Zweihandmesser wirklich frei von WaffG § 42a?

redseven

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Hallo zusammen,

sicher wird der Ein oder Andere sich bei dem Titel denken, es wurde schon alles 100 Mal besprochen. Ich habe mich jedoch zu dem Thema sehr viel belesen und stoße am Ende immer wieder auf Ungereimtheiten, auch brauchten mich alle bisher gefundenen Beiträge nicht weiter. Vielleicht hilft es ja auch dem anderen zu einer eindeutigen und klaren Sichtweise.

Ich möchte mir gern neben allen Messern, welche ich so besitze, ein EDC Messer bzw. ein Zweihandklappmesser zulegen, welches ganz sicher führen darf. Schnell kommt man auf den Gedanken, bei Amazon nach Zweihandmesser zu suchen und fertig, kann man ja nichts falsch machen...genauso schnell kommt man von diesem Eindruck aber auch wieder weg, wenn man sich detailliert zum WaffG § 42a sowie allen dazu kursierenden Meinungen beliest.

Nach Definition müssen ja schon alle Hilfseinrichtungen zum einhändigen Öffnen (wie Bolzen, Hebel, etc.) an einem Zweihandmesser fehlen. Wie wir wissen, reicht das nun bereits für die Amazon Händler aus, um es als erlaubtes Zweihandmesser zu vertreiben.
Den Irrtum, welchen ich hin und wieder im Netz gelesen habe, dass eine arretierende Klinge bei einem Zweihandmesser nicht nach WaffG § 42a erlaubt wäre, ist wohl sicher falsch. Dies bezieht sich nur auf Einhandmesser, welche mit einer nicht arretierenden Klinge (bspw. Federkraft) legal zu führen sind. Bitte korrigiert mich, sollte ich falsch liegen.

Wir haben nun also ein Zweihandmesser (ohne irgendwelche Einhandhilfen oder Sonstiges) bei Amazon gekauft. Nehmen wir bspw. das Böker Bubinga, stabil, normalges Nagelhau, gute Klinge, Zweihandmesser, von vielen empfohlen, gute Bewertungen und on Top mit dem Text im Angebot: "EIGENSCHAFTEN - Zweihand Jagdmesser, darf lt. deutschem WaffG mitgeführt werden". Jörg Sprave ist bei YouTube sicher dem Ein- oder Anderen ein Begriff und er hat ein wirklich gutes YouTube Video zu Zweihandmessern gemacht, in welchem er das Böker Bubinga (von allen gestesteten Messern) als Testsieger und rechtssicherstes Messer vorstellt. Da ich seine Videos sehr mag, dachte ich hier nun, meinen Kandidaten gefunden zu haben.
Nun kommen wir zum einen wichtigen Punkt, welcher immer wieder genannt, aber anders interpretiert oder unkommentiert stehen bleibt: Wenn die Polizei in einer Kontrolle das Messer mit einer Hand öffnen kann, IST es ein Einhandmesser, egal was es eigentlich sein soll oder wie man es gekauft hat. Außer man hat dazu ein BKA-Gutachten, das ist man wohl auf der sicheren Seite. Sicherlich entscheidet am Ende der Richter, aber wenn die Polizei schon sagt, es wäre problemlos möglich, hat man wohl schlechte Chancen.

Da nun selbst in besagtem YouTube Video das Böker Bubinga als rechtssicher empfohlen wurde, wollte ich es fast schon kaufen, schaute mich aber nochmal bei den Bewertungen des Messers um. Dort ist ein Video von einem Nutzer des Messers hochgeladen, welcher es mit einer Hand in wenigen Sekdunen öffnet! Also ist es doch damit nun raus oder nicht? Denn bei allen Aussagen "Wenn die Polizei es mit einer Hand problemlos aufbekommt, ist es ein Einhandmesser" war nirgends die Rede von "...außer natürlich das Messer sieht wie ein normales Taschenmesser und mit normalem Nagelhau nicht wie Einhandbedienung aus, dann spielt es keine Rolle ob der Polizist es aufbekommt".
Bitte nicht den entsprechenden Erfahrungsgrad der Polizisten erhoffen, ich würde hier gern vom worst-case ausgehen, um es für alle einfach mal transparent zu besprechen.

Meine derzeitige Erkenntnis, ich kann nur ein Zweihandmesser zu 100 Prozent legal führen, wenn ich entweder ein BKA-Gutachten zu dem Messer habe ODER wenn die Klinge auch in geschlossenem Zustand verriegelt ist. Denn so ein Messer trage ich derzeit mit mir herum, ein silbernes Rocktrail von Lidl für 3,99 Euro, der Back-Lock muss hier auch für´s Öffnen betätigt werden und ist damait ein glasklares Zweihandmesser. Hier stellt es auch jemand bei YouTube vor:
So schön das Messer auch ist (nach nun 1,5 Jahren dabei), die Klinge hat natürlich bei dem Preis keine überragende Qualität, daher wollte ich nun auf ein hochwertiges Messer gehen, aber Messer mit Arretierung auch für´s Öffnen sind nicht so stark verbreitet (vor allem steht es kaum in der Produktbeschreibung) und ich wollte gern eure Meinung zur Rechtssicherheit der anderen normalen Zweihand-Taschenmesser hören, welche eben keine Arretierung für´s Öffnen haben aber dennoch überall als Zweihandmesser angeboten werden.

Danke im Voraus!
 
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Es ist und bleibt dieses eine unsichere Sache, abhängig von verschiedenen Faktoren: Alter, Aussehen, Auftreten des Messerträgers, Zeit und Ort der Kontrolle, Wissensstand, Erfahrung und Grad der Genervtheit des Kontrollierenden, und schließlich Art des Messers: Mit einem Messer wie z.B. einem Victorinox, das man wegen der strammen Feder selbst zweihändig nur mit Sorgfalt aufbekommt, fährst du relativ sicher.
Viele Messer, die auf leichte Bedienbarkeit ausgelegt sind, lassen sich - Nagelkerbe hin oder her - irgendwie einhändig öffnen, das macht die Sache so undurchsichtig. Das oben genannte Böker Plus Bubinga gehört zu dieser Kategorie - dessen Feder ist eher schwach. Ich habe selbst eins.
Ich hörte von einem Fall, wo der Beamte Latexhandschuhe überzog, um zu sehen, ob sich ein Messer, an der Klinge gefasst, einhändig aufschleudern lässt. Und andererseits hörte ich von einem Fall, wo der Polizist freundlich darauf hinwies, dass das Messer bitte in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden solle. Zwischen diesen Extremen wird man sich irgendwo wiederfinden.
Auf Texte von Shopbetreibern bzgl. Führbarkeit sollte man nicht unbedingt was geben.

Du schreibst:
"ich kann nur ein Zweihandmesser zu 100 Prozent legal führen, wenn ich entweder ein BKA-Gutachten zu dem Messer habe ODER wenn die Klinge auch in geschlossenem Zustand verriegelt ist"
Kein Gesetzestext und keine Durchführungsverordnung gibt das her.
 
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.... ich würde hier gern vom worst-case ausgehen, um es für alle einfach mal transparent zu besprechen.

Meine derzeitige Erkenntnis, ich kann nur ein Zweihandmesser zu 100 Prozent legal führen, wenn ...

Und hast du auch jederzeit und überall alle evtl. Waffenverbotszonen im Blick - bei deinem Anspruch an roundabout Führungslegalität?

Waffg - ergo zunächst deutscher Gesetzesraum.

Das sicherste Messer ist ... ein zerlegtes Messer, das man erst zusammenbauen muss um es benutzen zu können, so werfe ich das mal in den Diskussionsraum.

Und warum ist das beständig in solchen Anfragen ein Problem, einen geschlossenen Behälter mit sich zu führen, das erweitert den Kaufraum um x-zehntausend Alternativen.

Ich lese in deinem Beitrag mehrfach von "Amazon" als Kaufquelle, seit wann hat diese Händlerplattform irgendwelche Kriterien für rechtssichere Angebote? Das könnte ich gleich auf "google" erweitern. Wenn es im Internet per google Suchfunktion zu finden ist, bedeutet das: gar nix.

Mein Ansatz ist und bleibt: Kauf bei Messerhändlern. Fachhändlern. Die wollen/können/müssen informieren und dort kann ich als Kunde nachhaken.

Mein Anliegen ist Messer als notwendige, sinnvolle, unverzichtbare Werkzeuge zu betrachten, anstatt ständig am Rande der Legalität zu fischen.
Initiative Messer sind Werkzeuge (https://messerforum.net/forums/initiative-messer-sind-werkzeuge.123/)
 
Hallo porcupine und danke für deine Antwort. Genau was du schreibst ist das was mich ärgert an dieser Zweihandmesserregel. Ich habe es befürchtet, nichts Greifbares, es kommt grundsätzlich auf Gegebenheiten an und das kann es doch nicht sein. Wenn ein Gesetz zur Regelung da ist, soll doch bitte auch darin genau definiert werden, was ein Zweihandmesser ist und nicht der Lust und Laune des Polizisten bzw. der Sympathie überlassen werden, ob wir mit unseren Messern Strafen bekommen oder nicht. Eine Schreckschusspistole oder andere Dinge haben doch auch klare Definitionen, warum ist es dann hier so schwammig. Einfach klare Aussagen und fertig, ohne es hier in die Hände der Polizisten oder Richter zu legen. Es geht ja nicht um 5 Euro Bußgeld, sondern im Fall der Fälle einfach mal um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Das diese schwammigen und willkürlichen dann von den Shops und Herstellern ausgenutzt werden ist doch klar und wir baden es am Ende aus.

Zu deinem Satz "Kein Gesetzestext und keine Durchführungsverordnung gibt das her.", du hast vollkommen Recht, es ist wieder einmal in keinem Gesetz verankert und niedergeschrieben. Daher schrieb ich bewusst auch, dass es meine bisherige Erkenntnis ist, diese kann natürlich falsch sein.
Zu meiner Annahme, es wäre definitiv legal, wenn bei einem angepriesenen Zweihandmesser zusätzlich auch noch die Klinge im verschlossenen Zustand arretiert ist und erst mit der zweiten Hand geöffnet entriegelt werden muss: Nun ja, wenn im Gesetz schon steht, ein Zweihandmesser (ohne jeglichen Zusatz) wäre schon erlaubt, dann muss doch erst recht ein Zweihandmesser erlaubt sein, welches zur zusätzlichen Erschwernis der Klingenöffnung auch noch in geschlossenem Zustand versperrt und manuell mit einer zweiten Hand entsperrt werden muss. Denn wenn selbst da noch ein Polizist oder Richter Diskussionsbedarf hätte, dann soll er mir doch bitte sagen, was für ihn ein Zweihandmesser ist. Vielleicht ein Zweihandmesser mit gesetztem Schweißpunkt, welcher vor der Nutzung erst mit einer Akkuflex entfernt werden muss ;)
Das Thema des BKA-Gutachtens habe ich nun schon öfters gehört und kann natürlich ebenso nicht anerkannt oder korrekt sein, jedoch auch Jörg geht in seinem oben angesprochenen Video darauf ein. Vielleicht hätte ich das Video gleich verlinken sollen, hier ist der Link:
 
Und hast du auch jederzeit und überall alle evtl. Waffenverbotszonen im Blick - bei deinem Anspruch an roundabout Führungslegalität?

Waffg - ergo zunächst deutscher Gesetzesraum.

Das sicherste Messer ist ... ein zerlegtes Messer, das man erst zusammenbauen muss um es benutzen zu können, so werfe ich das mal in den Diskussionsraum.

Und warum ist das beständig in solchen Anfragen ein Problem, einen geschlossenen Behälter mit sich zu führen, das erweitert den Kaufraum um x-zehntausend Alternativen.

Ich lese in deinem Beitrag mehrfach von "Amazon" als Kaufquelle, seit wann hat diese Händlerplattform irgendwelche Kriterien für rechtssichere Angebote? Das könnte ich gleich auf "google" erweitern. Wenn es im Internet per google Suchfunktion zu finden ist, bedeutet das: gar nix.

Mein Ansatz ist und bleibt: Kauf bei Messerhändlern. Fachhändlern. Die wollen/können/müssen informieren und dort kann ich als Kunde nachhaken.

Mein Anliegen ist Messer als notwendige, sinnvolle, unverzichtbare Werkzeuge zu betrachten, anstatt ständig am Rande der Legalität zu fischen.
Initiative Messer sind Werkzeuge (https://messerforum.net/forums/initiative-messer-sind-werkzeuge.123/)

Hier geht es weder um Amazon, Google oder sonst etwas. Ich brachte dies als Beispiel und um zusätzlich zu zeigen (als Beschwerde an eben diese Plattformen), wie leichtfertig mit den Begriffen "Zweihandmesser", "legal" und "frei zu führen" umgegangen wird UND das wir als Kunde am Ende die Angeklagten sind, egal ob das Messer bei Am., eB. oder einem Fachhändler gekauft wurde. Das ich meine Messer lieber beim Fachhändler kaufe, ist hier völlig unrelevant, denn auch diese können fehlberaten, du hast mich also scheinbar nicht richtig verstanden, denn ich bin hier auf deiner Seite.

Und um auf deinen Satz einzugehen:
Mein Anliegen ist Messer als notwendige, sinnvolle, unverzichtbare Werkzeuge zu betrachten, anstatt ständig am Rande der Legalität zu fischen.
Auch hier hast du mich scheinbar erneut nicht richtig verstanden, denn GENAU DARAUF zielt meine Anfrage: Ein notwendiges, sinnvolles, unverzichtbares Werkzeug bei mir zu führen, was sich eben NICHT am Rande der Legalität bewegt, sondern zu 100 Prozent legal ist. Bitte lies doch also noch einmal oder frag mich gern was gemeint ist, bevor du mir direkt zeilenweise mit Kritik begegnest ;)

Dein Ansatz mit dem Behälter und dem Beachten der Waffenverbotszonen ist ein guter und sinnvoller Hinweis, jedoch am Thema und der eigentlichen Frage vollkommen vorbei. Hier soll einfach nur geklärt werden, wann ein Zweihandmesser so wie im WaffG § 42a beschrieben tatsächlich legal ist, um Missverständnisse mit dem Gesetz zu vermeiden.
porcupine hat dies bereits völlig richtig geschildert und das Problem welches ich sehe verdeutlicht.

Vielleicht gibt es noch andere (sinnvolle) Meinungen bzw. Indizien, an denen man sich bei der Auswahl des Messers festhalten kann.
 
Kauf dir doch ein feststehendes Messer: bis 12 cm Länge, nur eine Seite scharf. 100% erlaubt.

Hallo Felix, danke für deine Antwort, daran habe ich auch schon gedacht und bin noch hin und her gerissen. Vom praktischen Einsatz sicher ein Vorteil und schnell am Gürtel festgemacht, aber eben kaum etwas für die Hosentasche. Wahrscheinlich werde ich das, je nach den Tipps die hier vielleicht noch kommen, zusätzlich in Betracht ziehen.
 
Ich bekomme jedes Zweihandmesser mit einer Hand auf. Notfalls unter Zuhilfenahme von Knien oder Füßen. Das ist immer eine höchst schwammige Sache. Am Ende wird sowas gerichtlich geklärt...Ende immer offen. Wenn man nicht gerade WBK-Inhaber ist oder einen Beruf ausübt, der von 100%iger waffenrechtlicher Zuverlässigkleit abhängt, würde ich das entspannt sehen, da man sich nur im Ordnungswidrigkeitenbereich aufhält.
 
da man sich nur im Ordnungswidrigkeitenbereich aufhält.
Der Vollständigkeit halber sei allerdings gesagt, dass jene Ordnungswidrigkeit recht teuer ist und das Messer eingezogen und nach einer Frist dem Kampfmittelbeseitngsdienst zugeführt wird. Also schon mal gut kalkulieren!
rocco26
 
Ja, es kann teuer werden. Kommt natürlich auf die Situation an. Aufgegriffen in einer Einkaufspassage sieht beim Richter anders aus, als bei einem Spaziergang mit dem Hund um den Block. Es ist halt ein vollkommen unkalkulierbares Restrisiko. Von irgendeiner Rechtssicherheit kann jedenfalls keine Rede sein. Und wer macht sich darüber den Kopp? Genau: zu 99% diejenigen, die niemals einem anderen Menschen mit dem Messer etwas antun würden.
 
Ich habe mich grad, so gegen 21:00 Uhr mit meinem Stammtisch-Kumpel und Rechtsanwalt bei nem Viertele unterhalten, der sagt ganz einfach

--> auf hoher See und vor Gericht bist du in GOTTES Hand

sprich, wer Recht spricht (Richter) spricht Recht. Schwer verständlich unter Umständen, kann aber kostenpflichtig (Einspruch usw.) angefochten werden. Seine Meinung, sein Rat mit gegenüber:

Lass alles sein, dass weniger als 200€ kostet. Sonst partizipiert nur der Anwalt von...

Thommy
 
Na gans (bon Appetit) locker --> wenn du Geld zum Fenster raus werfen willst, klage wegen Geringfügigkeiten, viel Spass. Der beteiligte Anwalt bekommt IMMER Geld.
Sagt zumindest mein Schwager (Anwalt) als auch mein Schwiegervater (auch Anwalt).

Thommy
 
Das ist klar....bei Geringfügigkeiten. Aber es könnte u.U. auch richtig an die Bretter gehen. Man weiß es eben nicht. Rechtschutz ist aber immer eine gute Idee...
 
Ich habe mich grad, so gegen 21:00 Uhr mit meinem Stammtisch-Kumpel und Rechtsanwalt bei nem Viertele unterhalten, der sagt ganz einfach

--> auf hoher See und vor Gericht bist du in GOTTES Hand

sprich, wer Recht spricht (Richter) spricht Recht. Schwer verständlich unter Umständen, kann aber kostenpflichtig (Einspruch usw.) angefochten werden. Seine Meinung, sein Rat mit gegenüber:

Lass alles sein, dass weniger als 200€ kostet. Sonst partizipiert nur der Anwalt von...

Thommy
Hi Thommy und danke für deine Infos. Sollte ich tatsächlich mal im Rahmen einer Kontrolle zu "Unrecht" mit meinem Zweihandmesser eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz erhalten, würde ich bei einer Ordnungswidrigkeit bzw. einem Bußgeld bis 200 Euro sicher nicht klagen bzw. in Einspruch gehen. Meine Angst wäre eher vor einer höheren Strafe, es ist ja immer die Rede von bis zu 10000 Euro (was sicher nicht eintreten würde), aber ich kenne die gängigen Standardsummen bei solch einem Verstoß durch Besitz eines Einhandmessers (welches ja eigentlich ein Zweihandmesser sein sollte, daher vielleicht sogar Strafmildernd) nicht.
Und da ich wie schon geschildert gar keine Ambitionen habe, gegen das Gesetz zu verstoßen oder mich mit der Polizei anzulegen, erstellte ich diesen Thread. Um vielleicht genauere Angaben zu erhalten wie "das darfst du keinesfalls, aber damit wärst du 100 Prozent auf der sicheren Seite", in etwa so wie mit meinem Beispiel der zusätzlichen Verriegelung auch beim Öffnen des Messers.

Ich will ja einfach nur richtig und gesetzeskonform machen, aber wie mir scheint und bisher auch durch einige gute Kommentare hier bestätigt wurde, scheint dies ja leider nicht so einfach zu sein. Ich finde es immer noch verrückt bei deutschem Recht, dass es wie hier beim Zweihandmesser so viele Grauzonen, Unklarheiten und Gefahren durch zu genaue Polizisten gibt. Ich dachte immer die Gesetze hier in Deutschland (vor allem in Bezug auf Waffen) sind zwar streng und häufig auch sinnlos bzw. fragwürdig im Gegensatz zu anderen Ländern, aber wenigstens klar geregelt...
 
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Ich finde es immer noch verrückt bei deutschem Recht, dass es wie hier beim Zweihandmesser so viele Grauzonen, Unklarheiten und Gefahren durch zu genaue Polizisten gibt.
Nuja, Du musst schon zwischen "aufm Papier legal" und "wird Dir trotzdem abgenommen inkl. Bußgeld" unterscheiden. Es gibt schon Zweihandmesser mit denen Du aufm Papier auf der sicheren Seite bist, aber bringt Dir das wirklich was? Auch mit einem feststehenden Messer mit 7cm Klingenlänge kann es zu Problemen kommen, wenn Du von dem Falschen kontrolliert wirst. Und in einer Waffenverbots-/-kontrollzone wird Dir mit etwas Pech auch ein Satz Schraubendreher abgenommen.

Mit der 99%-Legalität auf dem Papier erkaufst Du Dir aus meiner Sicht bestenfalls das Recht besonders indigniert zu reagieren (und verärgert hier im Forum zu posten), wenn Dich doch mal der Falsche kontrolliert 🤣

Da hat sich meine Sichtweise zugegebenermaßen auch in den letzten Jahren geändert - vor ein paar Jahren hätte (oder vermutlich "habe") ich auch so ähnliche Anfragen gepostet.
 
Ich bekomme jedes Zweihandmesser mit einer Hand auf. Notfalls unter Zuhilfenahme von Knien oder Füßen. Das ist immer eine höchst schwammige Sache.

Im Gesetzestext steht ja "einhändig feststellbar". Wenn ich eine Hand und mein Bein, Knie oder die Zähne dazu benutze, ist es nicht mehr richtig "einhändig". Auch andere Hilfsmittel wie Latexhandschuhe, für die Demonstration, dass es einhändig zu Bedienen ist, sind weit hergeholt. (Außer man wird kontrolliert, während man selbst Latexhandschuhe an hat)

Die "Schwammigkeit" des Gesetzestextes rührt wahrscheinlich daher, dass man der Jugend-/Checker-/Disco-/Problemklientelszene einen Riegel beim Messer führen vorschieben wollte. Gleichzeitig war wahrscheinlich das Problem, dass man dem Normalbürger das Messerführen nicht ganz verbieten konnte.

Aber man darf in den Gesetztestext keine speziellen Personengruppen (14-30 Jahre, männlich, mag Alkohol/Drogen, Schlägert sich gerne, Party-orientiert) hinein schreiben und erwarten, dass das Gesetz grundgesetzkonform ist (Art. 19 GG). Um das Ziel trotzdem zu erreichen, schreibt man es schwammig und hofft auf die Einschätzung von Polizisten und Richtern.

Dementsprechend bleibt dem kontrollierenden Beamten bei der Einschätzung des Messerträger ein gewisser Spielraum (Auslegung des §42a WaffG und Opportunitätsprinzip).

Dass es einen gewissen Spielraum gibt, ist ja an sich gut. Dass der Bürger nicht weiß, was ihn erwartet, weil es sooo schwammig ist, ist schlechte Gesetzgebung.


schöne Grüße, Jan
 
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Wenn ein Gesetz zur Regelung da ist, soll doch bitte auch darin genau definiert werden, was ein Zweihandmesser ist und nicht der Lust und Laune des Polizisten bzw. der Sympathie überlassen werden, ob wir mit unseren Messern Strafen bekommen oder nicht.
Genau das war ja aber nicht die Intention des Gesetzgebers, sondern im Ggs. sollte an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit soviel Willkür wie möglich ermächtigt werden, um so viel Angst wie möglich zu verbreiten, damit möglichst niemand mehr irgendwas mitnimmt, selbst nicht was er/sie/es darf. Und es sollte soviel willkürliches Vorgehen gegen bestimmte Personen bzw. Personengruppen ermächtigt werden, die sich üblicherweise nicht auf dem Rechtsweg zur Wehr setzen.

Ich habe mich jedoch zu dem Thema sehr viel belesen und stoße am Ende immer wieder auf Ungereimtheiten,
Das ist leider unvermeidbar und wird immer mehr, je mehr man dazu liest!

wenn ich entweder ein BKA-Gutachten zu dem Messer habe
Auch das nutzt Dir nur beschränkt etwas, da dieses nur verwaltungsrechtlich für die Executive bindend ist, ein Richter ist daran nicht gebunden sondern kann und darf in freier Richterlicher Beweiswürdigung entscheiden.

Sichergestellt werden kann/darf übrigens jedes Messer und auch sonst alles und jedes auf Grundlage der polizeirechtlichen Generalklauseln, sofern dazu eine notwendige Gefahrenabwehr behauptet wird. Wenn Du Dich dagegen nicht wehrst, erlangt das nach Verfristung sogar Bestandkraft, egal wie blödsinnig oder absurd die Behauptung auch sein mag. aber hierzulande kann man sich immerhin effektiv wehren, im Ggs. zu vielen anderen Teilen der Welt.
 
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Also zunächst mal: In Deutschland gibt es keine 100%ige Rechtssicherheit beim Thema "Messer tragen". Auch ein BKA-Feststellungsbescheid ist für einen Richter nicht verbindlich und es kommt immer wieder vor, dass ein solcher Bescheid gerichtlich als unrichtig befunden wird.
Man kann also IMMER nur von Wahrscheinlichkeiten reden.
Aber es gibt Urteile, auf die man sich berufen kann, und es gibt Kommentare zum Waffengesetz. Diese Kommentare sind juristische Standardwerke, die laufend aktualisiert werden und den Stand der Rechtsprechung abbilden. Jeder Richter hat diese Wälzer auf seinem Tisch und wird im Zweifel nachlesen.
Hier ist es derzeit Sachstand, dass ein Messer NUR als Einhandmesser gilt, wenn es entsprechende Vorrichtungen zur einhändigen Öffnung aufweist. Ein Daumenpin, ein Daumenloch, eine herausragende Parierstange etc. - aber eben KEIN Nagelhau. Es ist unerheblich, ob man ein Messer mit Übung und Geschick öffnen kann - das macht es NICHT zum Einhandmesser. Das Bubinga ist daher aus meiner Sicht "safe" 42a kompatibel.

Hier mal ein Video von mir zum Thema:
 
Diese Kommentare sind juristische Standardwerke, die laufend aktualisiert werden und den Stand der Rechtsprechung abbilden.
Das können sie aber nur dann, wenn es solche Rechtsprechung auch gibt. Sonst ist es lediglich eine Literaturmeinung, auf die man sich zwar berufen kann, aber mit zweifelhafter Erfolgsaussicht. Insbesondere Executivorgane interessieren Literaturmeinungen meist gar nicht oder allenfalls dann, wenn sie ihnen zufällig grade besonders gut in den Kram passen.
 
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