smallmagnum
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AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt
Dann könnte ja jeder Kontrollierende jedes TÜV-Gutachten, jede HU eines KFZs, jede ABE anzweifeln, das Gerät oder das Fahrzeug einziehen und ein erneutes Gutachten anordnen.
Wofür gibt es diese Gutachten denn dann überhaupt, wenn sie jeder Beamte anzweifeln und außer Kraft setzen kann.
Reden wir doch mal Klartext. Imo hat sich jemand geirrt und voreilig gehandelt. Als er das Gutachten dann gelesen hatte, ist ihm nichts Besseres eingefallen als die Begründung, das Bewegen des Flippers sei gleichzusetzen mit einem Auslöseknopf.
Wie Du selbst schonmal an anderer Stelle eingeräumt hast, ein Grund findet sich immer. Du hast geschrieben, man solle diese Aussage nicht ganz so bierernst nehmen, worauf ich geantwortet habe, ich nehme sie trotzdem ernst, weil man sich im Ernstfall damit rumschlagen muß.
Quod erat demonstrandum!
Jetzt reicht's aber.Wo steht, dass es so ist?
Das ist ein Gutachten mehr nicht und kein Gesetz. aber Pitter hat IMO
recht und kann sich auf den Gleichheitsgrundsatz berufen...![]()
Dann könnte ja jeder Kontrollierende jedes TÜV-Gutachten, jede HU eines KFZs, jede ABE anzweifeln, das Gerät oder das Fahrzeug einziehen und ein erneutes Gutachten anordnen.
Wofür gibt es diese Gutachten denn dann überhaupt, wenn sie jeder Beamte anzweifeln und außer Kraft setzen kann.
Reden wir doch mal Klartext. Imo hat sich jemand geirrt und voreilig gehandelt. Als er das Gutachten dann gelesen hatte, ist ihm nichts Besseres eingefallen als die Begründung, das Bewegen des Flippers sei gleichzusetzen mit einem Auslöseknopf.
Wie Du selbst schonmal an anderer Stelle eingeräumt hast, ein Grund findet sich immer. Du hast geschrieben, man solle diese Aussage nicht ganz so bierernst nehmen, worauf ich geantwortet habe, ich nehme sie trotzdem ernst, weil man sich im Ernstfall damit rumschlagen muß.
Quod erat demonstrandum!