Eine These zur waffenrechtlichen Einstufung von Messern

Ich kann mich Luftauge insoweit anschließen, dass man nun wirklich nicht päpstlicher sein sollte als der Papst.

Ich sage es einmal so:

Wer glaubt, bei Tantos handele es sich immer um Waffen, der soll sich doch mal überlegen, ob vor unserem kulturellen Hintergrund und Alltagsüblichkeit eine Tantoform nicht vielleicht einfach als bekloppt angesehen werden kann. Dass also der kindische Charakter manchen Messers im allgemeinen stärker betrachtet wird als sich das manch ein Messerfreund klar machen will. Das es vielleicht eine Anzahl von Beamten gibt, die sich Angesichts eines na sagen wir BM 910 eher fragen: "Was der Spinner mit dem Spielzeug will?" und nicht mehr, wobei das Augenmerk mehr auf dem Spinner als auf dem Spielzeug liegen würde.

Schaut man sich mal die Butterflys an, so kann man recht gut verfolgen, wie ein Spielzeug es schafft Waffe, hier sogar verbotene Waffe zu werden.

Denkt man mal, dass Springer ursprünglich zum Schutz der Damenfingernägel entworfen wurden, so kann man einen vergleichbaren Ablauf feststellen.

Es ist also nicht die Frage, WER das Wesen definiert, denn das sind wir durch mehr oder weniger bedachte Äusserungen und / oder Handlungen alle.

Vielmehr sollte es darum gehen, nachprüfbare Parameter zu finden, die eine Einschätzung zulassen.

Versucht man allerdings krampfhaft jeden Mist, der irgendwo vielleicht einmal als Waffe angesehen oder angewendet wurde, dann auch für hier zur Waffe erklären zu müssen, ohne einen allgemein gültigen Bezug zur deutschen Wirklichkeit, blendet man also aus, dass man Dinge ganz entspannt auch anders sehen kann (s. o.), so schadet man dem gemeinsamen Hobby mehr als man nützt.

Anders gesagt, es ist wichtig mit kritischer Distanz seine Sichtweise von der anderer unterscheiden und seine persönliche Einschätzung nach zu prüfen.

Noch anders gesagt: Hätte jemand ein Problem damit, wenn sein gefährliches Tanto offiziell in der Kategorie "Spielzeug" auftauchen würde, oder muss es unbedingt eine Waffe sein?

Cool bleiben. :cool:
 
@ Andreas / Luftauge
Die Forderung, dass
„man fairerweise unterscheiden“ muss, „ob es ein Einsatzmesser nur für Behörden ist, welches der Hersteller auch oder nur im Hinblick auf behördliche Beschaffung/Aufträge herstellt, oder grundsätzlich, um es für jedermann als Kaufobjekt anzubieten.“
halte ich für unerheblich.
Mir ist bisher KEIN Messer bekannt, das in der Bundesrepublik Deutschland explizit als Auftragsfertigung für eine Behörde entwickelt und exklusiv an diesen Abnehmer vertrieben worden ist. (Vielleicht erweitert das avisierte Buch „Messer deutscher Spezialeinheiten“ von D.Pohl meinen Horizont!).

Die weitere Aussage
„Zum Einen bestimmt es der Hersteller wirklich allein, zum Anderen der Auftraggeber, und dieser EFD/AFD beispielsweise wurde laut den Berichten auch zusammen mit Einsatzbeamten entwickelt, somit ist schon ein Teil der Aussage ("Hersteller bestimmt allein...") widerlegt, auch wenn sie die Teilnahme mehr auf das Design beschränkt hat, aber hier geht es um Design, bzw. Designkomponenten unbeachtet ihrer tatsächlichen Funktion oder späteren Anwendung.“ lässt sich sicherlich auch anders auslegen:
wenn der Hersteller einen Forderungskatalog bei der Entwicklung eines Messers akzeptiert, macht er sich die Zweckbestimmung dieses Messers zueigen, denn andernfalls könnte er die Forderungen (die auf den Verwendungszweck abgestimmt sind) nicht erfüllen.

Ohne Zweifel wäre es interessant und aufschlussreich, das Ergebnis „dieser damaligen gemeinsamen Besprechung oder Verhandlung zwischen BKA/Behörden/Herstellern (oder wie man das nennen soll) über künftig legale/illegale Messertypen/-formen“, an der Herr Felix-Dalichow teilgenommen hat, kennen zu lernen. Aber sicherlich ist die Veranstaltung streng vertraulich abgelaufen und ich bezweifle, dass im Detail die Formulierung des Gesetzestextes in einer solchen Verhandlung besprochen wird. Selbst Herr Felix-Dalichow bestätigt in seinem post am 19.10. es seien ins aktuelle WaffG Formulierungen „aus dem alten Gesetzestext übernommen worden, ohne daß man hier ganz bewußt eine Einschränkung beabsichtigt hat.“ Wenn ich die geradlinigen und klaren Antworten von Herrn Felix-Dalichow richtig deute, hätte er sicherlich auf derartige Schwachpunkte hingewiesen, wenn sie überhaupt zur Diskussion gestanden hätten.
Auch seine Formulierung „Wichtig für mich ist noch der Hinweis, daß es einigermaßen irrelevant ist, ob man ein Messer als Waffe bezeichnen muß oder nicht.“ Verstehe ich als deutliches Zeichen, dass man im Hause Böker-Baumwerk keinesfalls glücklich über das Waffengesetz ist, stuft es doch diese Firma als Hersteller / Händler von WAFFEN ein, und alleine dieser Begriff ist in vielen Teilen der Bevölkerung negativ belegt.
 
@ Cut:
Mit Deiner Aussage kann ich ganz gut klarkommen ;)
Das mit dem "...Hersteller entscheidet nicht allein, sondern auch der Auftraggeber..." war von mir als ein Hinweis auch auf die wirtschaftlichen Aspekte zu verstehen, ohne die ein Hersteller direkt den Laden schließen könnte.

Andersherum I:
Entwickelt oder entwirft ein Hersteller (irgendeiner beliebigen technischen Fachausrichtung) entweder nur zivile oder nur behördliche/militärische/allgemein einsatztaugliche Produkte (Betonung liegt auf behördlich !), dann verschließt er sich zwangsläufig dem allgemeinen Wettbewerb durch Ausschluß anderer möglicher Ziel- oder Anwendergruppen.

Andersherum II:
Behörden sehen sich auch auf dem aktuellen Markt um, und wenn ein Hersteller ein passendes Produkt anbietet, wird es evtl. auf "behördlich" modifiziert und ggf. auch beschafft, wenn es die Spezifikationen und Erprobungsversuche, bzw. die berühmt berüchtigten Trageversuche erfüllt.
Dazu zähle ich auch Feuerwehr, THW, JUH, MHD, RK, etc.

Ich war eigentlich nur mit dieser Aussage nicht einverstanden, dass allein der Hersteller immer grundsätzlich und ausschließlich über den Zweck von strittigen Produktmerkmalen entscheidet - zumindest nicht, was unser Beobachtungsfeld "Messer" betrifft.
Und wenn so ein Merkmal für das Gesamtprodukt nicht den gewünschten Erfolg in einer Behördenausschreibung erzielt hat, warum soll man es dann nicht trotzdem weiterhin "zivilisiert" anbieten?

Es ist mal vor nicht allzulanger Zeit im Forum vorgeschlagen oder gefordert worden, den Begriff Kampfmesser weiter aufzuteilen, in reine Kampfmesser und Militär- oder Soldatenmesser.
Man sollte das vielleicht wirklich konsequent durchziehen, und noch das "(allg.) Dienst- oder Einsatzmesser" hinzunehmen - nur um schon sprachlich deutlich zu unterscheiden.

Ist zwar in Endeffekt auch nur Korinthenkackerei, aber wenns der Wahrheitsfindung dient... :glgl:

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
@ luftauge / Andreas
... " dass allein der Hersteller immer grundsätzlich und ausschließlich über den Zweck von strittigen Produktmerkmalen entscheidet - zumindest nicht, was unser Beobachtungsfeld "Messer" betrifft. "

Im Zweifelsfall entscheidet sowieso NICHT der "gesunde Menschenverstand" oder der Hersteller oder der Anwender, sondern (lt. WaffG) das BKA (oder sogar "nur" in eigener Unabhängigkeit ein Richter ?). Und darauf verzichte ich gerne!

Zum Hinweis, "den Begriff Kampfmesser weiter aufzuteilen, in reine Kampfmesser und Militär- oder Soldatenmesser.
Man sollte das vielleicht wirklich konsequent durchziehen, und noch das "(allg.) Dienst- oder Einsatzmesser" hinzunehmen - nur um schon sprachlich deutlich zu unterscheiden."
In einem aktuellen thread zu "slip joint" / Taschenmessern zeigt sich auch bereits die Vielfalt und wenig präzise Aussagekraft von bereits vorhandenen Messertypen. Die exakte "Typisierung" / Begriffsbestimmung mag durchaus in bestimmten Anwendungen hilfreich sein, nach meiner Einschätzung aber (leider) nicht in der Auslegung des WaffG.

Gruss cut
 
@ exilant

"Denkt man mal, dass Springer ursprünglich zum Schutz der Damenfingernägel entworfen wurden, so kann man einen vergleichbaren Ablauf feststellen."
Diese Aussage mag zwar für einige "uralt" Messermodelle aus den USA (vorrangig basierend auf Patenten von George Schrade) Gültigkeit haben, allerdings keinesfalls für die einige Jahrzehnte vorher in Deutschland entwickelten Einhandmesser, die auf Grund von Größe und Klingenbestückung Jagdmesser oder Taschenmesser "für den Mann" waren.

"Vielmehr sollte es darum gehen, nachprüfbare Parameter zu finden, die eine Einschätzung zulassen. "
Die "Parameter" brauche ich nicht zu suchen, sie werden im WaffG benannt, und das WaffG liegt in schriftlicher Form vor. Das Problem sehe ich einzig in der unklaren und dadurch auslegungsfähigen Formulierung des Gesetzes.

"Noch anders gesagt: Hätte jemand ein Problem damit, wenn sein gefährliches Tanto offiziell in der Kategorie "Spielzeug" auftauchen würde, oder muss es unbedingt eine Waffe sein?"
Ich habe KEIN Problem mit irgendeinem Messer, ganz im Gegenteil, ich schätze Messer als unerlässliches Werkzeug. Für mich ist eben KEIN Messer GEFÄHRLICH (und dies unabhängig von seinem "Wesen"). Gefährlich sein kann jeglicher beliebiger Gegenstand in der Hand eines Menschen, der damit nicht verantwortungsbewußt umgeht. Und nur darauf hätte sich der Gesetzgeber beschränken sollen!


Gruss cut
 
Nein, die Parameter werden nicht genannt. Da war der Gesetzgeber so schlau sich eben nicht festzulegen, weil der Waffenbegriff, wie er in meiner Argumentation unterstellt werden muss, nicht für alle Zeit auf bestimmte gegenstände beschränkt ist.

Eine Waffe ist auch ein Werkzeug. Nur ist die Waffe das Werkzeug, das gegen den Menschen gerichtet ist. Daher finde ich eine entsprechende Regleung nicht ganz absurd, wenn man nun nicht unterstellt, dieses Gesetz würde die Welt verbessern.

Wir haben keinen Widerspruch, dass jeder Gegenstand gefährlich werden kann, ganz abhängig davon, in welcher Hand er sich befindet.

Trotzdem verschwimmt wieder die Diskussion, wenn nicht klar ist, dass das gesetz eben nicht jeden beliebigen gegenstand meint, der in jedweder Fantasie eine Waffe sein könnte.

Zum Waffenbegriff gehört ein Kontext, der 1. technische Aspekte würdigen muss (was taugt das Ding?), 2. kriminalistische Aspekte würdigt (wird es häufig im Zusammenhang mit Straftaten benutzt?)und 3. kulturelle Aspekte berücksichtigt (wer kennt es als typische Waffe, bzw. wäre die Waffeneigenschaft im allgemeinen unbestritten /historisch belegbar?).

Die Wertigkeit kann sich je nach Fall ändern. Nehmen wir wieder das Butterfly, so sehen wir, dass die Kriminalistik den Ausschlag dafür gab.

Sehen wir uns Springmesser an, so bin ich historisch nicht so firm, aber ich denke, es ist ein Beispiel, wie aus einer politisch motovierten Geschichte heraus heute das Springmesser als Waffe zum Kulturgut gehört.

Der Dolch wird immer Waffe sein. Die technischen Aspekte sowie die geschichtlichen, damit kulturellen lassen keinen anderen Schluss zu.

Nehme ich wieder den Tanto, so sehe ich, dass er in Japan angeblich zum Durchstoßen von Rüstungen gebaut wurde (so oder ähnlich). Laut MM war er in seiner kurzen Form für so alles mögliche da.

Nach Aspekt 1. kannste die Verwendung bei allen Taschenmessern vergessen. Viel zu kurz. Dann stellt sich die Frage, was das Ding denn dann am Menschen taugt? Nicht viel mehr als andere Klingen. Im Gegenteil, manch schlankere Form mag da gefährlicher sein.

Nach 2. existiert der tanto so gut wie nicht.

Nach 3. hier schon gar nicht.

Also kann man als Resumee ziehen, dass hier angebotene Tantoklingen im wesentlichen einen subtilen Käuferwunsch befriedigen, also eher als Liebhaberei (im schlimmsten Fall Ausdruck einer Psychose :D ) anzusehen sind und im Großen und Ganzen nicht die Kriterien einer Waffe erfüllen.

Wenn jetzt niemand eine Kriminalstatistik vorlegt, die das Gegenteil besagt, oder darlegen kann, warum der Tanto in der deutschen Kultur als Waffe allgemein anerkannt ist. Wüßte ich nicht, warum man die Form noch länger diskutieren muss.
 
Springmesser mit Böker AFD / EFD Klinge

Die Firma Böker-Baumwerk bestätigt in ihren bisherigen posts:
1.
Böker E.F.D. „Escrima Folding Dagger“ ist KEIN Dolch sondern ein uneingeschränkt legales Taschenmesser ohne Waffeneigenschaft.
2.
Böker A.F.D. „Advanced Folding Dagger“ ist ebenfalls KEIN Dolch sondern ein uneingeschränkt legales Taschenmesser ohne Waffeneigenschaft.
3.
Eine Fehlschärfe am Klingenrücken eines Springmessers verstößt NICHT gegen die Forderungen des WaffG an ein legales Springmesser.

Diese Versicherungen beruhigen mich.

Mein Traum (oder gesetzlicher Albtraum?) als Fazit aus den obigen „Freibriefen“:
Böker „Switchblade E.F.D“ oder „Switchblade A.F.D.“:
Im Klartext: ein Escrima Folding Dagger oder Advanced Folding Dagger
mit Springmessermechanismus,
alle Messerproportionen so reduziert, dass die Klingenlänge das vom Gesetzgeber geforderte Mass von 8,5 cm nicht überschreitet.
Alle übrigen Forderungen des WaffG an ein legales Springmesser wären lt. Böker bereits erfüllt, und dass Nahkampfausbilder und Kampfkunstexperten an der Entwicklung eines solchen Messers ("leistet im defensiven Einsatz unschätzbare Dienste" und "hat für einen Dolch ungeahnte Schärfe") beteiligt waren hat keinen Einfluss auf das "Wesen" des Messers.
 
Zuletzt bearbeitet:
exilant schrieb:
Sehen wir uns Springmesser an, so bin ich historisch nicht so firm, aber ich denke, es ist ein Beispiel, wie aus einer politisch motovierten Geschichte heraus heute das Springmesser als Waffe zum Kulturgut gehört.
Aus dem alten WaffG wurden die Springmesser ja teilweise per Verordnung vor dem Hintergrund der damals noch zahlreichen Kriegsversehrten (auch ein Einarmiger sollte halt die Möglichkeit haben ein Klappmesser zu nutzen) herausgenommen. Heute hat man zwangsläufig eine Waffe wenn man ein Springmesser führt.
 
AW: Eine These zur Waffenrechtlichen Einstufung von Messern

Hallo,
Ich weiß dass dieser thread uralt ist, dennoch möchte ich was dazu sagen, da ich mir gerade einige Gedanken dazu mache.

Es geht im folgenden um die Zweckbestimmung eines Messers/ einer Waffe.
Ich hab hier jetzt mehrfach gelesen, dass eine gängige Meinung ist, dass der vom Hersteller vorgesehene Einsatzzweck den Unterschied zwischen Werkzeug und Stichwaffe definiert.
Ich persönlich halte dies für komplett abwegig und möchte als Beispiel dafür folgenden Denkanstoß aufführen:

Ich Spiele mit dem Gedanken mir das Blackhawk Razorback Trocar als mein erstes EDC mit feststehender Klinge zuzulegen. Nettes kleines Messer, schön leicht, sieht allerdings etwas martialisch aus...

Das Messer ist, abgesehen von klingenstahl und Material des Griffes baugleich mit dem Razorback von Masters of Defense ( im folgenden MOD genannt).
Während das MOD laut Hersteller für Selbstverteidigung konzipiert wurde,
gibt der Hersteller für das Trocar an, dass es für feldmedizinische Aufgaben weiterentwickelt wurde. Es handelt sich jedoch zu 95% um das gleiche Messer. Dies würde doch folglich bedeuten, dass ein und das selbe Messer, abhängig von dem was im Internet steht, einmal ein Werkzeug und einmal eine Waffe ist.
Ich denke somit dass es absolut unzureichend ist die Definition eines Messers an dem festzumachen, was irgend ein fleißiger Mitarbeiter der Marketingabteilung im Internet hintextet.

In diesem Sinne denke ich dass es eigentlich höchst fahrlässig und unverantwortlich vom Gesetzgeber ist, eine Definition zu formulieren die im besten Fall nichtssagend ist.

Hoffe ihr nehmt es mir nicht übel dass ich diesen thread aus der hintersten Ecke krame, ich wollte nur mal meinen Senf dazu geben und konnte mich nicht zurück halten, da ich als Neuling gerade sehr damit beschäftige.

MfG
A
 
AW: Eine These zur Waffenrechtlichen Einstufung von Messern

Ich hab hier jetzt mehrfach gelesen, dass eine gängige Meinung ist, dass der vom Hersteller vorgesehene Einsatzzweck den Unterschied zwischen Werkzeug und Stichwaffe definiert.

Dass der vom Hersteller vorgesehene Einsatzzweck *ein* Merkmal ist, anhand dessen man ein Messer als Waffe (oder eben nicht als Waffe) einstufen kann, ist einhellige Meinung aller Juristen, den Mitarbeitern in den LKAs und beim BKA, mit denen ich mich über die letzen Jahre unterhalten habe.

Ich persönlich halte dies für komplett abwegig

Das kannst Du natürlich tun. Ich halte die Meinung übrigens nicht für komplett abwegig. Solange es nicht darauf hinausläuft, dass alle schwarz beschichteten Messer Waffen seien. In der Form wäre es tatsächlich abwegig, ack.

Ich Spiele mit dem Gedanken mir das Blackhawk Razorback Trocar als mein erstes EDC mit feststehender Klinge zuzulegen. Nettes kleines Messer, schön leicht, sieht allerdings etwas martialisch aus...

Das Messer ist, abgesehen von klingenstahl und Material des Griffes baugleich mit dem Razorback von Masters of Defense ( im folgenden MOD genannt).
Während das MOD laut Hersteller für Selbstverteidigung konzipiert wurde,
gibt der Hersteller für das Trocar an, dass es für feldmedizinische Aufgaben weiterentwickelt wurde. Es handelt sich jedoch zu 95% um das gleiche Messer.

Naja, es wurde kleiner ;)

In diesem Sinne denke ich dass es eigentlich höchst fahrlässig und unverantwortlich vom Gesetzgeber ist, eine Definition zu formulieren die im besten Fall nichtssagend ist.

Avahi, der Gesetzgeber hat zum Thema Messer als Waffe sehr wenig definiert. Waffe (und teils verbotene Gegenstände) sind OTFs, Springer, Dolche, Bajonette (Säbel, Schwerter usw).

Sachlich betrachtet, ist es schon Unsinn, Balis, OTFs und Springer als so böse Messer zu definieren, dass sie wenigstens Waffe, wenn nicht gleich verbotene Gegenstände sind. Das sind ganz normale Messer, nur dass man eben auf einen Knopf drücken muss, damit die Klinge ausklappt. Oder im Falle von Balis, dass der ungeübte erstmal ne Minute rumfuhrwerkt, damit er sich nicht in die Griffel schneidet. Der Geübte machts eben mit einem Schwung auf, so wie man das mit allen anderen Klappmessern auch machen kann. Mit Waffe oder nicht, hat das alles nichts zu tun. Es gibt genug OTFs, Balis, Springer, mit denen man wunderbar ein Brötchen schmieren kann. Und andere, die tatsächlich eher als Waffe taugen. Und die überwiegende Mehrzahl sind halt Messer. Und wie mit jedem Messer, kann man damit eben Brötchen schmieren, oder es als Waffe gebrauchen.

Das ist halt so, das ist Messern immanent, seit zigtausend Jahren. Und das kann man auch nicht trennen. Mir fällt gerade kein einziges Messer ein - auch nicht explizit als Kampfmesser oder Zombiekiller angebotene Varianten - mit denen man nicht auch was vernünftiges anstellen könnte. Und auch kein Messer, das man nicht auch als Waffe verwenden könnte, Teppichmesser, Küchenmesser, Muttis Schneidteufel und Rettungsmesser inklusive (ja, ich kenne den BKA Bescheid).

Man kann Messer nicht in zwei Töpfchen schmeißen, da die Werkzeuge dort die Waffen. Konsequenterweise lässt man Unterscheidungen eben sein, wenn sie allzu beliebig sind. Die Österreicher machen das. A Messer ist halt a Messer, fertich, nächstes Thema.

Der Gesetzgeber in Deutschland hätte aber gerne zwischen Werkzeug und Waffe getrennt. Punkt. Das ist nicht verhandelbar.

Verhandelbar ist höchstens die Rechtsprechung. Und wenn der Gesetzgeber im WaffG zwischen Messern, die Waffen sind und solchen, die keine Waffen sind, trennt, dann muss die Rechtsprechung in Person von Juristen Kriterien erarbeiten, die diese Trennung ermöglichen. Und dann ist es für mich logisch, dass ich mir erstmal anschaue, was der Hersteller dazu sagt. Erstmal. Ob das für die Beurteilung reicht, ist ne andere Frage. Man möge auch bedenken, dass Richter nochwas anderes zu tun haben, als sich nen halben Tag Gedanken um ein Messer zu machen. Im konkreten Fall wird man schauen, was die Kollegen entschieden haben, vielleicht steht was in der Literatur, ok, klingt vernünftig, Urteil, Deckel zu.

Hätte ich das Razorback auf dem Tisch, würde ich sagen: Schwarz, spitz, böse, Waffe. Fertig, weg damit. Siehst Du anders, meinetwegen, klag halt. Ich mein, wenn der Gesetzgeber mir so einen Mist vorlegt, nach dem ich entscheiden *muss*, dann mache ich das eben.

Und mit dem Risiko dieser Vorgehensweise muss man leben. Mit einem Razorback in der Tasche eher, mit einem Schweizer Messer sicher weniger. Aber mehr oder weniger hat das Problem eben jeder, der ein Messer in der Hosentasche trägt. Es sei denn, er lebt in Österreich, ja ne, klar.

Und solange man versucht, zu trennen, was nicht zu trennen ist, wird das auch so bleiben.

Pitter
 
Hmm... Klar, ich sehe schon ein, dass es in Deutschland so geregelt ist. Hat in gewissem Maße ja auch seine Richtigkeit denn ich denke, dass die Art wie ein Hersteller seine Messer entwirft schon Auswirkung auf den Verwendugnszweck hat. Wenn Ich ein Messer auf ein nützliches Gebrauchsmesser hin entwerfe, wird es in diesem Aufgabenfeld wahrscheinlich auch besonders gut sein, genauso wie es umgekehrt einen Tick effektiver im Verletzen von Menschen sein wird, wenn es darauf hin entworfen wurde. Natürlich kann man mit jedem Messer anderen Menschen Schaden zufügen, nur mit den einen vielleicht etwas schlimmer und mit den anderen weniger. Dabei darf man natürlich auch nicht vergessen, dass eine Entsprechende Vermarktung auch zu mehr Käufern führt, d.h. wenn ich ein Messer als ultimative Waffe anpreise, wird es auch entsprechend mehr Leute geben, die sich das Messer zulegen und wahrscheinlich auch zu diesem Zweck mit sich herumtragen.
Aus diesem Grund finde ich z. B. auch die Definition von Stichwaffe, wie sie derzeit z.b. für Dolche existiert, sehr gut. Ein Dolch ist halt seit jeher eine Waffe gewesen und daraufhin perfektioniert.
(Bei Springern und Balisongs würde ich das so jedoch nicht sehen, da sie, wie Du richtig sagtest, an sich gar keinen Vorteil im Verletzen gegenüber anderen Messern besitzen. Ich denke eher, dass sie vielleicht in der Vergangenheit ein Opfer ihres schlechten Images geworden sind. Vielleicht aufgrund ihrer Darsellung in den Medien oder aufgrund höherer Verbreitung in relevanten Zielgruppen, statistisch öfters im Zusammenhang mit Straftaten gesehen wurden. Ist jedoch nur ne Theorie meinerseits. Kann ich auch nicht belegen, geschah alles vor meiner Zeit. ;) )
In Zeiten in denen aber gefühlt alle zwei Tage irgend ein Hersteller ein neues Produkt auf den Markt wirft und es als "ultra tactical deadly defensive knife" bewirbt, dies im Zweifelsfalle als entscheidendes Kriterium anzuführen ist vielleicht aber ein wenig zu oberflächlich. Sonst wäre ja auch ein schweizer Taschenmesser im Zweifelsfalle eine Waffe, wenn ich es als solche bewerbe. Ein genauerer Kriterienkatalog wäre, wie ich finde, für Käufer und Händler schon ein klarer Vorteil um Kriminalisierung auszuschließen und juristische Sicherheit zu gewährleisten. Ich fühle mich jedenfalls immer ein wenig unsicher wenn ich durch die Straßen gehe weil ich nicht weiß wie der Polizist im Falle einer Kontrolle, aus welchem Grund auch immer, über das Messer urteilt und nicht doch mein Esee Izula 2 aufgrund seiner militärisch grünen Griffschalen als Kampfmesser und Waffe einstuft. Und schon laufen die Zahnräder der Justiz und ich komme in argste Bedrängnis mich zu rechtfertigen, von den Kosten mal ganu abgesehen...

Mal ein kreativer, jedoch nicht allzu ernst gemeinter Lösungsvorschag: Einfach die Vermarktung und Bewerbung als Kampfmesser, etc. in Deutschland verbieten. Dann sind alle Messer, mit ausnahme von OTFs usw. Werkzeuge und keiner kauft sich mehr ein Messer, weil es als ultra gefährlich beworben wird und er sich mit ihm in der Tasche besonders sicher fühlt. In Zeiten von Internet aber wahrscheinlich nicht umsetzbar... :glgl:

Btw. um nochmal auf das Razorback zurückzukommen: Soweit ich weiß, hat sich zwischen den Versionen nicht viel geändert, besonders nicht in Bezug auf die Länge. Die war im Original soweit ich weiß 3.85" lang, was so ziemlich der Länge des Trocar mit 9,8 cm entsprechen dürfte. Abgesehen vom Klingenstahl hat sich äußerlich nicht viel getan. Griffoberfläche/ Material vielleicht und natürlich die Art wie es beworben wurde. Von Self Defence Messer zu Medizinischem Werkzeug, deswegen ja genau dieses Beispiel... Wenn man alleine nach diesem Kriterium gehen würde, dürfte ich das eine dabei haben, das andere nicht, obwohl es eigentlich in beiden Fällen das gleiche Messer ist.

Naja, will jetzt hier aber auch keinen Streit vom Zaun brechen und als Profi oder Alwissender auf diesem Gebiet will ich mich bestimmt auch nicht sehen/ darstellen. Wollte einfach mal so meine Meinung als absoluter Neuling auf diesem Gebiet ausformulieren um mal zu sehen in wie fern ich damit auf Zustimmung stoße. Also in diesem Sinne: Belehrt mich ruhig eines besseren wenn ich in meinem jugendlichen Übermut da einige entscheidende Fakten übersehe. Ich will hier auf diesem Gebiet noch was lernen! :super:
 
Hmm... Klar, ich sehe schon ein, dass es in Deutschland so geregelt ist. Hat in gewissem Maße ja auch seine Richtigkeit ...
Aus diesem Grund finde ich z. B. auch die Definition von Stichwaffe, wie sie derzeit z.b. für Dolche existiert, sehr gut. Ein Dolch ist halt seit jeher eine Waffe gewesen und daraufhin perfektioniert. ...
Ein genauerer Kriterienkatalog wäre, wie ich finde, für Käufer und Händler schon ein klarer Vorteil um Kriminalisierung auszuschließen und juristische Sicherheit zu gewährleisten. ...
Belehrt mich ruhig eines besseren wenn ich in meinem jugendlichen Übermut da einige entscheidende Fakten übersehe. ...

Nicht gegen dich persönlich, und vom Belehrenwollen bin ich auch weit entfernt, aber das ist genau die falsche Grundeinstellung! Damit hat man die Argumentation des Waffengesetzes bereits übernommen: Das Einschränken bzw. Verbieten bestimmter Gegenstände könne Taten verhindern. Dieser Gedanke scheint irgendwie (Achtung, Phrase) typisch deutsch zu sein. Hier hatte ich schon mal erwähnt, wo die Definition von Hieb- und Stichwaffen vermutlich herstammt. (Bitte dort auch den letzten Beitrag beachten. :eek:)

Tatsächlich führt dieses wilde Klassifizieren, oder besser die diversen schlechten Versuche zu klassifizieren, doch zu nichts Sinnvollem.
Meiner Ansicht nach gehört das komplette Waffengesetz eingestampft und auf ein paar wenige Paragrafen reduziert, und Messer haben im Waffengesetz überhaupt nichts verloren. Der- und in absehbarer Zeit leider nicht verhandelbar, siehe pitters Beitrag.
 
Nicht nur das WaffG gehört gewaltig auf ein vernünftiges Maß reduziert - darum ruft doch um Himmelswillen nicht immer wieder nach noch mehr neuen Gesetzen - wir sind doch schon jetzt völlig überreguliert - alleine der Bundestag produziert JAHR für JAHR ca. 150 (In Wort: Einhundertfünfzig !!) neue Gesetze, dazu kommen noch die Gesetze der Landesparlamente und die Verordnungen der Kommunen - reicht das immer noch nicht !? (War selbst Jahrzehnte als Beamter bei einer "Eingriffsbehörde" tätig, weiß also, wovon ich spreche und stehe gerade deswegen dieser Entwicklung äußerst kritisch gegenüber).
 
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