bigbore
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Das Gesetz sagt:
... die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind ...
Wer bestimmt "Wesen" und "Bestimmung" eines Gegenstands?
Doch alleinig der Hersteller.
Der Käufer kann lediglich die Verwendung bestimmen,
diese wird im WaffG aber nicht erwähnt, kann also unbeachtet bleiben.
Nun zum Hersteller, die Bestimmung eines Messers kann für ihn nur eine
sein:
Es soll verkauft werden.
Das Wesen muss der Hersteller also so gestalten dass sein Produkt gut
verkauft werden kann.
Er wird darauf achten dass das Messer seinem Wesen nach bestimmte
Zielgruppen anspricht bzw. Märkte abdeckt.
Dazu nutzt er auch Marketingstrategien wie z. B. besondere Materialien, Designs, Verarbeitungsstufen und auch Namen die einen bestimmten Verwendungszweck suggerieren,
aber das dient alles nur einer Bestimmung:
Verkauf.
Sollte man eine Umfrage bei Herstellern machen werden sicher sehr wenige erklären ihr Produkt wäre dazu bestimmt Menschen zu verletzen, oder?
Natürlich gibt es auch Messer die der Definition des WaffG entsprechen,
doch ich behaupte dass wirkliche Kampfmesser seit Ende der Weltkriege
nicht mehr hergestellt werden, ausser vielleicht noch von Häftlingen im
Knast.
Alle in Mengen militärisch eingeführten Klingen der letzten 60 Jahre sind
keine Kampfmesser!
Da sie zwar militärisch beschafft, aber zu 99,99% nicht zum Kämpfen benutzt werden, müssen sie ihrem Wesen nach für andere Zwecke bestimmt sein, denn keine Armee würde einen solchen Aufwand betreiben für eine Waffe, die fast nie zum Einsatz kommt und wenn, dann nur geringe strategische Wirkung erzielt.
Noch deutlicher verhält sich die Sachlage bei Custommessern.
Auch wenn ich mir einen Dolch anfertigen lasse ist dieser seinem Wesen nach dazu bestimmt mich zufrieden zu stellen und den Messermacher ein wenig reicher zu machen (OK oder weniger arm).
So, meine 2Cent.
... die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind ...
Wer bestimmt "Wesen" und "Bestimmung" eines Gegenstands?
Doch alleinig der Hersteller.
Der Käufer kann lediglich die Verwendung bestimmen,
diese wird im WaffG aber nicht erwähnt, kann also unbeachtet bleiben.
Nun zum Hersteller, die Bestimmung eines Messers kann für ihn nur eine
sein:
Es soll verkauft werden.
Das Wesen muss der Hersteller also so gestalten dass sein Produkt gut
verkauft werden kann.
Er wird darauf achten dass das Messer seinem Wesen nach bestimmte
Zielgruppen anspricht bzw. Märkte abdeckt.
Dazu nutzt er auch Marketingstrategien wie z. B. besondere Materialien, Designs, Verarbeitungsstufen und auch Namen die einen bestimmten Verwendungszweck suggerieren,
aber das dient alles nur einer Bestimmung:
Verkauf.
Sollte man eine Umfrage bei Herstellern machen werden sicher sehr wenige erklären ihr Produkt wäre dazu bestimmt Menschen zu verletzen, oder?
Natürlich gibt es auch Messer die der Definition des WaffG entsprechen,
doch ich behaupte dass wirkliche Kampfmesser seit Ende der Weltkriege
nicht mehr hergestellt werden, ausser vielleicht noch von Häftlingen im
Knast.
Alle in Mengen militärisch eingeführten Klingen der letzten 60 Jahre sind
keine Kampfmesser!
Da sie zwar militärisch beschafft, aber zu 99,99% nicht zum Kämpfen benutzt werden, müssen sie ihrem Wesen nach für andere Zwecke bestimmt sein, denn keine Armee würde einen solchen Aufwand betreiben für eine Waffe, die fast nie zum Einsatz kommt und wenn, dann nur geringe strategische Wirkung erzielt.
Noch deutlicher verhält sich die Sachlage bei Custommessern.
Auch wenn ich mir einen Dolch anfertigen lasse ist dieser seinem Wesen nach dazu bestimmt mich zufrieden zu stellen und den Messermacher ein wenig reicher zu machen (OK oder weniger arm).

So, meine 2Cent.