HeinrBoker
Moderator Forum Böker und CRKT
- Beiträge
- 86
Wenn ich offensichtlich wenig Zuspruch zu diesem Thema bei Ihnen finde, so sind wir uns doch wohl über die Ausgangsposition mit unserer Liebe zum Messer in Deutschland einig:
1. Wir stellen gemessen an der Gesamtbevölkerung eine Minderheit dar, die wiederum von vielen, evtl. den meisten Mitbürgern schräg angesehen wird. Fragen wie "Was willst Du denn mit diesem Mordinstrument" kennen wir alle zu gut.
2. Das Messer ist zu oft die Tatwaffe bei grausigen Gewaltverbrechen. Die Medien berichten in zunehmendem Maße immer aufsehenerregender hierüber, so dass man zumindest den Eindruck hat, die Messerstechereien nehmen zu.
3. Weil 1. und 2. Tatsachen sind, hat es die Politik einfach, bei der Mehrheit der Wähler zu punkten, wenn sie vollmundig Gegenmaßnahmen herausposaunt. So geschehen in Berlin im Sommer... Sie kennen die Entstehungsgeschichte des hier diskutierten Gesetzes.
Betroffen ist eine klitzekleine Industrie - wer produziert denn hier im Lande noch? - der wir uns zugehörig fühlen. Plus Importeure, Grohandel und Einzelhandel. Daraus resultieren volkswirtschaftlich gesehen nicht mehr Arbeitsplätze als sie BMW oder andere Große mit einem Federstrich eliminieren. Politisch sind wir keine beachtenswerte Nummer.
Daraus folgt aber auch, dass wir uns keine Lobby mit angeschlossenem Anwaltsbüro leisten können.
Das hätte uns auch gar nicht geholfen. Denn: Populistische Maßnahmen hält keine Lobby auf, weil der Politiker gar nicht zuhört, sondern Recht haben will. Und er kommt damit durch, weil er eine Mehrheit von eben solchen Politikern findet, die auch wissen, dass die Mehrheit der Wähler das Vorhaben gut findet. Deshalb kamen die beiden Sachverständigen bei der Anhörung vor dem Innenausschuss auch nicht durch mit ihren Sachargumenten.
Da hat es der ADAC einfacher bei der Bekämpfung der Einführung einer Höchstgeschwindigkeit:
1. will die Mehrheit der Autofahrer das nicht
2. fährt der Politiker auch lieber so schnell wie er möchte.
Natürlich bin ich gegen dieses Gesetz. Ich will es auch nicht schön reden. Aber: Es hätte viel schlimmer kommen können (siehe ursprünglicher Entwurf, der auch noch eine behördliche Ausnahmegenehmigung zum Führen mit einschloss).
Dank unser aller Anstrengungen haben wir einen sehr dehnbaren, auslegungsbedürftigen Gesetzestext vorliegen. Nach meinen jüngsten Informationen rufen die Innenministerien der Länder nach einer Verwaltungsvorschrift. Man muss präzisieren und beispielhaft verdeutlichen, was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz wirklich will. Bei der Erarbeitung einer solchen Verwaltungsvorschrift sitzen wir über unseren Verband mit am Tisch.
Nach Privatgesprächen mit Richtern und Polizeibeamten bleibe ich dabei: Solange ich mit meinem mitgeführten Einhandmesser in keine Situation gezogen werde, die die Polizei auf den Plan ruft, werde ich gar nicht erst auf mein Messer angesprochen.
Wir sehen jetzt unsere Aufgabe darin, dem Beamten mittels der Verwaltungsvorschrift deutlich zu machen, in welchen Fällen er zugreifen soll bzw. muss.
Verschreien Sie mich ruhig als Zweckoptimist. Sie können mir hier und heute nicht beweisen, dass ich falsch liege. Das kann nur die Zukunft.
Solange keine wirklich neuen Erkenntnisse oder gar Ergebnisse zu vermitteln sind, möchte ich für mich die Diskussion zunächst beenden.
Beste Grüße
E.-W. Felix-Dalichow
1. Wir stellen gemessen an der Gesamtbevölkerung eine Minderheit dar, die wiederum von vielen, evtl. den meisten Mitbürgern schräg angesehen wird. Fragen wie "Was willst Du denn mit diesem Mordinstrument" kennen wir alle zu gut.
2. Das Messer ist zu oft die Tatwaffe bei grausigen Gewaltverbrechen. Die Medien berichten in zunehmendem Maße immer aufsehenerregender hierüber, so dass man zumindest den Eindruck hat, die Messerstechereien nehmen zu.
3. Weil 1. und 2. Tatsachen sind, hat es die Politik einfach, bei der Mehrheit der Wähler zu punkten, wenn sie vollmundig Gegenmaßnahmen herausposaunt. So geschehen in Berlin im Sommer... Sie kennen die Entstehungsgeschichte des hier diskutierten Gesetzes.
Betroffen ist eine klitzekleine Industrie - wer produziert denn hier im Lande noch? - der wir uns zugehörig fühlen. Plus Importeure, Grohandel und Einzelhandel. Daraus resultieren volkswirtschaftlich gesehen nicht mehr Arbeitsplätze als sie BMW oder andere Große mit einem Federstrich eliminieren. Politisch sind wir keine beachtenswerte Nummer.
Daraus folgt aber auch, dass wir uns keine Lobby mit angeschlossenem Anwaltsbüro leisten können.
Das hätte uns auch gar nicht geholfen. Denn: Populistische Maßnahmen hält keine Lobby auf, weil der Politiker gar nicht zuhört, sondern Recht haben will. Und er kommt damit durch, weil er eine Mehrheit von eben solchen Politikern findet, die auch wissen, dass die Mehrheit der Wähler das Vorhaben gut findet. Deshalb kamen die beiden Sachverständigen bei der Anhörung vor dem Innenausschuss auch nicht durch mit ihren Sachargumenten.
Da hat es der ADAC einfacher bei der Bekämpfung der Einführung einer Höchstgeschwindigkeit:
1. will die Mehrheit der Autofahrer das nicht
2. fährt der Politiker auch lieber so schnell wie er möchte.
Natürlich bin ich gegen dieses Gesetz. Ich will es auch nicht schön reden. Aber: Es hätte viel schlimmer kommen können (siehe ursprünglicher Entwurf, der auch noch eine behördliche Ausnahmegenehmigung zum Führen mit einschloss).
Dank unser aller Anstrengungen haben wir einen sehr dehnbaren, auslegungsbedürftigen Gesetzestext vorliegen. Nach meinen jüngsten Informationen rufen die Innenministerien der Länder nach einer Verwaltungsvorschrift. Man muss präzisieren und beispielhaft verdeutlichen, was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz wirklich will. Bei der Erarbeitung einer solchen Verwaltungsvorschrift sitzen wir über unseren Verband mit am Tisch.
Nach Privatgesprächen mit Richtern und Polizeibeamten bleibe ich dabei: Solange ich mit meinem mitgeführten Einhandmesser in keine Situation gezogen werde, die die Polizei auf den Plan ruft, werde ich gar nicht erst auf mein Messer angesprochen.
Wir sehen jetzt unsere Aufgabe darin, dem Beamten mittels der Verwaltungsvorschrift deutlich zu machen, in welchen Fällen er zugreifen soll bzw. muss.
Verschreien Sie mich ruhig als Zweckoptimist. Sie können mir hier und heute nicht beweisen, dass ich falsch liege. Das kann nur die Zukunft.
Solange keine wirklich neuen Erkenntnisse oder gar Ergebnisse zu vermitteln sind, möchte ich für mich die Diskussion zunächst beenden.
Beste Grüße
E.-W. Felix-Dalichow