Beispiel !
"Erzeugermarkt" Frankfurt, Konstablerwache.
Ich esse dort öfter ein Steak oder ähnliches. Kredenzt wird dieses mit Plastik- bzw. Holzbesteck.
Nehm` ich beides nicht in den Mund.
Ich hole also Klappgabel und Taschenmesser aus dem mit Vorhängeschlösschen gesicherten Etui und beginne mit dem Verzehr dieses Mahls.
Die besorgte Mutti mit ihrem behüteten Sprössling vom Nebentisch nimmt ängstlich Reißaus und verständigt die Ordnungsmacht.
Diese muss nun von Amts wegen einschreiten.
Akzeptiert sie mein berechtigtes Interesse, die Mahlzeit mit meinem eigenen "Besteck" zu zerkleinern oder stellt sie das Messer sicher, weil ich es auf einer "Veranstaltung", bzw. öffentlichem Marktgelände geführt und benutzt habe? Würde dann wahrscheinlich mit ca. 500.-€ sanktioniert.

Diese Frage wird sich mir ganz sicher beim nächsten Besuch des Erzeugermarktes stellen, da ich dies bisher so gehandhabt habe, mir künftig lediglich noch das Vorhängeschlösschen für das Etui oder Behältnis anschaffen muss.