Hallo zusammen!
Habe das Black Rock Hunter schon vor längerer Zeit günstig aus den USA bestellt und sehr schnell auch bekommen.
Es wurde seinerzeit laut sichtbarem Aufkleber vom Zoll begutachtet und ohne Probleme zur Postzustellung übergeben.
Also meiner Meinung nach ist bei den Beamten schon eine gewisse Portion Fachwissen vorhanden, um überraschenderweise positiv auf die Bauart des Messers zu reagieren (und es war noch nicht mal in unserem sozial entgegenkommendem Bayernland, sondern in Hessen).
Auch für mich ist und bleibt es ein stinknormales Klappmesser
(man beachte, daß dieses Messer keinesfalls einhändig zu öffnen ist und auch keine Klingenverriegelung besitzt!)
mit eben zweigeteiltem Griff, was in meinen Augen aber überhaupt nichts Martialisches an sich hat, geschweige überhaupt erst der Besitz nach geltendem Gesetz verboten wäre.
Balisong-Messer (sog. Butterflys) wurden seinerzeit nach genau definierten Vorgaben verboten, welche bei diesem Messer nicht zutreffen.
Also vergeßt endlich diesen Humbug, es andauernd mit den Balisongs zu vergleichen und in dieselbe Waagschale zu stecken!
Das einzige, was Sie gemeinsam haben, sind ihre 3 Bauteile.
Zwei Griffhälften, eine Klinge.
Die Funktion und direkte Handhabung, und diese wird bei Prüfung unter anderem berücksichtigt, ist jedoch grundverschieden.
Ich hoff nur, daß diese Fakten endlich mal amtlich beglaubigt werden und euch die !!!Angst!!! genommen wird, die euch vom Kauf dieses Top-Messers abhält.
M.G.