Ausnahmegenemigung
Da es ja wohl niemanden gibt,der einzeln oder im Verband gegen die Enteignung durch die Hintertür(Butterfly/Stoßdolch)Klage erhoben hat,nun meine nächste Frage:gibt es jemanden,der beim BKA eine Ausnahmegenehmigung beantragt und evt. schon erhalten hat?
Welche Voraussetzungen sind daran geknüpft(kulturhistorisch wertvoll/antik)?
Besteht für den gemeinen Messersammler überhaupt eine Chance?
Da es ja wohl niemanden gibt,der einzeln oder im Verband gegen die Enteignung durch die Hintertür(Butterfly/Stoßdolch)Klage erhoben hat,nun meine nächste Frage:gibt es jemanden,der beim BKA eine Ausnahmegenehmigung beantragt und evt. schon erhalten hat?
Welche Voraussetzungen sind daran geknüpft(kulturhistorisch wertvoll/antik)?
Besteht für den gemeinen Messersammler überhaupt eine Chance?