Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

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Ihr malt euch die Welt wieder bunt, was raucht Ihr?
Als ob eine zu erwartende CDU-geführte Regierung irgendwas von dem, was sie selbst maßgeblich mit vorangetrieben und nach ihrem Willen und Wollen immer noch als nicht weitgehend genug ansieht, anders, besser (?) oder rückgängig machen würde.
Und an welcher Stelle hat das irgendwer behauptet...?
Klar bleibt das jetzt so drin.
 
Ob diese "Mehrheit der Bevölkerung" auch noch so enthusiastisch wäre, wenn sie wüßten, daß sie zukünftig anlasslos komplett gefilzt werden können und selbst mit ihrem Vic-Schlüsselbundmesser eine OWi begehen können? Ich habe da leise Zweifel...
Ähm... "anlasslos" gab es vorher doch auch schon. Ist wohl mangels Personal und mangels geeigneter "Testpersonen" zu selten demonstriert worden. Man kann schließlich nicht überall sein, was für alle relevanten Fraktionen gilt: die in Uniform, die eigentlichen Adressaten und die, die es nie wirklich betraf und die, die jetzt als Sündenbock herhalten.
So hat man mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Es wird auch künftig höchstwahrscheinlich nicht mehr solcher anlasslosen Kontrollen geben, als vorher und jetzt. Weil es immer noch nicht genug Personal gibt. Eine gute Chance für Zocker - nee, vllt. doch nicht...

Mal perspektivisch/spekulativ:
Die Bevölkerung überaltert, das ist kein Geheimnis. Ich stelle mal ohne Quelle (als These) in den Raum, dass 50% der Bevölkerungsmehrheit unter Normalbedingungen* schon aus Altersgründen nach wie vor nicht in den Fokus geraten wird. Auch nicht der Opa mit/ohne Rollator, der tatsächlich mal einen Apfel, eine Wurst oder sonstwas für das Enkelkind schneidet. Altersmäßig: Ü50 fällt ziemlich raus wenn man nicht wie ich noch als 35 jähriger durchgeht, oder nicht gerade ein neueres Modeauto in unauffälligen Modefarben fährt, wodurch man interessant wirken könnte :p:

Nach wie vor werden jüngere Semester aus Gründen im Fokus bleiben, sei es nach vermeintlicher Herkunft oder tatsächlichem Benehmen**. Ansonsten wird auch diese Gruppe weiterhin unbehelligt ihrem Tun nachgehen, weil sich Polizei gar nicht erst rantrauen wird - es sei denn, es sind Einzelpersonen, die man zu zweit vermutlich unter Kontrolle halten kann. Bei mehr als zwei wäre schon eine ganze Schicht erforderlich - moment, da war doch was, ganze Schicht? Haben Reviere überhaupt noch ganze Schichten in Gruppenstärke verfügbar?

Alles in Allem sind zwar die Regeln aufs Neue verschärft worden, aber die Chance, tatsächlich "komplett gefilzt" zu werden, spielt sich im Rahmen der individuell bevorzugten Aufenthaltsbereiche, Dunstkreise und noch mehr im Kopf als Panikmache ab.

* keine Volksfeste, Märkte, Sportveranstaltungen, ausgeschilderte WVZ, ÖPNV, Flughäfen oder Hausrechtsbereiche etc.
** bei Gruppen von mehr als 3-5 Personen fährt die Polizei doch schon weiter, um nicht selbst angegriffen zu werden. Selbst hier im Nordwesten wird schon bei drei Adressaten vorsorglich Verstärkung angefordert oder in Bereitschaft gesetzt. Wenn es ganz dumm für Polizei läuft, kommt Verstärkung aus 20km Entfernung, weil das eigene Revier unterbesetzt und andere Kräfte woanders schon im Einsatz sind...
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Wenn dagegen keine andere Gründe sprechen - ich wüsste keine - dann sollten die verbliebenen Unternehmen der Messerbranche wenigstens jetzt mal Flagge zeigen und als Arbeitgeber und Steuerquellen bemerkbar machen, ihren Wahlkreisabgeordneten auf die Füße treten, um vllt. doch noch einen gemeinsamen Rettungsversuch für ihre Zukunft zu unternehmen, der auch den Käufern und Nutzern was bringt.

In NRW unter Reul (ich mag den eigentlich als Sheriff) wird es nichts bringen, aber für den nächsten Bundestag könnte man es ggf. noch mal wagen. Wenn solche Aktionen für einzelne Großunternehmen aus anderen "systemrelevanten" Bereichen durchgewinkt werden, warum sollte das dann nicht für eine über das Land verstreute Branche und ihre Produkte auch funktionieren? Von nichts kommt nichts, nur private Stimmen interessieren niemanden. Daran ändern auch die netten kleinen Bildchen von neuen Messermodellen nichts, die man hier oder da ausserhalb Foren ungefragt präsentiert bekommt... Die sollen auch von irgendwem gekauft werden, nur wer macht das noch, wenn man sich nicht rechtssicher damit ausser Haus bewegen kann, sie prophylaktisch einkassiert und nur mit Mehraufwand wieder zurück zu bekommen sind? Die Teile sind für draussen konzipiert und werden auch so beworben. Kaufen kann man sie momentan aber eher nur für die Vitrine.
 
Es wird seit Wochen und Monaten immer wieder mal unterschwellig so dargestellt dass es sich noch ändern ließe, bzw. unter anderer Flagge nicht soweit gekommen wäre - ist es aber 2008 schon, das Thema hatten wir bereits...
Die Union tickt bei den Themen zum Waffenrecht weitestgehend ähnlich.
Die FDP hatte sich immer noch etwas dagegen gestemmt (zuletzt umgefallen) - aber das hat sich jetzt wohl erledigt... 😉
 
Bitte um einen kleinen Hinweis, wer hilft mir auf die Sprünge, ich versuche grade nochmal nachzuvollziehen, wo und wann in DE die 6 cm Klingenlängen-Beschränkungen relevant sind oder eher waren (voriges WaffenG, oder war das im Kleingedruckten von irgendwelchen freifabulierten lokalen Verbotszonen?) Im aktuellen WaffenG gibt es ja, wenn ich nix übersehen habe, nur die 12cm aus dem §42a wie bisher auch schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedesmal wenn ich irgendwo" die Mehrheit..." lesse, frage ich mich die Mehrheit von Was/Wen??? Jeder weiß, dass Umfragen gelenkt werden und das Ergebnis schon vorbestimmt ist , zumindest in solchen Fällen. Ich will das die "Mehrheit" gegen Lang Nasenbären in XYZ, sind dann such ich in der Fußgängerzone die entsprechenden Leute zusammen.
Die Mehrheit die ich kenne haben nichts gegen Messer, aber da ich ja Messerfan bin, bin ich eh suspect und gefährlich!
 
Das Zitat aus der Bekanntmachung von Ulm ist auch lustig:

„Solche Schilder rufen das Gefühl hervor, dass hier ein besonders gefährlicher Bereich der Stadt betreten wird und würden daher gegen das Ziel der Schaffung eines Sicherheitsempfinden sprechen.“

Das Ziel ist also nicht Sicherheit, sondern „die Schaffung eines Sicherheitsempfindens“.

Noch deutlicher kann das Etikett „Befindlichkeitspolitik“ nicht sein.

Genau wie unsere Innennancy, die bei den Waffen Halbautomaten verbieten wollte, weil sie „bei manchen Leuten Ängste hervorrufen“ (hat sie tatsächlich so gesagt, war ein wörtliches Zitat von ihr, auch wenn ich das hier jetzt nur sinngemäß wiedergeben kann).
 
Beispiel !
"Erzeugermarkt" Frankfurt, Konstablerwache.
Ich esse dort öfter ein Steak oder ähnliches. Kredenzt wird dieses mit Plastik- bzw. Holzbesteck.
Nehm` ich beides nicht in den Mund.
Ich hole also Klappgabel und Taschenmesser aus dem mit Vorhängeschlösschen gesicherten Etui und beginne mit dem Verzehr dieses Mahls.
Die besorgte Mutti mit ihrem behüteten Sprössling vom Nebentisch nimmt ängstlich Reißaus und verständigt die Ordnungsmacht.
Diese muss nun von Amts wegen einschreiten.
Akzeptiert sie mein berechtigtes Interesse, die Mahlzeit mit meinem eigenen "Besteck" zu zerkleinern oder stellt sie das Messer sicher, weil ich es auf einer "Veranstaltung", bzw. öffentlichem Marktgelände geführt und benutzt habe? Würde dann wahrscheinlich mit ca. 500.-€ sanktioniert. :unsure:
Diese Frage wird sich mir ganz sicher beim nächsten Besuch des Erzeugermarktes stellen, da ich dies bisher so gehandhabt habe, mir künftig lediglich noch das Vorhängeschlösschen für das Etui oder Behältnis anschaffen muss. :rolleyes::
Ich quote mich hier mal selbst, da ich meine "Versuchsanordung" heute zusammengestellt und fotografisch festgehalten habe.
Da ich es morgen nicht schaffe, versuche ich den "Testlauf" am nächsten Samstag zu starten.

Dieses Werkzeug wird mich begleiten

Ausstattung-Marktfr-hst-ck-001.jpg


So wird es "verpackt" sein

Ausstattung-Marktfr-hst-ck-003.jpg


Ausstattung-Marktfr-hst-ck-004.jpg


Uns dergestalt werde ich es sichtbar am Gürtel tragen

Ausstattung-Marktfr-hst-ck-005.jpg



Schaun mer mal..... ;) :unsure::)
 
Das ist ja lustig: „Wir behaupten, daß es da besonders gefährlich ist, aber damit niemand glaubt, daß es da besonders gefährlich ist, sagen wir es keinem.“ :unsure:
Die Ulmer haben das generelle Problem der Stadtoberen erkannt und versuchen es trickreich oder hilflos zu umschiffen. Denn jede WVZ ist der Ausweis eines gefährlichen Kriminalitätsschwerpunkt, wer gibt das schon gerne zu. Wenn dann aber in der WVZ keine Kontrollen erfolgen oder sogar Delikte begangen werden, wird daraus hoheitliches Versagen!!!

Abu
 
Das Ziel ist also nicht Sicherheit, sondern „die Schaffung eines Sicherheitsempfindens“.

Für mich eher die Schaffung einer nicht erkennbaren Zone, wo es dann bei Kontrollen teuer werden kann, denn "Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe" und man kann sich ja schließlich selber informieren... und das, obwohl es Leute gibt die vehement behaupten, dass WVZ ohne Beschilderung garnicht existieren... 🙈
 
Ja, ein Beispiel für eine Veranstaltung, für den Tag der Deutschen Einheit an einem Ort - das findet schließlich überall in D 24/7/365 statt und ist deshalb in ganz Deutschland allgemeingültig, was in Schwerin verfügt wird... 🦄

Fällt dir nicht besseres ein? Dein Mitstreiter hat weiter vorn behauptet, es gäbe überhaupt keine erkennbaren und einheitlichen Schilder zu WVZ und das nichts verbindlich erkennbar oder örtlich begrenzt sei!
Ich habe Bespiele für bereits fest installierte, örtlich begrenzende WVZ-Hinweistafeln verlinkt und ihn damit der Falschbehauptung überführt. Denn um die örtlich festgelegten Dauer-WVZ geht es primär, weil nicht jeden Tag überall in Deutschland öffentliche Veranstaltungen stattfinden. Dazu werden nämlich auch andere, temporäre Verfügungen erlassen.

Äussere dich vllt. mal zu den großen Dauer-Hinweistafeln, anstatt dich mit einer Verfügung zu einer zeitweiligen WVZ anlässlich eines Feiertags als Aalverkäufer zu betätigen. Du findest sicher noch mehr Verfügungen von Stadtverwaltungen zu zeitlich begrenzten WVZ anlässlich von Veranstaltungen, ruderst damit aber trotzdem komplett um gewisse Falschaussagen herum, anstatt sie als wahr zu beweisen.

Hast du die 15 Seiten aus dem link durchgelesen? Dort stehen die Bereiche, in denen die Vf gilt und werden zeitlich und mit Karten als Anhang bekanntgemacht. Ist das nicht erkennbar genug auf Karten?
 
Dann sollte man das auch so schreiben oder es einfach lassen, wenn man zu faul ist, selbst zu recherchieren, anstatt irgendwelche Behauptungen als Fakt in den zu Raum stellen. Was in Ulm gemacht werden soll oder gemacht wird, ist eine Absicht und kein Fakt, die Absichtserklärung ist Fakt. Mehr nicht.
Die Verfügung aus Schwerin ist Fakt, genau wie die existierenden Schilder zu WVZ - beides mit einfacher Recherche auffindbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann sollte man das auch so schreiben oder es einfach lassen, wenn man zu faul ist, selbst zu recherchieren, anstatt irgendwelche Behauptungen als Fakt in den zu Raum stellen. Was in Ulm gemacht werden soll oder gemacht wird, ist eine Absicht und kein Fakt, die Absichtserklärung ist Fakt. Mehr nicht.
Die Verfügung aus Schwerin ist Fakt, genau wie die existierenden Schilder zu WVZ - beides mit einfacher Recherche auffindbar.
Amen. 😉
 
Vielleicht gibt es ja jemanden der mir das mal erklären kann. Nicht zugriffsbereit (wie es ja jetzt heißt) und mit 3 Handgriffen bedeutet ja eigentlich, daß es nur im Etui in der Hosentasche sein muss? Das heißt erst in die Tasche greifen, aus dem Etui nehmen und danach aufklappen. Das wären ja schon 3 Handgriffe?
 
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