...allerdings mache ich - zumindest als Konsument - immer noch einen Unterschied, ob jemand mir einen Blender als angebliches Originalprodukt eines Markenherstellers andrehen will und ich es nach den Umständen (Abbildung, Preis usw.) nicht eindeutig anders wissen muß - oder ob Hersteller das Design anderer Hersteller zwar abkupfern, aber zumindest ordnungsgemäß ihren eigenen Herstellernamen auf ihr Produkt machen.
Im Falle von Linton müßte man prüfen, inwieweit Strider die gewählten Klingenformen und Griffwicklungen als geschütztes Geschmacksmuster hat eintragen und schützen lassen. Allerdings glaube ich nicht, daß sie so etwas überhaupt gemacht haben, bis auf den Markennamen und Produktbezeichnungen selbst - sonst würde Cold Steel ja z.B. auf dem Markt nicht so ungeniert mit seinem GI Tanto aufwarten (bei den in USA zu erwartenden Schadenersatzansprüchen wäre das als Hersteller mit Sitz in USA doch recht selbstmörderlich...).
Strider hat weder die Paracord-Wicklung an sich erfunden noch z.B. die Modified-Tanto-Form. Rechtlich ist, soweit ich weiß (und das eigentlich zumindest für EU-Importe dann wissen müßte...) Linton also so lange nix zu wollen, wie sie nicht auf ihr Tanto "Strider BT" oder auf ihre Forest Machete "Strider PAB" draufschreiben.
Wenn Firmen Gestaltungen und Bezeichnungen schützen lassen wollen, um ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen, stehen ihnen bestimmte rechtliche Instrumente zur Verfügung, die dann eben auch benutzt werden müssen, um den eigenen Umsatz zu sichern.
Ich als Kunde fühle mich durch diese Produkte bei nachvollziehbarer und unverschleierter Herkunft jedenfalls nicht getäuscht.
Anders ist das, wenn mir z.B. jemand etwas andrehen will, das einem Markenprodukt zum Verwechseln ähnlich sieht, und dann behauptet, es SEI so ein Produkt, stamme meinetwegen aus einer Konkursmasse oder einer vom Markenhersteller "geheim" betriebenen "zweiten Produktlinie" und sei deshalb etwas günstiger als üblicherweise.
DAS ist eine Täuschung, um mir mein Geld aus der Tasche zu locken, das ich sonst dafür nicht ausgeben würde - und damit Betrug.
So etwas kenne ich z.B. von gefälschten Multitools, Rettungsmessern usw. mit vorgeblicher Herkunft USA oder EU (jeweils Markenhersteller) und tatsächlicher Herkunft China.
Ein weiterer krasser derartiger Fall grassiert derzeit in der italienischen Ausgabe der namenlosen Internet-Börse: Dort werden, mit ausdrücklichem (und UNZUTREFFENDEM) Hinweis auf eine angebliche "B-Line" angebliche Extrema-Ratio-Messer angeboten, immerhin auch noch für ca. 170 € (ein Schnapp bei Originalware - aber eindeutig Beschiß bei einem Blender!).
Zu M-Tech: Falls Böker sein AFD-Design als Geschmacksmuster hat schützen lassen, sollte man einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen, das würde zumindest die gewerbliche Einfuhr entsprechender "Plagiate" erschweren. Auch hier glaube ich nicht, daß man sich für ein derartiges Vorgehen entschlossen hat, zumal Schrade Messer im gleichen Design schon erheblich länger als M-Tech hier unangefochten anbietet. ICH fühle mich dadurch nicht betrogen, und zur Wahrung der eigenen wirtschaftlichen Interessen muß Böker dann eben was tun. Cold Steel übrigens auch - M-Tech hat einen ganz netten "Trail Finder" im Sortiment, der doch irgendwie an den CS Trail Master erinnert - eben ein großes Bowie mit aufgespritzem Kunststoffgriff.
Aber das zeigt dann auch schon das Problem: Ist es eine 1-1-Kopie, wurden nur die meisten wesentlichen Gestaltungsmerkmale übernommen? Wie weit kann man allgemeine Gestaltungsmerkmale überhaupt exklusiv schützen?
Der "Trail Finder" (den ich auf dem deutschen Markt noch nicht gefunden habe) ist jedenfalls keine 1-1-Kopie, lediglich ziemlich ähnlich. Das große Messer im Fulcrum-Look ist ebenfalls keine 1-1-Kopie des Extrema-Ratio-Fulcrum und ebenfalls rechtlich unangefochten auf dem Markt - und kein Konsument wird davon ausgehen, für 20 € ein originales ER oder auch nur ein Messer in derselben Qualität zu erwerben.