Tja, ähäm. Ich bin doof.
Würde mich da gern bereit erklären und hab da zufällig einen Text vorbereitet.
Der Text für das erste Feld im Petitionformular oben:
Da ist vorgedruckt:
"Die Bundesregierung möge beschließen........"
Dann kommt der Text:
die Regelung, die jedem Bürger in Deutschland das Tragen von einhändig bedienbaren Taschenmessern (Einhandmessern) und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verbietet, aufzuheben und somit das Recht eines jeden freien Bürgers wiederherzustellen, ein derartiges Messer nach freiem Willen zu tragen und zu benutzen, solange er damit keinem anderen schadet.
Für das zweite Feld "Begründung" hatte ich folgenden Text verfasst:
Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund Bundesbürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, z.B. ein Einhand-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Tätigkeiten (etwa als Rettungsmesser) geeignet und gerade deshalb sehr beliebt sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbräuchlich benutzen, ist es absolut nicht als verhältnismäßig anzusehen, ein Verbot für die ganze Bundesrepublik auszusprechen und allen friedfertigen Bürgern die Möglichkeit zu nehmen, ein derart praktisches Werkzeug zu tragen.
Die Regelung, dass man die Messer tragen darf, wenn man einen Grund dafür vorweist, ist absolut nicht praktikabel. Ein Taschenmesser kauft man sich bekanntermaßen, damit man es immer in der Tasche hat, falls man es braucht. Sich für das Tragen eines Taschenmessers rechtfertigen zu müssen, stellt eine grobe Beleidigung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar.
Die Jugendkriminalität wird durch diese Regelung weder bekämpft, noch werden sich echte Gesetzesbrecher überhaupt davon beeindrucken lassen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die feststehenden (also nicht klappbaren) Messer über 12 cm Klingenlänge.
Unter dieses Trageverbot fallen jetzt alle Messer, auch Küchenmesser wie Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm haben. Es ist auch hier absolut unverhältnismäßig, diese Messer für Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Es entbehrt jeglicher Vernunft, dass jemand, der vergisst, sein Küchenmesser in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, als Krimineller hingestellt wird, der illegal eine Stichwaffe mit sich führt.
Auch hier wäre zur Unterstützung des Kampfes gegen die Jugendkriminalität eine Altersbegrenzung für das Führen solcher Messer sinnvoller und auch praktikabler.
Als freier und gesetzestreuer Bürger sollte man auch hier die Möglichkeit und das Recht haben ohne Rechtfertigungszwang solche Messer zu tragen und zu benutzen.
Ich bitte daher um schnellstmögliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere für jeden deutschen Bundesbürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu tragen.
Das wäre mein Vorschlag.
Gruß K.