Wie geht ihr konkret mit der neuen Gesetzeslage um (Springmesser, Waffenverbotszonen, öffentlicher Personenfernverkehr, ...)?

Junker Jörg

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Die neue Gesetzeslage (gültig seit Anfang November) sollte für viele von uns einiges bedeuten. Wie geht ihr ganz konkret damit um?

A) Ignorieren
B) Bewusst reagieren
C) Voreiliges Gehorsam
D) ... what soever....

:steirer:Würde mich interessieren - Feuer frei....
 
ein kleines Schlösslein dabeizuhaben und eine Tasche mit Zipper ist eine gute Idee. Fernverkehr und vespern: ja, die teuren Taschenklapper bleiben verschlossen und ausgepackt wird dann eher das günstige. Ich weiss noch nicht, ob ich das mal demonstrativ mache wenn die BuPo durch den Zug streift (als Test).

Insgesamt tendiere ich zu zivilem Ungehorsam und auslegen der ganzen "Berechtigungen" zu meinen Gunsten. Aber im Falle des Falles ist weg eben erstmal weg, das möchte ich ungern mit teuren Messern erleben.
 
Spannende Frage und natürlich hab' ich mir die auch schon gestellt. Meine vesperbevorzugten Franzosen sind eigentlich alles andere als einschüchternd oder bedrohlich. Trotzdem
ein kleines Schlösslein dabeizuhaben und eine Tasche mit Zipper ist eine gute Idee. Fernverkehr und vespern: ja, die teuren Taschenklapper bleiben verschlossen und ausgepackt wird dann eher das günstige. Ich weiss noch nicht, ob ich das mal demonstrativ mache wenn die BuPo durch den Zug streift (als Test).
Zum zivilen Ungehorsam tendiere ich normalerweise eher nicht. Deshalb weiß ich, dass ich die BuPo einfach mal frage, wenn ich im Zug sitze, was passieren würde, wenn ich jetzt mein Brötchen mit 'nem Klappmesser (Slipjoint) aufschneide. Ja, ich weiß, auch das gibt mir keine Rechtssicherheit für künftige Kontrollen. Und auch das eher mit einem günstigeren Modell weil:
im Falle des Falles ist weg eben erstmal weg, das möchte ich ungern mit teuren Messern erleben.
 
An meine Büro-Ledertasche, und am Rucksack, die ich auch im ÖPNV, und bei der DB, meist dabei
habe, kommt ein Schloss. An der 'offiziellen' Aktentasche ist ein Kombinationsschloss, am Reisekoffer
sind zwei Kombinationsschlösser, das sollte reichen. Die teuren Messer nehme ich da eh nicht mit,
der Nürnberger HBF, durch den ich regelmäßig muss, ist schon länger Verbotszone
Ich habe einen sog. 'Schießschein' nach §20 SprengG, der setzt ein blütenweißes, erweitertes,
Führungszeugnis voraus, das man regelmäßig erneuern muss, den würde ich ungern loswerden.
 
@bigbore trifft es mit #2 und #4 für mich recht gut. In unbekannten Gefilden habe ich jetzt ein kleines Schloss für Rucksack oder Tasche dabei. Ich führe weiterhin auch teurere Messer, warum nicht? Und als Ausgleich der Beschränkung dann auch Einhandmesser, im Zweifel sind sie ja eingeschlossen.

Abu
 
Ich halte das weitestgehend genau so wie "bigbore":

Da ich meistens nur per Fahrrad unterwegs bin, betrifft mich die Sache kaum.

Nur jetzt zur Weihnachtszeit kommt mein kleines Problem:

Eigentlich muss ich in unserer Stadt öfters den Marktplatz überqueren, weil sich dort die einzige Filiale meiner Bank befindet.
Der Weihnachtsmarkt (WVZ) findet genau davor statt, umgehen nicht möglich.

Entweder heb ich am Monatsanfang mein ganzes Geld auf einmal ab und meide diesen Ort, oder das kleine Fixed am Gürtel muss mal nen Monat zuhause bleiben und nem nicht sichtbar getragenen Klappi weichen.
Ich denke, es wird auf Option 2 herauslaufen, die 5 Minuten in der WVZ sind dann halt ab jetzt normales Lebensrisiko.

(Früher galt das gleiche für nen Joint in der Tasche, heute halt fürs Taschenmesser. wie sich die Zeiten doch ändern...):irre:
 
Schade dass es keine ABUS, Burg-Wächter, .... Aktien gibt :p:

Die "gefährlichen Springmesser" scheinen kein großes Thema zu sein...
 
Für den Transport im Rucksack habe ich mir einen Vanquest Organizer besortgt, der hat Reißverschlüsse mit Vorrichtungen für ein Schloss (VANQUEST EDCM-Huge). Da passen mehrere Klapper rein und auch ein 23cm fixed.
Leider komme ich mir immer noch nackt vor wenn ich Bus fahre und suche so noch etwas für die Hosentasche in dieser Richtung... Leider ausverkauft und alle Alternativen die ich bisher gefunden habe sind 15-2cm lang, mir würden knappe 10cm reichen um ein Schweizer Taschenmesser oder ggf etwas ein wenig größeres, zu transportieren.

 
HEUREKA! Mir ist soeben DIE LÖSUNG für unser Problem eingefallen!

!!!SKANDINAVISCHE FASSMESSER!!!

-Die Teile sind beim Transport fest verschraubt (SchraubVERSCHLUSS) und somit verschlossen (ne Flasche gilt ja auch als verschlossen wenn zu, auch ohne Vorhängeschloss)!
-Es braucht garantiert mehr als 3 Handgriffe, um das Messer betriebsbereit zu bekommen!
-Endlich kommen die Dinger mal aus ihrem lang gefristeten Nischendasein heraus!

(Komischerweise fallen mir beim Kacken immer die besten Lösungen ein ...)(y):cool:::poop:
 
EXAKT, genau die Dinger meine ich.
Auch wenn diese Teile unpraktisch sind wie Gicht in den Fingern, zumindest sollten sie rechtskonform sein!

Und irgendwie kultig... oder?! ;)
 
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Hallo,
ich werde ein Mini-Mini-Vorhängeschloss an die Ledertasche meines Schweizers (Zweihand, ohne Feststellung) befestigen. Somit kann es kein Führen mehr sein, da sich das Messer in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Nun aber mal zur neuen Gesetzeslage. Wenn es irgendwelche Probleme mit einem mitgenommenem, also nicht geführten Messer geben sollte, finde ich einen Verweis auf die neue Gesetzeslage vielleicht hilfreich.
Was haltet ihr davon?
Im §42 (Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen...) heißt es in 4a: Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind
...
9. Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten, sowie deren Kundinnen und Kunden.

Dort ist nicht definiert um welche Messer es sich handelt und es ist sogar das Führen erlaubt.
Bin ich nicht Kunde der Bratwurstbude auf dem Weihnachtsmarkt, Kunde des Bahnhofsrestaurants, Kunde des Speisewagens im Zug? Ich bin gerade auf dem Weg dorthin.Ich möchte mir an diesen Ständen mein Brötchen aufschneiden.
Ich denke, dieser Punkt ist sicher anders gemeint und ich denke auch, dass es sich nur um die Handhabung der Messer beim Essen auf dem Gelände des Restaurants handelt, aber das steht nicht in diesem definierten Unfug ! Ich richte mich immer streng nach den Buchstaben des Gesetzes.

Die Unsinnigkeit diese Gesetzes sieht man ja daran, dass ein Täter, der fremde Menschen mit einem Messer verletzen will, also nur im Bahnhofsrestaurant ein Steak bestellen muss und damit dann schon bewaffnet ist.

Gruß
Martin
 
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Guten Tag in die Runde,

leider habe ich als Neuling in diesem Forum keinen Thread zur Vorstellung meiner Person gefunden...
Daher erlaube ich mir, mich hier kurz selbst vorzustellen und gleichsam auf die Fragestellung des Thread-Starters aus meiner Sicht zu antworten.

Mein Name ist Frank, ich bin 53 Jahre alt, verheiratet und Vater eines 11-jährigen Sohnes...
Seit 27 Jahren bin ich aktiver Waidmann und daher sehr oft auf die "blanke Waffe" als Werkzeug angewiesen. Dennoch sehe ich in einem Messer neben der Funktion eines Werkzeuges eben auch immer ein ästhetisches Kunstwerk, Tradition und Wert.

Kurz gesagt, ich reagiere bewußt und angepaßt auf die nunmehr gültige Gesetzeslage und... da bin ich ehrlich, ich suche für mich nach der meine Lebensumstände sekundierenden Verhaltensweisen zur vollen Einhaltung des Gesetzes.

Wenn ich also , warum auch immer, mein Messer gedenke führen zu müssen, habe ich zumindest meinen gültigen Jagdschein am Mann um mich zusätzlich zu legitimieren.
Bedingt durch dem Umstand, daß ich in meiner Stadt einen befriedeten Bezirk bejage, habe ich auch grundsätzlich und immer einen legitimen Grund, mein Messer zu führen, da ich mich auch theoretisch immer auf dem Weg zur- oder von der Jagd nach Hause befinden könnte.

Man muß sich scheinbar immer individuell einen Grund suchen, die normalsten Dinge des Lebens zu tun.

Dann ist das halt so... sehr schade !


Frank
 
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