luftauge
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...auf welcher rechtlichen Basis diese Kontrollen und Verbote durchgeführt werden. Das Luftverkehrsgesetz verbietet meines Wissens nur das Mitführen von Waffen-...
So ist es, im LuftVG wird auf Spezialgesetze verwiesen.
Den Rest regeln Hausrechte, Flugbetriebshandbücher und Beförderungsverträge der Airlines und Flughafenbetreiber, die sich ihrerseits wiederum durch internationale Verträge und Abkommen verpflichten, diese "Standards" einzuhalten.
Wer das nicht macht, bekommt keine Lande- oder Überflugrechte in den USA, und Flughäfen, die das nicht machen, werden umgekehrt nicht in die Streckenpläne von/nach USA aufgenommen, bzw. nicht von dort angeflogen.
Sinn oder Unsinn ist auch hier eine ganz andere Frage, auf wessen Betreiben was zu machen ist, ist wohl klar - auch Seehäfen müssen seit einiger Zeit abgezäunt und kontrolliert werden, weil sie ohndem von USA nicht mehr angelaufen werden dürfen, bzw. von solchen Häfen die USA nicht mehr angelaufen werden dürfen.
hehe, da fällt mir ein:
Ist nur ne Frage der Zeit, wann ich anecke, bisher bin ich an jedem Flughafen ohne Probleme überall hingekommen. Irgendwann muss ich auch mal wieder mit Flugschülern dorthin fliegen...
fiel mir gerad noch ein:
Das mit den Feuerzeugen ist gar nicht soo ungewöhnlich, weil Feuerzeuggas oder -benzin von Natur aus explosiv sein können, und Explosivstoffe fallen auch unter Sonderbestimmungen, die im LuftVG gesondert aufgeführt werden.
Der Transport von Schusswaffen im Gepäckabteil dagegen ist eine andere Sache, der muss normalerweise auf Antrag bei der örtlichen Luftfahrtbehörde genehmigt werden, was aber von der Fluglinie veranlasst werden sollte, d.h. wenn man einen Jagdurlaub plant, sollte man das vorher auch der ausgewählten Fluglinie mitteilen, das wird zum Teil unterschiedlich von den Fluggesellschaften gehandhabt, manche sind strenger, andere sind offener.
Auch hier gilt: vorher fragen kann Ärger ersparen !
Selbst ich als verantwortlicher Luftfahrzeugführer würde mich strafbar machen, wenn ich Jagdwaffen bei einem privaten Flug von A nach B mitnehmen würde, ohne dass vorher bei meiner zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Bei sonstigem Gefahrgut ist es dann teilweise von den Mengen und deren Unterbringung (Transportverpackung) abhängig. Was lufttransporttechnisch alles unter Gefahrgut fällt, kann man erfragen.
Gruß Andreas
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