Assisted Opener vom Zoll sichergestellt - positiver Bescheid

AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Wo steht, dass es so ist?

Das ist ein Gutachten mehr nicht und kein Gesetz. aber Pitter hat IMO
recht und kann sich auf den Gleichheitsgrundsatz berufen...:)
Jetzt reicht's aber.
Dann könnte ja jeder Kontrollierende jedes TÜV-Gutachten, jede HU eines KFZs, jede ABE anzweifeln, das Gerät oder das Fahrzeug einziehen und ein erneutes Gutachten anordnen.
Wofür gibt es diese Gutachten denn dann überhaupt, wenn sie jeder Beamte anzweifeln und außer Kraft setzen kann.

Reden wir doch mal Klartext. Imo hat sich jemand geirrt und voreilig gehandelt. Als er das Gutachten dann gelesen hatte, ist ihm nichts Besseres eingefallen als die Begründung, das Bewegen des Flippers sei gleichzusetzen mit einem Auslöseknopf.
Wie Du selbst schonmal an anderer Stelle eingeräumt hast, ein Grund findet sich immer. Du hast geschrieben, man solle diese Aussage nicht ganz so bierernst nehmen, worauf ich geantwortet habe, ich nehme sie trotzdem ernst, weil man sich im Ernstfall damit rumschlagen muß.

Quod erat demonstrandum!
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Wofür gibt es diese Gutachten denn dann überhaupt, wenn sie jeder Beamte anzweifeln und außer Kraft setzen kann.

Also ich würde niemals ein solches Gutachten vom BKA anzweifeln, zumal
ich dort bereits hospitiert habe und nur zugut weiß, dass die Kollegen
vom Fach sind.

Es geht, wie auch in diesem Fall, anscheindend darum, dass der Beamte
meint, dass dieses Gutachten die Assisted Opener nicht abdeckt bzw.
betrifft, ohne dabei das Gutachten selbst anzuzweifeln. :ahaa:

Da gebe ich dir innsofern recht, dass wenn es so wie von dir beschrieben wäre, es doch
sehr sehr dämlich wäre von dem Beamten...;)

EDIT: Gut ich wollte damit auch nur ausdrücken, dass das Gutachten
selbst natürlich nicht ohne weiteres durch den Beamten angezweifelt
werden kann. :)
 
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AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Einmal noch, dann halte ich meine Klappe ;)
...Es geht, wie auch in diesem Fall, anscheindend darum, dass der Beamte meint, dass dieses Gutachten die Assisted Opener nicht abdeckt bzw. betrifft, ohne dabei das Gutachten selbst anzuzweifeln. :ahaa:
Nicht ganz.
Denn als der Beamte die Messer eingezogen und zur Begutachtung geschickt hat, wusste er noch nichts vom bestehenden Gutachten.
Als er das bestehende Gutachten kennenlernte, hatte er die Messer nicht mehr, konnte somit also gar nicht mehr überprüfen, ob die im Gutachten beschriebene Funtionsweise der entspricht, welche pitter's Messer haben.

Die Aussage bzw. Begründung, das Bewegen des Flippers sei gleichzusetzen mit dem Drücken eines Knopfes, ist imo nur eine Ausrede.

So, aber jetzt is gut ;)
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Irgendwie verlieren wir hier die Struktur.

§ 839 BGB
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Artikel 34 GG
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Wenn ein Amtsträger nach pflichtgemäßer Prüfung in strittigen Rechtsdingen zu einem Ergebnis kommt, das im Widerspruchsverfahren oder von einem Gericht wieder kassiert wird, dann sind wir deshalb noch lange nicht beim Schadensersatz. Ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden, das kausal einen Schaden verursacht, kann ich hier nicht sehen. Ich würde es sehen, wenn der Fall absichtlich oder auch fahrlässig also in Missachtung der im Amtsverkehr nötigen Sorgfalt verzögert worden wäre und deshalb z.B. ein Vertragspartner die Messer nicht mehr abnimmt. Grenzfälle dürften hier allerdings sehr schwierig trennscharf zu definieren sein und werden wie solls auch anders sein vor Gericht entschieden.
Über den Umfang des Ersatzes möchte ich sowieso nichts gesagt haben.

Eigentlich möchte ich den Fall „Pitter“ so sehen: Der Zollbeamte revidiert seine Mindermeinung in der Rechtsauslegung, und gut ist.

Die Weiterleitung zur Begutachtung an das LKA ist doch völlig korrekt oder ?

Zum Feststellungsbescheid des BKA: Ein Bescheid regelt einen konkreten Einzelfall, diesen solange er besteht, rechtlich verbindlich. Aus dieser Sicht ist er aber handwerklich nicht besonders gut gemacht bzw. zur nötigen Bestimmtheit gehört noch der konkrete Bezug zu einen bestimmten Messer, der möglicherweise durch eine Anlage oder einen anderen im PDF nicht enthaltenen Bezug auch hergestellt wird.

Die sicher gut gemeinte Ausdehnung auf Bauart gleiche Messer, also auf eine abstrakte Messergattung entfaltet meiner Meinung nach keine Rechtswirkung, ist auch nicht durch ermächtigende Rechtsgrundlage gedeckt, und gehört nicht in einen Bescheid, sondern wäre Sache einer Verordnung oder Ausführungsbestimmung. Das BKA ist nun mal aber nicht berechtigt Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Dies bliebe hier dem Bundesinnenministerium vorbehalten.

Gruß Michael
 
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Sehr sehr schöne Ausführung!:super:

Aber einen Haken hat die Sache. Ein Verwaltungsakt kann auch in der Rechtsnatur
der Allgemeinverfügung exitsieren (z.Bsp. § 35 S.2 VwVfG):
"...Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft."

Dies ist hier IMO zutreffend.

Aber das führt auch vielleicht zu weit jetzt.:)
 
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Eigentlich möchte ich den Fall „Pitter“ so sehen: Der Zollbeamte revidiert seine Mindermeinung in der Rechtsauslegung, und gut ist.

So würde ich das auch sehen wollen ;) Der BKA Bescheid aussen vor - ich erkenne in der Gesetzesnorm kein Verbot halbautomatischer Messer, weil die Kriterien für die Verbotseigenschaft auf diese Messer nicht zutreffen.

Den BKA Bescheid lese ich so, dass das BKA der gleichen Rechtsauffassung ist. Das ist nett und IMO hilfreich. Aber nicht notwendig.

Die Weiterleitung zur Begutachtung an das LKA ist doch völlig korrekt oder ?

Ja. Viel Geschisse um nichts, denn genau solche Messer gingen sicher schon zu tausenden unbeanstandet durch eine Zollbeschau. Aber grundsätzlich korrekt, richtig. BTW, ich habe heute per mail eine Bestätigung über den Verbleib bekommen.

Pitter
 
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[...] Ein Verwaltungsakt kann auch in der Rechtsnatur
der Allgemeinverfügung exitsieren (z.Bsp. § 35 S.2 VwVfG):
[...]
Dies ist hier IMO zutreffend.
Guter Gedanke, aber nicht ganz zutreffend:
BKA-Info schrieb:
Am 02.03.2005 fand vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eine öffentliche Sitzung statt,
in welcher die Rechtsqualität des Feststellungsbescheides nach § 2 Abs. 5 WaffG erörtert
wurde. Nach der in der Verhandlung geäußerten Rechtsauffassung der Vorsitzenden
Richterin handelt es sich bei einem Feststellungsbescheid um eine hoheitliche Maßnahme sui
generis, die der Allgemeinverfügung vergleichbar ist
.
Quelle: http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-Nunchaku/Dokumente/bka_info.pdf
 
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Was meinst du etzt?

Das ist genau das was ich ausgeführt habe!
 
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Was meinst du etzt?

Das ist genau das was ich ausgeführt habe!
Das ist vielleicht jetzt Korinthenkackerei, aber aus dem zitierten Text ergibt sich, dass ein BKA-Feststellungsbescheid eine hoheitliche Maßnahme sui generis ist.
lexexakt.de schrieb:
Als sui generis (= eigener Art) wird ein Ding bezeichnet, das sich keiner bekannten Kategorie zuordnen lässt.
Quelle: http://lexexakt.de/glossar/suigeneris.php

Die Richterin meinte lediglich, dass der Rechtscharakter des Feststellungsbescheids dem einer Allgemeinverfügung vergleichbar ist (vergleichbar != gleich).
 
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Das ist vielleicht jetzt Korinthenkackerei...

Ja das ist es wirklich!:ahaa:

Zumal der Feststellungsbescheid in dem von dir genannten Fall
genau nach den Verfahrensregeln des VwVfG und der VwGO abgehandelt
wird und sich trozdem mit Widerspruch eine aufschiebende Wirkung entfaltet...:argw:

Edit: Die Prüfung des LKA sollte im günstigsten Fall zu dem Ergebnis
kommen, dass Pitter's Messer von dem BKA-Bescheid erfasst werden.
 
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AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Nochmal, die ganze juristische Diskussion um die Rechtsgültigkeit des BKA-Feststellungsbescheides und die Verfahrensweise in solchen Fällen, ist zwar sehr informativ. Im Ernst, ich habe sie ein paar mal aufmerksam gelesen. Aber dieser Fall war von Anfang an ad absurdum geführt. Pitters Messer wurden ja ohne Kenntnis dieses Bescheides erstmal flugs eingezogen und zur Begutachtung geschickt.

Als Pitter den Bescheid faxte, war ja die Kacke längst am Dampfen. Dass zu diesem Zeitpunkt nichts mehr rückgängig gemacht wurde, leuchtet mir ein, hätte ja Arbeit bedeutet, und ein Irrtum hätte zugegeben werden müssen. Da war es wohl viel einfacher, eine Begründung aus dem Boden zu stampfen (Flipper = Knopf).
Ist ein Behauptung, die ich nicht beweisen kann, ist schon klar.
Aber ich hätte es so gemacht :D ;) (Bitte nicht ganz bierernst nehmen!)
 
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AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

[...]
Aber ich hätte es so gemacht :D ;)

Da fehlt noch die Bemerkung, dass man das doch bitte nicht ganz bierernst nehmen sollte ;)

//

Es ist ohnehin erstaunlich, wie inkompetent man in einigen Branchen sein darf, ohne dass das irgendwelche Folgen für denjenigen hat.

Scheint sich besonders im Staatsdienst zu häufen; wobei da ein vom Zoll eingezogenes Messer ja noch ein vergleichsweise harmloses Beispiel für geballte "Kompetenz" ist (Bitte nicht ganz bierernst nehmen). ;)

Gruss, Keno
 
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AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

So aktueller Stand und der ist positiv :super:

Per mail von heute Morgen:

Sehr geehrter Herr Fronteddu,

die Einstufung der Messer durch das Hessische Landeskriminalamt hat
ergeben, dass es sich bei diesen nicht um verbotene Waffen im Sinne des
WaffG handelt.

Der Umgang mit derartigen Gegenständen ist Personen gestattet, welche
das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ich werde die Messer heute freigeben, damit Ihnen diese nach
zollamtlicher Abfertigung zugestellt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxx

xxxxx
Hauptzollamt Ffm-Flughafen
Hahnstr. 68-70
60528 Frankfurt am Main


Bin mal gespannt, obs da was schriftliches gibt, dann kann ich das zukünftig beilegen lassen. Ich hab die Messer schon im Schredder und mich beim Anwalt vorstellig gesehen ;) Weil das hätte ich genau wissen wollen. Kost ja alles Geld und Zeit.

Ergänzung - ich habe nach der Begründung gefragt:

Sehr geehrter Herr Fronteddu,

die gegenständlichen Messer entsprechen in Ihrer Bauweise den Vorgaben
des BKA-Feststellungsbescheids "Klappmesser mit federunterstützendem
Klappmechanismus".

Für künftige Einfuhren dieser Messer rege ich an, den o. a.
Feststellungsbescheid schon beim Verpacken in den USA beilegen zu
lassen.



Pitter
 
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Hi Pitter!

Find ich gut, dass es jetzt doch noch ein glückliches Ende genommen
hat nach dem ganzen hHin und Her. Gab ja mal wieder ne Menge
Ärger um nichts! :(

Sind dir denn jetzt durch die Einschaltung des LKA irgendwelche
zusätzlichen Kosten entstanden?
 
Danke für diese positive Nachricht, Pitter. Freut mich, dass Du die Messer bald in Empfang nehmen darfst.
Mein Glaube an den gesunden Menschenverstand ist wieder etwas "repariert" worden.
Das Wochenende ist somit gerettet ;) :)
 
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Ist nur ein Detail, aber wo kommt das her?
Es sind ja keine Springmesser, also woher die Altersgrenze?

Die Waffeineigenschaft ist klar - bis auf eines haben alle eine Dolchklinge, Mad Maxx halt. Das eine hat eine Spearpointklinge, ähnlich dem da, nur eben 4"

open.jpg


Und auch für dieses sieht offenbar das LKA die Waffeneigenschaft im Sinne §1 Absatz2 WaffG als gegeben an. Das ist für mich keine Überraschung.

Pitter
 
Erst mal Glückwunsch – schön wenn in den Ämtern ausnahmsweise mal keine Bildzeitungsentscheidung getroffen wird.

Also wenn ich mich nicht verrechnet hab sind 4“ = 10,4cm also eigentlich nicht ungewöhnlich für ein Taschen Messer. Nun ja und die Spearpointklinge. Das kann doch nicht für Waffeneigenschaft reichen – Oder? Ich meine dann müssten wir bei Tanto Klingen weitermachen.

Die Diskussion hatten wir doch schon zu genüge!

Bis jetzt war ich der Ansicht beidseitige Klinge (Dolch) = Waffe. Muss ich diese Meinung jetzt ändern?

Wo ist nur die gute alte Rechtssicherheit hin in diesem Land …
 
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