Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

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Man wird dir sagen, dass Du das Messer dafür nicht in der Öffentlichkeit tragen/mitführen/transportieren musst, das kannst du auch zu Hause im Garten fotografieren!

Ja nee, ist klar, das ist ganz bestimmt immer genau so :rolleyes:: und den Apfel kann man bestimmt auch zuhause essen...

In den alten Beiträgen aus der Zeit....

Hast du einen Link? ... ich frage für einen Freund
 
Man kann sich den Apfel auch vorher zuhause schneiden oder aus dem Vollem beißen... - Tip von einem Freund :censored:

Nein, ich bin mittlerweile zu faul, für Andere danach zu suchen. Es kann und wird vermutlich so sein, dass die in diesen Beiträgen enthaltenen externen links zu Zeitungsbrichten von damals schon lang ungültig sind, wir reden hier von 2008 bis etwa 2010. Gerichtsentscheidungen soltten dauerhaft zugänglich sein. Trotzdem sind diese Vorkommnise real geschehen. Es gibt auch einige wenige Fälle, die nicht so lang zurückliegen, ich meine der eine ist erst 4-5 Jahre her, als sich jemand hier registriert hat, weil ihm ein Messer weggenommen wurde und er vor Gericht musste.

Die Themen sind archiviert. Die heutigen "Fluchtversuche" aus dem schlechter gewordenen Gesetz werden nicht besser dadurch, dass sie mit denselben Ansätzen von gestern und vorgestern heute lediglich wiederholt werden. Es ist Zeitverschwendung, die man sich mit etwas Lektüre im Forum ersparen kann. Und um den Vorwurf der Arroganz und Oberlehrerhaftigkeit auch direkt abzuwürgen:

Es ist nicht mein oder unser Verschulden als Forumsältere, dass Ihr Neulinge euch damals noch nicht so für Messer interessiert haben oder Ihr evtl. sogar noch im Sandkasten gespielt habt, um jetzt erstaunt zu sein, dass die ganzen Probleme, Pro und Contras schon mal aufgetischt waren. Nur werden die "Argumente", die manche hier mit Übereifer aufbringen dadurch nicht besser oder nachhaltiger.
 
Die Regelung mit dem berechtigten Interesse ist ja auch derart schwammig und komplex, das ich auch nachvollziehen kann, dass Polizeibeamte im Alltag für derartige Prüfung vor Ort keine Zeit haben und den "gefährlichen Gegenstand" dann lieber erstmal beschlagnahmen, es steht einem ja schließlich der Rechtsweg offen.
Ich würde mich daher auch nicht darauf verlassen, mit dem Apfel durchzukommen. Und gerade diese rechtliche Unsicherheit finde ich das Schlimme an der Regelung. Gesetze sollen ja schließlich mehr Rechtssicherheit schaffen, nicht weniger.
 
Ich sehe das Ganze im Ergebnis wie @luftauge.

Jetzt sind auch die harmlosen Messern aus den öffentlichen Bereichen weitgehend verbannt und werden so gehandhabt wie bislang nur einhand feststellbare Messer.

Damit entfällt nicht nur der Graubereich, ob Ein- oder doch noch Zweihandmesser, sondern zusätzlich ist der öffentliche Fokus auf Messer allgemein geradezu fixiert.

Persönlich rechne ich da nicht mit zuviel Entgegenkommen seitens der Ordnungshüter, die die Frage nach berechtigten Interesse eher im Nachgang juristisch diskutieren lassen werden, zumal es eben überhaupt keine eindeutige Regelung gibt.

Ein Durchwinken wird damit noch mehr unwahrscheinlich als es bislang war. Desgleichen sehe im juristischen Nachgang.

grüsse, pebe
 
An alle, die noch nicht seit mindestens 20 Jahren im wichtigsten Forum der Welt angemeldet sind, die aber womöglich auch schon lange vor ihrer Forenmitgliedschaft
  • großes Interesse an Messern oder sogar eine Leidenschaft für diese hatten
  • Messer gesammelt haben
  • selbst geschmiedet und/oder
  • selbst Messer gemacht haben
  • Engagement gegen geplante frühere Waffenrechtsverschärfungen gezeigt haben
  • juristische, womöglich sogar waffenrechtliche Ausbildung(en) genossen haben und/oder
  • anderweitig seit Jahren täglich mit Messern zu tun haben und hatten
sowie an alle, die kein gesteigertes Interesse daran haben, Menschen über Gebühr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen,
die sich mit Mitte fünzig noch aufführen müssen wie Halbstarke und die offenbar ihre gesamte Daseinsberechtigung und ihr ganzes Selbstvertrauen
aus der Dauer ihrer Mitgliedschaft in einem Internetforum erhalten:

Don't feed the troll!
 
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Such Mal bitte hier im Forum nach
Rettungsassistenten odre auch Rettungseinsatz
Da findest du aber nicht gleich die Quelle sondern auch erstmal nur weitere Posts zu diesem Thema.

2019 Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm? (https://messerforum.net/threads/neues-zum-messerverbot-klingen-nur-noch-4-cm.140561/post-1078407)

2008 Die Zeiten ändern sich schnell - Meinung WaffG zu Erbsenpistolen (https://messerforum.net/threads/die-zeiten-aendern-sich-schnell-meinung-waffg-zu-erbsenpistolen.57433/post-482419)
Alles ohne Quellen außerhalb des Forums

2009 Rettungsmesser, Führen erlaubt ? (https://messerforum.net/threads/rettungsmesser-fuehren-erlaubt.73021/post-603316)

2009 https://messerforum.net/threads/exp...enrecht-jede-meinung-zaehlt.64787/post-542250

hier sagt Luftauge
>> den link kann ich gerade nicht schütteln, ich meine, dass es bei Jürgen im Forum stand, weil im Raum KA mehrere solcher Fälle - >>auch das mit dem Steuerberater und "pol. Beobachtung/Belagerung" eines Messergeschäfts - vorgefallen sind.
>>Der letzte Stand war, dass der RAs sein Messer später wiederbekommen haben soll.

Aber nun haben wir eine Quelle:
2009 https://messerforum.net/threads/exp...enrecht-jede-meinung-zaehlt.64787/post-542362

Pitter sagte:
>> Doch. Habe selbst einen kontaktiert - waren nämlich zwei, denen die Messer weggenommen wurden, nachdem sie damit die Klamotten von Verletzen aufgeschnitten haben. Passiert in Karlsruhe. Messer gabs kurze Teit später auf der Dienststelle zurück.

google hat für den Zeitraum nichts passendes ergeben, aber leider sind das noch die Zeiten in den nicht alles offen gepostet wurde :-(


Pitter ist somit eine "Quelle die mit der Person geredet hat der es passiert ist"

Pitter würde ich erstmal als Vertrauenswürdig einstufen ;-)


cu Photomix

PS: ich rede nicht über Sinn oder Unsinn von Sanis die mit Messern am Patienten sind und dafür nicht ihre Scheren benutzen!
 
Darüber, dass es uns der Gesetzgeber nicht einfacher gemacht hat, sind wir uns wohl alle einig.

Die Diskussion über das Für und Wider verschiedener Lösungsansätze ist letztlich von derart vielfältigen Faktoren geprägt, dass es am Ende unmöglich wird zu einer allgemeingültigen Empfehlung zu kommen.

Die Frage, die jeder für sich beantworten muss, ist in der Praxis relativ simpel:

Lasse ich es darauf ankommen (und versuche im Zweifel rechtlich zu argumentieren) oder eben nicht.

Ich weiß, wie ich es halten werde und damit ist es gut.
 
Nein, nur bei denen, die ggf. noch andere individuelle Rechtsgrundlagen für ihren Alltag und/oder Hobby zu berücksichtigen haben und sich deshalb vorausschauend mit Gesetzen befassen. Für alle Anderen gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und "keine Strafe ohne Rechtsgrundlage". Es sind nicht Wenige hier nicht nur Sportschützen, Jäger, Waffensammler oder Betreuer im Breitensport - nur um mal von reiner Hardware weg in die Breite zu sehen. Da gibt es noch einige mehr, die deutlich weiter vorausschauen müssen, als nur bis zur eigenen Nasenspitze oder dem eigenen Tellerrand. Das vergessen hier Viele, die sich selbst nicht in solchen Alltagsbedingungen bewegen müssen. Mit Beratungsresistenz kann man es weit schaffen, bis irgendwann die Wand erreicht ist...

Ich sage es mal anders: mit den x-tausendmal ausgelutschten, bürgerlich folkloristischen Ansätzen wie Apfel, Wurst oder Pausenbrot/Frühstück kommt man gegen administrative Folklore nicht an.
Die bürgerliche Folkolore sagt "früher war alles besser, da konnte man noch bedenkenlos beim Schützenfest saufen und dann unbehelligt mit dem Dorfsheriff als Eskorte nach Hause fahren! - auch wenn die Gummistiefel noch aus Holz waren..." Aber versucht es ruhig weiter mit euren Äpfeln, Birnen und Würsten und berichtet dann hier, wenn euch der Blitz beim Sch... getroffen hat :mad::
Hierher übersetzt: "ich will mein Messer wie in der Kindheit, Jugend und Ausbildung weiterhin in der Tasche tragen, weil es meine Angelegenheit ist und ich kein Messerstecher bin!" - völlig in Ordnung, kann jeder mit leben, solang es dem bösen Nachbarn mit akademischer Bildung und städtischer Herkunft oder dem typischen ländlichen Bildungsbürger nicht auffällt.

Die administrative Folklore sagt: "OK, ihr wollt bedenkenlos auf Volksfesten, Märkten und Veranstaltungen sicher saufen, um dann später sicher mit ÖPNV sicher nach Hause gebracht zu werden, jawoll, bekommt ihr!" Was selbstverständlich nicht gesagt wird, obwohl es ein offenes Geheimnis ist:

Nicht die Kirmes- und Schützenfestsäufer und Partygänger sind und waren die Dummen, die es geschafft haben, den Klügeren das Licht auszublasen. Das wissen alle, die bürgerlichen ebenso wie die administrativen Folkloristen. Es waren und sind die Dummen, die es ernsthaft ausleben, mit Messern und anderen Schneidwerkzeugen ihrem Ego oder ihrer Ideologie Nachdruck verschaffen zu wollen oder irgendwas regeln zu können. Sie haben sich durchgesetzt und jetzt sind die Klügeren am Arsch, weil sie zu lang gezaudert und gezögert haben. Als "spannungsfreie" Zeit genug war, es proaktiv anzugehen, wollte niemand "schlafende Hunde wecken", um den Fortgang der Gesetzgebung nicht aus den eigenen Reihen nachteilig zu beeinflussen. Haben nun andere erledigt und alle haben zugesehen.

Ist der Spruch vom "alten Fritz" noch geläufig? "Alles für das Volk, aber nichts durch das Volk!" - so in etwa hat man das WaffG 2008 und jetzt durchgeboxt.
NEIN, der Gesetzgeber baut Schwammigkeit nicht ein, um Nichtjuristen einzuschüchtern, sondern um sich im Zweifel selbst Türchen aufzuhalten, um ausserhalb der Schwammigkeit interpretieren und ggf. nachteilig auslegen zu können. Das hat nichts mit einschüchtern zu tun, sondern mit eigenem Vorbehalt der Entscheidungsfreiheit und mehr Spielraum für die Exekutive. War prinzipiell nie anders. Vor Ort wird eine Maßnahme getroffen, im Revier wird dann die Papierlage recherchiert. Ich empfehle niemandem, ernsthaft mit Ansätzen von Humor mit Polizei vor Ort eine Diskussion anzufangen, wenn man nicht persönlich mit einem der Beamten bekannt ist oder irgendwie "aus der Familie oder Firma" entsprungen ist. Die werden einem *aller Wahrscheinlichkeit* nach so oder so nicht unbedingt ans Eingemachte wollen.
 
Trotz allem ist es schon traurig, wie einem so langsam immer mehr Rechte verloren gehen. Ich hatte von Berufswegen (Berufsfeuerwehr) über 30 Jahre immer ein Messer am Gürtel, was mir sehr oft geholfen hat.
Jetzt kann ich im Sommer im Biergarten mein Steak nicht mal mehr mit meinem eigenen Messer essen, sondern muss das Steakmesser der Gastro dafür nehmen.
Einfach wieder ein Stück Freiheit weniger und die Schlitzer die Böses wollen, denen wird ein verschärftes Waffengesetz am Poppo vorbei gehen.
 
Ich lese aus dem Gesetz nicht heraus, dass der Biergartenbesuch (Restaurant mit Außenbereich) unter die Örtlichkeiten mit Einschränkung fällt.
Nach meinem Verständnis (sofern ich nichts übersehen habe) darfst du danach nur nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr nach Hause fahren.
Und es darf kein Einhandmesser/über 12cm Fixed sein.

Jan
 
...
google hat für den Zeitraum nichts passendes ergeben, aber leider sind das noch die Zeiten in den nicht alles offen gepostet wurde :-(
Wie gut, dass im Normalfall in einem Forum solche Infos nicht verloren gehen... Ein Forum wie dieses ist nicht nur eine fachliche Wissensquelle, ebenso ist es ein Archiv für spezielles Zeitgeschehen.

Danke, dass sich mit Dir wenigstens einer die Zeit genommen hast, meinen Hinweisen nachzugehen. Da wird sich noch mehr finden, wenn man sich die Zeit nimmt. Ich habe nur keinen Bock mehr, diese aufwändige Zeit von damals wieder durchzukauen. War anstrengend und geisttötend genug. Ich nehme mal an, dass du mich nun wenigstens als semi-vertrauenswürdig einschätzen würdest :ROFLMAO::ROFLMAO:... - nein, besser nicht 😁

Dass ich damals selbst etwas dazu geschrieben hatte, wusste ich nicht mehr. Da sind viele Sachen in der Masse der Beiträge einfach untergegangen, weil es einfach zu viel auf einmal war, womit man sich im Forum thematisch bedingt wegen der Gesetzesänderung beschäftigt hat.
 
Jetzt kann ich im Sommer im Biergarten mein Steak nicht mal mehr mit meinem eigenen Messer essen, sondern muss das Steakmesser der Gastro dafür nehmen.
Wenn du dich selbst beschränkst, deine Sache! Sonst nicht. Ok, ist jetzt kein Sommer und ich war nicht im Biergarten, komme aber gerade aus einem Restaurant mit eigenem Messer, wie immer. Ist doch nicht alles WVZ?!?!

Abu
 
Jetzt kann ich im Sommer im Biergarten mein Steak nicht mal mehr mit meinem eigenen Messer essen, sondern muss das Steakmesser der Gastro dafür nehmen.

Ein Restaurant, welches einem Betreiber gehört, bzw. wo ein Pächter existiert, der es betreibt, ist theoretisch ja Privatbesitz - also für mich problemlos, solange der Inhaber nicht meckert.
In einer Mall mit zig Fastfood-Buden in der Fressabteilung mit Bestuhlung würde ich das dann nicht mehr so sehen, aber da gibt es auch selten Steaks, die sich lohnen.
 
gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden"

Edit: Falsch im Gesetz gelesen!! Bitte Beitrag #744 beachten.
Die Gastronomie in dem von dir beschriebenen Gesetzesteil (§§42 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 i.V.m. 42 Abs. 4a S. 2 Nr. 9 WaffG) muss sich innerhalb der in Absatz I befindlichen Örtlichkeiten befindet.
(öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen)
Somit besteht dort auch das entsprechend generelle Verbot des Führens von Messern nach §42 Abs. 1 WaffG. Daher benötigt man dann diese spezielle Ausnahme.




Man müsste sein Messer also in einem verschlossenen Behältnis mitbringen (erlaubt nach §42 Abs. 4a, Nr.3 WaffG - wenn der Zielort das Restaurant wäre) Man darf es dann am Tisch (nach dieser Ausnahmeregelung) dann auspacken und benutzen, um es danach wieder im verschlossenen Behältnis zu verstauen.

Ich denke aber nicht, dass das so vom Gesetzgeber gemeint war. Fraglich ist nämlich, ob mit dem Transport (nach §42 Abs. 4a, Nr. 3 WaffG) tatsächlich das spazieren Tragen von Messern in einem entsprechend verschlossenen Behältnis gedacht ist. Es ist einfach eine weitere Ungenauigkeit in der Formulierung (wie so viele....) die zu solchen Verenkungen führt.

Die Ausname mit "Kundinnen und Kunden" kommt wahrscheinlich eher daher, dass sonst der gastronomische Betrieb innerhalb eines o.g. Bereichs sonst keine Messer zur Verfügung stellen dürfte.
Da müsste der Koch vorher alles gabeltauglich klein schneiden.



Um die Sinnhaftigkeit der Neuregelung mal von der Täterseite zu betrachten....

Der zukünftige Terrorist/Disko-Messer-Stecher bringt sein Messer dann einfach in einem entsprechendem Behältnis zu Tat mit und packt es vor Ort erst aus. Ist ja erlaubt.... (bis zu dem Punkt wo das Schloss geöffnet wird)

Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Was heißt den bitte jetzt das nicht zugriffsbereite Tragen? Muss ich ein Schloss nutzen oder reicht es mehrere Reisverschlüsse etc... dazwischen zu haben?
 
Ich denke aber nicht, dass das so vom Gesetzgeber gemeint war. Fraglich ist nämlich, ob mit dem Transport (nach §42 Abs. 4a, Nr. 3 WaffG) tatsächlich das spazieren Tragen von Messern in einem entsprechend verschlossenen Behältnis gedacht ist. Es ist einfach eine weitere Ungenauigkeit in der Formulierung (wie so viele....) die zu solchen Verenkungen führt.
Das ist genau das, was ich gemeint hab. Danke!
 
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