WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

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@exilant Ja, das ist so eine Sache...
Keine von den gemachten Petitionen (meine eingeschlossen) ist nach außen sichtbar. Den einzigen Hinweis, das meine Petition überhaupt angekommen ist, ist eine Mail in der ich meine Eingabe bestätigen musste.

Wie es jetzt weitergeht? Keine Ahnung.
In der Mail stand "Wir werden Sie danach in den kommenden Tagen über den weiteren Verlauf der Eingabe schriftlich informieren."

Bisher ist hier aber noch nichts aufgeschlagen. Vielleicht ja erst am 15. März:mad:

Ciao Sven
 
Soweit ich das sehe, reicht ein Hauptpetent eine Petition ein, welche geprüft wird und danach eine Öffentliche Petition "freigeschaltet" wird.

Genauso einfach ist es auch. Derjenige der das macht, sollte die öffentliche Petition aber möglichst so verfassen, dass es möglichst viele Leute anspricht. Viele der Petitionsvorschläge hier fand ich dafür nicht so geeignet, wenn gleichzeitig noch hier und da Seitenhiebe auf Anscheinswaffen usw. mit dabei sind. Letzteres ist zwar meiner Ansicht nach auch völlig wirkungslos, aber leider eben selbst bei Fachleuten kontrovers.

Die öffentliche Petition sollte sich meiner Meinung nach auf den Aspekt "Messer als Werkzeug" konzentrieren, z.B. die Selbstverteidigung wenn überhaupt, dann nur am Rande behandeln. Ich denke aber schon, dass man ansprechen sollte, dass es gegen den provokanten missbräuchlichen Umgang mit Messern durch Jugendliche bereits jetzt ein wirksameres Instrumentarium rechtlicher Ansätze gibt, z.B. Nötigung, Einschreiten nach Polizeirecht, es aber anscheinend Vollzugsdefizite gibt, und dass mildere Massnahmen, wie altersbegrenzte Trageverbote auch nicht ausgeschöpft worden sind.

Wichtig finde ich auch, zu erwähnen, dass die Ausnahmeregel für "allgemein anerkannte Zwecke" eben keine Lösung ist, da die Meinung über allgemeine Akzeptanz sehr weit auseinander geht und nur Rechtsunsicherheit schafft.

Das Beispiel des Behinderten, der aufgrund Schlaganfall etc. auf ein solches Messer angewiesen ist, fand ich auch sehr illustrativ.

Ich würde mich ja in der "Initiative Messer Sind Werkzeuge" gerne mit anderen austauschen, aber ich weiss nicht, wie ich in den erlauchten Kreis gelange. Vielleicht plant man da ebenfalls eine ö.P.???

Wie sind die Meinungen?
 
Zitat mungale
Q: Ich würde mich ja in der "Initiative Messer Sind Werkzeuge" gerne mit anderen austauschen, aber ich weiss nicht, wie ich in den erlauchten Kreis gelange. Vielleicht plant man da ebenfalls eine ö.P.???

A: Du schreibst eine Email an "Pitter" der spricht mit dir das nötige ab und schaltet dich dann für das Mitarbeiterforum frei.


Ich habe zwar auch eine Petition per Fax eingereicht, würde es aber auch begrüßen wenn man eine perfekt Ausgearbeitete hätte, wo man seine Familienmitglieder, Freunde, etc. einfach Unterschreiben lassen kann.
 
Die Frage nach dem "Grundgehalt" und "Gleichklang" einer Petition habe ich mir in den letzten Tagen auch häufiger gestellt... :confused:

Soweit ich das im Hinterkopf habe, ist der Text bei einer Petition eigentlich für alle [Einreicher/Unterzeichner] gleich - kann mich aber auch irren.
Hier existieren jetzt mehrere Varianten, die im Prinzip wie bei den Fragen an Abgeordnetenwatch versendet werden, und ich bin mir nicht wirklich sicher, ob das letztlich zum gewünschten Erfolg führen wird, wenn verschieden formulierte Versionen eingereicht werden.

edit:
fehlerhaftes .doc entfernt

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
edit:
überarbeitet - jetzt sollte es mit einigen Satzumstellungen und der Rechtschreibung passen...
... - v3 mein letzter Versuch

V @Basti:
Ja, so wie es aussieht, wird das immer noch lediglich als "nice to know" angesehen, wie man auch an der geringen Anzahl von Aufrufen der bisherigen Versionen ekennen kann...

Gruß Andreas
 

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  • Petition_v3.doc
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Zuletzt bearbeitet:
Eine öffentliche Petition finde ich auch nicht verkehrt wie bereits geschrieben. Zur Formulierung kann ich mungale auch zustimmen. Durchdacht formuliert ohne Anscheinswaffen, damit möglichst viele Messerinteressierte unterzeichnen.

Weil bei einer Öffentlichen Petition braucht man nur seine persönlichen Daten eingeben und fertig. Ne Sache von 2 min. Ohne großen Arbeitsaufwand machbar. SO bekommt man bestimmt noch mehr zusammen, welche mitmachen würden (Familie, Freunde etc.).

Jemand der richtig gut formulieren kann wäre nicht verkehrt.

Aber bisher scheint das Thema Öffentliche Petition nicht so wirklich aud Anklang zu stoßen (weil kaum jemand drauf eingeht).

gruß
Sebastian
 
Hi,

also ich hab Anfang der Woche die "Waldjäger" Version von der Ersten Seite abgesendet - meine Freundin/Eltern konnt ich auch überzeugen jeweils eine zu senden und meine Bekannten sind zumindest informiert.

Wenn ich jetzt aber hier weiterlese bin ich echt unsicher ob es so gut war die Version zu verwenden - aber der Zug ist ja nun abgefahren.

Es wär nicht schlecht wenn man sich hier mal auf eine Version einigen könnte, und die dann am besten auch gleich auf der Ersten Seite "anpinnen".

Wenn das dann soweit wäre, könnte man mal in Thema fremden Foren nachfragen ob man einen Link hier rein setzten darf.

Ich bin ja leider kein guter Schreiber drum kann ich da nicht viel helfen :(
Ehrlich gesagt hätte ich auch nie im Leben den Text selbst formuliert, und da gibts bestimmt einen ganzen Haufen Anderer denen es genauso geht.

Gruß
Simon
 
Moin allerseits,

tja, ich glaube auch, wie Basti, dass eine öffentliche Petition ne super Angelegenheit wär. Auch viele Leute, die dem Thema eher gleichgültig gegenüber stehen, sind sicher bereit mal schnell ihre Daten einzugeben. Das gäbe uns zusätzliches Gewicht.

Woran es momentan scheitert ist meiner Meinung nach das leidige Thema: Viel drüber reden - selber machen will wieder keiner.

Ich wüsste jmd, der sehr prädestiniert (meiner Meinung nach) für das Abfassen so einer Schrift wäre. Ansonsten würd ich auch gerne meine selbst verfasste Petition verfügbar machen - auf Kritik reagierend könnte ich dann ja noch Änderungen vornehmen. Problem bei der Sache: Ich scheine die Datei gelöscht zu haben ( :rolleyes: ), und an die Petition komm ich ja nun nicht mehr ran...

Nachtrag: Ich finde die Datei tatsächlich nicht mehr. Dabei hatte ich schon etwas Zeit investiert, das ganze sauber zu formulieren und es bezog sich auch allein auf die Messer. Kann man die online abgefasste Petition noch irgendwo "zurückholen" ?
 
Wenn ich jetzt aber hier weiterlese bin ich echt unsicher ob es so gut war die Version zu verwenden - aber der Zug ist ja nun abgefahren.

Ich bin der Meinung, es macht überhaupt nichts, wenn die individuellen Petitionen alle unterschiedlich sind. Das macht die Sache sogar insgesamt glaubwürdiger. (Man hat ja allen Ernstes dem FDP-Mann Lobbypolitik vorgeworfen, obwohl die meisten derjenigen, die dagegen sind, wohl kaum Waffenhändler, sondern normale Bürger sein dürften. Funktionierende Demokratie dann als Lobbyismus zu beschimpfen ist diskurstechnisch unter aller Sau.)

Der Petitionsausschuss kann, wenn er will, die Petitionen trotzdem zusammen behandeln und macht das meiner Erfahrung nach auch, bemüht sich dabei aber gleichzeitig alle Aspekte zu berücksichtigen.

Die individuellen Petitionen können meiner Meinung nach auch die Anscheinswaffen, WBK-Pflicht von LEP-Waffen, Bedürfnispflicht von 4mmM20 Waffen, Führverbote von Hieb- und Stichwaffen (auch neu!), oder sonstwas enthalten. Das bringt sowieso alles nichts für die Sicherheit, oder teilweise sogar das Gegenteil.

Nur die öffentliche Petition sollte für den Normalbürger keine Fussangeln enthalten, sondern sich auf die alltagswerkzeuglichen Messer beschränken, damit möglichst viele "mitzeichnen".

Die v3 finde ich besser, aber (wieder nur für die öffentliche Petition) zu lang, da der Mensch der da zum mitzeichnen hinclickt, möglicherweise nicht viel Zeit mitbringt.

Mir fehlt da weiter, dass man den "Argumentationsausweg" mit den Ausnahmen für bla und foo, gleich im Vorwege argumentativ wasserdicht zunagelt. Da habe ich noch keine gute Formulierung.
 
Guten Tag,

drauß von co2air.de komm ich her.......;)



ich hab mich grade hier angemeldet und es freut mich zu sehen daß sich hier viele mit dem anstehenden Trageverbot von bestimmten Messertypen beschäftigen und auch etwas dagegen tun wollen.

Die Petitiontexte die ich bis jetzt hier gelesen habe sind teilweise sehr gut formuliert und aussagekräftig.

Ich bin leider auf dem Gebiet "Petitionen" noch nicht sehr bewandert (ist auch das erste Mal daß ich als deutscher Staatsbürger derart gegängelt werden soll) aber ist es nicht so daß eine Petition von möglichst vielen Leuten unterzeichnet werden sollte?

Das wirft für mich die Frage auf ob es nicht kontraproduktiv ist wenn jeder seine eigene Petition an den Ausschuss schickt.

Es wäre nach meinem Kenntnisstand wesentlich besser wenn man sich auf einen Text einigen könnte ,diesen korrekt formuliert und dann einreicht.
Wird dieser Text als Petitionstext zugelassen, können alle die vorhaben etwas gegen dieses sinnlose Gesetz zu tun, unterschreiben.

Oder liege ich da falsch?


Gruß K.
 
Das ist so quasi richtig, was die öffentliche Petition angeht. Ich hätte gerne versucht, das mit meinem von mir abgefassten Text zu tun - allerdings habe ich die Datei nicht mehr. Und ob man nun noch an den Text herankommt, weiß ja scheinbar auch niemand.

Momentan hängt es daran, "einen Doofen" zu finden, der den öffentlich zu machenden Text verfasst.
 
Tja, ähäm. Ich bin doof.;)

Würde mich da gern bereit erklären und hab da zufällig einen Text vorbereitet.

Der Text für das erste Feld im Petitionformular oben:

Da ist vorgedruckt:

"Die Bundesregierung möge beschließen........"

Dann kommt der Text:

die Regelung, die jedem Bürger in Deutschland das Tragen von einhändig bedienbaren Taschenmessern (Einhandmessern) und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verbietet, aufzuheben und somit das Recht eines jeden freien Bürgers wiederherzustellen, ein derartiges Messer nach freiem Willen zu tragen und zu benutzen, solange er damit keinem anderen schadet.

Für das zweite Feld "Begründung" hatte ich folgenden Text verfasst:


Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund Bundesbürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, z.B. ein Einhand-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Tätigkeiten (etwa als Rettungsmesser) geeignet und gerade deshalb sehr beliebt sind.

Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbräuchlich benutzen, ist es absolut nicht als verhältnismäßig anzusehen, ein Verbot für die ganze Bundesrepublik auszusprechen und allen friedfertigen Bürgern die Möglichkeit zu nehmen, ein derart praktisches Werkzeug zu tragen.
Die Regelung, dass man die Messer tragen darf, wenn man einen Grund dafür vorweist, ist absolut nicht praktikabel. Ein Taschenmesser kauft man sich bekanntermaßen, damit man es immer in der Tasche hat, falls man es braucht. Sich für das Tragen eines Taschenmessers rechtfertigen zu müssen, stellt eine grobe Beleidigung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar.

Die Jugendkriminalität wird durch diese Regelung weder bekämpft, noch werden sich echte Gesetzesbrecher überhaupt davon beeindrucken lassen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten.

Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die feststehenden (also nicht klappbaren) Messer über 12 cm Klingenlänge.
Unter dieses Trageverbot fallen jetzt alle Messer, auch Küchenmesser wie Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm haben. Es ist auch hier absolut unverhältnismäßig, diese Messer für Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Es entbehrt jeglicher Vernunft, dass jemand, der vergisst, sein Küchenmesser in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, als Krimineller hingestellt wird, der illegal eine Stichwaffe mit sich führt.
Auch hier wäre zur Unterstützung des Kampfes gegen die Jugendkriminalität eine Altersbegrenzung für das Führen solcher Messer sinnvoller und auch praktikabler.
Als freier und gesetzestreuer Bürger sollte man auch hier die Möglichkeit und das Recht haben ohne Rechtfertigungszwang solche Messer zu tragen und zu benutzen.

Ich bitte daher um schnellstmögliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere für jeden deutschen Bundesbürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu tragen.


Das wäre mein Vorschlag.


Gruß K.
 
Scheint mir schon ganz brauchbar, und ist auch unter 3000 Zeichen. :super:

Die Begründung "Sich für das Tragen eines Taschenmessers rechtfertigen zu müssen, stellt eine grobe Beleidigung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar." ist zwar ganz nett, lässt aber eine Tür für unsere allzu sicherheitsbesorgten Abgeordneten offen.

Beispiel wie man dort argumentiert

Man beachte den zweiten Satz im ersten Absatz der Antwort vom 26.02.08 auf S. Werner. Das ist etwa so wie "Nur weil die Erde eine Kugel ist, heisst das ja nicht, dass man am Rand der Scheibe keinen Zaun aufbauen sollte, damit da niemand runterfällt"

Was mir da fehlt ist das Gefühl, dass man durch die unklare Formulierung als rechtschaffener Bürger im Zweifel gegen das Einpacken des Messers entscheiden wird, und dadurch konkret in seiner Handlungsfreiheit betroffen ist.

Es ist dasselbe Gefühl, dass einen dazu veranlassen könnte, keine AIDS-Beratungsstelle anzurufen, weil die Verbindungsdaten sechs Monate gespeichert werden.

Dieses Gefühl ist für mich unerträglich. Es ist deutlich mehr als nur eine Beleidigung. Es ist wie unsichtbare Handschellen.

Die Altersgrenze als Ausweg hinzustellen ist eigentlich auch nicht so arg geschickt, zumindest nicht bei den langen Messern. Denn aus meiner Sicht, möchte ich meinen Sohn schon in den Supermarkt schicken dürfen, um da ein Brotmesser zu kaufen. Ich denke, man muss wirklich da ansetzen, wo der Umgang mit dem Messer eben wirklich zur Bedrohung wird. Das ist heute schon als Nötigung strafbewehrt. Ein präventives Trageverbot macht einfach keinen Sinn.

Der böse Jugendliche kann genauso mit einem Schraubenzieher oder einem Stecheisen operieren. Da muss er kein Messer nehmen.
 
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Was mir da fehlt ist das Gefühl, dass man durch die unklare Formulierung als rechtschaffener Bürger im Zweifel gegen das Einpacken des Messers entscheiden wird, und dadurch konkret in seiner Handlungsfreiheit betroffen ist.
Das ist ja alles richtig, aber diese Petition soll keine Doktorarbeit werden, und die Bedenken und Einschränkungen, die hier aufgezählt werden, sind auch alle irgendwie nachvollziehbar, aber es muss irgendwann auch mal ein Abschluß, bzw. müssen mehrere Abschlüsse gefunden werden.
Sonst wird noch zu Beginn der nächsten Steinzeit diskutiert, wie man was am Besten und geschicktesten formulieren sollte...

Wer Bedenken wegen der Datenspeicherung hat, kann es ja ausdrucken, und per Post verschicken - Unterschrift nicht vergessen...

Wenn die wesentlichen Bestandteile der Petition übereinstimmen, sollte es schon passen, aber immer wieder neu darüber diskutieren, kostet nur Zeit - vermutlich müssen Details gar nicht unbedingt 100% übereinstimmen, solang der Betreff/Bezug der eingereichten Petition stimmen...
Und die Forumiten, die sowas vllt. schon mal gemacht haben, melden sich leider nicht zu Wort.

Ich will es mal so sagen:
Wenn man den (uns) Forumiten einen Strick mit eindeutigen Absichten um den Hals legen wollte, würden nicht wenige fragen, ob dieser Strick nicht besser aus 550er Paracord geflochten sein sollte...
 
Kleines Missverständnis. Wir "Doktorarbeiter" arbeiten hier an der öffentlichen Petition, die im Internet von Nicht-Messerforumisten mitgezeichnet werden kann. Die sollte schon klar formuliert und durchdacht sein, damit da alle "Normalos" bedenkenlos mitzeichnen und nicht einige sagen, "Was soll ich da unterschreiben, ist doch schon gut so und für anerkannte Zwecke haben die Messerfans ja eine Ausnahme im Gesetz". Und dass so argumentiert werden wird, beweist mein Link.

Gleichzeitig können alle Leute hier im Forum natürlich gerne irgendeinen der Vorschläge schon mal traditionell einreichen. Das hat mit der öffentlichen Petition nichts zu tun.

Die bisherigen Vorschläge waren meiner Ansicht nach für die öffentliche Petition einfach nicht geeignet. Der Vorschlag von kentucky ist aber schon sehr gut!

Wenn er sich trotz co2air-Verirrung dazu bereitfindet, die einzustellen, wäre das toll. Ich möchte das nicht machen, weil ich gerade an einer ganz anderen ö.Petition arbeite und die nicht wegen Dauerpetent rausgekickt werden soll.

Wenn da aber heute oder morgen noch jemand eine Verbesserung hat, warum nicht? Die öffentliche Petition wird sowieso nicht vor Montag bearbeitet werden.

Herausnehmen würde ich wie gesagt, die Altersgrenze zumindest bei den langen Messern, und wenn noch einer einen guten Satz hinter dem "Beleidigungssatz" findet, auch gut. Wenn nicht, dann halt nicht.
 
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Kleines Missverständnis. Wir "Doktorarbeiter" arbeiten hier an der öffentlichen Petition, die im Internet von Nicht-Messerforumisten mitgezeichnet werden kann.
Ja, danke für den Hinweis, da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen, *wir* arbeiten/verkrampfen schon eine Weile länger am Thema, aber neue und bessere Ideen werden recht sparsam mitgeteilt... :rolleyes:
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Die bisherigen Vorschläge waren meiner Ansicht nach für die öffentliche Petition einfach nicht geeignet.
Wenn da aber heute oder morgen noch jemand eine Verbesserung hat, warum nicht?
Dann schreib doch eine geeignete(re) Version in der IMSW, anstatt hier nur zu beschreiben, was man verbessern kann - und dann bitte im Wortlaut !!
Genau darum geht es doch, dass zwar viel vorgeschlagen und drumherum ge-eiert wird, aber kein konkreter, kurzer, knapper und allgemein anerkannter Vorschlag kommt. Dass Dir die Version von "Kentucky" auch noch nicht wirklich gefällt, ist nicht zu übersehen.

Man kann auch aus allen Versionen die sinnvollsten Bestandteile herausnehmen und zusammenfassen, wo liegt das Problem ?
Es muss nur mal jemand machen.

einen guten Satz hinter dem "Beleidigungssatz"

Was ist mit "Beleidigungssatz" gemeint ?

edit:
Den link habe ich angesehen, das einzige, was darin bewiesen wird ist, dass auch Abgeordnete etwas ausserhalb der "Parteilinie" antworten können, was eine Leichtigkeit ist, nachdem die Beschlüsse in trockenen Tüchern sind, und sich keiner mehr intern angreifbar machen kann.

Es ist leider nicht jeder MdB auch bereit dazu, und dann achte mal auf das Datum: 13.02.08 - der Tag an dem der Innenauschuß sich hat "beraten" lassen...
Da war längst alles hinter den Kulissen geregelt worden - die Antworten aus dem letzten Jahr waren da schon aufschlußreicher...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wäre froh, wenn ich so gut Texte formulieren könnte. Vielen Dank an alle, die bisher so Aktiv waren. :super:

Zum Text von Kentucky habe ich nur zwei Bemerkungen:

1.) Der Verwendungszweck als Rettungsmesser ist zwar sehr lobenswert, aber eben nicht Alltäglich genug. Ich als Bürogummi nutze meine Messer hauptsächlich im Büro zum Briefe, Pakete und sonstige Verpackungen öffnen, weil da oft nicht mal eine anständige Schere vorhanden ist. Dies kann meiner Meinung nach jeder Nicht-Messerträger besser nachvollziehen als den Verwendungszweck als Rettungsmesser, der mehr nach Rechtfertigung klingt.

2.) Ich habe mir letzten Freitag nach langem mal wieder die IMSW-Webseite angesehen, und war sehr angenehm überrascht, was sich da alles getan hat. Super! :super:
Darf man in der Petition auf eine Webseite verweisen? Wenn ja, würde ich den Text kürzer halten und auf die IMSW verweisen. Je kürzer der Text, um so eher wird er gelesen.

Noch was, darf ich als Auslandsdeutscher auch eine Petition unterzeichnen?

Grüsse aus der Schweiz
Usagi Y.
 
Danke für das Feedback.
Ich habe den Text geringfügig abgeändert und unter anderem den Passus der Altersbeschränkung für feststehende Messer rausgestrichen. Wie liest er sich jetzt?

Noch irgendwelche Anregungen?



Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund Bundesbürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, z.B. ein Einhand-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Tätigkeiten (etwa als Rettungsmesser oder einfach als Werkzeug für alle schnellen Schneidarbeiten) geeignet und gerade deshalb sehr beliebt sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbräuchlich benutzen, ist es absolut nicht als verhältnismäßig anzusehen, ein Verbot für die ganze Bundesrepublik auszusprechen und allen friedfertigen Bürgern die Möglichkeit zu nehmen, ein derart praktisches Werkzeug zu tragen.
Die Regelung, dass man die Messer tragen darf, wenn man einen Grund dafür vorweist, ist absolut nicht praktikabel. Ein Taschenmesser kauft man sich bekanntermaßen, damit man es immer in der Tasche hat, falls man es braucht. Sich für das Tragen eines Taschenmessers rechtfertigen zu müssen, stellt eine grobe Beleidigung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar.
Die Jugendkriminalität wird durch diese Regelung weder bekämpft, noch werden sich echte Gesetzesbrecher überhaupt davon beeindrucken lassen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die feststehenden (also nicht klappbaren) Messer über 12 cm Klingenlänge.
Unter dieses Trageverbot fallen jetzt alle Messer, auch Küchenmesser wie Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm haben. Es ist auch hier absolut unverhältnismäßig, diese Messer für Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Es entbehrt jeglicher Vernunft, dass jemand, der vergisst, sein Küchenmesser in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, als Krimineller hingestellt wird, der illegal eine Stichwaffe mit sich führt.
Als freier Bürger sollte man auch hier die Möglichkeit und das Recht haben ohne Rechtfertigungszwang solche Messer zu tragen und auch zu benutzen.
Ich bitte daher um schnellstmögliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere für jeden deutschen Bundesbürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu tragen.
 
Ein Link ist nach Richtlinie Punkt 3h nicht erlaubt und führt automatisch dazu, dass die Petition nicht angenommen wird.

Was ist von einem Satz zu halten. "Eine unbestimmte Ausnahmeregel für allgemein anerkannte Zwecke führt zu einer unverhältnismässigen Einschränkung der Handlungsfreiheit."?

Ich finde das zu abstrakt für einen Normalmenschen, aber mir fällt einfach nichts besseres ein.

(Wegen Kritik zu besseren Vorschlägen. Ich habe halt keine.)

Ansonsten gibt es für den zweiten Vorschlag von Kentucky von mir ein grün.

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Zu den Auslandsdeutschen: Artikel 17 GG sagt "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

"Jedermann", also nicht einmal "alle Deutschen" wie im Artikel 8, heisst für mich, dass jeder mitzeichnen darf, gleich welcher Nationalität oder Wohnsitz.
 
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