Gab es nicht ein Urteil, wo ein einhändig zu öffnendes, aber nicht verriegelbares Messer nur auf Grund einer strammen Rückenfeder von einem Gericht als verriegelbares Messer definiert wurde und somit unter das Führverbot eingeordnet wurde? Wenn so etwas in der 1. Instanz akzeptiert und nicht weiter verfolgt wird, tauchen solche Fälle auch irgendwann in den Kommentaren auf.