Assisted Opener vom Zoll sichergestellt - positiver Bescheid

AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Mal sehen ob die mein Spyderco UKPK auch einkassieren wollen, angekommen ist es jedenfalls noch nicht:rolleyes::D
 
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Und das wäre jetzt für mich ein Beispiel, dass ein Gegenstand nicht deswegen irgendwie waffenartig hochverdächtig daherkommt, nur weils der Hersteller so meint ;) Vollkommen abstrus. Bin aufs Verbot des Führens eines Schals gespannt.
Pitter

:steirer:Das indische Tuch!:steirer:
Demnächst darf man keine Dreieckstücher mehr führen!:staun:
 
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Wenn ich das richtig verstehe hat der Zoll gegen eine rechtverbindliche Entscheidung des BKA entschieden und dann ausgerechnet dem BKA die Ware zur Beurteilung geschickt :rolleyes:

Wenn das nicht einen glasklaren "Freispruch" und ein kostenfreies BKA-Gutachten ergiebt muß die Erde eine Scheibe sein.


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Wenn ich das richtig verstehe hat der Zoll gegen eine rechtverbindliche Entscheidung des BKA entschieden und dann ausgerechnet dem BKA die Ware zur Beurteilung geschickt :rolleyes:

Wenn das nicht einen glasklaren "Freispruch" und ein kostenfreies BKA-Gutachten ergiebt muß die Erde eine Scheibe sein.


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Die Frage ist, warum ein solches Rechtgutachten verbindlich sein sollte?

Es ist ja kein Gesetz...aber es sollte doch eine Richtlinie sein, nach der man sich richten könnte!
 
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Die Frage ist, warum ein solches Rechtgutachten verbindlich sein sollte?

Hi siggii
ich hoffe auf Rechtsverbindlichkeit weil der Gesetzgeber
sich nicht genau festgelegt hat und die zur Einstufung zuständige Bundesbehörde halt das BKA ist.
 
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Ja das kann ich auch nur hoffen...aber grundsätzlich ist niemand daran
gebunden. Es gibt halt nur den Grundsatz des Gesetzensvorbehalt und
der Gesetzesbindung als Grundlage für rechtsstaatliches Handeln...:(
 
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1. Ob die Messer auf dem Weg zum LKA, BKA oder sonswohin sind, wurde mir offiziell nicht mitgeteilt. Ein Fax mit der Beschreibung des Sachverhalts, einer Zusammenfassung des Gesprächs, Hinweis auf den BKA Bescheid und mit der Bitte, mir den konkreten Verbleib mitzuteilen ging raus.

Schriftform schadet nie. Ja, der Grundsatz, "wer nix sagt, sagt nix falsches" sollte trotzdem beachtet werden ;)

2. IANAL, aber soweit ich weiss, sind BKA Bescheide nicht rechtverbindlich. Nicht in dem Sinne, dass ein Richter in einem eventuellen Verfahren gegen die Sicherstellung daran gebunden wäre.

3. IANAL die zweite, aber es gibt IMO einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Heisst, es kann nicht sein, das seit Jahren solche Messer unbeanstandet in den Handel gelangen konnten, identische Messer aber auf einmal illegal sein sollen - was letztlich neben einem Strafverfahren das Risiko birgt, dass die Messer vernichtet werden.

Pitter
 
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Wo steht, dass deren "Urteil" nicht rechtsverbindlich ist?

Das muss nirgend stehen. Wo steht, dass jemand an eine Einstufung des BKA gebunden wäre? Ohne zu wissen, wie die Verbindlichkeit innerhalb von Behörden geregelt sind, Richter sind in ihrer Entscheidung immer frei, und grundsätzlich weder an irgendeine Einstufung, an Gutachten oder andere Urteile gebunden.

Pitter
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Wo steht, dass jemand an eine Einstufung des BKA gebunden wäre?
Nun ja, bisher war ich davon ausgegangen, dass die BKA-Gutachten/Entscheidungen verbindlich sind - wenn nicht, braucht man auf diese ja nichts zu geben

Richter sind in ihrer Entscheidung immer frei, und grundsätzlich weder an irgendeine Einstufung, an Gutachten oder andere Urteile gebunden.
Weiß ich zufällig sehr genau :D
aber wie schon gesagt, bis zu diesem thread war ich der (anscheinend nicht gerechtfertigten) Meinung, man könne sich auf die Gutachten "verlassen"

Warum hast du den BKA-Entscheid denn dem Zoll geschickt, wenn du weißt, dass die sich eh nicht dran halten müssen?
 
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Warum hast du den BKA-Entscheid denn dem Zoll geschickt, wenn du weißt, dass die sich eh nicht dran halten müssen?


1. Weil der Zollbeamte mich darum gebeten hat. Bisher gehe ich einfach immer noch davon aus, der einfach seinen Job (natürlich aus seiner Sicht) macht, und die Nummer ordnungsgemäß, aber nicht unbedingt gegen mein Interesse, abwickeln will.

2. Weil jedweder Versuch, hinterher zu sagen "kannte ich nicht" damit vom Tisch ist. Fax ist schriftlich ist Vorgang. Obs nutzt, weiss ich nicht. Ausserdem habe ich für einen eventuell folgenden Rechtsstreit gerne möglichst viel schriftlich und mit Datum.

Pitter
 
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WaffG §2 (5):
Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind

1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,

2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

§48 (3):
Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt.
Hervorhebungen von mir.
 
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Das ist ja soweit bekannt und nichts Neues. :(

Wie man im Fall von Pitter erkennen kann, bleibt es bei einem Sachverständigen-Gutachten,
dass zwar nach dem WaffG für allgemeinverbindlich erklärt wird, jedoch
den Einzelnen nicht davor schützt, dass der Zollbeamte meint, dass
gerade dein Messer ein anderes ist, als das Gutachten des BKA ausweist...:argw: :mad:

Wer entscheidet denn, welches Messer von dieser Allgemeinverbindlichkeit
erfasst wird. Das muss dann im Einzelfall der Gang vor das Gericht klären.
 
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Mich würde interessieren welche rechtlichen Möglichkeiten man hat wenn das Amt danach seinen Fehler zugeben muss. Kann man die zuständigen Beamten auf Schadensersatz verklagen. Oder Beschwerde einlegen?

Diese Frage will ich auch generell beantwortet haben z.B. wenn man ein unter 12cm Feststehendes Messer abgenommen und eine Strafe bekommt. Obwohl da § 42a ziemlich eindeutig ist.

Welche rechtlichen Schritte sind möglich – oder darf sich der Polizist/Grenzschutzbeamte an dieser Stelle beliebig irren ohne Konsequenzen zu befürchten?
 
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Mich würde interessieren welche rechtlichen Möglichkeiten man hat wenn das Amt danach seinen Fehler zugeben muss. Kann man die zuständigen Beamten auf Schadensersatz verklagen. Oder Beschwerde einlegen?

Welche rechtlichen Schritte sind möglich – oder darf sich der Polizist/Grenzschutzbeamte an dieser Stelle beliebig irren ohne Konsequenzen zu befürchten?

Ich hoffe, dass dies nicht zu OT ist!

Schadensersatz weswegen?Du kannst auf jeden Fall eine Dienstaufsichtsbescherde
einreichen. Wenn du damit durchkommst und gegen den Beamten
ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden sollte, hat das weitreichende
Konsequenzen!

Grundsätzlich steht dir immer der Gang vor das Gericht frei! Was sollte
das für Konsequenzen haben, wenn der Beamte sich irrt?! Solange dies
im Laufe des Verfahrens noch erkannt wird, ist doch alles noch im Rahmen.
Die Kosten trägt die Staatskasse und du bekommst dein Messer zurück.
Ärgerlich wirds erst, wenn selbst vor Gericht ein Fehler unterlaufen
sollte, jedoch dass sollte die absolute Ausnahme bleiben. Solange der
Beamte sich in rechtmäßiger Dienstausübung befindet, braucht er
zum Glück keine Konsequenzen zu befürchten. Der Beamte muss oft vor
Ort entscheiden und hat nicht die Zeit, die ein anderer im nachhinein
vielleicht hat. Von Pitters Fall rede ich hier mal nicht, denn das ist wirklich
mal ordentlich in die Hose gegangen.

Es gibt da so ein schönen Spruch:

"Wäre es so gewesen, wie der Beamte die Situation in dem Moment eingeschätzt hat, hätte er richtig gehandelt."

Das bezieht sich in erster Linie auf Aussendienstkräfte, die mitunter
schnell handeln müssen. Solange sich also ein Beamter selbst nicht
strafbar macht, braucht er keine Konsequenzen zu befürchten.
 
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...Kann man die zuständigen Beamten auf Schadensersatz verklagen...
Welcher Schaden?
Entstandene Kosten für Telefonate, Fahrtkosten etc. kannst Du natürlich schon einfordern. Ob's der Mühe wert ist, wegen der paar Kröten einen Aufstand zu machen, sei dahingestellt.

Schmerzensgeld für durchlebten Ärger wirst Du nicht bekommen.

Die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, hat siggi42 schon erwähnt. Aber selbst wenn dieser stattgegeben wird, was haste davon? Nullkommajosef!

Deshalb ist das Ganze ja so ärgerlich ;)
 
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Welcher Schaden?
Entstandene Kosten für Telefonate, Fahrtkosten etc. kannst Du natürlich schon einfordern.

Moin.

Darauf kann man sicherlich verzichten.

Aber: Wenn ich als Selbständiger vier Stunden für Zoll-Geschichten opfere, dann sind das vier Stunden, in denen ich nicht arbeiten kann.

Mir persönlich egal, - hänge ich halt ne Nachtschicht dran.
Ich mache mein Geschäft auch erst um 14.00Uhr auf, damit ich vormittags für solche Stunts Zeit habe.
Wer aber z.B. einen "normalen" Laden hat ist gekniffen. Die Öffnugszeiten der Behörden sind nun mal auch die Ladenöffnugszeiten.
Und da kostet Dich so ein Trara eben echte Einnahmen.

Wäre mal eine echt nette Diplomarbeit für einen Volkswirt: Wieviel Schaden dem Bruttoinlandsprodukt durch derartigen Behördenkram entsteht.
Aber so wird ja nicht gerechnet.

Vielleicht sollte man den Beitrag anpinnen und darauf verlinken, wenn mal wieder jemand fragt, warum US-Messer hier immer soviel mehr kosten als in den Staaten. Solche nerven- und zeitaufreibenden Aktionen müssen eben mit rein in die Kalkulation.

Gruß
chamenos
 
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Welcher Schaden?
Entstandene Kosten für Telefonate, Fahrtkosten etc. kannst Du natürlich schon einfordern. Ob's der Mühe wert ist, wegen der paar Kröten einen Aufstand zu machen, sei dahingestellt.

Da wäre z.B. mal einfach die Tatsache das die Kohle - die man für die Ware bezahlt hat - im Moment auf unbestimmte Zeit weg ist (Die verplemterte Zeit nicht gerechnet, als selbständiger ist das auch ein wichtiger Faktor).
Und es kann auch sein das die Ware schon verkauft bzw. für einen wartenden Kunden bestellt wurde. Wenn der nach 2 Monaten abspringt bleibt man auf der Ware sitzen. Das ist für jeden Kleinunternehmer Schaden genug der grundsätzlich klagbar wäre.

Was einfach nervt ist der Umstand das man nichts falsch gemacht hat, aber wie Pitter schon sagte: Recht haben heißt nicht Recht bekommen.
 
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Gut man muss, dass etwas weitsichtiger betrachten.

Wie es Mindtrip und Chamenos schon angedeutet haben, kann durchaus
ein Schaden entstehen. Das kann man nicht von der Hand weisen. Das
war mir auch nicht so bewußt. :(

Vielleicht muss man hier auch unterscheiden, wo ein Messer eingezogen
wird (Streife vs. Postsendung). Hier ergeben sich deutliche Unterschiede.

Grundsätzlich kann der Beamte nur belangt werden, wenn er grob fahrlässig oder
vorsätzlich gehandelt hat (innere Amtshaftung). Immer kannst du natürlich den Staat
auf Schadensersatz verklagen, wenn eine Amtspflicht verletzte wurde,
wenn also ganz offensichtlich Fehler beim staatlichen Handeln unterlaufen
sind (vergl. Art. 34 GG; äußere Amtshaftung).

Darüber gibt es auch genug Fälle bzw. Gerichtentscheidungen.
 
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