Wieso Butterfly-Verbot?

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Blacky

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Hallo,
nur mal aus Interesse, und weil ich dazu nichts gefunden habe:
Wieso sind 'Butterfly-Messer' eigentlich verboten?
Ich meine, bei Kugelschreibermessern oder so verstehe ich das ja noch, aber was ist an Butterflys schlimmer als an einem sehr leichtgängigen Folder, den man aufschnippen kann?
Sebastian

P.S.:
Sollte ich das übersehen haben, bitte löschen. Nur hab ich nicht direkt eine Begründung gefunden.
Und NEIN ich möchte keins haben, ich seh den Sinn im Allgemeinen in den Dingern nicht mal. Ausser dass man damit lustig rumspielen kann... :D
 
Blacky schrieb:
Wieso sind 'Butterfly-Messer' eigentlich verboten?
Legitimer Nutzen auf der einen Seite, illegitimer Gebrauch auf der anderen Seite, beides betrachtet und abgewogen durch die Brille des Gesetzgebers und hinter diesem eine wahlberechtigte Bevölkerung, der beim Ruf "MESSER!!" zuallererst nicht etwa die eigene Küchenschublade einfällt, sondern der letzte Krimi im TV. :(
 
Das Steht schwarz auf Weis in der Begründung der Novelle zur Änderung des Waffengesetzes:

Auszug mit Schwerpunkt Hieb und Stichwaffen.
http://dip.bundestag.de/btd/14/007/1400763.pdf

Viel Spaß beim Lesen. :glgl:

Dieser Entwurf wurde abgelehnt, aber später wurden die angesprochenen Punkte in der "großen novelle" umgesetzt. Die Begründung dazu war warscheinlich sehr ähnlich.

Ansonsten sucht euch den kram halt selber raus ...
http://suche.bundestag.de/bundestagSuche/suche.jsp

Im Übrigen würde ich besonders im Politik und Recht darum bitten einfach nichts zu posten wenn man nichts zu sagen hat. ;)

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde sagen weil es zu viele Idioten gab' die zeigen wollten dass sie's draufhaben und haben sich halt letztentlich beim schließen den Finger abgehackt.
Meine Meinung: Nicht Butterflies sondern die Idioten die nicht damit umgehen können sollten verboten werden!!! :teuflisch
 
Ich denke, dass die Dinger verboten sind weil vor allem Kinder und Jugendliche durch die attraktiven Öffnungs- und Schließtechniken dazu neigen sich ein solches Messer zuzulegen. In einem Streitfall kann es dann schnell mal zum zücken eines solchen Messers kommen, um damit zu prahlen und dem "Gegner" Angst einzuflößen. Des weiteren waren sehr viele Messeratacken mittels Balisongs durchgeführt worden. Ein Verbot ist somit eigentlich sinnvoll.
 
Balisong schrieb:
Ich denke, dass die Dinger verboten sind weil vor allem Kinder und Jugendliche durch die attraktiven Öffnungs- und Schließtechniken dazu neigen sich ein solches Messer zuzulegen. In einem Streitfall kann es dann schnell mal zum zücken eines solchen Messers kommen, um damit zu prahlen und dem "Gegner" Angst einzuflößen. Des weiteren waren sehr viele Messeratacken mittels Balisongs durchgeführt worden. Ein Verbot ist somit eigentlich sinnvoll.

Alter! Jetzt kaufen sie sich hald einen Assisted Opener. Was ist daran Sinnvoll?

Hier in Österreich sind sie ja erlaubt. :cool: Ich trage keines, aber ich finde es trotzdem gut.

Gruss!
RogerRabbit
 
Balisong schrieb:
Ich denke, dass die Dinger verboten sind weil vor allem Kinder und Jugendliche durch die attraktiven Öffnungs- und Schließtechniken dazu neigen sich ein solches Messer zuzulegen. In einem Streitfall kann es dann schnell mal zum zücken eines solchen Messers kommen, um damit zu prahlen und dem "Gegner" Angst einzuflößen. Des weiteren waren sehr viele Messeratacken mittels Balisongs durchgeführt worden. Ein Verbot ist somit eigentlich sinnvoll.


Meines Wissens nach gibt es KEINE Statistik die erfasst um welche Art von Messer es sich im Falle einer Straftat handelt.
Da ist Messer eben einfach Messer,egal ob Küchen-, Klapp-, Spring- oder Was-auch-immer-Messer. Sonst gäbe es wahrscheinlich einen Waffenschein für Kochmesser.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Bundestag bekommt bei mir ein Lesezeichen :super:
Gruß MIchael
 
@ Blackie

Quellen für das "WARUM" hat El Dirko treffend benannt.
Die Einstufung über "besonders gefährliche Messer" erfolgt halt von unseren Gesetzgebern. Die Unvernunft und Uneinsichtigkeit einiger Anwender (die ja durchaus auch hier im Forum leider zu beobachten ist) führt dann sehr häufig zu einer "Überreaktion".

Die Aussage in post #1 : "Ich meine, bei Kugelschreibermessern oder so verstehe ich das ja noch, .." kann ich jedoch NICHT nachvollziehen und ihr auch NICHT zustimmen.
Eine Taschenmesserklinge als zusätzliches Werkzeug von einem Kugelschreiber ist von der Zweckbestimmung keine Waffe.

Solche Kugelschreibermesser (und z.B. auch "Feuerzeugmesser") sind nach meiner Kenntnis als Schneidwerkzeug bisher NICHT reglementiert worden.

cut
 
cut schrieb:
Eine Taschenmesserklinge als zusätzliches Werkzeug von einem Kugelschreiber ist von der Zweckbestimmung keine Waffe.

Solche Kugelschreibermesser (und z.B. auch "Feuerzeugmesser") sind nach meiner Kenntnis als Schneidwerkzeug bisher NICHT reglementiert worden.

Sehe ich auch so. Genauso wie verschiedene Gürtelschliessenmesser. Das *kann* legal sein. Aber die Grenze zur Waffe, und damit zum verbotenen Gegenstand ist recht dünn ;)

Grüße
Peter
 
Bei den Kugelschreiber- bzw. Feuerzeugmessern ist die Grenze imo dann überschritten, wenn der eigentliche Bestimmungszweck des Gegenstandes nicht mehr erfüllt wird. D.h. die Klinge steckt in einem Gehäuse, das wie ein Kugelschreiber aussieht, mit dem man aber nicht schreiben kann, bzw. ein "Feuerzeug", das nicht "feuern" kann.

Grüße

____
Tom
 
Long John schrieb:
... wenn der eigentliche Bestimmungszweck des Gegenstandes nicht mehr erfüllt wird. D.h. die Klinge steckt in einem Gehäuse, das wie ein Kugelschreiber aussieht...

Dann sind es Alltagsgegenstände, deren tatsächlicher Gebrauch vorgetäuscht, bzw. mit deren Anscheinsfunktion ein Messer verdeckt wird - es war aber die Rede von Alltagsgegenständen, deren zusätzliche Funktion auch ein Messer beinhalten kann.
Das sind zwei verschiedene Baustellen.

Ein Gürtelschließmesser (Belt-Buckle-Knife), dass wie eine Gürtelschließe aussieht oder ein Kugelschreiberdolch ohne Schreibmine ist so ein Gegenstand (sog. "Agentenmesser"), während die Messerhalterung, die in/an eine Gürtelschließe integriert ist, das Messer eben nicht verdeckt oder tarnt.
Während zusätzlich zum Belt-Buckle-Knife im Normalfall noch die Stoßdolchkonfiguration hinzukommt :ahaa:

Gruß Andreas
 
Hallo Luftauge :)

Entschuldigung, aber ich konnte in Post1, auf den cut Bezug genommen hat, nicht von "zusätzlicher Funktion" erkennen.

Wenn man pauschal Kugelschreiber- oder Feuerzeugmesser schreibt, werden schnell mal aus 2 Baustellen eine.

Grüße

____
Tom
 
Baustelle

Um meine Darstellung zu verdeutlichen:

Für mich ist eine "Taschen-MESSER-Klinge" eine
1. einschneidige
und 2. KLEINE (kurze) Klinge.
Nur in dieser Ausführung erscheint mir ein Kugelschreibermesser (und auch ein Feuerzeugmesser oder Schrotpatronenmesser) unbedenklich.
Und davon kenne ich aus eigener Anschauung mehrere Exemplare.

Erst eine 2-seitige "Dolch"-Klinge könnte nach meiner Einschätzung die Zweckbestimmung einer dann natürlich VERBOTENEN Stosswaffe erfüllen. Und in Abhängigkeit von der Grösse ("Übergrösse") ware durchaus eine Hiebwaffe vorstellbar - in einer solchen Ausführung kenne ich bisher KEIN derartiges "Messer".

cut
 
Hallo
@cut:
Solche Kugelschreibermesser (und z.B. auch "Feuerzeugmesser") sind nach meiner Kenntnis als Schneidwerkzeug bisher NICHT reglementiert worden.

Zu Verbotene Waffen zählen (früher verbotene Gegenstände): Hieb- oder Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. (Was bei einem Kugelschreibermesser, Feuerzeugmesser oder Schrotpatronenmesser der Fall ist).
Zu Lesen bei:www.zoll.de

Mfg Uwe
 
@bigbore
Sehe ich anders. Ein Kugelschreibermesser sieht nach außen aus wie ein normaler Kugelschreiber ist aber aufgeschraubt ein Messer, also trifft es zu, als Gegenstand der einen anderen vortäuscht. Auf der "Zollseite" steht zb. auch was von "in einem Spazierstock versteckte Messer"
Mfg Uwe
 
tut mir leid wenn es OT sein sollte:

Für mich ist das Gesetz dahingehend verwirrend, als das man vielfach nicht genau erkennen kann, um was es sich bei einem Gegenstand handelt.

Beispiel (Messer Magazin 1/2006 S.72 ff):
Was ist ein Pistolenmesser und was ist eine Messerpistole? Man unterscheidet die beiden Arten laut diesem Artikel dadurch, welche Funktion überwiegt: entweder ist es eine Pistole mit Messer, oder es ist ein Messer mit einem Pistolenlauf.

Wenn ich jetzt so spitzfindig bin und das Ganze auf Feuerzeugmesser anwende heisst das: ein Feuerzeug mit Messerfunktion oder Messer mit eingebauten Feuerzeug. Ein Feuerzeug mit Messerfunktion wäre dann für mich ein Gegenstand der etwas vortäuscht, während ein Messer mit Feuerzeug (denke: Strider mit angeschweissten Zippo) für mich erlaubt wäre.

kann man also zum Bewerten der Sache die Frage nach der "Primärfunktion" stellen oder nicht?

hilfe ich habe mich gerade selbst völlig verwirrt. :irre:
 
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