Erst gestern war im Radio (NDR) zu hören, dass in Hamburg die Schutz- oder Sicherheitszone erweitert wurde.
Hast Du dazu irgendwo eine Quelle?
Habe gerade mal gesucht, aber mein Google-Fu hat mich verlassen
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Erst gestern war im Radio (NDR) zu hören, dass in Hamburg die Schutz- oder Sicherheitszone erweitert wurde.
Hast Du dazu irgendwo eine Quelle?
Habe gerade mal gesucht, aber mein Google-Fu hat mich verlassen![]()
Heißt das, dass die Polizei mich nicht ohne Grund abtasten darf?Während eine Durchsuchung nach allgemeinem Polizeirecht eine konkrete Gefahr voraussetzt, ermöglicht § 4 Abs. 2 PolDVG HA eine verdachtsunabhängige Inaugenscheinnahme von Sachen. Diese Inaugenscheinnahme darf deshalb nicht in gleicher Weise wie die Durchsuchung in die Privatsphäre des Betroffenen eingreifen, sondern muss sich auf eine Betrachtung der mitgeführten Sachen beschränken. Ein Abtasten oder der Einsatz von Detektoren oder Spürhunden ist davon nicht umfasst.
Erst gestern war im Radio (NDR) zu hören, dass in Hamburg die Schutz- oder Sicherheitszone erweitert wurde. In diesem Gebiet darf die Polizei ohne jeglichen Anlaß Kontrollen durchführen und auch Taschendurchsuchungen vornehmen.
[...]
Man kann sich also nicht sicher sein, dass man nicht doch mal durchsucht wird.
[...]
Es dürfen u.a. ohne Anlass Personalien kontrolliert werden, es darf befragt werden (-> Anna und Arthur...), und es dürfen mitgeführte Sachen in Augenschein genommen werden.
Die Frage ist aber, ob die Polizei auch den Inhalt der Taschen kontrollieren darf. Sei es durch Abtasten oder durch eine Aufforderung die Taschen zu leeren.
pitter schrieb:Das wird *gemacht* oder das wird *gedurft*?
Sorry, aber bei Rechtsthemen werd ich immer etwas kniefieselig. Behauptet wird viel, aber zum "dürfen" gehört ne Rechtsgrundlage (Polizeigesetz, entsprechende Rechtsprechung ... usw). Ich sag nicht, dass es die nicht gibt, ich finde nur keine. [...]
Ich denke in Gefahrenzonen sollte man sich da wenig Hoffnung machen. Davon gibt es aber zum Glück nicht so viele und die scheinen auch zeitlich begrenzt zu sein.Ich kenne sie - wenns um die Gefahrenzonen geht - nicht. Also entweder, hier meldet sich jemand, der sie kennt. Oder der thread wird albern.
http://www.spiegel.de/panorama/gese...ntrolliert-200-personen-a-941870.html#ref=rssDer innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Carl-Edgar Jarchow, erklärte, man werde prüfen müssen, inwieweit die Maßnahme und der Umfang verhältnismäßig seien. Er verwies darauf, dass das Gesetz klar regle, dass das Gefahrengebiet nur so lange ausgewiesen werden dürfe, wie es die Lage erfordere.
(2) Eine Person, deren Personalien nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, darf nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsucht werden, wenn dies nach den Umständen zum Schutz von Bediensteten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
Heißt das, dass sie es nicht dürfen, solange man sich unaffällig verhält? Oder reicht für "die Gefahr für Leid und Leben" bzw. "Annahme", dass die Person jung und männlich ist?Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,
Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 2 PolDVG HA.
Heißt das, dass sie es nicht dürfen, solange man sich unaffällig verhält?
Wobei die so erlangten Beweismittel, soweit ich weiß, trotzdem verwendet werden dürfen. :/ Wäre irgendwie schön gewesen sagen zu können "nein, der Inhalt meiner Taschen geht sie nichs an".Und im konkreten Fall wirst Du auch nicht diskutieren können, was eine Tatsache ist oder nicht. Das klärt wenn, dann hinterher ein Richter.
Bin da voll und ganz bei Dir. Es macht kein Sinn immer mehr Vorordungen und Gesetze zu erlassen, die sich keiner merken kann und die so schwammig formuliert sind, dass sie nur für Verwirrung sorgen. Und genau das ist auch mein Problem mit dem 42a, der Gesetzgeber will sich bewusst nicht festlegen um den Beamten Spielraum zu lassen und so kann es passieren, dass man im Wald beim Pilze sammeln ein kleines Einhandmesser abgenommen bekommt, weil der Polizist der Meinung ist, dass dafür auch ein Zweihandmesser ausreichen würde. Wenn man weiß, dass einen das dann ~150€ kostet, kann man das als feste Ausgabe für sein Hobby einplanen und fertig (mehr als 1-2 Mal wird man im Leben sicher nicht kontrolliert, wenn man sich nicht auffällig verhält). Wäre da nicht der Punkt, dass das Messer auch vernichtet werde darf, was bei einem 400€ Messer schon wehtut.Ist nur die Frage, auf welcher Stellung das Pendel ist. *Meiner* Meinung nach muss ein Staat eher mehr Straftaten, Unsicherheit und "Ungerechtigkeit" verkraften, als immer weiter Grundrechte Unbeteiligter einzuschränken
Wobei die so erlangten Beweismittel, soweit ich weiß, trotzdem verwendet werden dürfen. :/ Wäre irgendwie schön gewesen sagen zu können "nein, der Inhalt meiner Taschen geht sie nichs an".
Bin da voll und ganz bei Dir. Es macht kein Sinn immer mehr Vorordungen und Gesetze zu erlassen, die sich keiner merken kann und die so schwammig formuliert sind, dass sie nur für Verwirrung sorgen. Und genau das ist auch mein Problem mit dem 42a, der Gesetzgeber will sich bewusst nicht festlegen um den Beamten Spielraum zu lassen und so kann es passieren, dass man im Wald beim Pilze sammeln ein kleines Einhandmesser abgenommen bekommt, weil der Polizist der Meinung ist, dass dafür auch ein Zweihandmesser ausreichen würde.
Wenn ein Einhandmesser abgenommen wird, ist es auch das Beweismittel für das verbotene Tragen.Ähh. Wir sind da noch nicht so ganz bei "Beweismittel". Und nö, das Beweismittelverbot im Sinne des anglikanischen Rechts will ich echt nicht haben.
Gibt es die Gesetze um uns vor den "Terroristen" zu schützen oder die "Terroristen" um neue Gesetze zu rechtfertigen? Manchmal bin ich mir da nicht so sicher...Und wir in einer Schissermansgesellschaft leben. Wir erwarten, dass der Staat uns vor durchgeknallten Massenmördern (nennt sich in der Presse "Amoklauf") oder randalierenden Autonomen oder sonstwen zu hundert Prozent schützt
Ich finde es nicht scheiße, ich finde scheiße, dass es mit Absicht nicht klar formuliert ist, um Spielraum (=Willkür) zu haben.Wenn Du das WaffG Scheiße findest
Wenn ein Einhandmesser abgenommen wird, ist es auch das Beweismittel für das verbotene Tragen.Anglikanischen Recht brauche ich auch nicht, heißt aber nicht, dass ich es gut finde, wenn man mir illegal die Taschen durchsucht und dann alles gegen mich verwenden darf und es für die Polizisten defacto keine Konsequenzen hat.
Gibt es die Gesetze um uns vor den "Terroristen" zu schützen oder die "Terroristen" um neue Gesetze zu rechtfertigen? Manchmal bin ich mir da nicht so sicher...![]()
Ich finde es nicht scheiße, ich finde scheiße, dass es mit Absicht nicht klar formuliert ist, um Spielraum (=Willkür) zu haben.
Ich finde es nicht scheiße, ich finde scheiße, dass es mit Absicht nicht klar formuliert ist, um Spielraum (=Willkür) zu haben.
Durch den Fund eines Einhandmessers wird jedoch nach deutschem Recht die illegale Durchsuchung legalisiert.