Wir hatten gestern von der Braunschweiger Zeitung eine Telefonaktion zum Thema:
Waffenrecht: Rat von Experten. Als
Experten waren anwesend ein Herr von der Bezirksregierung und einer von der Polizeidirektion Braunschweig. Einige Fragen der Aktion wurden heute in der Braunschweiger Zeitung veröffentlich - es war den Redakteuren immerhin eine ganze Seite wert

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Ich selber war etwas verunsichert durch die Meldungen in den letzten Tagen, daß auch Elektroimpulsgeräte verboten sein sollen. Da ich so eine Jugendsünde hier noch rumfliegen hatte und deswegen keinen Ärger bekommen will und bei Google keine aussagekräftige Antwort bekommen habe, habe ich auch mal diese
Experten angerufen und hatte den Herrn von der Bezirksregierung an der Strippe. Auf die Frage ob das nun ein verbotener Gegenstand sei, habe ich folgende Antwort erhalten:
Da haben Sie recht. In der Anlage zum Waffenrecht sind Elektroimpulsgeräte, auch sog. Elektroschocker, als verbotene Gegenstände eingestuft. Jedoch gibt es für die Elektroimpulsgeräte eine befristete Ausnahme bis zum 31. Dezember 2003.
Ich halte das für einen sehr schwammigen fachlichen Rat eines Experten, am Telefon meinte er dann noch, ich sollte doch mit dem Teil im Dezember bei meiner zuständigen Polizeidienststelle vorsprechen, um zu erfahren, was damit nun zu geschehen hat - jetzt weiß ich mehr :teuflisch .
Da ich von den Teilen eh nichts halte, ist es bereits auf dem Wege in die Mülldeponie, bevor ich mir, wegen deren Unwissentheit, noch Ärger einheimse

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Zum Thema Messer gab es auch noch einen Expertenrat heute in der Braunschweiger Zeitung:
Frage : Ich habe nur einen Arm und bin deshalb auf ein Springmesser angewiesen, das jetzt aber verboten ist.
Antwort : Da der Umgang mit solch einem Springmesser verboten ist, müssen Sie umgehend eine Ausnahme beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden beantragen.
Das ist doch öffentliche Volksverdummung, was die da betrieben - dabei sind die Vorschriften bei Springmessern - im Groben - recht einfach und eindeutig.
oder bezüglich eines Gasrevolvers:
Frage : Ich will meinen Gasrevolver ordnungsgemäß entsorgen.
Antwort : Entweder bringen Sie Ihren Gasrevolver zur Polizeidirektion oder zur nächstgelegen Polizeidienststelle. Rufen Sie aber bitte unbedingt vorher an, damit die Beamten vor Ort wissen, dass Sie kommen.
Die Leute kriegen gleich die Panik, weil sie einen Gas-Revolver besitzen und wollen sich sofort davon trennen. Wahrscheinlich wird er dann auf dem Weg zur Polizei verhaftet, weil er den Revolver ohne "kleinen Waffenschein" führt/transportiert

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Mein Vermieter, ein 80-jähriger Jäger, hat mich auch schon freudestrahlend angesprochen: "Herr Brunk, Ihre Pistolen und Messer müssen sie aber jetzt bei der Polizei abgeben, die sind ab dem 01.04.03 verboten." Das ist doch ein Unding, daß selbst der Besitzer eines Jagdscheines - zudem ist er aktiv in der Jägerschaft tätig - sich mit dem Gesetz nicht annähernd auskennt und so einen Mist von sich gibt. Nachdem ich ihm den Wortlaut des Gesetzes vorgelesen habe, ist er kleinlaut von dannen gezogen und hat hoffentlich was für die Zukunft dazugelernt.
Ciao
Torsten
PS: Sollte die Braunschweiger Zeitung noch das Ergebnis der Telefonaktion online reinsetzen, werde ich noch einen Link dahin setzen - da sind einige recht schöne Klopfer dabei

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