Einhandmesser Einziehung

Die Wahrheit ist, willst Du 100% Sicherheit, erschieß Dich. Dann kann Dir nix passieren: Willst Du 90%, dann müssen halt alle nackerd rumlaufen. Realiter und virtuell. Du kannst nicht alles auf den Gesetzgeber oder die ausführenden Organe schieben. Vieles ist Reaktion. Auf das, was man als Wille der Bevölkerung wahrnimmt.

Den Schwarzen Peter nur anderen zuzuschieben, ist war en vogue, aber etwas billig.

Was die Terroristen angeht: Ich les mich ja gerne, aber er ist einfach schlauer als ich: http://youtu.be/BGlDP3XJa6E

Pitter

Alles richtig, insbesondere der Verweis auf den guten Volker ;)

Unterm Strich bleibt aber die Frage, wie sich das wieder ändern lässt. Darauf zu hoffen, dass das von "oben" passiert, ist wohl eher witzlos. Und darauf zu bauen, dass die Mitmenschen da von selbst drauf kommen, wohl auch.

Das Problem mit der Freiheit ist nicht, dass ich meine eigene Freiheit verteidige und genieße, sondern die des anderen aushalten muss, auch wenn mir dessen Nase und seine Gewohnheiten nicht passen. Und an der Stelle ist kaum jemand so altruistisch oder aufgeklärt, sich zu Gunsten der eigenen Freiheit auch für die Belange einzusetzen, die einen selber nicht direkt betreffen.

Wenn ein Großteil der Bevölkerung im Tragen und Benutzen von Messern außerhalb der Küche keinen Wert erkennt, wird es ihnen vollkommen egal sein, wenn die Rechte der paar Hanseln, die das anders sehen, beschnitten werden. Mit den "richtigen" Stichworten (Sicherheit, Jugendkriminalität etc.) wird sogar ne politische Heldentat draus...

Mir fällt da leider keine Lösung ein, das Einzige, was ich für mich als Option sehe, ist Zeigen, Benutzen, Erzählen, Verschenken. Ich verschenke mittlerweile seit einiger Zeit bevorzugt Taschenmesser im Verwandtenkreis, gerne auch bei Kindergeburtstagen :hehe:
Schnitze mit den eigenen und den Nachbarskindern lustige Dinge, wozu diese dann natürlich auch ihr eigenes Opinel/Vic brauchen. Und benutze mein harmloses Taschenmesser so oft und so angemessen wie möglich in der Öffentlichkeit, bisher kaum mit negativen Folgen.
Ist keine große Nummer, aber zumindest das, was ich ohne großen Aufwand im Alltag hin bekomme. Und ich bleibe da der Auffassung treu, dass sich die Leute nur dann für etwas einsetzen, wenn sie den Wert dahinter schätzen.
 
Mir fällt da leider keine Lösung ein

Nach Österreich auswandern. Hamm eh die hybscheren Berge.

Ansonsten? Eine Lösung die in diesem Unterforum on topic wäre fällt mir auch nicht ein, ack ;) Da das Thema im Hintergrund ja nicht Messer, Autonome, Rumänen oder Bulgaren ist, sondern "Angst", hat Pispers eine Lösung gefunden, damit umzugehen. Der Kolumnist in der FAZ wieheisstdernochmal dito. usw.

Pitter
 
Vergiss es. Unsere Volkszertreter sind mindesten genau so krank wie eure.

Hasenfuss, maximal angepisst von diesen Narren.

Dann bleibt noch Polen. Balisong, Faustmesser, Fallmesser, OTF, KA-BAR TDI? Alles legal und von keinen verboten erfasst. Alle anderen Messer sowieso, unabhängig von den Abmessungen, es wird hier und da auch mit Macheten herumgelaufen... Im Wald kann man (vorzugsweise kaputte) Bäume als Wurfziel benutzen und keiner regt sich auf... Blödsinn sollte jedoch vermieden werden.

Hin und wieder wird jemand verletzt oder getötet, das Fernsehen und die lokalen Internetseiten sorgen für größtmögliche Aufregung, blasen jeden Vorfall auf bis er platzt, danach geht es ganz normal weiter. 80% der Messerangriffe geschehen übrigens mit den üblichen Haushalts- bzw. Küchenmessern.

@Hasenfuss,
du hast gerade meinen Wortschatz aufgefrischt: Volkszertreter. Mann, das passt!
 
Beleg? Ich mein, ich bin kein Experte in der StPO, aber meiner Ansicht ist eine Durchsuchung entweder rechtswidrig oder nicht. Und zwar von Beginn an. Aber ich lass mich da durch gute Argumente gerne belehren. "Iss so" gilt nicht.

Pitter

Nun, es dürfen in Deutschland bei illegal durchgeführten Durchsuchungen die gefundenen Beweismittel verwertet werden. D.h. ein dabei gefundenes Einhandmesser wird in der Regel eingezogen und ein Bußgeld erhoben. Ob sich dabei der Umstand der illegalen Durchsuchung beim Bußgeld auswirkt, weiß ich nicht.
Auch weiß ich nicht, ob der Beamte eine Strafe zu erwarten hätte, weil eben die Durchsuchung illegal war.

Gruß
Gerhard
 

Nun ... Du hast geschrieben:

"Durch den Fund eines Einhandmessers wird jedoch nach deutschem Recht die illegale Durchsuchung legalisiert."

und dafür hast Du bis jetzt keine Rechtsgrundlage geliefert.

Ich vermute, da kommt auch keine mehr. Aber ich bin ja lernbereit.

Pitter
 
Ganz anderes Thema aber ähnliche Situation:
Das Amtsgericht Köln hat den Beifahrer vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln freigesprochen. Schon die Durchsuchung im Zuge der Verkehrskontrolle sei rechtswidrig gewesen und führe zu einem Beweisverwertungsverbot.
http://strafblog.de/2012/04/20/trot...s-bekifften-autofahrers-fuhrt-zum-freispruch/

Auch interessant:

Man hört zum Beispiel oft Sätze wie „Darf ich mir mal Ihre Pupillen anschauen“ oder „Sie sind doch sicher mit einem Alkoholtest einverstanden“. Derartig formulierte Sätze sind grundsätzlich ein Zeichen dafür, dass der Polizist für das, was er vorhat, eine Einwilligung von uns braucht! Und die sollte man ihm auf keinen Fall geben, dadurch werden nämlich auch rechtswidrige Eingriffe RECHTMÄßIG. Außerdem werden so etwaige Beweisverwertungsverbote umgangen.
http://www.drugs-forum.com/forum/showthread.php?t=57256#ixzz2qrtQa2Ze

Anders ausgedrückt; wenn ich mit einem Einhandmesser in der Tasche unterwegs bin, was von außen nicht zu erkennen ist (kein Clip) und mich bei einer zufälligen Kontrolle unauffällig verhalte (damit kein Anfangsverdacht entsteht) und der Polizist meine Taschen kontrollieren will, sollte ich das auf jeden Fall formal verweigern. Damit, wenn er es trotzdem tut, das Messer nicht verwertbar ist?

Mir geht es hier nicht darum ein Einhandmesser jeden Tag in der Stadt mitführen zu können, eher um die "Grauzonen" wie den Weg in den Wald, Messer die nicht eindeutig als Einhand- oder Zweihandmesser zu erkennen sind etc.
 
... und der Polizist meine Taschen kontrollieren will, sollte ich das auf jeden Fall formal verweigern.

Grundsätzlich? Natürlich.
Natürlich kannst Du im Moment nichts dagegen tun. Bzw. solltest es nicht.
Was aber nicht heisst, dass man nicht klar zum Ausdruck bringen sollte, dass man das nicht will und auch nicht damit einverstanden ist.

Genausowenig, wie man im Regelfall gegenüber der Polizei Aussagen macht, die über das Nötigste (Personalien) hinausgehen.

Das ist das Spiel. Alles andere ist einfach dumm, weil gemacht ist gemacht und gesagt ist grundsätzlich mal gesagt.

Und auch wenn das dann manchem Polizisten pampig und klugscheisserisch erscheint - was ich nachvollziehen kann.
Solange es Rechte gibt, sollte man die auch nutzen.

Pitter
 
Nun ... Du hast geschrieben:

"Durch den Fund eines Einhandmessers wird jedoch nach deutschem Recht die illegale Durchsuchung legalisiert."

und dafür hast Du bis jetzt keine Rechtsgrundlage geliefert.

Ich vermute, da kommt auch keine mehr. Aber ich bin ja lernbereit.

Pitter

Hier habe ich etwas dazu gefunden. Es hat zwar nichts mit Einhandmessern zu tun, ist aber höchstrichterliche Rechtsprechung.

http://hanfverband.de/index.php/nac...tung-nach-illegaler-hausdurchsuchung-moeglich

Gruß
Gerhard
 
Hier habe ich etwas dazu gefunden. Es hat zwar nichts mit Einhandmessern zu tun, ist aber höchstrichterliche Rechtsprechung.
http://hanfverband.de/index.php/nac...tung-nach-illegaler-hausdurchsuchung-moeglich

Urteil samt Begründung im Originaltext.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090702_2bvr222508.html

Thema ist ein etwaiges Verwertungsverbot.
" Die Strafprozessordnung stellt kein grundsätzliches Beschlagnahmeverbot für Fälle fehlerhafter Durchsuchungen auf, die zur Sicherstellung von Beweisgegenständen führen "

Deine These war:
"Durch den Fund eines Einhandmessers wird jedoch nach deutschem Recht die illegale Durchsuchung legalisiert."

Wo geht das Bundesverfassungsgericht auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Untersuchung ein?

Pitter
 
Urteil samt Begründung im Originaltext.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090702_2bvr222508.html

Deine These war:
"Durch den Fund eines Einhandmessers wird jedoch nach deutschem Recht die illegale Durchsuchung legalisiert."

Wo geht das Bundesverfassungsgericht auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Untersuchung ein?

Pitter

In der Begründung Abschnit I. Absatz 3 wird festgestellt, dass die Durchsuchung die Grundrechte des Betroffenen verletze (damit war die Durchsuchung eigentlich illegal). Bei der Durchsuchung wurden jedoch im Zimmer eines Mitbewohners Drogen gefunden - um deren Verwertbarkeit ging es bei dem Urteil.
Im Absatz 5 und 6 wird jedoch dargelegt, dass bei der gefundenen Menge an Haschisch die Strafverfolgung höher zu bewerten sei. Zumal diese Menge auch eine Anordnung der Durchsuchung gerechtfertigt hätte.
Demnach war die Durchsuchung also doch legal, oder?!?

Gruß
Gerhard
 
Nur weil sich eine Durchsuchungsmaßnahme als rechtswidrig im Nachinein darstellt. führt
das (zum Glück) noch lange nicht zum Beweismittelverbot.

Es gibt verschiedene Beweisverbote, zumeist aber formeller Natur; "Recht braucht Unrecht nicht
zu weichen". Es geht nicht zuletzt um die Form der Beweisgewinnung, so dürfen keine verbotenen
Verhörmethoden verwendet werden (Beweismethodenverbot) oder es darf sich nicht über das Zeugnis-
verweigerungsrecht hinweggesetzt werden (Beweismittelverbot). Die ganze Materie ist ziehmlich komplex.

Aber die nicht rechtmäßige Durchführung einer Maßnahme, für nicht sofort zum Beweismittelverbot.
Stell dir vor, du findest im Rahmen einer solchen Maßnahme die Tatwaffe zu einem Mord oder
KiPo Medien, die du dann gegen den Täter nicht verwenden darfst. Was sagst du dazu? Wäre das ok?
Gleiche Fallgestaltung anderer Sachverhalt...

Wir sind zum Glück nicht in Amerika, da wäre es anders abgelaufen. Was deine Einstellung dem
Beamten gegenüber aufzeigende Frage anbetrifft...

Auch weiß ich nicht, ob der Beamte eine Strafe zu erwarten hätte, weil eben die Durchsuchung illegal war.

Ich weiß, keine Frage, aber "Unschuldvermutung der öffentlichen Hand"!
Solange der Beamte hier nicht vorsätzlich rechtswirdig handelt, droht im ausserdientslich
keine Konsequenz in der Regel, innderdienstlich kanns Haue geben. ;)
 
Nur weil sich eine Durchsuchungsmaßnahme als rechtswidrig im Nachinein darstellt. führt
das (zum Glück) noch lange nicht zum Beweismittelverbot.

falls Du "muss das nicht zum Beweismittelverbot führen" meinst (davon gehe ich aus), ack.
Kann AFIK aber.

Die These war aber:

Ein bei einer Durchsuchung zufällig gefundenes Beweismittel macht eine rechtswidrige Durchsuchung im Nachhinein rechtskonform.

Dafür gibts immer noch keinen Beleg.

Pitter
 
Letztendlich spielt es für das Beweismittel eben keine Rolle.
Im Hinblick auf die Massnahme ansich, werde ich mal morgen den
Kommentar wälzen.

Aber ich denke nicht, dass die Massnahme dadurch konform wird, weil
es generell eben den 108 StPO gibt, welcher die Zufallsfunde im Rahmen
einer legitimen Massnahme regelt, aber auf die DU selbst nicht abstellt.
 
Aber die nicht rechtmäßige Durchführung einer Maßnahme, für nicht sofort zum Beweismittelverbot.
Stell dir vor, du findest im Rahmen einer solchen Maßnahme die Tatwaffe zu einem Mord oder
KiPo Medien, die du dann gegen den Täter nicht verwenden darfst. Was sagst du dazu? Wäre das ok?
Gleiche Fallgestaltung anderer Sachverhalt...

Supi, gleich die Maximaltotschlagkeule Kinderpornografie, Pläne für einen Terroranschlag wären allerdings noch besser als nur ne Mordwaffe...


Das Problem bei der Kiste mit den "illegalen" Durchsuchungen usw. ist doch, dass es für die Justiz und Exekutive keine negativen Folgen hat. Für den unberechtigt durchsuchten Bürger aber schon.
Meine Meinung an der Stelle ist: wenn die Justiz meint, jemand ist Terrorist, Mörder oder handelt mit Vergewaltigungsvideos, dann sollte sich die Justiz auch die Mühe machen, eine saubere Durchsuchung anzuorden.
Alternative wäre, dass jeder, der unberechtigt durchsucht oder überwacht wird, dafür entschädigt wird.
Irgendeine Konsequenz sollte Fehlverhalten haben, sonst lernt man ja nix draus...
dusk schrieb:
Anders ausgedrückt; wenn ich mit einem Einhandmesser in der Tasche unterwegs bin, was von außen nicht zu erkennen ist (kein Clip) und mich bei einer zufälligen Kontrolle unauffällig verhalte (damit kein Anfangsverdacht entsteht) und der Polizist meine Taschen kontrollieren will, sollte ich das auf jeden Fall formal verweigern. Damit, wenn er es trotzdem tut, das Messer nicht verwertbar ist?
Bei Polizeikontrollen sollte man eigentlich erstmal alles verweigern bzw. nix zustimmen.
Dauert dann manchmal etwas länger, als wenn man zustimmt.


Rechte sind an der Stelle wie Muskeln:
Wenn man sie nicht nutzt, verkümmern sie.

Das sollte man immer höflich und freundlich tun. Aber man sollte es mMn tun.

Kilian
 
Ein wenig diffenzierter solltest du das betrachten...

Wenn deine "illegale" Durchsuchung dies von vornherein schon war und trozdem
angeordnet wurde, so ist das offensichtlich und vorsätzlich. Dann hat jeder
Beteiligte der aus- bzw. anordnenden Organe mit straf- und disziplinarrechtlichen
Konsequenzen zu rechnen. Da ist keiner außen vor.

Sollte sich die Maßnahme im Nachhinein als unzulässig erweisen, dürfen keine
Konsequenzen drohen.


Supi, gleich die Maximaltotschlagkeule Kinderpornografie, Pläne für einen Terroranschlag wären allerdings noch besser als nur ne Mordwaffe...

Was machts für nen Unterschied? Differenzierst du bei der Ungleichbehandlung im Unrecht?
Dies ist der klassische Fall einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung.


@Pitter

Die unzulässige DU wird nicht im Nachinein zulässig bzw. rechtskonform, nur weil ein
Zufallsfund erfolgt ist. Ist auch unnötig, weil dieser beweiserheblich verwertet werden
kann, solange die unzulässige Maßnahme unter dem nun bekannten Sachverhalt zulässig
hätte durchgeführt werden können. Also zumindestens theoretisch sollte eine Heilung im
Nachinein möglich sein; meint das eben kein Beweisverwertungsverbot dem entgegen stand.

Quelle...? Ja find ich mit Glück noch im Juris, es handelt sich um jeden Fall um ein
Grundsatzurteil des BGH oder BVerfG. Ich hoffe, dass ich es nicht schuldig bleiben muss. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechte sind an der Stelle wie Muskeln:
Wenn man sie nicht nutzt, verkümmern sie.

Das sollte man immer höflich und freundlich tun. Aber man sollte es mMn tun.

Kilian

In den wenigen Fällen wo man ich überhaupt mal in irgendwelcher Richtung kontrollieren wolle, war das stets erfolgreich, da den Vollzugsbediensteten anscheinend der Aufwand zu hoch war, sich mit einem renitenten Kunden rumzuärgern.
 
Quelle...? Ja find ich mit Glück noch im Juris, es handelt sich um jeden Fall um ein
Grundsatzurteil des BGH oder BVerfG. Ich hoffe, dass ich es nicht schuldig bleiben muss. ;)

Ich helfe mal eben aus ... :hmpf:

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 85/2009 vom 28. Juli 2009

Beschluss vom 2. Juli 2009 – 2 BvR 2225/08 –

"Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden"


http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html
 
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