heiko häß
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Hallo Zusammen
Das Thema "Verschlossenes Behältniss" nach dem neuen Waffengesetz hat mich Heute auf eine Idee gebracht. Mag sein das Ihr mich für bekloppt haltet aber das Risiko gehe ich gerne ein.
Der Gedanke dahinter ist der das ich wenn ich beim Wandern durch eine Ortschaft komme das Messer nicht jedesmal vom Gürtel nehmen muß und in einem abschließbaren Rucksack verstauen muß. Ich stelle mir die Sache so vor das die Lasche an der Scheide im Wald mit einem Stift an einem dünnen Lederriemen gesichert wird und bei Bedarf der Stift mit einem kleinen Vorhängeschloß vertauscht wird. Die Scheide auf dem Bild ist nur mal ein Prototyp den ich auf die Schnelle zusammengebastelt habe , das sie häßlich ist weiß ich selbst.
Was haltet Ihr von der Idee ? Dürfte die Scheide als verschließbares Behältniss im Sinne des Gesetzes durchgehen?
Schreibt einfach mal was Ihr denkt.
Gruß Heiko
Das Thema "Verschlossenes Behältniss" nach dem neuen Waffengesetz hat mich Heute auf eine Idee gebracht. Mag sein das Ihr mich für bekloppt haltet aber das Risiko gehe ich gerne ein.
Der Gedanke dahinter ist der das ich wenn ich beim Wandern durch eine Ortschaft komme das Messer nicht jedesmal vom Gürtel nehmen muß und in einem abschließbaren Rucksack verstauen muß. Ich stelle mir die Sache so vor das die Lasche an der Scheide im Wald mit einem Stift an einem dünnen Lederriemen gesichert wird und bei Bedarf der Stift mit einem kleinen Vorhängeschloß vertauscht wird. Die Scheide auf dem Bild ist nur mal ein Prototyp den ich auf die Schnelle zusammengebastelt habe , das sie häßlich ist weiß ich selbst.
Was haltet Ihr von der Idee ? Dürfte die Scheide als verschließbares Behältniss im Sinne des Gesetzes durchgehen?
Schreibt einfach mal was Ihr denkt.
Gruß Heiko
