Guten Abend!
Messer gelten als Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG, wenn sie einen einhändig bedienbaren Auslösemechanismus aufweisen, geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind und eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
Das heisst für mich, dass alle 3 Bedingungen erfüllt sein müssen.
Warum ist das bloss so schwierig?! Mich interssiert einfach nur, ob ich einen Folder mit 10 cm Klinge, an dem die Daumenknöpfe entfernt wurden, mitnehmen kann oder nicht.
Damit ist das Messer insgesamt mehr als 12 cm lang und hat eine Klinge, die mehr als 5 cm lang ist. Der Auslösemechanismus fehlt aber.
Ist der Gesetzestext nicht in der Lage diese Frage zu beantworten?
Das nächste gehört nicht direkt zum Thema, interessiert mich aber auch, da es schon angesprochen wurde und eine "Lösung" des Problems darstellt:
Oder noch viel besser, nehmt ein vernünftiges Fixed wie ein Fällkniven F1 oder Pulli oder sowas mit, dass ist erlaubt.
In dem Gesetzestext, der zum Download angeboten wurde, steht nichts über Messer wie das F1, sondern nur, dass Dolche unter 30cm Klingenlänge verboten sind.
Heisst das, dass alle "normalen" feststehenden Messer, wie Jagd-, Survival-, usw. Messer legal sind, unabhängig von der Grösse?
Wenn man für alle Länder, in die man evtl. reisen möchte, solche irren Studien betreiben muss, bleibe ich für den Rest meines Lebens zu Hause.
Danke für die Infos.
dino