Ausnahmegenehmigung

23er

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Ausnahmegenemigung

Da es ja wohl niemanden gibt,der einzeln oder im Verband gegen die Enteignung durch die Hintertür(Butterfly/Stoßdolch)Klage erhoben hat,nun meine nächste Frage:gibt es jemanden,der beim BKA eine Ausnahmegenehmigung beantragt und evt. schon erhalten hat?
Welche Voraussetzungen sind daran geknüpft(kulturhistorisch wertvoll/antik)?
Besteht für den gemeinen Messersammler überhaupt eine Chance?
 
Gaanz wichtig: Schick Deinen Antrag per Einschreiben mit Rückschein an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Denn mit der Abgabe des Antrages bis zum 31.8.03 wird das Verbot bis zur Rechtskraft des Entscheides über den Antrag nicht wirksam.

Bedenke aber, daß verbotene Gegenstände mindestens in einem B-Tresor verwahrt werden müssen.
Ausnahmegenehmigung beantragen:

Anschreiben an Karl-Heinz Volk
Bundeskriminalamt ZV 25, PLZ Wiesbaden

(kommt so an, die haben ein eigenes Großpostfach)
siehe Altbesitz von Messern
 
So hier noch die vollständige Anschrift:

Bundeskriminalamt
ZV 25
65173 Wiesbaden

Allerdings warten die auch noch auf Vorgaben des Bundesinnenministeriums (Vorraussetzungen, Gebühren, ...). Lt. BKA lange überfällig, aber noch nicht da.

Angegeben muß der Gegenstand (die Waffe), die Begründung (Altbesitz, z.B.), Name, Geburtsname und -ort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit (wg. die obligatorischer Zuverlässigkeitsüberprüfung) werden.
 
Wenn mal jemand Erfahrungen gemacht hat, ob "Altbesitz" als Argument aktzeptiert wird, fände ich es klasse, wenn er sich hier dazu äußern würde.

regards
 
Wenn mal jemand Erfahrungen gemacht hat, ob "Altbesitz" als Argument aktzeptiert wird, fände ich es klasse, wenn er sich hier dazu äußern würde.
Wenn keiner mal einen Antrag stellt werden wir es wohl nie erfahren. Wie gesagt, bis jetzt fehlen einfach noch die Vorgaben, deshalb denke ich nicht, das es schon Genehmigungen gibt.

Nur keine falsche Scheu, oder meint ihr nach einem abgelehnten Antrag steht gleich die Razzia vor der Tür?
 
--quote:
Nur keine falsche Scheu, oder meint ihr nach einem abgelehnten Antrag steht gleich die Razzia vor der Tür?
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Diese Wette halte ich, wenn dieser Antrag nicht sehr vorsichtig und juristisch geschickt formuliert wird. Einige Leute hier haben immer noch nicht verstanden, daß die in der Öffentlichkeit berüchtigten Messertypen aus Film und Fernsehen verschwinden sollen, um den Menschen das trügerische Gefühl zu geben, es werde etwas gegen Messerstraftaten in diesem Land getan.

Und deshalb wird Herr Brennecke vom BMI das BKA an der ganz kurzen Leine halten. Wer so verrückt ist einen Altbestand in seinem Antrag zuzugeben, wird erst gebührenpflichtig abgelehnt und dann aufgefordert werden, den Altbestand abzuliefern. Geschieht das nicht, besteht ein hinreichender Tatverdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz. Und dafür werden viele Amtsrichter dem zuständigen LKA Durchsuchungsbeschlüsse ausstellen.
 
Naja, sgian, da überschätzt Du den Einfluß von Herrn Brenneke auf das BKA wohl etwas. Ich bin ja immer für gute Verschwörungstheorien zu haben, aber man kann es auch übertreiben.
 
Hallo Sgian,
da muß ich dir zustimmen. Auch wenn manche die Hände vor ihre Augen halten, aber das ist Deutschland.
 
HankER:
Von der Ministerialbürokratie des Bundes verstehe ich ja möglicherweise wesentlich mehr als du. Im übrigen schlage ich vor, daß du als erster diesen Antrag stellst. Wenn du dabei zugibst einen Altbestand zu haben und "abgefischt" wirst, wird sich der Himmel öffnen und die Stimme des Herrn zu dir sprechen: "Mein Sohn, du bist rechtzeitig gewarnt worden !"
 
amen.

ich verstehe davon ehrlich gesagt gar nichts, nur ich könnte mir schon denken, dass sgian *möglichereise* recht hat. auf der anderen seite wäre es auch ein riesiger aufwand für die behörden -> hanker's argumente sind nicht von der hand zu weisen.
wenn sgian recht hat, schlage ich vor, dass alle, die keine verboten messer haben, einen antrag auf eine ausnahmegenehmigung haben, dann hat der staat wenigstens noch ein paar unnötige ausgaben zu verbuch :)
 
Bezüglich Ausnahmegenehmigung kann ich nur sagen, daß ich für Schußwaffen eine beantragt hatte, mir diese gewährt wurde und bis heute niemand meine Wohnung durchsucht hat.

Gruß
 
Ja Cheez, das ist echt eine gute Möglichkeit.:) Ich glaube das der Aufwand den Behörden nicht viel ausmacht. Überleg mal, wenn dir jemand was böses will, und er muß dich nicht einmal kennen und ruft der Polizei an du hättest Drogen, Waffen und andere Sachen in deiner Wohnung; kann die Polizei in deiner Wohnung stehen ohne auch nur einen einzigen Beweis zu haben. Da wird aus einer Gaspistole gleich mal eine 9mm Uzi mit Laservisier gefüllt mit modifizierten Hohlmantelgeschossen. Und das hat es schon oft gegeben.
Finde ich schlimm, ich bin der Meinung ohne Beweis darf da gar nix passieren. Man sieht schon den unnötigen Aufwand bei Strafzetteln, Verkehrskontrollen, Tüv usw. Nein ich denke durch unnötigen Aufwand werden Arbeitzplätze geschaffen und es kommt Geld rein. Gruß an den Wirtschaftsminister!!:)
 
cheez:
Wenn ich mich recht entsinne, ist der Antrag gebührenpflichtig und nicht billig. Hat Tante Modi so etwas nicht schon mal vor einiger Zeit versucht ?

Rebell:
Auf einen anonymen Anschwärzversuch hin stellt kein Richter einen Durchsuchungsbeschluß aus. Entweder du machst eine eindeutige Zeugenaussage mit vorgelegtem Personalausweis, daß du die verbotenen Gegenstände selbst gesehen hast, oder es liegen andere echte Beweise vor, z.B. ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für einen vorhandenen Altbestand.
 
z.B. ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für einen vorhandenen Altbestand.
Jetzt übertreibe es mal nicht! Solange der Antrag anhängig ist ruht das Verbot. Vor Ende August --- also innerhalb der Amnestiezeit --- muß man ihn aber schon einreichen (Einschreiben mit Rückschein) und wenn er abgelehnt ist kannst Du den Gegenstand immer noch innerhalb der Amnestie, oder einer angemessenen Frist, Vernichten, von seinem Verbotsmerkmal befreien, oder einem Berechtigtem überlassen.

Und was das Bundeskriminalamt mit Ministerialbürokratie zu tun haben soll :confused:
 
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Und was das Bundeskriminalamt mit Ministerialbürokratie zu tun haben soll
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Das BKA ist eine sogenannte Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Dies beeutet, daß sie keine eigenen Unterbehörden hat und an Weisungen des BMI gebunden ist. Alles ganz einfach.
Was macht dein eigener Antrag auf Ausnahmegenehmigung für einen Altbestand ? Hast du ihn schon gestellt ?
 
Was macht dein eigener Antrag auf Ausnahmegenehmigung für einen Altbestand ? Hast du ihn schon gestellt ?
Ich habe ja --- mittlerweile muß ich wohl fast sagen leider --- nichts dergleichen. Hätte mir wohl besser doch noch vor dem Verbot ein Butterfly besorgen sollen um das mal auszuprobieren.
 
Hi, ich habe keine Lust mein Fallschirmjägermesser aus dem 2. Krieg irgendwie zu versauen, bin ein gesetzestreues Mitglied unseres Staats
und habe auf anraten meiner Waffenbehörde am 26.6 einen formlosen Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BKA per Mail gestellt.
Heute die Antwort per Brief . Zitat:
S. ge. Hr. K.....
Ihr Antrag liegt im BKA vor, Sie erhalten zu gegebener Zeit
weitere Nachricht.
In diesem Zusammenhang darf Ihnen mitgeteilt werden, das das BKA
bereits Ende 2oo2 das BMI als vorgesetzte Dienststelle gebeten hat, Angaben zur Verfahrensweise bei Altbesitz von verbotenen Gegenständen
zu machen.
Eine Antwort steht noch aus.
Mfg
I. A. ......
Zitat Ende
Man merkt unsere Beamten denken mit und wir müssen weiterhin warten was unsere Politiker da oben entscheiden.
Bin mal gespannt ob es vor dem 31.8. noch ne Anweissung
gibt und Rechtssicherheit eintritt. Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht.
Gruss aus Rappenau..... Ritch
 
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