Hallo liebe Messerfreunde !
Ich bin seit ca. 5 Jahren begeisterter Messersammler,und habe mir vor 3 Jahren,6 COLD STEEL PARADOX Messer aus den den USA bestellt,6 aufgrund der hohen Versandkosten habe ich eine Sammelbestellung (für befreundete Messersammler) von 6 Messern getätigt.
Auf der Homepage von Cold Steel heißt es "The Legal One" und da es nicht mit einer Hand geöffnet werden kann sondern nur mit 2 Händen,war und bin ich immernoch der Meinung das es kein Butterfly ist bzw.nicht unter das VERBOT fällt,es sieht nur einem Butterfly sehr ähnlich.
http://www.coldsteel.com/Product/24P/PARADOX.aspx
Sie wurden damals meiner Meinung nach nur wegen ihrer schnellen Zugänglichkeit verboten,denn es gibt legale Einhandmesser mit gleicher Klingenlänge die sich schneller öffnen lassen,das "COLD STEEL TI LITE" zb.
Nungut der Zoll hat sie vor 3 Jahren abgefangen,ich war natürlich nicht der Meinung des Zolls das es ein verbotenes Messer ist und es wurde ein Gutachten beim BKA beantragt,was sage und schreibe gute 2 Jahre gedauert hat.
Es wurde nur angeboten die Messer zu vernichten !
Ich war und bin immer noch der Meinung das Recht Recht bleiben sollte und zog vor Gericht,gestern war der Prozess mit einem Richter der nicht mal wusste was ein Butterfly Messer ist und er hat nur in Gesetzbücher geschaut und ist zu dem Entschluß gekommen das es "zweifach schwenkbare Griffe hat und es ein Butterfly Messer ist,ich wurde zu 40 Tagessätzen a 40€ verurteilt 1600€ STRAFE !
Daraufhin hat mein Anwalt sofort BERUFUNG eingelegt,jetzt geht es vom Amtsgericht zum Landesgericht !
Schwenkbare Griffe ??? die lassen sich doch nur mit Kraft aufziehen !
Ist damit nicht definitiv vom Gesetzgeber dieses hin und her fuchteln der 16 Jährige Halbstarken gemeint,kann man evtl. rausfinden wer genau dieses Gesetz erlassen hat ?
Und ist ein Gutachten vom BKA das gleiche wie ein Feststellungsbescheid,denn den hat das "Paradox" in DE noch nicht,das habe ich von mehreren Shops in Internet erfahren aber es wird in vielen Deutschen Shops schon als LEGAL verkauft,sogar bei MEIN PACKET.de (der DHL Shop)
Überall steht "Messer lässt sich nicht mit einer Hand öffnen,und somit LEGAL !
Vielleicht könnte man ja eine UNTERSCHRIFTEN AKTION oder so starten,und an den Gesetzgeber schicken,evtl bewirken wir gemeinsam etwas !?
Ich bitte um eure Mithilfe,egal in welcher Form !
Vielen Dank schonmal und LG an alle Messerfreunde !
Ich bin seit ca. 5 Jahren begeisterter Messersammler,und habe mir vor 3 Jahren,6 COLD STEEL PARADOX Messer aus den den USA bestellt,6 aufgrund der hohen Versandkosten habe ich eine Sammelbestellung (für befreundete Messersammler) von 6 Messern getätigt.
Auf der Homepage von Cold Steel heißt es "The Legal One" und da es nicht mit einer Hand geöffnet werden kann sondern nur mit 2 Händen,war und bin ich immernoch der Meinung das es kein Butterfly ist bzw.nicht unter das VERBOT fällt,es sieht nur einem Butterfly sehr ähnlich.
http://www.coldsteel.com/Product/24P/PARADOX.aspx
Sie wurden damals meiner Meinung nach nur wegen ihrer schnellen Zugänglichkeit verboten,denn es gibt legale Einhandmesser mit gleicher Klingenlänge die sich schneller öffnen lassen,das "COLD STEEL TI LITE" zb.
Nungut der Zoll hat sie vor 3 Jahren abgefangen,ich war natürlich nicht der Meinung des Zolls das es ein verbotenes Messer ist und es wurde ein Gutachten beim BKA beantragt,was sage und schreibe gute 2 Jahre gedauert hat.
Es wurde nur angeboten die Messer zu vernichten !
Ich war und bin immer noch der Meinung das Recht Recht bleiben sollte und zog vor Gericht,gestern war der Prozess mit einem Richter der nicht mal wusste was ein Butterfly Messer ist und er hat nur in Gesetzbücher geschaut und ist zu dem Entschluß gekommen das es "zweifach schwenkbare Griffe hat und es ein Butterfly Messer ist,ich wurde zu 40 Tagessätzen a 40€ verurteilt 1600€ STRAFE !
Daraufhin hat mein Anwalt sofort BERUFUNG eingelegt,jetzt geht es vom Amtsgericht zum Landesgericht !
Schwenkbare Griffe ??? die lassen sich doch nur mit Kraft aufziehen !
Ist damit nicht definitiv vom Gesetzgeber dieses hin und her fuchteln der 16 Jährige Halbstarken gemeint,kann man evtl. rausfinden wer genau dieses Gesetz erlassen hat ?
Und ist ein Gutachten vom BKA das gleiche wie ein Feststellungsbescheid,denn den hat das "Paradox" in DE noch nicht,das habe ich von mehreren Shops in Internet erfahren aber es wird in vielen Deutschen Shops schon als LEGAL verkauft,sogar bei MEIN PACKET.de (der DHL Shop)
Überall steht "Messer lässt sich nicht mit einer Hand öffnen,und somit LEGAL !
Vielleicht könnte man ja eine UNTERSCHRIFTEN AKTION oder so starten,und an den Gesetzgeber schicken,evtl bewirken wir gemeinsam etwas !?
Ich bitte um eure Mithilfe,egal in welcher Form !
Vielen Dank schonmal und LG an alle Messerfreunde !
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