allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker

Hier die Antwort von Christian Wulff, Ministerpräsident von Niedersachsen:


Sehr geehrter Herr Kuhlmann,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht an die CDU in Niedersachsen.
Christian Wulff hat mich gebeten, Ihnen kurz zu antworten.

Die Jugendgewalt und der Einsatz von Messern und anderen gefährlichen
Gegenständen haben einen besorgniserregenden Stand erreicht. Daher muss
sorgfältig geprüft werden, welche Maßnahmen notwendig sind, um unsere
Jugendlichen zu schützen und die Schulen frei von Gewalt zu halten.
Daher sind Initiativen, die sich diesem Problem stellen, grundsätzlich
zu begrüßen. Hierbei muss jedoch auch Augenmaß bewiesen und übereilte
Reaktionen vermieden werden.

Die CDU in Niedersachsen will sich in den kommenden Jahren dem Phänomen
der Jugendkriminalität stärker widmen. Dabei geht es vor allem darum,
Ersttäter vom Einstieg in eine kriminelle Karriere abzuhalten. Daher
fordern wir die Einführung eines Warnarrestes, um Jugendlichen schnell
und plastisch die Konsequenzen ihres Handelns vor Augen zu führen.

Die CDU ist die Partei der Inneren Sicherheit und wird sich auch künftig
dafür einsetzen, dass die Straßen in Niedersachsen sicher sind und die
Straftaten im Land sinken. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie uns im
anstehenden Landtagswahlkampf unterstützen würden. Was Sie neben der
Stimmabgabe für die CDU noch tun können, erfahren Sie unter
www.gemeinsam-unser-Land-bewegen.de
<http://www.gemeinsam-unser-Land-bewegen.de> .

Mit freundlichem Gruß

Andreas May

Team Bürgerservice

CDU in Niedersachsen
 
Gerade eben habe ich diesen thread etwas aufgeräumt (-27 Beiträge) - das, was jetzt nicht direkt mit den Briefen zu tun hat, werde ich abtrennen und entsprechend neu betiteln, und lediglich in Politik und Recht neu einstellen, also nicht wundern, wenn dann ein anderer Themenstarter oben drüber steht... Titel wird irgendwas mit "...aus: offene Briefe an..." sein.

Nur dass nicht direkt im Anschluß wieder gemosert wird "Wo sind meine Beiträge" - ich habe hier auch einige meiner Beiträge entfernt.

Sooo:
Hier geht es mit der Detaildiskussion aus diesem thread weiter, teilweise führen die buttons in den jetzt dortigen Zitaten nach hier wieder zurück (-72 Beiträge).

Und nehmt Euch jetzt etwas zusammen, und achtet darauf, zu welchem Thema Ihr an welcher Stelle antwortet, Ihr müsst schon selber auf die Übersichtlichkeit achten - wir können nicht alles sinnentsprechend aufräumen, so sind jetzt etliche Beiträge weg, die nicht richtig zugeordnet werden konnten.

Dieser thread: Musterbriefe ,
anderer thread Detaildiskussion,
anderes Unterforum Eure Meinung zur IMSW,
ebenfalls anderes Unterforum IMSW *und* Mitarbeiter - Freischaltung erforderlich.

Falls jemand nicht weis, wie man einzelne Beiträge von einem zum anderen thread verlinkt, soll er bitteschön im Servicecenter einen thread aufmachen - weitere Frage, wie z.B. "wann wird abgestimmt ?" oder "wo steht der Gesetzentwurf zum Nachlesen ?" werden dann kurz, schmerz- und kommentarlos gelöscht.

Ist das jetzt verständlich genug, oder braucht jemand eine Bedienungsanleitung ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Antwortschreiben aus dem Büro von MdB Jörg Rohde, FDP:

Sehr geehrter Herr [...]

vielen Dank für Ihre Fragen vom 17.11.2007 und Ihr Interesse an der
liberalen Position zur Waffengesetzgebung in Deutschland. Hierzu möchte
ich folgendes festhalten:

1. Durch die Änderungen des Waffengesetzes im Jahr 2002 sind
Beschränkungen für das Tragen und Führen bestimmter als gefährlich
eingestufter Gegenstände ausgeweitet worden. Dazu gehören vor allem
Utensilien, die bisher nicht durch das Waffengesetz erfaßt sind – wie
Wurfmesser, Wurfsterne, Butterflymesser, die ihrem Wesen und ihrer
Bauweise nach primär als Waffen Verwendung finden. Das deutsche
Waffenrecht ist eines der schärfsten weltweit. Eine weitere
Einschränkung der bestehenden Gesetzgebung halte ich nur nach
sorgfältiger Abwägung für vertretbar. Messer sind - auch - alltägliche
Gebrauchsgegenstände, die mitzuführen nicht unnötig kompliziert gemacht
werden darf.

2. Verbrechensbekämpfung durch strengere Waffengesetzgebung ist nicht
zwingend. Grundsätzlich besteht gerade im Hinblick auf Messer das
Problem, daß das deutsche Waffenrecht vor allem zu kompliziert und
unübersichtlich ist. Bei mancher Definition ist fragwürdig, warum
ausgerechnet dieser Gegenstand unter Verbot fällt und jener nicht.
Die
von Ihnen genannten Beispiele Österreich und Schweiz zeigen, daß es
erfolgversprechendere Ansätze bei der Kriminalitätsbekämpfung gibt.

3. Grundsätzlich gilt für alle Verbote, daß sie nicht ständig auf
Einhaltung überprüft werden können. Im Zusammenhang mit der Ermittlung
von Straftaten kann es von Vorteil sein, wenn durch ein solches Verbot
ein verhältnismäßig einfach nachweisbarer zusätzlicher Tatbestand einer
Ordnungswidrigkeit oder Straftat gegeben ist. Insofern muß ein Verbot
nicht unbedingt Polizeikräfte binden, sondern kann ihre Arbeit
vereinfachen. Hier liegt es vor allem an den Bundesländern, die
notwendigen Umsetzungsregelungen vorzunehmen.

Die FDP ist grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber Verschärfungen des
Waffenrechts eingestellt, da der Nachweis der Wirksamkeit solcher
Maßnahmen oft nicht möglich ist. Deshalb hat die FDP eine Anfrage auf
den Weg gebracht, damit die Bundesregierung ihre Karten zur geplanten
Waffenrechtsreform auf den Tisch legt. Die Antworten der Bundesregierung
sind insgesamt allerdings unbefriedigend.

Erfahrungsgemäß sind Entwürfe der Regierungsbürokratie gegen berechtigte
Interessen legaler Waffenbesitzer, wie Sportschützen, Jäger und
Waffensammler, gerichtet. Diese werden mit einem Bürokratiewust
überzogen, der keinen Zugewinn für die innere Sicherheit bringt.

Das Bundesinnenministerium ist sowohl unter dem SPD-Minister Schily als
auch jetzt unter Wolfgang Schäuble von der CDU im Bereich
Kriminalitätsbekämpfung zu sehr auf neue gesetzliche Verbote fixiert.
Sowohl die aktive Polizeiarbeit vor Ort leidet darunter als auch die
Präventionsarbeit.

Ein Generalverdacht gegen Sammler, Sportler oder Jäger ist für die FDP
nicht akzeptabel.
Die zunehmenden Gewalttaten gehen ja nicht von diesen
Personen aus, wenn, wie die Bundesregierung zugibt, nur zwei bis drei
Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten
Schußwaffen aus legalem Besitz stammen. Die Problemlösung muß nicht
primär das Waffenrecht, sondern den Zusammenhang von Straftat und Strafe
und das vernachlässigte Feld der Kriminalprävention in Blick nehmen. Die
FDP wird sich für ein Waffenrecht einsetzen, das den Interessen der
legalen Waffenbesitzer gerecht wird und ein Höchstmaß an Sicherheit
gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen


i.A. Sebastian Brunkow

--
Sebastian Brunkow
Pers. Referent von Joerg Rohde, MdB
 
Zur Diskussion und dem Schreiben über das Messertrageberbot.

Die Diskussionen und die vielen guten und gutgemeinten Ratschläge und Schreiben an die politischen Adressen zum Thema konzentrieren sich immer mehr auf den Gegenstand des Messertrageverbots. Hier geht es doch nicht wirklich um den Gegenstand des Messers selbst - ob es feststehend ist oder wie lang oder breit es sein darf. Das muß doch mittlerweile jedem nachdenklichen Mitglied aufgefallen sein. Es wird nur über den Gegenstand gesprochen und überhaupt nicht mehr um den eigentlichen Inhalt. Den Politikern – oder die, die sich dafür halten - geht es doch überhaupt nicht um die Frage, warum stellen denn Leute in dieser Gesellschaft in zunehmendem Maße irgendwelche Sachen mit Pistolen, Messern oder anderem Zeugs an. Es nicht mehr um den Inhalt des Problems selbst, sondern nur noch um die vom „normalen“ Gehorsam abweichenden Subjekte wie amoklaufende Schüler, perspektivlose Jugendliche und Arbeitslose, unbesechenbare Ausländer und die Gegenstände mit denen diese Subjekte in ihrer geweiligen Lage etwas tun. Es geht auch nicht um irgendwelche, vom eigentlichen Problem ablenkenden Statistiken, bei denen plötzlich 10 tötliche Stichverletzungen oder Schussverletzungen für „die Gesellschaft gefährlicher“ erscheinen sollen als 1000 Verkehrstote oder 1000 durch Ärztepfusch Verstorbene. Hier werden doch Äpfel mit Birnen verglichen! Es muss um etwas anderes gehen!

Um es kurz zu machen – es wurde bereits so viel geschrieben. Hier liegt doch die Situation vor, dass ein offentlich soziales Problem zu einem ordnungspolitischen Problem gemacht werden soll. Warum so etwas? Warum interessiert den Staat nicht die soziale Lage der Menschen, auf die er mit solchen Verboten reagiert, sondern versucht mit aller Kraft die strömende Wirkungen politischer Art, welche durch diese Entwicklung der sogenannten Gewaltkriminalität entsteht, abzuwehren? Warum setzt der Staat als Lösung seine monopolistische Gewalt ein – in Form von Null-Toleranz, Sondereinsatzkomandos und ständig neuen Verboten und Einschränkungen – um diese Problemen zu „beseitigen“? Wie es aussieht müssen endlich die richtigen Fragen gestellt werden!

Zum Schluss. Diese fragwürdigen Versuche der Staatsorgane, den bürgerlichen Anstand aufrecht zu erhalten und die Leute auch dann noch zum Gehorsam zu überreden, wenn die von diesen Massnahmen Angesprochenen längst keinen Sinn mehr im Gehorsam sehen können, sind die eigentliche Gewalt!

Jeder Staat verkörpert monopolistische Macht. Er erhält sie durch Steuern oder Schuldenmachen und sichert sie durch Polizei und Militär. Das kostet – wir leben immerhin alle innerhalb von Marktwirtschaften. Der Staat braucht Wirtschaft, Wirtschaftswachstum und eine stabile Währung. Er lässt sich diese Macht legalisieren durch demokratische Wahlen, die im Ergebnis und ihrer Funktion jedoch nie seinem Machterhalt entgegenwirken dürfen - egal wie die Parteien oder die Politiker heißen mögen. Wer jetzt seinem Abgeordneten schreibt, kämpft also nicht für feststellbare oder sonstige Messer, sondern gegen diese legalisierte (Ordnungs)macht als Ganzes. Sicher – wir müssen weiterkämpfen, weiterschreiben - und weiterdenken - ich werde es auch tun. Aber wir sollten wissen, gegen wen und was wir eigentlich kämpfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
:( :( :(

Nach 4 Wochen ohne Antwort habe ich 2 Politiker aus meinem Wahlkreis und die Staatskanzlei mal "erinnert".

Bin gespannt ,

und werde die Namen und Parteien wenn keine Antwort eingeht auch nennen.



:(
 
Bei mir sieht es ähnlich aus.
Es sind zwar noch keine 4 Wochen bei mir aber so langsam schwindet die
Hoffnung auf Antwort.
Falls ich keine erhalten sollte werde ich die 2 Namen hier auch bekannt geben.
 
Hallo,
ich habe "meinem" Bundestagsabgeordneten auch ein Mail geschickt, bis jetzt ohne Antwort. Vielleicht muss ich das noch auf Abgeordnetenwatch wiederholen. Beim direkten Mail weiß ja die Öffentlichkeit nicht, dass er nicht antwortet.
Bei Tausenden von Messerforumsmitgliedern und nicht mal 700 Abgeordneten sollten wir es doch schaffen, dass jeder ein Mail bekommt, oder? :hehe:
Viele Grüße,
Peter
 
Nachfolgend ein Antwortschreiben der zuständigen Referatsleiterin für Waffenrecht im BMI, Frau Petra Wuttke-Götz, auf mein Schreiben an Herrn BMI Dr. Schäuble:

Sehr geehrter Herr ...,
für Ihr Schreiben vom 15. November 2007 danke ich Ihnen.
Zunächst ist zu bemerken, dass die Bundesregierung jede Initiative begrüßt, im Interesse der inneren Sicherheit gefährliche Messer aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Es ist bekannt, dass laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik im Jahr 2006 in Berlin Jugendgruppen bei Gewaltdelikten in knapp 1.300 Fällen Waffen mitgeführt oder eingesetzt haben. Hieb- und Stichwaffen machten in rund 1.100 Fällen dabei den größten Anteil aus.

Die im Grundsatz unterstützenswerte Berliner Bundesratsinitiative wirft jedoch aus Sicht der Bundesregierung eine Reihe von Fragen auf, die im
Verlauf der weiteren Beratungen sorgfältig zu prüfen sein werden. So muss unter anderem kritisch hinterfragt werden, ob sich das Problem durch die vorgeschlagene Änderung des
Waffengesetzes lösen lässt.

Der Innenausschuss des Bundesrates hat sich diese Frage in seiner Sitzung am 15. November 2007 offenbar ebenfalls gestellt und deswegen das Thema unter Ankündigung weiterer Beratungen vertagt.

Ich rege daher an, das Ergebnis der Beratungen im Bundesrat zunächst abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Wuttke-Götz
Leiterin des Referates IS 7
Waffen-, Sprengstoff-und
besonderes Sicherheitsrecht
Bundesministerium des Innern
Telefon: +49 (0) 1888-681-1541
PC-Fax:+49 (0) 1888-681-5-1541
Petra.WuttkeGoetz@bmi.bund.de
 
...und meine Antwort darauf. Einige Argumente wiederholen sich im Vergleich zu Schreiben an andere Politiker.

Auf die Einordnung des Teppichmessers unter genauer wörtlicher Anwendung des Entwurfstextes ("Tantospitze", "feststellbare Klinge") weise ich hin und bitte andere Forumiten um - kritische - Überprüfung anhand des Entwurfswortlautes. Ich kann's selbst nämlich nicht so recht fassen...

Aber zunächst zum Antworttext:

Sehr geehrte Frau Wuttke-Götz !

Herzlichen Dank für Ihre rasche und sachliche Antwort auf mein Schreiben an den Herrn Bundesinnenminister Dr. Schäuble zur Initiative der Berliner SPD zu einer weitreichenden Waffenrechtsverschärfung („Messertrageverbot“).

Obwohl ich mein Schreiben selbstverständlich als Privatperson abgefasst habe (und mein Anliegen das eines aktiven, rechtstreuen Bürgers ist), ist es natürlich allein schon im Hinblick auf meine berufliche Tätigkeit – Ermittlungsbeamter – nicht nur Ihr, sondern unser gemeinsamer Auftrag, für ein friedliches Zusammenleben im Rahmen unserer demokratischen Rechtsordnung einzutreten. Daher verstehe (und teile) ich natürlich auch Ihr Bemühen, durch wirksame Bekämpfungsstrategien dem Phänomen einer ansteigenden (insb. Jugend-) Gewaltkriminalität entgegenzuwirken.

Nur sollte es sich eben um taugliche, wirksame Strategien handeln, die mehr Nutzen als Schaden entfalten und in Erlaß und Anwendung der für Eingriffsnormen verfassungsmäßig vorgeschriebenen strengen Durchsetzbarkeits-, Geeignetheits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten, die in der aktuellen Gesetzgebung und höchstricherlicher Überprüfung selbst zu strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen zur Schwerkriminalitätsbekämpfung zunehmende Betonung findet.


Zur Geeignetheit:

In meinem Bezugsschreiben an den Herrn Bundesinnenminister habe ich eine ganze Anzahl von Erwägungen aufgeführt, die gegen eine Geeignetheit des Entwurfs zur angestrebten Zielerreichung deutlich sprechen.

Neben den allgemeinen und gesellschaftlichen angesprochenen Erwägungen, die in der Diskussion mit Parteienvertretern, Polizeibeamten usw. durchaus Zustimmung erzielt haben (s. Anhang), ist es vor allem die beliebig erscheinende Auswahl von Beschaffenheitsmerkmalen angeblich besonders gefährlicher Messer sowie eine völlig unklare „Eingrenzung“ des Regelungskreises, die ernsthafte Zweifel an der Geeignetheit des Entwurfs aufwerfen.

Bereits jetzt ist das Waffenrecht wegen seines komplizierten Aufbaus und einer anspruchsvollen Verquickung rechtlicher und technischer Unterscheidungskriterien sowohl bei Vollzugsbehörden als auch bei Waffenbesitzern, Schützen, Jägern usw. nicht gerade für seine leichte Nachvollziehbarkeit „berühmt“.

In meinem mittlerweile gut 30 Jahre dauernden Umgang mit Messern habe ich „Kampfmesser“- Formen und entsprechende Anwendungsstile kennengelernt, die annähernd jede denkbare Klingenform und –größe umfassen – aber selbstverständlich habe ich auch genauso entsprechend vielfältige Gebrauchsmesserformen und –anwendungsbereiche kennengelernt. Es erscheint mir nach drei Jahrzehnten des Studiums, der Anwendung und des Entwurfs von Messern äußerst schwierig, mit der für eine Verbotsnorm notwendigen „Trennschärfe“ über die bereits bestehenden Messerverbote hinaus (verbotene Waffen i.S.d. WaffG) und über die Abgrenzung zwischen „normalen“ Messern und Hieb- und Stoßwaffen nach dem WaffG hinaus saubere und eindeutige allgemeine „Waffenmerkmale“ festzulegen. In diesem Zusammenhang kann ich mein Lob für die ausgesprochen lebensnah orientierte, sachkundige und in „einschlägigen Kreisen“ anerkannte Arbeit der für WaffG-Feststellungsbescheide zuständigen Mitarbeiter(innen) des BKA nur noch einmal ausdrücklich wiederholen!

Ein Beispiel: Nach dem Entwurf soll das zugriffsbereite Mitführen eines Messers mit einschneidiger feststellbarer Klinge verboten werden, bei der die Rückenlinie winklig in die Klingenspitze übergeht (Entwurf zu Art. 1 Ziffer 6, hier zu Ziffer 2.1.5.3 der Anlage 1), und zwar unbeachtlich der Klingenlänge.

Sehr geehrte Frau Wuttke-Götz , diese Beschreibung gilt für jedes mir bekannte Teppich- oder Kartonmesser (winklige Spitzenform, Feststellung durch Einschrauben oder Feststellung durch Einrasten in Stufenraster), das Zehntausende von Handwerkern, Lageristen, Lehrern bei der Bastelarbeit usw. ganz selbstverständlich in der Arbeitshose oder der Kitteltasche mit sich herumtragen, auch auf dem Weg zur Baustelle oder zum sonstigen Arbeitsort.

Nun wurden zwar die Anschläge des 11. September mit genau solchen Messern begangen, ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass es im Sinne des Gesetzgebers sein soll, diese Handwerker zu kriminalisieren oder in Legion zu Waffenschein-Antragstellern zu machen.

Ebenso wäre nach aktueller Entwurfsfassung das Mitführen einer Vielzahl von Multifunktionswerkzeugen und Rettungswerkzeugen (Rettungsmessern) nicht mehr möglich, weil diese – nicht zur Erhöhung der Waffeneignung, sondern zur sicheren Anwendung im Werkzeug- oder Rettungseinsatz – über eine Klingenarretierung verfügen.

Die Klingenarretierung hat den allgemeinen Nutzwert von Klappmessern durch eine größere Bediensicherheit so deutlich erhöht, dass heute die deutliche Mehrzahl der benutzten Klappmesser so gestaltet ist. DAHER tauchen sie eben auch vermehrt in Statistiken auf, wenn mit irgendwie verfügbaren Gegenständen Straftaten begangen werden. Wenn in der Kfz-Zulassungsstatistik über einen längeren Zeitraum eine besonders große Zahl von Autos in der Farbe „silbermetallic“ erscheint, wird sich vermutlich auch feststellen lassen, dass silberne Autos besonders häufig in Unfälle verwickelt sind – soll man dann die Farbe wegen besonders hoher Unfallgefahr verbieten?

Zudem ist doch nicht wirklich damit zu rechnen, dass die „Zielgruppe“ durch faktisch kaum durchsetzbaren Entzug einiger Werkzeuge insgesamt friedlicher werden sollte. Offenbar rechnen nicht einmal die Initiatoren des Entwurfs damit:

Sie gehen davon aus, dass das Verbot nicht zu einem Nachlassen der Gewalt, sondern lediglich zu einer Substituierung der verbotenen Messer durch neue „geeignete Gegenstände“ führen wird – wozu also dann in die Grundrechte von Millionen von Bürgern eingreifen?:

Im Begründungstext (Einleitungstext Ziffer E) wird – denkbar zynisch - hinsichtlich der erwarteten wirtschaftlichen Folgen ganz offen ausgesprochen, dass man nicht von einem Verzicht auf Messer ausgeht, sondern den Schaden der beteiligten Wirtschaftskreise als begrenzt einschätzt, weil man ja - als Ersatz für die „bösen“ Messer – eine verstärkte Nachfrage nach anderen Messern durchaus erwartet. Dieser Satz kann eigentlich nur mit dem (stummen...) Nachsatz enden: „....als dann eben legales Substitut/Surrogat für die verbotenen „Kampfmesser““.

Entsprechende Verbote in anderen europäischen Ländern haben sich als völlig ungeeignet erwiesen, das durch ganz andere Faktoren als die reine Verfügbarkeit eines spitzen Gegenstands begründete Phänomen ansteigender Jugendgewalt auch nur ansatzweise und als „Hilfslösung“ in den Griff zu bekommen:

Haben sich die Verbote in Frankreich als wirksames Mittel gegen die Wellen von Jugendgewalt in den letzten Jahren erwiesen? Haben die denkbar drastischen Regelungen in Großbritannien dazu geführt, die dort grassierende Welle von Jugendgewalt (24 Morde an Jugendlichen im Jugendgangkontext im Raum London allein im letzten Jahr!!) in den Griff zu bekommen?

Im Nachbarland Schweiz hat man die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis gezogen: Dort wurde ein bislang geltendes Verbot für Klappmesser mit Einhandbedienung wegen erwiesener Nutzlosigkeit aktuell wieder aufgehoben.


Zur Verhältnismäßigkeit:

Die in Ziffer C des Einleitungstextes zum Gesetzesantrag (Bundesdrucksache 701/07, Bl. 2) aufgestellte Behauptung, es existiere keine (weniger belastende) Alternative zum Gesetzesantrag (mit ähnlicher Wirkungsprognose...), ist unzutreffend.

Die angesprochene Gesetzesinitiative verzichtet gänzlich auf die naheliegende und zumindest weniger einschränkende Alternative, zunächst einmal abzuwarten, ob das angesprochene Messertrageverbot in „Kriminalitätsbrennpunkten“ dort tatsächlich zu einem Rückgang der mit Messern dort begangenen Straftaten führen wird.

Nicht einmal die ebenfalls denkbare Möglichkeit, lediglich das Führen bereits nach derzeitigem Waffenrecht dem Waffenbegriff unterfallender Messer einzuschränken, wird gewählt.

Auch die denkbare Möglichkeit, in breiterem Umfang als strafrechtliche Nebenfolge gegen wegen Gewaltstraftaten Verurteilte Verbote für das Mitführen von erlaubnisfreien Waffen und gefährlichen Gegenständen zu verhängen, wird gar nicht erst erwogen.

Dafür wird, wenn das Messer zur Begehung einer Gewalttat eingesetzt oder im Kontext zu schweren Straftaten aufgefunden wird, in der Praxis die Verfolgung des waffenrechtlichen Verstoßes häufig entweder nach § 154 StPO im Hinblick auf die Verurteilung zur Haupttat eingestellt oder geht im Rahmen der Gesamtstrafenbildung darin auf (bzw. unter...). Das hat die groteske Folge, daß wegen solcher Verstöße zumeist DIE am empfindlichsten bestraft werden, die KEINEN Unsinn mit den mitgeführten Messern gemacht haben. Seit vielen Jahren ist die im Vergleich zur Spruchpraxis bei Eigentums- oder Betäubungsmitteldelikten nach Ansicht vieler Praktiker (und Opfer!) viel zu niedrige Strafverhängung bei Gewalttaten ein Problemfeld, das bislang nicht einmal ansatzweise politisch gelöst worden ist. Ebenso verhält es sich mit der ja auch auf politischer Ebene aktuell geführten Diskussion über unzureichende General- und Spezialpräventionswirkungen in der aktuellen Praxis des Jugendstrafrechts.

Verbots und Strafnormen, die die Zielgruppe – hier: den messerverwendenden Gewalttäter – gezielter und wirksamer treffen als ein allgemeines Verbot, sind für die Allgemeinheit nachvollziehbarer und weniger belastend und einschränkend, also in allgemeiner Sicht ein milderes Mittel zur Zielerreichung – und damit bei einer entsprechenden Abwägung von Eingriffsmitteln zu wählen.

Zur Durchsetzbarkeit:

In der Entwurfsbegründung wird behauptet, die Vollzugsbehörden seien auf eine entsprechend auszuweitende Kontrollpraxis zur Prüfung der Einhaltung der Verbotsnormen ausreichend vorbereitet – der Erlaß einer unkontrollierbaren, praktisch nicht einzufordernden Norm wäre ja auch nicht verfassungskonform!:

Die Polizei bekommt aber keine zusätzlichen Rechte oder zusätzlichen Kräfte (im Gegenteil, sie wird durch allgemeinen Stellenabbau und überbordende Verwaltungsaufgaben zunehmend in ihren Handlungsmöglichkeiten geschwächt!) Wie soll sie dann auf die Durchsetzung der Trageverbote vorbereitet sein? Es wären dann schließlich „Tatwaffen“ in schätzungsweise zweistelliger Millionenzahl im Umlauf.

Wenn sie vorbereitet ist, warum wird dann nicht aktuell erfolgreicher gegen die Mitführung der bereits verbotenen Waffen vorgegangen? Es wurde hier bereits angesprochen, dass bereits diverse einschlägige Verbote existieren (Butterfly-Messer, Faustmesser, bestimmte Springmesser, Stichwaffen bei Minderjährigen, Nunchakus usw.) – in der Begründung wird doch gerade darauf verwiesen, dass eine große Zahl auch dieser Waffen kursiert...Man vermutet im Bundesgebiet mehrere Millionen illegaler scharfer Schusswaffen, es sind mehrere Millionen PTB-Waffen (Gaswaffen) im Umlauf, für die nur eine geringe Anzahl „kleiner Waffenscheine“ ausgestellt wurde.

Verzeihen Sie, dass ich zu dieser Problemstellung soviel von Ihrer Zeit in Anspruch genommen habe. Ich gehe aber davon aus, dass entsprechende Fragen in der nächsten Zeit noch mehrfach thematisiert werden und Ihnen – auch als Feedback für die Arbeit Ihrer Behörde – Meinungen und Reaktionen betroffener Bürger nicht gänzlich gleichgültig sind. Vielleicht habe ich Ihnen ja auch Argumente vorgetragen, die Sie – unbeachtlich eigener Wertung – zumindest für geeignet halten, sie zur weiteren Entscheidungsfindung weiterzuleiten und in entsprechende Abwägungen einfließen zu lassen.

In der Anlage füge ich Auszüge aus Antwortschreiben und Statements in verschiedenen Internetauftritten, Foren usw. im Rahmen der aktuellen Diskussion zu Ihrer Kenntnis bei (nachzulesen unter www.messerforum.net, Foren „Verschiedenes“, Unterforum „Politik & Recht“, Thread „Allgemeines Messertrageverbot – Offene Briefe an Spitzenpolitiker“) und verbleibe

Hochachtungsvoll

(Es folgen Auszüge aus dem GdP-Antwortschreiben und dem Schreiben von Herrn MdB Rohde, FDP, hier aus dem Thread)

Beste Grüße!

Micha
 
Hallo, Interessenfreunde!

Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion über die Verschärfung von "Sicherheitsgesetzen" habe ich die bündnisgrüne Fraktion im Bundestag angemailt. Auch Bündnisgrün hat ja einen Waffenrechts-"Verschärfungsplan" vorbereitet, der über "Körtings-Messergefahr-Lotterie" (so muß man die beliebig zusammengestoppelte Auswahl mit der Folge eines allgemeinen Teppichmesser-Verbots ja wohl nennen) weit hinausgeht. Im Forum ist wiederholt Diskussion über den Vergleich zu anderen sicherheitspolitischen Maßnahmen aufgekommen. Ich will das hier nicht ausdiskutieren, mir geht es lediglich um einen Vergleich, eine Gegenüberstellung von Eingriffsmaßnahmen, die in Bausch und Bogen verworfen, und solchen, die bedenkenlos selbst favorisiert werden.

Also zum Mailtext an die Fraktion der Bündnisgrünen:

Sehr geehrte Angehörige der bündnisgrünen Fraktion!

Gerade heute diskutieren Sie auf dem Grünen-Parteitag über die aktuelle Sicherheitsgesetzgebung - mit dem Tenor, die insbesondere von Herrn Dr. Schäuble forcierte Verschärfung sei ein deutlicher Schritt hin zum Überwachungsstaat und greife unverhältnismäßig in die Rechte unbescholtener Bürger ein.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Herr Schaar, wird bei Ihnen sprechen und wohl sein Statement inhaltlich wiederholen, durch Maßnahmen wie die Online-Durchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung werde "die Kriminalitätsbekämpfung weit ins Vorfeld verlegt", durch die Maßnahmen würde auch "eine Vielzahl unbescholtener Bürger betroffen".

Bitte bedenken Sie unter diesem Blickwinkel die Funktion und Wirkung der von Ihnen selbst - neben dem Entwurf der Berliner SPD - forcierten Verschärfung des Waffengesetzes mit der Folge eines annähernd allgemeinen Messertrageverbots: Sie wollen die Gewaltkriminalität, besonders die Jugendgewalt, bekämpfen - und wollen zu diesem Zweck gleich pauschal allen Bürgern, unbeachtlich von Alter, Intention des Mitführens, strafrechtlicher Vorbelastung usw., nach dem Rasenmäherprinzip das Mitführen von Messern verbieten.

Während Sie sich gegen die ausschließlich nach genauer richterlicher Einzelfallprüfung und bei Vorliegen eines konkreten, individuellen Verdachts auf richterlichen Beschluß zu vollziehende Maßnahme stellen, weil nach Ihrer Ansicht auch die Rechte Unschuldiger betroffen werden, haben Sie nicht das geringste Problem, zur Eindämmung anderer Kriminalität pauschal in die Rechte von Bürgern einzugreifen und diese zur Begründung erst mal in den unhaltbaren präventiven Generalverdacht zu stellen, durch die Mitführung eines Werkzeugs zum Gewalttäter zu mutieren.

Führen Sie bitte nicht an, beim Anwachsen der Gewalt sei ein solches Einschreiten eben erforderlich - diese Begründung könnte Herr Dr. Schäuble mit der gleichen Berechtigung für alle von ihm eingeforderten Maßnahmen ebenso in Anspruch nehmen.

Können Sie mir auch nur EINEN Unterschied zwischen der von Ihnen angeprangerten Praxis und Ihrer eigenen Vorgehensweise benennen? Vielleicht ist Ihnen ja auch die Reaktion der Bürger -wie meine- völlig egal, auf eine vorhergegangene Mail an die Initiatoren des Verschärfungsenetwurfs habe ich schließlich bis heute keine Antwort erhalten...

Für mich erscheint Ihr Einsatz für "Freiheitsrechte" zweckgerichtet und populistisch, wenn er nur dort erfolgt, wo es Ihren eigenen Interessen entspricht und Sie in den Medien damit punkten können. Ihr eigenes Vorgehen übertrifft das von Herrn Dr. Schäuble bei systematischer Sicht jedenfalls beträchtlich!

Mit freundlichem Gruß!


Beste Grüße!

Micha M.
 
...und nach Anhören der Rede von MdB Montag, einem der Initiatoren des bündnisgrünen Verschärfungsantrags, auf dem grünen Parteitag nun auch direkt an Herrn Montag:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Montag!

Gerade habe ich auf "Phoenix" Ihren Redebeitrag auf dem Parteitag der Grünen gehört. Sie haben dort die Auffassung vertreten, gegen die gesellschaftlichen Herausforderungen Kriminalität und Terrorismus könne man mit den (bereits gegebenen) Mitteln des Rechtsstaates erfolgreich vorgehen, ohne neue - freiheitsrechtlich ggf. bedenkliche - Instrumentarien schaffen zu müssen.

Daher übersende ich die an Ihre Fraktion gerichtete u.a. Mail nun auch unmittelbar an Sie, zumal Sie ja zu den Initiatoren der angesprochenen Initiative zur Waffenrechtsverschärfung zählen.

Gelten Ihnen Freiheiten in der Gestaltung des Lebens nur, wenn Sie die Inhalte dieser Gestaltung sympathisch oder interessant finden? Oder sind Freiheiten nur zu schützen, wenn man in den Medien dann quotenwirksam als Bürgerrechtler punkten kann?

In der Anlage füge ich eine Zusammenstellung von Argumenten an, die sich auf die von der Berliner SPD aktuell ebenfalls beabsichtigte Waffenrechtsverschärfung bezieht. Ihr eigener Entwurf geht da ja noch weiter.

Ihnen selbst mag das Mitführen von Messern als umfassend einsetzbares Werkzeug unangenehm und unsympathisch vorkommen (mangels eigener Interessen, Erfahrungen usw.), vielleicht gar unheimlich. Aber sie ist eine legitime Ausgestaltung des Lebens im Rahmen der in Deutschland glücklicherweise geltenden Freiheiten - Sie sind sehr schnell bei der Hand, den Messerinteressierten und natürlich auch jeden Handwerker usw. da einzuschränken und in Generalverdacht zu stellen.

Aber Ihre persönlichen Präferenzen und Sympathien zum Maßstab für Einschränkungen zu machen, wäre die Handlungsweise eines Despoten, nicht die eines Demokraten.

Wie war das?: Freiheit verteidigen - nicht abschaffen ?!?

Mit freundlichen Grüßen!

Angefügt war die o.a. Mail an die grüne Fraktion und die aktuelle Argumentationssammlung gegen die "Körting-Lotterie"...

Beste Grüße!

Micha M.
 
Moin
So, eine Antwort ist bei mir angekommen:

Sehr geehrter Herr Wollenweber,

vielen Dank für Ihre Mail vom 19. November 2007, in der Sie mir Ihre
Bedenken zur vom Land Berlin im Bundesrat beantragten Änderung des
Waffengesetzes mitteilen.

Bereits vor einigen Wochen hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur
Änderung des Waffengesetzes verabschiedet. Hintergrund dieses Gesetzes war
eine Reihe von Gewaltdelikten aus der jüngsten Zeit, bei denen unter
Verwendung von Waffen, insbesondere von gefährlichen Messern, Menschen
getötet oder verletzt wurden. Da sich die Gewaltdelikte zu einem erheblichen
Teil auf bestimmte Örtlichkeiten in Großstädten konzentrieren, erscheint ein
Verbot des Führens von Waffen in den betroffenen öffentlichen Straßen und
auf Plätzen als ein geeignetes Mittel, dieser Gewaltentwicklung wirksam zu
begegnen.

Durch eine Öffnungsklausel soll für die Länder die Möglichkeit geschaffen
werden, für öffentliche Straßen und Plätze das Führen von Waffen zu
verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden
sind und künftig mit weiteren Taten zu rechnen ist.

Es liegt daher nun in der Hand der Länder, inwieweit sie von dieser neuen
Möglichkeit Gebrauch machen. Der Bundesgesetzgeber hat hierfür in Form des
neuen § 42 Abs. 5 Waffengesetz lediglich die nötigen Grundlagen geschaffen.

Der Antrag des Landes Berlin im Bundesrat wird im weiteren
Gesetzgebungsverfahren sorgfältig geprüft werden. Die vom Land Berlin
geforderte erneute Verschärfung des Waffenrechtes ist aus Sicht der
Unionsfraktion derzeit allerdings nicht erforderlich und bringt keinen
Sicherheitsgewinn.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe

-----------------------
Dr. Ralf Brauksiepe MdB
Platz der Republik
11011 Berlin

Tel.: ++49(0)30/227-74545
Fax: ++49(0)30/227-76780
e-Mail: ralf.brauksiepe@bundestag.de
Homepage: www.ralf-brauksiepe.de

Das von mir rot gemarkte werte ich mal positiv,ein paar andere Punkte des Schreibens sind in ähnlicher Form schon ausreichend besprochen worden.
z.B § 42 Abs. 5, mit dem in `Salamitaktik`immer mehr Verbote ausgesprochen werden Könnten.
Immerhin eine Antwort,die von Dr.Konrad Schily steht noch aus.
Bis denn
 
Hier die offizielle Antwort von MdB Hartmut Koschyk, CSU:

"Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.11.2007, in der Sie sich gegen den
Gesetzesantrag des Landes Berlin im Bundesrat wenden, das Waffengesetz
zu verschärfen.

Im Moment wird der Gesetzesantrag des Landes Berlin vom
Bundeskriminalamt dahingehend geprüft, inwieweit Straftaten verhindert
werden könnten, wenn bestimmte, ursprünglich beispielsweise aus dem
militärischen Bereich stammende, Messertypen künftig auf Grundlage ihrer
spezifischen Ausgestaltung und Gefährlichkeit, unabhängig von einer
(angeblich) abweichenden Zweckbestimmung und unabhängig von ihrer Größe,
als Waffen eingestuft werden.

Die innere Sicherheit und der Schutz unserer Bevölkerung ist ein
zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Union wird
sich der Beurteilung des Gesetzesantrages durch das Bundeskriminalamt
nicht verschließen.
Meines Erachtens muss bei allen Überlegungen für
eine Verschärfung des Waffengesetzes bei Stichwaffen aber auch geprüft
werden, inwieweit es nicht zielführender ist zu kontrollieren, dass die
bereits bestehenden Bestimmungen strikt eingehalten werden.


Sehr geehrter Herr [...], ich hoffe, Ihnen meine Position hinreichend
verdeutlicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr


Hartmut Koschyk MdB
Parlamentarischer Geschäftsführer der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag"


...und jetzt beißt sich die Katze in den Schwanz:

BKA soll eine Beurteilung abgeben, ohne auf die politische Entscheidung Einfluß zu nehmen. :rolleyes:
 
hier die antwort des MdB Königshaus (FDP) von heute:

Herrn [...]

Via abgeordnetenwatch/Büro Königshaus
Berlin, 15.11.2007

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.10.2007 und Ihr Interesse an der liberalen Position zur Waffengesetzgebung in Deutschland. Hierzu möchte ich als fachlich zuständiger Abgeordneter der FDP folgendes zu Ihren Fragen festhalten:

Durch die Änderungen des Waffengesetzes im Jahr 2002 sind Beschränkungen für das Tragen und Führen bestimmter als gefährlich eingestufter Gegenstände ausgeweitet worden. Dazu gehören vor allem Utensilien, die bisher nicht durch das Waffengesetz erfaßt sind – wie Wurfmesser, Wurfsterne, Butterflymesser, die ihrem Wesen und ihrer Bauweise nach primär als Waffen Verwendung finden.
Das deutsche Waffenrecht ist eines der schärfsten weltweit. Eine weitere Einschränkung der bestehenden Gesetzgebung halte ich nur nach sorgfältiger Abwägung für vertretbar. Messer sind - auch - alltägliche Gebrauchsgegenstände, die mitzuführen nicht unnötig kompliziert gemacht werden darf.

Verbrechensbekämpfung durch strengere Waffengesetzgebung ist nicht zwingend. Grundsätzlich besteht gerade im Hinblick auf Messer das Problem, daß das deutsche Waffenrecht vor allem zu kompliziert und unübersichtlich ist. Bei mancher Definition ist fragwürdig, warum ausgerechnet dieser Gegenstand unter Verbot fällt und jener nicht. Die von Ihnen genannten Beispiele Österreich und Schweiz zeigen, daß es erfolgversprechendere Ansätze bei der Kriminalitätsbekämpfung gibt.

Grundsätzlich gilt für alle Verbote, daß sie nicht ständig auf Einhaltung überprüft werden können. Im Zusammenhang mit der Ermittlung von Straftaten kann es von Vorteil sein, wenn durch ein solches Verbot ein verhältnismäßig einfach nachweisbarer zusätzlicher Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gegeben ist. Insofern muß ein Verbot nicht unbedingt Polizeikräfte binden, sondern kann ihre Arbeit vereinfachen. Hier liegt es vor allem an den Bundesländern, die notwendigen Umsetzungsregelungen vorzunehmen.

Die FDP ist grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber Verschärfungen des Waffenrechts eingestellt, da der Nachweis der Wirksamkeit solcher Maßnahmen oft nicht möglich ist. Deshalb habe ich für die FDP eine Anfrage vorbereitet, damit die Bundesregierung ihre Karten zur geplanten Waffenrechtsreform auf den Tisch legt. Die Antworten der Bundesregierung sind insgesamt allerdings unbefriedigend.

Erfahrungsgemäß sind Entwürfe der Regierungsbürokratie gegen berechtigte Interessen legaler Waffenbesitzer, wie Sportschützen, Jäger und Waffensammler, gerichtet. Diese werden mit einem Bürokratiewust überzogen, der keinen Zugewinn für die innere Sicherheit bringt.

Das Bundesinnenministerium ist sowohl unter dem SPD-Minister Schily als auch jetzt unter Wolfgang Schäuble von der CDU im Bereich Kriminalitätsbekämpfung zu sehr auf neue gesetzliche Verbote fixiert. Sowohl die aktive Polizeiarbeit vor Ort leidet darunter als auch die Präventionsarbeit.

Ein Generalverdacht gegen Sportler oder Jäger ist für die FDP nicht akzeptabel. Die zunehmenden Gewalttaten gehen ja nicht von diesen Personen aus, wenn, wie die Bundesregierung zugibt, nur zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Schußwaffen aus legalem Besitz stammen. Die Problemlösung muß nicht primär das Waffenrecht, sondern den Zusammenhang von Straftat und Strafe und das vernachlässigte Feld der Kriminalprävention in Blick nehmen. Die FDP wird sich für ein Waffenrecht einsetzen, das den Interessen der legalen Waffenbesitzer gerecht wird und ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen



Hartfrid Wolff
 
Moin!

Ich bekam diese weniger bis überhaupt nicht auf Messer bezogene Antwort am 21.11.07:

Sehr geehrter Herr ...,

das schwarz-rote Bundeskabinett hat heute über die Änderung des Waffenrechts beraten. Das deutsche Waffenrecht zählt zu den strengsten und zugleich kompliziertesten der Welt. Es muss dringend vereinfacht werden. Leider hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble diese Chance verpasst.

Die FDP tritt für ein klares und einfaches Waffenrecht ein, das den legalen Waffenbesitzern gerecht wird und zugleich ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet. Aus unserer Sicht bringt dieses Waffenrechtsänderungsgesetz keinen Gewinn an Sicherheit. Wie die Bundesregierung selbst zugibt, stammen nur zwei bis drei Prozent aller in Verbindung mit Straftaten sichergestellten Schusswaffen aus legalem Besitz. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar und daher inakzeptabel, dass der Innenminister seinen Generalverdacht vorwiegend gegen Sportler oder Jäger richtet. Neue Auflagen, wie etwa die von Blockiersystemen für geerbte Waffen, sind nur bürokratische Gängelungen.

Das Waffenrecht muß Sicherheitsüberlegungen ebenso wie den berechtigten Anliegen der Sportschützen, Jäger und Waffensammler in angemessener Weise Rechnung tragen. Dies schließt insbesondere die willkürliche Beschränkungen des Waffenbesitzes aus. Nicht die in privatem Besitz befindlichen, legal zugelassenen Waffen, sondern die vielen illegal beschafften Waffen sind das eigentliche Problem der inneren Sicherheit.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel
 
Zur Info:
Die beiden letzten Antworten sind m.E. standart-Antworten welche in Reaktion auf die laufenden Aktionen von Waffen-Online, ELF und FWR-Mitgliedern. Also Antwortschreiben auf Aktionen der Lobby der Sportschützen, Jäger und Waffensammler zu anderen Waffenrechtsänderungsvorschlägen die zz. kursieren.

MdB Königshaus scheint die Antwort leicht angepasst zu haben.

Gruss
El
 
Eigenzitat schrieb:
Die einzige Rückmeldung bisher war die eines Landtagsabgeordneten, der immerhin so ehrlich war zuzugeben, daß er von der Hamburger Initiative noch nie was gehört hat.
Er will sich Rat bei seinem Kollegen vom Bundestag holen...

Hier die Rückmeldung von MdL Nöth:

Sehr geehrter Herr [...],

das generelle Messerverbot ist nur vom Land Berlin in den Bundesrat eingebracht worden.
Im Bundestag ist diese Initiative bisher nicht thematisiert worden.
Falls sich in dieser Sache etwas Neues ergibt, werde ich Sie auf dem laufenden halten.

Beste Grüße
Eduard Nöth, MdL
 
Anwort von Antje Blumenthal CDU/CSU-


Sehr geehrter Herr Roskam,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. November 2007 zum Thema Messerverbote.

Mir sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich von
Messerverboten durchaus bekannt.
Der Bundesrat hat am 21. September 2007 auf eine Hamburger Initiative
hin beschlossen, dass die Bundesländer für kriminalitätsbelastete
öffentliche Plätze und Strassen eigene Waffenverbote erlassen können.

Es ist grundsätzlich der richtige Weg, das Waffenrecht zu verschärfen,
weil Messer vor allem bei Jugendlichen immer lockerer sitzen. Wie groß
der Handlungsbedarf ist, verdeutlicht beispielsweise der Blick in die
Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2006. Im Bereich der
Jugendgruppengewalt wurden in 766 Fällen Stichwaffen mitgeführt oder
eingesetzt. Das bedeutet einen Anstieg um 25,2 Prozent gegenüber dem
Vorjahr alleine in Berlin.

Zur Bundesratsinitiative vom Berliner Innensenator Ehrhardt Körting kann
ich Ihnen nur sagen, dass auch Körting bis jetzt nicht erklären konnte,
wie sein flächendeckendes Messerverbot effektiv kontrolliert werden
soll. Ohne wirksame Kontrollen nutzt jedoch auch das beste Verbot nichts.

Ich denke, dass das Erlassen räumlich begrenzter Messerverbote, wie es
im Ergebnis der Hamburger Bundesratsinitiative nun möglich ist, der
bessere Weg ist. Nötig ist auch ein Kriminalitätsatlas, damit
Verbotszonen auf einer soliden Datenbasis festgelegt und regelmäßig
überprüft werden können.

Menschen, die ein Taschenmesser für den alltäglichen Gebrauch oder das
Messer im Pilzkorb bei sich tragen, sollen selbstverständlich nicht
kriminalisiert werden. Warum man jedoch unbedingt ein Messer mit
einhändiger Bedienbarkeit und feststellbarer Klinge mit sich herumtragen
muss, nur weil man "Spass" daran hat, so wie Sie es schreiben, leuchtet
mir nicht ganz ein. Im alltäglichen Gebrauch reicht ein einfaches
Taschenmesser.



Mit freundlichen Grüßen


Antje Blumenthal

//

Antwort von Ekkehart Wersich CDU (der nicht lesen kann; ich heisse "Roskam")

Sehr geehrter Herr Roskan!

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Waffenrechts in der Bundesrepublik sind mir im groben bekannt. Soweit andere Länder lockerer oder liberaler mit Waffen umgehen, stößt der Einfluss der örtlichen Interessenvertreter bei der Bevölkerung nicht unbedingt auf Wohlwollen. Großbritannien erklärt, keinen statistisch relevanten Zuwachs an Gewaltkriminalität mit Messern verzeichnet zu haben.

Ich stimme Ihnen zu, dass nicht alle möglichen Tatmittel verboten werden können - das will im übrigen ja auch niemand.

Es muß aber Möglichkeiten geben, temporär auffällige Waffen von Täterpersonen aus dem Verkehr zu ziehen.
Ob diese, wie Berlin sich das vorstellt, als weitere - in der entsprechenden Anlage des Bundeswaffengesetzes - verbotene Waffen aufgeführt oder unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden, bleibt abzuwarten.

Hamburg jedenfalls hat sich mit seiner damaligen Bundesratinitiative und der daraus resultierenden Waffentrageverordnung dafür entschieden, wenn nötig, d.h. nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, einzelne Gebiete in Hamburg und die dort verwendeten Tatmittel mit einem Trageverbot zu versehen. Im Zusammenspiel mit dem in das Hamburger Polizeirecht eingeführten Instrument der lageabhängigen Kontrollen, ist eine effektive Umsetzung des Waffentrageverbots gewährleistet. Dieses Trageverbot halte ich wie hier beschrieben in Hamburg für durchsetzbar - dagegen ist mir der von Ihnen beschriebene Personalabbau bei der Polizei nicht bekannt.

Die Verordnung erlaubt einen flexiblen Umgang mit Waffenmissbrauch. Denn sind die Voraussetzungen für ein Waffentrageverbot innerhalb eines Gebietes nicht mehr vorhanden, so entfällt dieses und die Tatmittel gelten nicht mehr als verbotene Waffe, sondern unterliegen wieder dem Bundeswaffengesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Ekkehart Wersich
 
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