Wuppertaler
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Hallo,
Vorab ein riesen Lob ! Ich finde den Umgangston, der hier herrscht wirklich total toll ! Das Forum hat mir zwar ein paar wenige Nächte geraubt, aber das war es auf jeden Fall wert !
Nun zu meiner aktuellen Situation, in der Hoffnung auf Hilfe :
Ich, Schüler, in ein paar Wochen 15, möchte mir -wer hätte es gedacht- ein Messer kaufen. Nein ich bin nicht einer der furchtbar asozialen Jugendlichen, die das Messer zur Machtausübung nutzen. Ich möchte das Messer als "Arbeitstier" nutzen und dementsprechend auch mit mir führen. Wie ich bereits eindrucksvoll lernen durfte, ist ein Messer nicht gleich ein Messer.
Ich darf also ein Messer, was nicht im Sinne des WaffG ist kaufen und führen. Nun habe ich vor, mir das "Walther Backup" Messer zu kaufen.
Es hat eine Klingenlänge unter 12cm und ist vom Hersteller als "Outdoor" - Messer angegeben, weshalb das eigentlich zu keinerlei Problemen führen sollte.
Ein Anruf im örtlichen Waffenladen musste allerdings meine Freude ein wenig abdämpfen, das dieser das Messer nur an Volljährige verkauft. Man muss vielleicht noch dazu sagen, dass meine Eltern absolut kein Problem damit haben, wenn ich mit Waffe hantiere (und dazu zählen für mich auch Messer), da diese wissen, dass ich damit niemals Unsinn machen würde.
Ein wenig enttäuscht liess ich das Messer also reservieren, damit meine Mutter es mir kaufen kann.
Nun stieß ich im Internet aber auf folgende Seite, die mein bisheriges Wissen ein wenig aus dem Konzept brachte :
1. Das "Walther Backup" Messer wurde auch dort nur mit Alterbeschränkung verkauft.
2. und das war der Knaller für mich : Der "Outdoordolch 15" mit einer Klingenlänge von 15 cm ! wird ohne Altersnachweis verkauft.
http://www.asmc.de/de/Messer-Werkzeuge/Feststehende-Messer/3/
Nun meine Frage :
Ist das "Walther Backup" Messer nun eine Waffe oder ein Werkzeug ?
Immerhin deklariert der Hersteller dies als "Outdoor" Messer und ich würde dies natürlich niemals zur Selbstverteidigung mit mir führen (käme ich allerdings unbeabsichtigt in eine solche Situation wäre das laut §32 StGB eh egal)
Ist das unter Punkt 2 genannte Messer nicht doch erst ab 18 zu verkaufen ?
Mit freundlichen Grüßen
Wuppertaler
Vorab ein riesen Lob ! Ich finde den Umgangston, der hier herrscht wirklich total toll ! Das Forum hat mir zwar ein paar wenige Nächte geraubt, aber das war es auf jeden Fall wert !
Nun zu meiner aktuellen Situation, in der Hoffnung auf Hilfe :
Ich, Schüler, in ein paar Wochen 15, möchte mir -wer hätte es gedacht- ein Messer kaufen. Nein ich bin nicht einer der furchtbar asozialen Jugendlichen, die das Messer zur Machtausübung nutzen. Ich möchte das Messer als "Arbeitstier" nutzen und dementsprechend auch mit mir führen. Wie ich bereits eindrucksvoll lernen durfte, ist ein Messer nicht gleich ein Messer.
Ich darf also ein Messer, was nicht im Sinne des WaffG ist kaufen und führen. Nun habe ich vor, mir das "Walther Backup" Messer zu kaufen.
Es hat eine Klingenlänge unter 12cm und ist vom Hersteller als "Outdoor" - Messer angegeben, weshalb das eigentlich zu keinerlei Problemen führen sollte.
Ein Anruf im örtlichen Waffenladen musste allerdings meine Freude ein wenig abdämpfen, das dieser das Messer nur an Volljährige verkauft. Man muss vielleicht noch dazu sagen, dass meine Eltern absolut kein Problem damit haben, wenn ich mit Waffe hantiere (und dazu zählen für mich auch Messer), da diese wissen, dass ich damit niemals Unsinn machen würde.
Ein wenig enttäuscht liess ich das Messer also reservieren, damit meine Mutter es mir kaufen kann.
Nun stieß ich im Internet aber auf folgende Seite, die mein bisheriges Wissen ein wenig aus dem Konzept brachte :
1. Das "Walther Backup" Messer wurde auch dort nur mit Alterbeschränkung verkauft.
2. und das war der Knaller für mich : Der "Outdoordolch 15" mit einer Klingenlänge von 15 cm ! wird ohne Altersnachweis verkauft.
http://www.asmc.de/de/Messer-Werkzeuge/Feststehende-Messer/3/
Nun meine Frage :
Ist das "Walther Backup" Messer nun eine Waffe oder ein Werkzeug ?
Immerhin deklariert der Hersteller dies als "Outdoor" Messer und ich würde dies natürlich niemals zur Selbstverteidigung mit mir führen (käme ich allerdings unbeabsichtigt in eine solche Situation wäre das laut §32 StGB eh egal)
Ist das unter Punkt 2 genannte Messer nicht doch erst ab 18 zu verkaufen ?
Mit freundlichen Grüßen
Wuppertaler