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Und das wäre jetzt für mich ein Beispiel, dass ein Gegenstand nicht deswegen irgendwie waffenartig hochverdächtig daherkommt, nur weils der Hersteller so meintVollkommen abstrus. Bin aufs Verbot des Führens eines Schals gespannt.
Pitter
Wenn ich das richtig verstehe hat der Zoll gegen eine rechtverbindliche Entscheidung des BKA entschieden und dann ausgerechnet dem BKA die Ware zur Beurteilung geschickt
Wenn das nicht einen glasklaren "Freispruch" und ein kostenfreies BKA-Gutachten ergiebt muß die Erde eine Scheibe sein.
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Die Frage ist, warum ein solches Rechtgutachten verbindlich sein sollte?
Wo steht, dass deren "Urteil" nicht rechtsverbindlich ist?...aber grundsätzlich ist niemand daran
gebunden...
Wo steht, dass deren "Urteil" nicht rechtsverbindlich ist?
Nun ja, bisher war ich davon ausgegangen, dass die BKA-Gutachten/Entscheidungen verbindlich sind - wenn nicht, braucht man auf diese ja nichts zu gebenWo steht, dass jemand an eine Einstufung des BKA gebunden wäre?
Weiß ich zufällig sehr genauRichter sind in ihrer Entscheidung immer frei, und grundsätzlich weder an irgendeine Einstufung, an Gutachten oder andere Urteile gebunden.
Warum hast du den BKA-Entscheid denn dem Zoll geschickt, wenn du weißt, dass die sich eh nicht dran halten müssen?
Wo steht, dass deren "Urteil" nicht rechtsverbindlich ist?
Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind
1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Hervorhebungen von mir.Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt.
Mich würde interessieren welche rechtlichen Möglichkeiten man hat wenn das Amt danach seinen Fehler zugeben muss. Kann man die zuständigen Beamten auf Schadensersatz verklagen. Oder Beschwerde einlegen?
Welche rechtlichen Schritte sind möglich – oder darf sich der Polizist/Grenzschutzbeamte an dieser Stelle beliebig irren ohne Konsequenzen zu befürchten?
Welcher Schaden?...Kann man die zuständigen Beamten auf Schadensersatz verklagen...
Welcher Schaden?
Entstandene Kosten für Telefonate, Fahrtkosten etc. kannst Du natürlich schon einfordern.
Welcher Schaden?
Entstandene Kosten für Telefonate, Fahrtkosten etc. kannst Du natürlich schon einfordern. Ob's der Mühe wert ist, wegen der paar Kröten einen Aufstand zu machen, sei dahingestellt.