Das WaffG tritt in Kraft, die Presse berichtet:

Tobse

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Heute beim Brötchenholen konnte ich auf der Titelseite des Hamburger Abendblatts die folgende Meldung (hier die Online-Version) finden:
Abendblatt
Habe daraufhin bei weiteren Zeitungen in die Online-Ausgabe geschaut, und in der Welt auch einen Artikel gefunden:
Welt online
Bemerkenswert finde ich die Zahl der abgegebenen Waffen (Hamburg-weit vielleicht 100-200 Messer, abgegeben wohl von den Leuten, die damit keine Straftaten begangen hätten), die Vermengung von altem mit neuem (Schlagringe schon seit langem verboten, Schlagstöcke von der Gesetzesänderung nicht betroffen) und die Naivität der Polizeisprecher...

Munter bleiben,
Tobse!
 
Und gleich noch ein dicker absolut sinnentstellender Fehler!


Zitat Abendblatt:
>>>Davon ausgenommen sind Springmesser, deren Klinge seitlich aus dem Griff austritt und deren Klingenbreite nicht mindestens ein Fünftel der Klingenlänge beträgt. Die Klinge darf nicht länger als 8,5 Zentimeter sein. <<<



:(
 
Ist das wirklich war?Der Besitz von Wurfsternen kann bis 3 Jahre Gefägnis einbringen?Was wollen eigentlich die Politiker?
"Nur ein Volk ohne Waffen kann von der Armee regiert werden". Zitat eines Amerikanischen Generals.
 
Hier wird halt nur die allgemeine Höchststrafe angegeben, das bekommt man IMHO wenn man Schusswaffen illegalerweise besitzt, bei einem Wurfstern bekommt man vielleicht ne Geldstrafe und gut ist.
Beispiel Körperverletzung: Höchststrafe 5 Jahre, das wird einem bei ner Ohrfeige halt nicht aufgebrummt.
 
Bis zu 3 Jahre wegen so einem popeligen Wurfstern? Wo leben wir eigentlich?!
 
Original geschrieben von Rebell
Bis zu 3 Jahre wegen so einem popeligen Wurfstern? Wo leben wir eigentlich?!


Nicht in Österreich, wo die Abgestochenen jeden Morgen, wie zu besten Pest-Zeiten, mit der Pferdekarre vor die Stadt gefahren werden.... :teuflisch

Ihr werdet sehen, ab dem 31.08.2003 wird alles besser....
Vor allem hat dann jeder Streifenpolizist ein vernünftiges Messer...:irre: :glgl:
 
Bleibe im Lande und wehre dich täglich!
Es gibt ein neues WaffG, aber das heißt nicht, das ich es gut oder sinnvoll finden muss. Und da ich (noch!) meine Meinung frei äußern darf, darf ich auch an Gesetzen herumnörgeln. Wobei herumnörgeln vielleicht nicht der richtige Ausdruck ist. Wie wäre es mit: kritisieren? Aber sogar das ist ja inzwischen negativ besetzt.

WiCon

In einem allerdings muss ich Floppi recht geben: Hier darüber zu schimpfen, halte ich für ziemlich überflüssig. "Unsere" Meinung zum neuen WaffG dürfte selten einhellig sein.
 
Last edited:
Naja OK, ich habe etwas übertieben. Nur meine Meinung will ich doch noch sagen können. Für was haben wir (noch) ein Demonstrationsrecht und eine Meinungsfreiheit. Und die will ich nutzen, und nicht zu allem ja und amen sagen. Mein Text hatte mit Medien, Gefährdung von Menschen und WaffG zu tun. So aus dem Ruder gelaufen fand ich ihn nicht. Aber wenn das einigen so vorkam, tut es mir Leid. Ein Zitat aus einem Lied von Such A Surge: Ich mußte einen weiten Weg zurücklegen um zu meinen heutigen ansichten zu gelangen...

Euere Antworten habe ich nicht alle so ganz verstanden, galten die Floppi oder mir?

Zu Floppi: Du hast gesagt nicht das Gesetz kotzt dich an sondern Leute die ständig motzen. "Ständig" motze ich nicht, und was MICH ankotzt sind halt Leute die wie gesagt zu Allem ja und Amen sagen.

Eines habe ich eingesehen, ich will euch mit meiner Meinung nicht zumüllen und werde mich jetzt wieder etwas zurückhalten.
 
die Vermengung von altem mit neuem (Schlagringe schon seit langem verboten, Schlagstöcke von der Gesetzesänderung nicht betroffen) und die Naivität der Polizeisprecher...
Die Amnestie gilt, bzw. ab morgen galt, auch für schon früher verbotene Waffen, nicht nur für die die im Gesetz vom 1.4. hinzugekommen sind.
 
Auch witzig, ich schaue gerade Nachrichten im Ersten. Bisher haben nur ganz wenige Leute ihre verbotenen Gegenstände abgegeben. Irgenwie gerade mal 10 Butterfly-Messer in Leipzig. Es hieß nur wenige Leute wollen sich von Ihren Sachen trennen.
 
Hallöle,

14:00Uhr WDR 4 Nachrichten (nicht wörtlich)

...es wurden bereits viele Gas- und Schreckschusswaffen abgegeben, diese sind jedoch keine Verboten Gegenstände solange man einen kleinen Waffenschein hat ...

soweit so gut

...aber Butterfly- und Springmesser sind von nun an Verbotene Gegenstände...

Wieder eine Klasse Fehlinformation.

Sicherlich nicht die Schuld der Moderatorin bzw. Nachrichtensprecherin aber warum können die die dafür verantwortlich sind nicht richtiger Recherchieren ? Ist google bei denen gesperrt ?

Ich werde da jetzt mal anrufen und mal fragen ob dies villeicht korrigieren können.

Gruß
Olli
 
Hallöle,

Hier der Link zum original Text

http://www.wdr.de/nachrichten/index.phtml#537069679

Neues Waffengesetz sorgt für Verwirrung

Das neue Waffenrecht in Nordrhein-Westfalen sorgt bei vielen Bürgern offenbar für Verwirrung.

Die Polizei berichtet, in vielen Städten hätten die Menschen überwiegend Gas- und Schreckschusspistolen abgegeben. Diese Waffen seien jedoch nach wie vor nicht verboten, wenn man einen kleinen Waffenschein hat. Zwingend abgegeben werden müssen hingegen so genannte Butterfly- und Springmesser. (WDR 4 NachrichtenText 01.09.03 , 15:00 )

Ich habe jetzt gerade mit dem HörerTelefon telefoniert und die Dame versprach mir man würde der Nachrichtenredaktion mitteilen das die Meldung Deatilreicher werden muss.

:super: :super: :super:

Dan fragte sie mich ob ich "Experte" sei *LOL* , Dan habe ich Ihr kurz von meinem Hobby erzählt.

Jedenfalls hoffe ich das sich villeicht noch mehr Leute dazudurchringen bei radiosendern, Tv Sendern anrufen und um detailreichere Informationen bitten.

So können wir es schaffen !

Gruß
Olli
 
Original geschrieben von Oliver Mendl
...es wurden bereits viele Gas- und Schreckschusswaffen abgegeben, diese sind jedoch keine Verboten Gegenstände solange man einen kleinen Waffenschein hat ...

soweit so gut

Nein.

Man kann Gas- und Schreckschußwaffen weiterhin legal besitzen, der kleine Waffenschein ist lediglich für das Führen außerhalb des befriedeten Besitztums nötig.
 
Original geschrieben von TimM.
Nein.

Man kann Gas- und Schreckschußwaffen weiterhin legal besitzen, der kleine Waffenschein ist lediglich für das Führen außerhalb des befriedeten Besitztums nötig.

...warst schneller..
Genau sowas hatte ich in Erinnerung.

Hocker
 
Das mit dem neuen Gesetz scheint irgendwie russisch zu laufen.
"Russland ist groß und Moskau ist weit"
Wen interesiert es eigentlich?

JA, JA den Staatsanwalt... aber der hat sowieso immer eine Woche Zeit um eine
Entscheidung zu zerpflücken die du in einer Sekunde treffen musstest.
 
Na ja, das Gesetz soll halt nur den Eindruck erwecken, daß etwas gegen Messerstraftaten getan wird. Da man mit Butterflies und Springern so schön Leute erschrecken kann und diese im Fernsehen deshalb von den Bösewichten benutzt werden, mussten diese Messer eben weg. Die Öffentlichkeit ist erst einmal zufrieden, und öffentliche Gelder hat es auch nicht gekostet. :mad:

Springer und Balisongs zählen zu den sogenannten "Poserwaffen" und sind für den Messerkampf ziemlich ungeeignet. Deshalb wurden sie auch von professionellen Messerkämpfern nie benutzt. Falls die jetzt als Ersatz verwendeten Klappmesser bzw. Messer mit feststehender Klinge nicht mehr den gewünschten Abschreckungs- und Einschüchterungseffekt zeigen sollten, sticht der Kriminelle eben einfach ein bisschen eher zu! Das ist jetzt auch viel einfacher, da die aufschnappende Springfeder oder das metallische Rasseln und Klackern der Balisong-Griffteile das Opfer nicht mehr bei verdeckten Messerangriffen warnen können.
Das macht doch nichts, das merkt offiziell doch keiner !:hmpf:
 
Last edited:
:confused:

Hallo Sgian,

wohl meine Unwissenheit, aber was bitte ist ein professioneller Messerkämpfer; wessen Profession (also Beruf) ist Messerkampf?

Thomas
 
Sorry, Thomas Spohr, aber das gehört nicht mehr in dieses Forum hier. Mir ging es nur darum klarzustellen, daß das neue Waffenrecht in Sachen Messer auf bloße Effekthascherei in der öffentlichen Meinung abstellt und die Zahl der Verletzten und Getöteten bei Messerstraftaten nur erhöhen wird.
Spezifisch messerkampftechnische Fragen gehören in ein Kampfkunstforum mit SV-Rubrik.
 
Ich finde die Frage durchaus berechtigt, wenn Du schon am Thema vorbei diese Begriffe ins Spiel bringst. Oder ging es dabei um
Original geschrieben von sgian
bloße Effekthascherei
?
:rolleyes:

Dass weder die Presse noch die zuständigen Beamten ausreichend informiert und im Umgang mit dem neuen Gesetz sorgfältig genug sind ist doch ein genau so alter Hut wie der Unsinn einiger der Bestimmungen.
Bei jeder konkreten Frage nach Berichterstattung oder einzelnen Bestimmungen in allgemeines Lamento zu verfallen ist doch öde.
 
Wir hatten gestern von der Braunschweiger Zeitung eine Telefonaktion zum Thema: Waffenrecht: Rat von Experten. Als Experten waren anwesend ein Herr von der Bezirksregierung und einer von der Polizeidirektion Braunschweig. Einige Fragen der Aktion wurden heute in der Braunschweiger Zeitung veröffentlich - es war den Redakteuren immerhin eine ganze Seite wert :glgl: .

Ich selber war etwas verunsichert durch die Meldungen in den letzten Tagen, daß auch Elektroimpulsgeräte verboten sein sollen. Da ich so eine Jugendsünde hier noch rumfliegen hatte und deswegen keinen Ärger bekommen will und bei Google keine aussagekräftige Antwort bekommen habe, habe ich auch mal diese Experten angerufen und hatte den Herrn von der Bezirksregierung an der Strippe. Auf die Frage ob das nun ein verbotener Gegenstand sei, habe ich folgende Antwort erhalten:
Da haben Sie recht. In der Anlage zum Waffenrecht sind Elektroimpulsgeräte, auch sog. Elektroschocker, als verbotene Gegenstände eingestuft. Jedoch gibt es für die Elektroimpulsgeräte eine befristete Ausnahme bis zum 31. Dezember 2003.
Ich halte das für einen sehr schwammigen fachlichen Rat eines Experten, am Telefon meinte er dann noch, ich sollte doch mit dem Teil im Dezember bei meiner zuständigen Polizeidienststelle vorsprechen, um zu erfahren, was damit nun zu geschehen hat - jetzt weiß ich mehr :teuflisch .

Da ich von den Teilen eh nichts halte, ist es bereits auf dem Wege in die Mülldeponie, bevor ich mir, wegen deren Unwissentheit, noch Ärger einheimse :mad: .


Zum Thema Messer gab es auch noch einen Expertenrat heute in der Braunschweiger Zeitung:
Frage : Ich habe nur einen Arm und bin deshalb auf ein Springmesser angewiesen, das jetzt aber verboten ist.
Antwort : Da der Umgang mit solch einem Springmesser verboten ist, müssen Sie umgehend eine Ausnahme beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden beantragen.
Das ist doch öffentliche Volksverdummung, was die da betrieben - dabei sind die Vorschriften bei Springmessern - im Groben - recht einfach und eindeutig.

oder bezüglich eines Gasrevolvers:
Frage : Ich will meinen Gasrevolver ordnungsgemäß entsorgen.
Antwort : Entweder bringen Sie Ihren Gasrevolver zur Polizeidirektion oder zur nächstgelegen Polizeidienststelle. Rufen Sie aber bitte unbedingt vorher an, damit die Beamten vor Ort wissen, dass Sie kommen.
Die Leute kriegen gleich die Panik, weil sie einen Gas-Revolver besitzen und wollen sich sofort davon trennen. Wahrscheinlich wird er dann auf dem Weg zur Polizei verhaftet, weil er den Revolver ohne "kleinen Waffenschein" führt/transportiert :irre: .

Mein Vermieter, ein 80-jähriger Jäger, hat mich auch schon freudestrahlend angesprochen: "Herr Brunk, Ihre Pistolen und Messer müssen sie aber jetzt bei der Polizei abgeben, die sind ab dem 01.04.03 verboten." Das ist doch ein Unding, daß selbst der Besitzer eines Jagdscheines - zudem ist er aktiv in der Jägerschaft tätig - sich mit dem Gesetz nicht annähernd auskennt und so einen Mist von sich gibt. Nachdem ich ihm den Wortlaut des Gesetzes vorgelesen habe, ist er kleinlaut von dannen gezogen und hat hoffentlich was für die Zukunft dazugelernt.

Ciao

Torsten


PS: Sollte die Braunschweiger Zeitung noch das Ergebnis der Telefonaktion online reinsetzen, werde ich noch einen Link dahin setzen - da sind einige recht schöne Klopfer dabei :steirer: .
 
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