Zweihandmesser "Cold Steel Black Rock Hunter"

Für mich hat schwenken was mit hin- und herbewegen ohne Widerstand zu tun, also frei beweglich. Das Wort kommt von "Schwingen" (...schleudern, schwanken, schweben - Duden, deutsches Herkunftswörterbuch) und trifft meiner Meinung nach auf eine wie von Plasmaburner gelieferte Beschreibung nicht zu.

So gesehen eine recht genaue Beschreibung im Waffengesetz.

BTW: Vielen Dank, Plasmaburner, für dieses sehr interessante Review.

Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass das BKA das Rock Hunter nicht als Butterflymesser ansehen wird, dazu ist der Unterschied zwischen 'schwenkbar' und 'klappbar'meiner Meinung nach im allgemeinen Sprachgebrauch zu gering.
 
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass das BKA das Rock Hunter nicht als Butterflymesser ansehen wird, dazu ist der Unterschied zwischen 'schwenkbar' und 'klappbar'meiner Meinung nach im allgemeinen Sprachgebrauch zu gering.

Könnte - oder auch nicht - vielleicht - oder doch nicht
Das ist doch wieder alles 100% Spekulation und bringt nichts.

Sicher entspricht es kontruktiv stark einem Balisong, was nicht heißt, daß es dafür keine Genehmigung geben KÖNNTE (wie z.B. beim OTF Rescue-Dingen von Eickhorn), da der Grund, warum Balisongs verboten wurden, bei dem Cold Steel-Teil nicht zu trifft

aber auch das ist wieder reine Spekulation - ohne Freigabe vom BKA würde ich damit aber auch nicht rumrennen wollen
 
Für mich hat schwenken was mit hin- und herbewegen ohne Widerstand zu tun, also frei beweglich. Das Wort kommt von "Schwingen" (...schleudern, schwanken, schweben - Duden, deutsches Herkunftswörterbuch) und trifft meiner Meinung nach auf eine wie von Plasmaburner gelieferte Beschreibung nicht zu.
Ich denke du interpretierst zu viel Wunschdenken hinein. In meinem Dudenkonkurrenzschinken steht

schwenken = etwas hin und her bewegen
schwenkbar = um eine Achse drehbar

Und das heißt nicht zwingend das es ohne Widerstand (Reibung) zu sein hat. Schwenk z.B. mal einen schweren Kran. Und es spricht auch nichts dagegen das etwas Schwenkbares an der Anfangs- und der Endposition verriegelt werden kann.

Gruß, Bernhard
 
Hallo zusammen!

Habe das Black Rock Hunter schon vor längerer Zeit günstig aus den USA bestellt und sehr schnell auch bekommen.
Es wurde seinerzeit laut sichtbarem Aufkleber vom Zoll begutachtet und ohne Probleme zur Postzustellung übergeben.

Also meiner Meinung nach ist bei den Beamten schon eine gewisse Portion Fachwissen vorhanden, um überraschenderweise positiv auf die Bauart des Messers zu reagieren (und es war noch nicht mal in unserem sozial entgegenkommendem Bayernland, sondern in Hessen).

Auch für mich ist und bleibt es ein stinknormales Klappmesser
(man beachte, daß dieses Messer keinesfalls einhändig zu öffnen ist und auch keine Klingenverriegelung besitzt!)
mit eben zweigeteiltem Griff, was in meinen Augen aber überhaupt nichts Martialisches an sich hat, geschweige überhaupt erst der Besitz nach geltendem Gesetz verboten wäre.

Balisong-Messer (sog. Butterflys) wurden seinerzeit nach genau definierten Vorgaben verboten, welche bei diesem Messer nicht zutreffen.

Also vergeßt endlich diesen Humbug, es andauernd mit den Balisongs zu vergleichen und in dieselbe Waagschale zu stecken!

Das einzige, was Sie gemeinsam haben, sind ihre 3 Bauteile.
Zwei Griffhälften, eine Klinge.

Die Funktion und direkte Handhabung, und diese wird bei Prüfung unter anderem berücksichtigt, ist jedoch grundverschieden.

Ich hoff nur, daß diese Fakten endlich mal amtlich beglaubigt werden und euch die !!!Angst!!! genommen wird, die euch vom Kauf dieses Top-Messers abhält.

M.G.
 
Es wurde seinerzeit laut sichtbarem Aufkleber vom Zoll begutachtet
Also meiner Meinung nach ist bei den Beamten schon eine gewisse Portion Fachwissen vorhanden, um überraschenderweise positiv auf die Bauart des Messers zu reagieren
Ich hoff nur, daß diese Fakten endlich mal amtlich beglaubigt werden .

'Amtlich beglaubigen' kann in diesem Zusammenhang nur das BKA. Und was die Fachkenntnis von Zollbeamten hinsichtlich von Messern betrifft, habe ich eine etwas abweichende Meinung. :)
Andererseits, da es das Messer jetzt ja sogar in Deutschland gibt, scheint es wirklich legal zu sein (was mich ehrlich gesagt wundert)
 
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Ich schrieb von "Begutachtung",
sprich: Päckchen fliegt aus USA in Frankfurt ein, und wird in die Zollabteilung befördert.
Zollbeamter sieht im Röntgengerät verdächtigen Gegenstand, öffnet daher das Päckchen und nimmt das Corpus Delicti in Augenschein.
Nach sozial humaner Abwägung, daß es sich hierbei jedoch nur um ein stinknormales neuzeitlich modernes Klappmesser handelt, gibt der Beamte grünes Licht und erfreut mich mit der Zustellund desselben ein paar Tage später.

Und für sowas brauchen wir erst gar keine schwachsinnige "amtliche Beglaubigung" vom BKA.
 
Nach sozial humaner Abwägung, daß es sich hierbei jedoch nur um ein stinknormales neuzeitlich modernes Klappmesser handelt...
Hat der Zollbeamte dein Paket tatsächlich geöffnet? Ein Aufkleber ist auf internationalen Paketen meistens drauf.
Und für sowas brauchen wir erst gar keine schwachsinnige "amtliche Beglaubigung" vom BKA.
Eine "sozial humane Abwägung" eines Zollbeamten hätt ich dann doch ganz gerne schriftlich.

ich erlaube mir mal ein Chef-Zitat:
Deine Meinung in Ehren, was die waffenrechtliche Einstufung angeht, ist allerdings eher die Meinung des BKA von Bedeutung. Ich bin mir bei dem Dings gar nicht sicher, tendiere zur Einstufung als verbotener Gegenstand. Aber wenn man das genau wissen will, muss man eben beim BKA anfragen. Alles andere ist Pillepalle.

Und das das BKA dafür Geld sehen will, muss das schon derjenige machen, ders genau wissen will.

Meines Erachtens ist dieses Messer hier sowieso eines der "legalsten" überhaupt :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, da stand drauf in der Art "vom Zoll geöffnet" und war dann nachträglich wieder mit Zoll-Klebeband verpackt worden.

Legales Messer - seh ich genauso !

M.G.
 
Ähem...bin gerade über diesen Thread gestolpert und da frage ich mich gerade aus aktuellem Anlass ob es hier etwas Neues gibt? Das Messer kann man doch in D kaufen also darf ich es hier auch verkaufen, oder nicht??
ThanX
 
Mal ein ganz uneigennütziger Vorschlag mit einer ebenso uneigennützigen Frage verbunden :D :

Wer ist derzeit Generalimporteur für Cold Steel in Deutschland? Dieser Firma könnte man ja mal vorschlagen, dass sie ein Verfahren beim BKA beantragen (ich weiß nicht, warum die das nicht von alleine machen).

Des weiteren ist unter dem Link zu dem Händler in Deutschland das Messer nicht zu finden, es gibt es aber in Deutschland zu kaufen.

Und eine Bitte mit einem fetten bitte!: Wem was von einem Feststellungsbescheid des BKA zu Ohren kommt, bitte hier einstellen! Dann kann ich das Messer in die engere Wahl nehmen (ich will halt nur welche, die ich auch ohne Angst vor Strafverfolgung benutzen darf).
 
Leute geht's noch? Die Frage war geklärt, und wer Google benutzen kann findet das Messer sogar auf Anhieb bei einem Händler der hier weiter oben im Thread davon abrät es zu führen. Ihr wollt Rechtssicherheit für euch persönlich, aber anstatt eine Anzeige zu riskieren, wollt ihr andere anschwärzen? Ihr krümmt euch vor einem Gesetz das gar nicht zutrifft und denunziert? Wie seid ihr denn drauf?
Mir fällt noch einiges dazu ein.
 
... findet das Messer sogar auf Anhieb bei einem Händler der hier weiter oben im Thread davon abrät es zu führen.

Dazu angemerkt ... wie auch bereits in Post 17 :

Sollte das Black Rock Hunter nicht als Bali eingestuft sein ... also Besitz erlaubt :
Es wäre dann auch ganz legal zu führen, weil es ganz sicher nicht mit 1 Hand zu öffnen ist, und zudem keine feste Verriegelung aufweist ... wäre dann also eines der wirklich (doppelt) legalen Klappmesser, und zudem in beachtenswertem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Zudem : Ein ähnlicher Nachfolger ... dürfte ein noch besserer Vertreter sein ... steht ja in den Startlöchern ... und alleine daher schon sinnvoll, die Legalität eindeutig abzuklären :

http://www.coldsteel.com/pasba.html

Freundliche Grüsse,
Serge
 
Ich muss mich mal Kanif anschließen. Ganz sicher werde ich niemanden anschwärzen, dann hätte das Gesetz vom 1.4.2008 seine Wirkung vollens entfaltet, wenn nämlich Messerfreunde ihre Dealer verpfeifen.

Das mit Generalimporteur war so gemeint, dass man diesen darauf hinweisen könnte, ob er evtl. selbst an dem Feststellungsverfahren interessiert waäre, niemals beim BKA anschwärzen!

Ich wollte nur sagen, dass wenn jemand etwas hört von einem Feststellungsbescheid, das hier doch bitte posten soll. Ich werd mir das Messer wahrscheinlich zulegen, wenn ich wieder in Deutschland bin. In GB da ran zu kommen in den restlichen 10 Tagen ist aussichtslos.
 
Man verzeihe mir meine Ausdrucksweise, aber meine Fresse, was soll denn dieser Mist?!?
http://bekleidungskammer.de/cold-steel-24sjp-black-rock-hunter-p-26841.html
http://www.nordzeiger.de/product_in...94 Cold Steel Black Rock Hunter - CS24JP.html

Hier sind 2 Händler, die das Messer anbieten, also soviel zum Thema, das wird nicht angeboten. Zeigt sie an oder lasst es bleiben, dann unterlasst aber auch bitte dieses "Es ist verboten, weil irgendwas irgendwie schwenkbar ist" Geschwafel. Hier wird nur interpretiert und die eigene Meinung publik gemacht. Wenn ihr die Menschheit vor diesem Klappmesser retten wollt, dann tut was dafür und schreibt weniger. Holt euch einen Feststellungsbescheid beim BKA!
Butterfly-Messer sind verboten. Warum wurden die nochmal verboten...? Und wie man solche Messer öffnet und schließt, hat doch jeder schon mal irgendwo gesehen, oder nicht? Ist das Black Rock Hunter jetzt ein Butterfly-Messer? Nur kurz darüber nachdenken.

Bitte nicht persönlich nehmen, aber dieses krampfhafte Gesetze zu ungunsten der Benutzer auslegen, geht mir einfach ein wenig auf den Keks.

Gruß,
Carsten
 
Darf ich hier denn jetzt weiter schreiben? Ich mach es einfach mal:p

Ich komme gerade direkt vom Zoll. Habe dort ein aus den USA bestelltes Black Rock Hunter abgeholt.
War geschlagene vier Wochen unterwegs!!
Die Prozedur hat ganze 15 Minuten gedauert, aber auch nur weil die gute "Zollfrau" mir noch erzählt hat welches Multitool sie benutzt wenn sie Dienst beim DRK ist.

-"Oh, ist das ein Arbeitsmesser?"
-"Ja!"
-"Dann mache ich schnell den Steuerbescheid fertig."

Nun habe ich eins ohne das es Probleme gab...
 
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