eisbaer
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Also wenn ich mich nicht verrechnet hab sind 4“ = 10,4cm also eigentlich nicht ungewöhnlich für ein Taschen Messer. Nun ja und die Spearpointklinge. Das kann doch nicht für Waffeneigenschaft reichen – Oder? Ich meine dann müssten wir bei Tanto Klingen weitermachen.
Die Diskussion hatten wir doch schon zu genüge!
Bis jetzt war ich der Ansicht beidseitige Klinge (Dolch) = Waffe. Muss ich diese Meinung jetzt ändern?
…
Als Faustregel bei den Behörden gilt: symmetrischer Griff und symmetrische ( meist, aber nicht zwingend, beidseitig geschliffene) Klinge und ein Handschutz der die Hand beim Stoß abstützt und man kann von einer Waffeneigenschaft ausgehen.
Genaues entscheidet dann der bekannte Sachverständige.
Das einseitig geschliffene Messer oben ist sicher ein Grenzfall aber wie pitter schon gesagt hat keine Überraschung.
Und ausgehend vom alten "Taschenmesserprivileg" bei echten Springern bis 8,5 cm Klinge sind 4" Klingen aus Behördensicht schon ein ziemlich großes Messer.
Aber zu dem Thema gibt's hier glaube ich schon einiges an Material.