Hallo zusammen,
sicher wird der Ein oder Andere sich bei dem Titel denken, es wurde schon alles 100 Mal besprochen. Ich habe mich jedoch zu dem Thema sehr viel belesen und stoße am Ende immer wieder auf Ungereimtheiten, auch brauchten mich alle bisher gefundenen Beiträge nicht weiter. Vielleicht hilft es ja auch dem anderen zu einer eindeutigen und klaren Sichtweise.
Ich möchte mir gern neben allen Messern, welche ich so besitze, ein EDC Messer bzw. ein Zweihandklappmesser zulegen, welches ganz sicher führen darf. Schnell kommt man auf den Gedanken, bei Amazon nach Zweihandmesser zu suchen und fertig, kann man ja nichts falsch machen...genauso schnell kommt man von diesem Eindruck aber auch wieder weg, wenn man sich detailliert zum WaffG § 42a sowie allen dazu kursierenden Meinungen beliest.
Nach Definition müssen ja schon alle Hilfseinrichtungen zum einhändigen Öffnen (wie Bolzen, Hebel, etc.) an einem Zweihandmesser fehlen. Wie wir wissen, reicht das nun bereits für die Amazon Händler aus, um es als erlaubtes Zweihandmesser zu vertreiben.
Den Irrtum, welchen ich hin und wieder im Netz gelesen habe, dass eine arretierende Klinge bei einem Zweihandmesser nicht nach WaffG § 42a erlaubt wäre, ist wohl sicher falsch. Dies bezieht sich nur auf Einhandmesser, welche mit einer nicht arretierenden Klinge (bspw. Federkraft) legal zu führen sind. Bitte korrigiert mich, sollte ich falsch liegen.
Wir haben nun also ein Zweihandmesser (ohne irgendwelche Einhandhilfen oder Sonstiges) bei Amazon gekauft. Nehmen wir bspw. das Böker Bubinga, stabil, normalges Nagelhau, gute Klinge, Zweihandmesser, von vielen empfohlen, gute Bewertungen und on Top mit dem Text im Angebot: "EIGENSCHAFTEN - Zweihand Jagdmesser, darf lt. deutschem WaffG mitgeführt werden". Jörg Sprave ist bei YouTube sicher dem Ein- oder Anderen ein Begriff und er hat ein wirklich gutes YouTube Video zu Zweihandmessern gemacht, in welchem er das Böker Bubinga (von allen gestesteten Messern) als Testsieger und rechtssicherstes Messer vorstellt. Da ich seine Videos sehr mag, dachte ich hier nun, meinen Kandidaten gefunden zu haben.
Nun kommen wir zum einen wichtigen Punkt, welcher immer wieder genannt, aber anders interpretiert oder unkommentiert stehen bleibt: Wenn die Polizei in einer Kontrolle das Messer mit einer Hand öffnen kann, IST es ein Einhandmesser, egal was es eigentlich sein soll oder wie man es gekauft hat. Außer man hat dazu ein BKA-Gutachten, das ist man wohl auf der sicheren Seite. Sicherlich entscheidet am Ende der Richter, aber wenn die Polizei schon sagt, es wäre problemlos möglich, hat man wohl schlechte Chancen.
Da nun selbst in besagtem YouTube Video das Böker Bubinga als rechtssicher empfohlen wurde, wollte ich es fast schon kaufen, schaute mich aber nochmal bei den Bewertungen des Messers um. Dort ist ein Video von einem Nutzer des Messers hochgeladen, welcher es mit einer Hand in wenigen Sekdunen öffnet! Also ist es doch damit nun raus oder nicht? Denn bei allen Aussagen "Wenn die Polizei es mit einer Hand problemlos aufbekommt, ist es ein Einhandmesser" war nirgends die Rede von "...außer natürlich das Messer sieht wie ein normales Taschenmesser und mit normalem Nagelhau nicht wie Einhandbedienung aus, dann spielt es keine Rolle ob der Polizist es aufbekommt".
Bitte nicht den entsprechenden Erfahrungsgrad der Polizisten erhoffen, ich würde hier gern vom worst-case ausgehen, um es für alle einfach mal transparent zu besprechen.
Meine derzeitige Erkenntnis, ich kann nur ein Zweihandmesser zu 100 Prozent legal führen, wenn ich entweder ein BKA-Gutachten zu dem Messer habe ODER wenn die Klinge auch in geschlossenem Zustand verriegelt ist. Denn so ein Messer trage ich derzeit mit mir herum, ein silbernes Rocktrail von Lidl für 3,99 Euro, der Back-Lock muss hier auch für´s Öffnen betätigt werden und ist damait ein glasklares Zweihandmesser. Hier stellt es auch jemand bei YouTube vor:
So schön das Messer auch ist (nach nun 1,5 Jahren dabei), die Klinge hat natürlich bei dem Preis keine überragende Qualität, daher wollte ich nun auf ein hochwertiges Messer gehen, aber Messer mit Arretierung auch für´s Öffnen sind nicht so stark verbreitet (vor allem steht es kaum in der Produktbeschreibung) und ich wollte gern eure Meinung zur Rechtssicherheit der anderen normalen Zweihand-Taschenmesser hören, welche eben keine Arretierung für´s Öffnen haben aber dennoch überall als Zweihandmesser angeboten werden.
Danke im Voraus!
sicher wird der Ein oder Andere sich bei dem Titel denken, es wurde schon alles 100 Mal besprochen. Ich habe mich jedoch zu dem Thema sehr viel belesen und stoße am Ende immer wieder auf Ungereimtheiten, auch brauchten mich alle bisher gefundenen Beiträge nicht weiter. Vielleicht hilft es ja auch dem anderen zu einer eindeutigen und klaren Sichtweise.
Ich möchte mir gern neben allen Messern, welche ich so besitze, ein EDC Messer bzw. ein Zweihandklappmesser zulegen, welches ganz sicher führen darf. Schnell kommt man auf den Gedanken, bei Amazon nach Zweihandmesser zu suchen und fertig, kann man ja nichts falsch machen...genauso schnell kommt man von diesem Eindruck aber auch wieder weg, wenn man sich detailliert zum WaffG § 42a sowie allen dazu kursierenden Meinungen beliest.
Nach Definition müssen ja schon alle Hilfseinrichtungen zum einhändigen Öffnen (wie Bolzen, Hebel, etc.) an einem Zweihandmesser fehlen. Wie wir wissen, reicht das nun bereits für die Amazon Händler aus, um es als erlaubtes Zweihandmesser zu vertreiben.
Den Irrtum, welchen ich hin und wieder im Netz gelesen habe, dass eine arretierende Klinge bei einem Zweihandmesser nicht nach WaffG § 42a erlaubt wäre, ist wohl sicher falsch. Dies bezieht sich nur auf Einhandmesser, welche mit einer nicht arretierenden Klinge (bspw. Federkraft) legal zu führen sind. Bitte korrigiert mich, sollte ich falsch liegen.
Wir haben nun also ein Zweihandmesser (ohne irgendwelche Einhandhilfen oder Sonstiges) bei Amazon gekauft. Nehmen wir bspw. das Böker Bubinga, stabil, normalges Nagelhau, gute Klinge, Zweihandmesser, von vielen empfohlen, gute Bewertungen und on Top mit dem Text im Angebot: "EIGENSCHAFTEN - Zweihand Jagdmesser, darf lt. deutschem WaffG mitgeführt werden". Jörg Sprave ist bei YouTube sicher dem Ein- oder Anderen ein Begriff und er hat ein wirklich gutes YouTube Video zu Zweihandmessern gemacht, in welchem er das Böker Bubinga (von allen gestesteten Messern) als Testsieger und rechtssicherstes Messer vorstellt. Da ich seine Videos sehr mag, dachte ich hier nun, meinen Kandidaten gefunden zu haben.
Nun kommen wir zum einen wichtigen Punkt, welcher immer wieder genannt, aber anders interpretiert oder unkommentiert stehen bleibt: Wenn die Polizei in einer Kontrolle das Messer mit einer Hand öffnen kann, IST es ein Einhandmesser, egal was es eigentlich sein soll oder wie man es gekauft hat. Außer man hat dazu ein BKA-Gutachten, das ist man wohl auf der sicheren Seite. Sicherlich entscheidet am Ende der Richter, aber wenn die Polizei schon sagt, es wäre problemlos möglich, hat man wohl schlechte Chancen.
Da nun selbst in besagtem YouTube Video das Böker Bubinga als rechtssicher empfohlen wurde, wollte ich es fast schon kaufen, schaute mich aber nochmal bei den Bewertungen des Messers um. Dort ist ein Video von einem Nutzer des Messers hochgeladen, welcher es mit einer Hand in wenigen Sekdunen öffnet! Also ist es doch damit nun raus oder nicht? Denn bei allen Aussagen "Wenn die Polizei es mit einer Hand problemlos aufbekommt, ist es ein Einhandmesser" war nirgends die Rede von "...außer natürlich das Messer sieht wie ein normales Taschenmesser und mit normalem Nagelhau nicht wie Einhandbedienung aus, dann spielt es keine Rolle ob der Polizist es aufbekommt".
Bitte nicht den entsprechenden Erfahrungsgrad der Polizisten erhoffen, ich würde hier gern vom worst-case ausgehen, um es für alle einfach mal transparent zu besprechen.
Meine derzeitige Erkenntnis, ich kann nur ein Zweihandmesser zu 100 Prozent legal führen, wenn ich entweder ein BKA-Gutachten zu dem Messer habe ODER wenn die Klinge auch in geschlossenem Zustand verriegelt ist. Denn so ein Messer trage ich derzeit mit mir herum, ein silbernes Rocktrail von Lidl für 3,99 Euro, der Back-Lock muss hier auch für´s Öffnen betätigt werden und ist damait ein glasklares Zweihandmesser. Hier stellt es auch jemand bei YouTube vor:
Danke im Voraus!
Zuletzt bearbeitet: