerst bewaffnet werden, um sich gegen den gemeinen Bürger zu schützen und ihn beim Besitz von Küchenmessern, Zahnstochern oder sonstigen gefährlichen Dingen möglichst effektiv bekämpfen zu können. Deshalb gehören in Zukunft leichtes MG und Mehrfachgranatwerfer zur Grundausstattung eines Streifenpolizisten, bei Krisensituationen (Kampfhund ohne Maulkorb o.ä.) können selbstverständlich auch die tragbare Vulcan oder leichte Feldgeschütze zum Einsatzkommen, oder es wird gleich Luftunterstützung angefordert.
Unseren Überpolizisten, die mit der gemeinen Bevölkerung eigentlich nichts mehr gemein haben die und moralisch und intellektuell meilenweit über ihr stehen, kann der Umgang mit diesen Waffen natürlich ohne Bedenken zugemutet werden, auf dass unsere Gesellschaft noch sicherer werde :( :mad:
 
OK, bißchen viel Sarkasmus heute im Netz, deshalb Spaß beiseite: HankEr, geh doch einfach zu Deinen zuständigen Abgeordneten und frag ihn, wie er im Hinblick auf das Waffengesetz bei einer Abstimmung sich entscheiden würde. ´s wird ja wohl noch Politiker geben, die sich mit diesem Thema vernünftig auseinandersetzen können und wollen. und dann noch auf jeden Fall ins www.fwr.de - siehe auch unten

Gruß Sascha
 
HankEr, geh doch einfach zu Deinen zuständigen Abgeordneten und frag ihn, ...
Bei uns (Bayern) sind ja momentan keine Wahlen, ich meine schon Baden-Württemberg, welche Partei (von mir aus auch welchen Kandidaten) könnte man denn da wählen in Bezug auf Waffenrecht?

...und dann noch auf jeden Fall ins www.fwr.de
Solange wie Du bin ich da noch nicht dabei, aber doch schon ein Stück (Mitglieds-Nr. im 13000er Bereich).
 
Ob Einhandmesser verboten werden oder nicht hängt eigenlich nur von den Medien ab.Mit ein wenig Pech sind die Einhandmesser die Sommerlochkampfhunde 2001.Man sollte auch nicht versuchen einen logischen Grund in der Verordnung über Spring-und Fallmesser zu suchen.Messer sind für die meisten nur ein Symbol,daß sie mit bestimmten Gruppen gleichsetzen.ähnlich wie bei den Kampfhunden.Hier in Berlin (Kreuzberg)habe ich es letztes Jahr selbst erlebt.Wenn man mit den befürworter des K.hundverbots geredte hat ,hat man schnell erkannt,daß sie in den Hunden nur ein Symbol für die Halter sahen,aber dank PC darf man sich über Türkischen Jugenbanden oder Drogendealer nicht aufregen.Symbole haben keine Lobby.
 
was in einer eh schon leicht angespannten situation natürlich auch nicht gerade hilft, ist so eine "ausgezeichnete" spyderco reklame für ihr einhand mit loch und serrierter klinge harpy: welch nette sachen man damit machen kann, sieht man detailliert im neuen Hanibal Lector movie. das ist so richtig wasser auf die falsche mühle und tut uns messersammlern gar nicht gut.
 
Ich habe gerade ein "Knives illustrated"vor mir und lese einen bericht über den vorfall von CRKT im letzten Jahr.CRKT gibt auch eine Erklärung ab warum ein Einhandmesser kein Spring-od.Fallmesser ist.Daß ganze hört sich ein wenig verkramft an,aber folgt der logik der gesetze.Neben den punkten die schon besprochen wurden(Feder,Verriegelung u.s.w.),ist ein argument von CRKT das man die Messer zwar per schwung Öffen kann,aber nicht mit einen schwung.Da CRKT recht bekommen hat,sieht man daß man nicht nicht gerade mit logik weiter kommt.
 
Original erstellt von eisensack:
aber dank PC darf man sich über Türkischen Jugenbanden oder Drogendealer nicht aufregen.Symbole haben keine Lobby.
Sorry Eisensack,
bis dahin hab' ich Dich glaub' ich verstanden.Aber den zitierten Teil müßtest Du mir vielleicht nochmal erklären...

Gruß Hocker

:confused:
 
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