Wie geht ihr konkret mit der neuen Gesetzeslage um (Springmesser, Waffenverbotszonen, öffentlicher Personenfernverkehr, ...)?

Früher hab uch viele Spaziergänge im Moorgebiet gemacht. Da hat mich niemand verfolgt und kontrolliert.
Später entdeckte ich, dass ich dort doch nicht spazieren gehen dürfte- das war ein Naturschutzgebiet.

Alternativ kommt noch ein schönes vermintes Naturgebiet in der Nähe in Frage- da darf man rein (nur auf eigene Gefahr).
 
Das wäre ja, wenn sie die WVZ in Anlehnung ans aktuelle WaffenG verfügen oder besser einfach auf den §42 beziehen, eine der dort festgeschriebenen legitimen Ausnahmen (Abs. 4(a) 9. oder 10.). Nach der Steaksemmel muß das Messer natürlich wieder korrekt "nicht zugriffsbereit" verstaut werden ("nicht zugriffsbereit" ist nach §42 Abs. 4(a) 3. auch erlaubt).

Ich fürchte, der Rest des Satzes würde einem negativ ausgelegt werden:
"3. Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern"

Ich vermute, juristisch würde der Besuch am Weihnachtsmarktstand, nicht unter "von einem Ort zum anderen befördern" zählen.
Anders vielleicht vom Messer-Geschäft nach Hause oder von Zuhause zum Schleifdienst oder vielleicht auch auf dem Weg zur Arbeit.
Aber so, wie die Leute am Essensstand angesprochen wurden, in dem Video, ist das Argument vermutlich dünn.

Alles meine Annahmen.

Grüße NineFinger
 
Ich habe, mal angeregt durch die interessante Diskussion hier, mir mal die drei Waffenverbotszonen in Köln angeschaut. Dabei habe ich festgestellt, dass ich aus Selbstschutzgründen diese Gebiete heutzutage niemals freiwillig betreten würde. Ich wohne seit meiner Geburt vor 60 Jahren in Köln und habe nur eine dieser Zonen vielleicht 6x besucht - und das ist mindestens 15 Jahre her.... die beiden anderen noch nie.

Und außerdem, wie hier schon genannt wurde, sind nur "Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge über vier Zentimeter" verboten. Ich habe im städtische Raum immer eine Otter Hippekniep oder das große Anker-Messer mit. Die sind von den Waffenverbotszonen nicht betroffen. Meine Vics auch nicht. Meine zwei Leatherman Waves waren außer Haus schon immer problematisch... auch ohne Waffenverbotszone. Ich persönlich finde das schon länger gültige Verbot von Einhandmessern mit Klingenarretierung viel schlimmer!

Ich verstehe, dass die Regelungen im Fernverkehr der Bahn gravierender sind und viele hier massiv stören.

Sandokan
 
Tja... es werden eben AUCH Oma Hilde und Onkel Horst auf dem Weihnachtsmarkt kontrolliert!
Ansonsten müsste sich die Polizei ja "Racial Profiling" vorwerfen lassen. Schöne neue Welt....
 
Meine Güte, jedwede Bewegung von a über b nach c und wieder zurück nach a ist "von einem Ort zum anderen". Der §42 ist da doch erfrischend klar. Ich befördere mein Messer nicht zugriffsbereit (§42 Abs. 4(a) 3.) von Zuhause zum Ort der zulässigen Nutzung, nämlich da, wo ich mein Steak aufschneide, was ein allgemein anerkannter Zweck (9. oder 10.) ist.

Nebenbei, im §42b für den Fernverkehr werden genau die Ausnahmen gem. §42 Abs. 4(a) ebenfalls angesetzt. Also das "nicht zugriffsbereite" EDC oder selbiges ausgepackt, um den Apfel zu schälen.
 
Tja... es werden eben AUCH Oma Hilde und Onkel Horst auf dem Weihnachtsmarkt kontrolliert!
Ansonsten müsste sich die Polizei ja "Racial Profiling" vorwerfen lassen. Schöne neue Welt....
Ehrlich gesagt ist es mir in der Tat sympathischer, wenn ich höflich und korrekt AUCH genau wie Oma Hilde, Onkel Horst und der bunthaarige Punk kontrolliert werde, als wenn ich mir derzeit am Ostbahnhof MUC ziemlich sicher sein kann, daß ich, wenn neben mir besagter Punk oder eine ein wenig migrantisch aussehende Person in Sichtweite ist, garantiert NICHT kontrolliert werde. Aber das führt jetzt vom Thema weg.
 
Ehrlich gesagt ist es mir in der Tat sympathischer, wenn ich höflich und korrekt AUCH genau wie Oma Hilde, Onkel Horst und der bunthaarige Punk kontrolliert werde, als wenn ich mir derzeit am Ostbahnhof MUC ziemlich sicher sein kann, daß ich, wenn neben mir besagter Punk oder eine ein wenig migrantisch aussehende Person in Sichtweite ist, garantiert NICHT kontrolliert werde. Aber das führt jetzt vom Thema weg.
Ich hätte auch nichts dagegen. Nur hätte ich das Messer nicht zugriffsbereit mit einem Zahlenschloss gesichert - Hilde und Horst haben DAVON aber im Leben noch nichts gehört...
 
Das wäre ja, wenn sie die WVZ in Anlehnung ans aktuelle WaffenG verfügen oder besser einfach auf den §42 beziehen, eine der dort festgeschriebenen legitimen Ausnahmen (Abs. 4(a) 9. oder 10.). Nach der Steaksemmel muß das Messer natürlich wieder korrekt "nicht zugriffsbereit" verstaut werden ("nicht zugriffsbereit" ist nach §42 Abs. 4(a) 3. auch erlaubt).
Ganz ehrlich, in dem Video sieht man doch recht deutlich, dass die Herren und Damen Ordnungshüter sich keinerlei Gedanken machen ob zugriffsbereit oder nicht. Ich denke auch mit Schloß hätten die gleich reagiert wie bei der armen älteren Dame.
 
Ich muss da täglich durch..

Nimm es mir bitte nicht übel, aber du bist eine arme Sau - ich neige nicht zu dieser Ausdrucksweise, aber hier passt sie wie der Hammer auf den Nagelkopf.

Ich habe mir dieses Video angesehen und dabei gedacht, dass das eine Verarsche ist, denn ich habe von Minute zu Minute erwartet, dass jemand in schallendes Gelächter ausbricht. Da fragt ein Polizist, ob wer was bei sich hat, woran er sich verletzen könnte - bei "stinknormalen Allerweltspersonen" ... ja dann soll er nicht betatschen, denn verletzen kann er sich auch am Schlüsselbund oder beim Weggehen am nächsten Laternenmast. Da frage ich mich ernsthaft, warum die Kontrollore Schusswaffen tragen, wenn sie so tollpatschig sind. Schlussendlich wird bei einer "netten Allerweltsfrau", die ich jederzeit bedenkenlos nach dem Weg fragen würde, nachdem in ihrer Tasche gekramt wurde, ein stinknormales SAK 91mm gefunden. Fast hätte ich erwartet, dass die Polizisten jetzt ihre Schusswaffen ziehen, aus reinem Selbstschutz ... 🫣
Die Einen in Übersee bewaffnen sich bis an die Zähne und die Anderen in Europa haben bald nur mehr Knetmasse als härtestes Produkt im Alltag. Das ist doch alles nur mehr absurd.

Selbst meine Frau hat mich schon angesprochen, dass wir in ein paar Tagen durch eine Waffenverbotszone in Wien gehen und ich soll doch bitte ...

Also wie gehe ich damit um? Genauso, wie ich mich in den vergangenen 55 Jahren verhalten habe, seitdem ich halt ein Taschenmesser ständig bei mir habe.
 
OK, jetzt hab ich mir das Video angesehen. Erst mal die in der medialen Berichterstattung übliche, superdifferenzierte Pauschalaussage "verboten", die, wenn's um den §42 als Grundlage geht, schlicht falsch ist.

Ich würde in dem Fall (wenn ich mir SICHER bin, daß die Rechtsgrundlage "nur" der §42 ist wie z.B. in MUC und nicht irgendwelche überrestriktiven lokalen Allgemeinverfügungen) GLEICH sagen, ja, ich habe ein §42a-konformes kleines Taschenmesser nicht zugriffsbereit i.S.d. WaffG, ("mehr als drei Handgriffe") im Rucksack. Wenn dann dieses Messer eingezogen würde (25€ sind erst mal kein Beinbruch, aber dann kommt ja die OWi hinterher) würde ich allerdings anschließend genau anhand des klar formulierten §42 und der dort eindeutig niedergelegten Ausnahmen vom Führverbot ein angemessen großes Faß aufmachen. Daß die Frau mit dem Schweizermesser gleich in der Außentasche vom der Handtasche das Dings zugriffsbereit i.s.d. WaffG hatte, war Pech, aber auch eindeutig.
... dass die Herren und Damen Ordnungshüter sich keinerlei Gedanken machen ob zugriffsbereit oder nicht....
sorry, das müssen sie aber eigentlich - dazu ist das Gesetz da, genau dafür ist es ja auch geändert worden, und es ist präzise und hinreichend eindeutig formuliert, daß hier eine Unterscheidung erforderlich ist. Nicht zugriffsbereite EDC können die anhand des §42 nicht rechtssicher einziehen, geschweige denn, daß eine OWi nachkommt, die rechtlich sauber ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob der potentielle Ärger und Aufwand den Nutzen (eben das Taschenmesser mitzunehmen) wert ist. Auch wenn (m)ein Taschenmesser bei einer solchen Kontrolle unrechtmäßig sichergestellt würde und das folgende Bußgeld keinen Bestand hätte, dann bleiben es meine Zeit und meine Nerven, die ich investieren müsste um das alles auf dem Rechtsweg zu klären. Mir ist es das nicht wert, dann bleibt das Taschenmesser halt zu Hause, wenn ich auf den Weihnachtsmarkt gehe.
Ich fühle mich auf jeden Fall schon viel sicherer, jetzt wo ich weiß das die ältere Dame kein Schweitzer Messer mehr hat!!! 🤡
Genau so geht es mir auch (inkl. Ironie-Smiley). Und das ist es, was mich an der Situation immer noch fassungslos zurücklässt: Die totale Unsinnigkeit der Maßnahme. Als würde irgendein potentieller Attentäter darauf warten, dass ihn eine freundliche Polizeistreife darauf anspricht, ob er vielleicht was gefährliches in den Taschen hat, an dem man sich bei einer Personenkontrolle verletzen könnte.

Das von anderen Interviewten zum Ausdruck gebrachte, gesteigerte Sicherheitsgefühl liegt meiner Meinung im Wesentlichen an der gesteigerten Polizeipräsenz. Das hätte auch ohne restriktiveres WaffG erreicht werden können. Ich würde das Sicherheitsgefühl gerne mal abgefragt sehen, wenn die Streife beim netten Menschen gegenüber wirklich was gefährliches finden würde, das auf ein geplantes Attentat hindeuten würde (langes Messer, Machete, Schusswaffe, Sprengstoff, ...).

Nachtrag: gespannt bin ich auch darauf, ob die Ordnungskräfte die hohe Kontrolldichte, die ich gerade wahrnehme und die auch medial sehr präsent ist, längere Zeit aufrecht erhalten können (würde ich mir an der einen oder anderen Ecke durchaus wünschen). Oder ob das jetzt viel "Schaulaufen" ist, um zu zeigen wie wirksam das neue WaffG ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir wirds jetzt so gemacht:

Wenn ich den Weihnachtsmarkt nicht umgehen kann, werden meine 2 Messer (Vic & was grösseres) in nen Briefumschlag gesteckt, der wird zugeklebt und zusätzlich mit Krepp-Band von 2 Seiten umklebt.
Dieses Päckchen wird dann im hintersten Fach meines Rucksacks verstaut.
Nach verlassen der "Gefahrenzone" wirds dann wieder freudig ausgepackt...

...Das fühlt sich so richtig weihnachtlich an, wenn man fast jeden 2. Tag ein neues Päckchen aufmachen darf :love:, nur leider weis ich schon vorher, was drinnen ist.:rolleyes::
 
Mein EDC ist aktuell reichlich mehr als drei Handgriffe entfernt in den Tiefen des Rucksacks. Ich lass das drin und laß mich überraschen. Hab mir gestern tatsächlich noch den Spaß gemacht, die 4 Seiten mit den §§42, 42a, 42b und der Anlage mit den "mehr als drei Handgriffen" aus dem WaffG handlich zusammenfaltbar auszudrucken und auch in den Rucksack zu stecken. EDC-Paragraphen sozusagen....
 
Auch wenn (m)ein Taschenmesser bei einer solchen Kontrolle unrechtmäßig sichergestellt würde und das folgende Bußgeld keinen Bestand hätte, dann bleiben es meine Zeit und meine Nerven, die ich investieren müsste um das alles auf dem Rechtsweg zu klären. Mir ist es das nicht wert, dann bleibt das Taschenmesser halt zu Hause, wenn ich auf den Weihnachtsmarkt gehe.
Das sehe ich anders. Warum sollte ich mir das Recht nehmen lassen, einen Gebrauchsgegenstand und nützliches Werkzeug wie ein Victorinox Taschenmesser nicht mehr mitzunehmen? Welche Deliktrelevanz hat ein 91mm SAK?

Ich mache es jetzt genau anders herum, packe mir für den Weihnachtsmarkt ein Küchenmesser mit 26cm langen Klinge in den Rucksack, natürlich in einer separaten Tasche mit einem Schlösschen davor. Wird das gefunden transportiere ich das Messer nur nicht zugriffsbereit, da ich später noch mit Freunden kochen möchte. Im Gegensatz zu der Dame aus dem Beitrag darf ich mein Messer behalten und gehe straffrei aus. Die Dame kann für ihr SAK nach §42a WaffG mit bis zu € 10.000 bestraft werden. So ein Schwachsinn.

Bevor ihr mich jetzt fragt, warum ich denn ein Küchenmesser mit auf den Weihnachtsmarkt nehmen möchte. Ganz einfach, weil ich es kann. 😜
 
So….
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FUCK!
DAS übertrifft alles!
Ich hätte nie gedacht, dass man diese Ausgeburt der Abscheulichkeit noch schlimmer gestalten kann...

Hab doch wenigstens etwas Mitleid mit den Polizisten, jeder der das aus deiner Tasche holt, fällt doch sofort blind, mit nem Kotzkrampf nach hinten um...
 
Zum Glück hatte die Oma nur ein VIC dabei und keine Stricknadeln um auf dem Weg zum Weohnachtsmarkt noch Socken für die Enkel zu stricken.
Die könnten doch auch sehr gut als Stichwaffen missbraucht werden.

Mal sehen, wann die verboten werden. :ROFLMAO:
 
Ok, hübsch ist anders, aber die OA Messertaschen sind auch ohne diese "Sicherung" schon kein Ausbund an Eleganz.

Ob es was bringt? Vor einem Gericht sicherlich. Ob es die Streife bei der Kontrolle davon abhält, das Messer erst mal sicherzustellen, wird die Zukunft zeigen. Ich bin gespannt auf Erfahrungsberichte.
 
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