HeinrBoker
Moderator Forum Böker und CRKT
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Bezugnehmend auf http://www.messerforum.net/showthread.php?t=53484 ...
Wie Sie aus früheren Stellungnahmen von mir wissen, dauert meine Wortmeldung etwas länger. So auch dieses Mal. Ich bitte um Verständnis.
Es hat am Wochenende sehr starke Vorwürfe, Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen uns gegeben. Das darf so nicht stehen bleiben. Vieles wird sich relativieren, wenn ich Ihnen den zeitlichen Ablauf dieser Gesetzgebung gegen das Messerführen ins Gedächtnis rufe und unser Wirken in dieser Zeit zumindest andeute.
Es ging im Mai 2007 los, als Dr. Körting vor die Presse trat und, so wörtlich, "den Markt für Messer austrocknen" wollte. In Solingen erinnerten wir uns an die 2003 erfolgreiche Lobbyarbeit über unseren Verband IVSH im Innenministerium, als wir ein generelles Verbot der Springmesser verhindern konnten. Böker agiert vernünftigerweise im zweiten Glied, um von der Politik nicht als Advokat in ureigener Sache zu gelten. Herr Beckmann, Geschäftsführer unseres Industrieverbandes, schrieb bereits am 23.05.2007 Herrn Dr. Körting, den Oberbürgermeister Solingens, unseren hiesigen Bundestagsabgeordneten und andere Institutionen an.
Das Nächste, was wir von Herrn Dr. Körting hörten, war eine Präzisierung, wie man der "allgemeinen Bewaffnung" Einhalt gebieten könne. Das zugriffsbereite Führen ist im Regelfall strafbewehrt zu unterbinden "und nur ausnahmsweise für bestimmte Personen zu ermöglichen". Der Gesetzentwurf sah zum Verbot vor: Alle Springmesser, alle Einhandmesser mit feststellbarer Klinge, alle arretierenden Klappmesser mit Klingenlänge über 8,5 cm, sowie alle arretierenden oder feststehenden Messer mit einer Klinge in Bowie-, Tanto-, Spearpoint- oder Dolchform. Hinzu kamen feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge mit bestimmter Geometrie, die ich bis heute nicht verstanden habe. Also de facto ein totales Messerverbot, bis auf die normalen Taschenmesser ohne Arretierung.
Die vorgesehenen Ausnahmen beschränkten sich auf Film- und Theateraufführungen und auf Jäger für den Zeitraum der Jagd. Auch wollte man die Möglichkeit der behördlichen Ausnahmegenehmigung zulassen mit der Verpflichtung, dieses Dokument stets mitzuführen - sonst: Ordnungswidrigkeit!
Und weiter: "Die finanziellen Auswirkungen auf Industrie und Handel lassen sich nicht konkret abschätzen. Es wird jedoch in der Summe nicht von erheblichen Umsatzeinbußen ausgegangen."
Trotz mehrfachen Anmahnens erreichte den Verband erst am 23.11.2007 ein Schreiben von Dr. Körting, in dem er zu einem Gespräch bat.
Inzwischen war die Gesetzesvorlage bei den Innenministern der Länder. Der IVSH hat sämtliche Innenministern sachlich umfassend informiert und die Unzulänglichkeiten des Entwurfs in allen Facetten verdeutlicht. Vor allem wurde klargestellt, wie die Gesetzgebung in den wichtigen EU-Ländern aussieht und dass Millionen von Bürgern mit geschätzten 20 Millionen Messern, Mulitools etc. betroffen sind. Hinzu kamen die vielen Schreiben von Ihnen im Forum, Briefaktionen des Messer Magazins und anderes mehr.
Nach meiner Einschätzung hat diese Wucht an Protest der Politik die Augen geöffnet, was man hier losgetreten hat. Daraufhin wurde einmal sehr stark zurück gerudert, und zum anderen das Gesetz regelrecht durchgepeitscht.
Bezeichnenderweise hat Körting den immer wieder angemahnten Gesprächstermin vom 13.02.2008 nochmals verschoben auf den 20.02.2008. Sicherlich war die Neufassung am 13.02.2008 noch nicht fertig, sowie der Schlachtplan, wie es ohne großes Aufsehen und Debatte durch den Bundestag geschleust werden kann.
Am 20.02.2008 wurde die Gesprächsrunde vor vollendete Tatsachen gestellt. Es war nicht einmal der Innensenator, der reinen Wein eingoß, was den Zeitplan angeht, sondern in einem zweiten Gespräch ein Mitglied der FDP-Fraktion, die als einzige dagegen stimmte. Das Thema sei zu diesem Zeitpunkt nicht wichtig genug, um die große Koalition unnötig zu belasten.
Immerhin, unser aller Wirken seit Mai 2007 bis letzte Woche hat die Politik bewegt, erheblich von Körtings Urfassung abzurücken.
1) Der Umfang der betroffenen Messertypen ist kleiner geworden.
2) Das Verbot, bestimmte Messer am Mann zu tragen, ist gummiartig aufgeweicht worden. Wir nehmen den Politikern ab, dass sie nur eine Zielgruppe treffen wollen, mit der wir uns nicht identifizieren. Das hat Körting gesagt und wird es nochmals in einem Interview dem Messermagazin bestätigen.
Uns ist dabei natürlich völlig klar, dass derlei Äußerungen und Zusicherungen von Herrn Körting und anderen Politikern für die Zukunft keinerlei juristische Relevanz haben; man wird sich nie darauf berufen können.
3) Das Messer ist laut Gesetzestext nicht mehr nur Waffe, sondern auch "nützlicher Gebrauchsgegenstand".
4) Sollte es dennoch zum Konflikt kommen, ist es schlimmstenfalls eine Ordnugnswidrigkeit und kein Straftatbestand.
Vielleicht sehen Sie jetzt unsere Stellungnahme zur Änderung der Messergesetzgebung in einem differenzierten Licht. Jeder muss für sich entscheiden, wie er sich in Bezug auf seinen liebgewonnenen Begleiter ab 01.04.2008 in der Öffentlichkeit verhält.
Für mich gilt ganz sicher: Wenn ich bis jetzt nicht ständig ein Messer in der Tasche hatte - ab sofort verlasse ich das Haus nicht ohne Speedlock. DAS will ich wissen!
Beste Grüße
E.-W. Felix-Dalichow
Wie Sie aus früheren Stellungnahmen von mir wissen, dauert meine Wortmeldung etwas länger. So auch dieses Mal. Ich bitte um Verständnis.
Es hat am Wochenende sehr starke Vorwürfe, Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen uns gegeben. Das darf so nicht stehen bleiben. Vieles wird sich relativieren, wenn ich Ihnen den zeitlichen Ablauf dieser Gesetzgebung gegen das Messerführen ins Gedächtnis rufe und unser Wirken in dieser Zeit zumindest andeute.
Es ging im Mai 2007 los, als Dr. Körting vor die Presse trat und, so wörtlich, "den Markt für Messer austrocknen" wollte. In Solingen erinnerten wir uns an die 2003 erfolgreiche Lobbyarbeit über unseren Verband IVSH im Innenministerium, als wir ein generelles Verbot der Springmesser verhindern konnten. Böker agiert vernünftigerweise im zweiten Glied, um von der Politik nicht als Advokat in ureigener Sache zu gelten. Herr Beckmann, Geschäftsführer unseres Industrieverbandes, schrieb bereits am 23.05.2007 Herrn Dr. Körting, den Oberbürgermeister Solingens, unseren hiesigen Bundestagsabgeordneten und andere Institutionen an.
Das Nächste, was wir von Herrn Dr. Körting hörten, war eine Präzisierung, wie man der "allgemeinen Bewaffnung" Einhalt gebieten könne. Das zugriffsbereite Führen ist im Regelfall strafbewehrt zu unterbinden "und nur ausnahmsweise für bestimmte Personen zu ermöglichen". Der Gesetzentwurf sah zum Verbot vor: Alle Springmesser, alle Einhandmesser mit feststellbarer Klinge, alle arretierenden Klappmesser mit Klingenlänge über 8,5 cm, sowie alle arretierenden oder feststehenden Messer mit einer Klinge in Bowie-, Tanto-, Spearpoint- oder Dolchform. Hinzu kamen feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge mit bestimmter Geometrie, die ich bis heute nicht verstanden habe. Also de facto ein totales Messerverbot, bis auf die normalen Taschenmesser ohne Arretierung.
Die vorgesehenen Ausnahmen beschränkten sich auf Film- und Theateraufführungen und auf Jäger für den Zeitraum der Jagd. Auch wollte man die Möglichkeit der behördlichen Ausnahmegenehmigung zulassen mit der Verpflichtung, dieses Dokument stets mitzuführen - sonst: Ordnungswidrigkeit!
Und weiter: "Die finanziellen Auswirkungen auf Industrie und Handel lassen sich nicht konkret abschätzen. Es wird jedoch in der Summe nicht von erheblichen Umsatzeinbußen ausgegangen."
Trotz mehrfachen Anmahnens erreichte den Verband erst am 23.11.2007 ein Schreiben von Dr. Körting, in dem er zu einem Gespräch bat.
Inzwischen war die Gesetzesvorlage bei den Innenministern der Länder. Der IVSH hat sämtliche Innenministern sachlich umfassend informiert und die Unzulänglichkeiten des Entwurfs in allen Facetten verdeutlicht. Vor allem wurde klargestellt, wie die Gesetzgebung in den wichtigen EU-Ländern aussieht und dass Millionen von Bürgern mit geschätzten 20 Millionen Messern, Mulitools etc. betroffen sind. Hinzu kamen die vielen Schreiben von Ihnen im Forum, Briefaktionen des Messer Magazins und anderes mehr.
Nach meiner Einschätzung hat diese Wucht an Protest der Politik die Augen geöffnet, was man hier losgetreten hat. Daraufhin wurde einmal sehr stark zurück gerudert, und zum anderen das Gesetz regelrecht durchgepeitscht.
Bezeichnenderweise hat Körting den immer wieder angemahnten Gesprächstermin vom 13.02.2008 nochmals verschoben auf den 20.02.2008. Sicherlich war die Neufassung am 13.02.2008 noch nicht fertig, sowie der Schlachtplan, wie es ohne großes Aufsehen und Debatte durch den Bundestag geschleust werden kann.
Am 20.02.2008 wurde die Gesprächsrunde vor vollendete Tatsachen gestellt. Es war nicht einmal der Innensenator, der reinen Wein eingoß, was den Zeitplan angeht, sondern in einem zweiten Gespräch ein Mitglied der FDP-Fraktion, die als einzige dagegen stimmte. Das Thema sei zu diesem Zeitpunkt nicht wichtig genug, um die große Koalition unnötig zu belasten.
Immerhin, unser aller Wirken seit Mai 2007 bis letzte Woche hat die Politik bewegt, erheblich von Körtings Urfassung abzurücken.
1) Der Umfang der betroffenen Messertypen ist kleiner geworden.
2) Das Verbot, bestimmte Messer am Mann zu tragen, ist gummiartig aufgeweicht worden. Wir nehmen den Politikern ab, dass sie nur eine Zielgruppe treffen wollen, mit der wir uns nicht identifizieren. Das hat Körting gesagt und wird es nochmals in einem Interview dem Messermagazin bestätigen.
Uns ist dabei natürlich völlig klar, dass derlei Äußerungen und Zusicherungen von Herrn Körting und anderen Politikern für die Zukunft keinerlei juristische Relevanz haben; man wird sich nie darauf berufen können.
3) Das Messer ist laut Gesetzestext nicht mehr nur Waffe, sondern auch "nützlicher Gebrauchsgegenstand".
4) Sollte es dennoch zum Konflikt kommen, ist es schlimmstenfalls eine Ordnugnswidrigkeit und kein Straftatbestand.
Vielleicht sehen Sie jetzt unsere Stellungnahme zur Änderung der Messergesetzgebung in einem differenzierten Licht. Jeder muss für sich entscheiden, wie er sich in Bezug auf seinen liebgewonnenen Begleiter ab 01.04.2008 in der Öffentlichkeit verhält.
Für mich gilt ganz sicher: Wenn ich bis jetzt nicht ständig ein Messer in der Tasche hatte - ab sofort verlasse ich das Haus nicht ohne Speedlock. DAS will ich wissen!
Beste Grüße
E.-W. Felix-Dalichow
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