Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz

In meinem schießsportlichen Verein wird jedes gute Messer geschätzt, wir haben alle unsere vorgeschriebenen Tresore, wir sehen Waffen nicht als "Spielzeuge", das Grundgesetz ist uns wichtig. MEINE und DEINE Interessen, diese Differenzierung hat die bestehenden Waffengesetze möglich gemacht.

Habe ichs in diesem thread schon geschrieben? ;), wenn ja, machts auch nix: In meinem Schießsportverein, ausschliesslich GK kurz - und viele nach dem Motto umso dicker, desto besser - gibts nicht weniger Vorbehalte, wenn ich mal mit was anderem, als nem SAK aufgetaucht bin, als bei der örtlichen Töpfergruppe. "Waaaaaaaaaaas, mit sowas rennst Du rum, was willst damit"..usw, das übliche halt. Oder, auch ein Klassiker: Jäger "Mir doch wurscht, ob sie "denen" ihre Messer wegnehmen, ich als Jäger kann sie ja weiter tragen".

Ist ja nicht so, dass ich hier im messerforum auf einer Insel lebe, und keine Ahnung habe, was im Waffenbereich passiert. Und deswegen braucht man mir auch nicht zu erzählen, dass Sportschützen und ihre Vertreter per se Freunde der Messerfreunde hier sind. Die Politik soll doch bitte den anderen das Schäufelchen wegnehmen, Hauptsache wir behalten unseres.

Recht lange mit dem Finger auf andere zeigen muss man aber auch nicht, stimmt. Denn ich erinnere an zig Diskussionen hier im Forum (aber auch "draussen", wo es Menschen gibt), wo die "Messerleute" das gleiche Spiel andersrum gespielt haben: "Wozu braucht man ne Schusswaffe. Die ist doch nur zum Töten. Aber mein Messer..blabla..:"

Und genau so liefen und laufen zig Diskussionen auch wenns um Paintball/Airsoft, oder "Killerspiele" geht. Jeder will sein Ding weiter machen, solln sie halt die anderen einschränken, denn die sind die Bösen und Schuld und überhaupt, jedenfalls die.

Die Tatsache, dass jede Interessengruppe nur die jeweils eigenen Interessen vertritt und vertreten haben möchte, ist ein ziemlicher Stolperstein, stimmt. Das ist aber keine neue Erkenntnis, das haben wir hier schon in der Diskussion um die letzte WaffG Novelle und das Getöse hinterher durch. Muss man halt mal lesen.

Und zu dem was Steffen oben schreibt "Ich lehne Verbote von Messerarten ab und setzte mich für ein Waffengesetz ein, dass frei von Messerverboten ist. " - ich kauf ihm das ab.

Bleiben aber die Fragen 1. Sieht das die Mehrheit der Mitglieder auch so und 2. Was passiert konkret, wenns um Verhandlungen um Änderungen im WaffG geht.

Da ist im Rahmen der letzten beiden WaffG Novellen eben gar nix passiert. Im Gegenteil. Deals nach dem Motto "Mein Schüppchen" haben erst zu bestimmten Verboten geführt. Verbietet halt die Butterflies und Automatikmesser >85mm, produzieren wir eh nicht. Aber lasst uns den Rest. Schwupps war der Rest bei der nächste Novelle halt auch weg. Ja, blöd gelaufen das.

Da wird man - hoffentlich - recht skeptisch, ob die nächste Gruppe, die sich als Lobbyvertretung hinstellt, dann tatsächlich was anderes vertritt.

Pitter
 
Also eigentlich gehts ja darum, dass unangekündigt und ohne Vorverdacht die Wohnung kontrolliert werden soll.

Schon klar. Wo ist der Aufreger? Einen Steuerprüfer muss ich auch in meine Wohnung lassen, wenn ich mein Büro in der Wohnung habe. Und wenn mein Freund mit seiner Chemiefirma meint, er müsse Chemikalien ab einer bestimmten Gefahrstoffgruppe in der Garage lagern, darf da die Gewerbeaufsicht auch mal vorbei. So what?

Ok, jeder kann ja Geld verblasen, wofür er möchte. Best Case ist, die Anordnung ist rechtswidrig. Ok. Sonst noch was? "Waffennarren wollen sich nicht ins Kämmerchen schauen lassen" schreibt die BILD. Der Schießsport, der gegenüber anderen Ländern eh schon im Hintertreffen ist, ist damit aber nicht weiter. Die öffentliche Stimmung, nach der jeder Waffenbesitzer eh nur knapp hinter Massenmörder und schießwütigem Asozialen steht, auch nicht.

Wenns um meine Kohle geht, würde ich lieber ne tausenderpackung Bällchen für Erbsenpistolen-IPSC mit Kindern und Jugendlichen - samt ihren Eltern ;) - spendieren. Das ist, nach meiner Meinung und Überzeugung, die beste Idee, die ich in den letzten Jahren mitbekommen habe. Die würde ich gerne für den Messerbereich klauen ;)

Pitter
 
Messerjocke hat im Großen und Ganzen recht. Das Problem ist aber wesentlich vielschichtiger.
Grundsätzlich ist das WaffG ein Bundesgesetz. Der Vollzug ist aber Sache der Länder. Was heißt, jedes Bundesland kann Bestimmungen nach eigenem Gutdünken auslegen.
Beispiel: In dem einen Bundesland wird ein Wanderer, der ein Überlebensmesser mit 15 cm Klingenlänge trägt unbehelligt gelassen, in dem nächsten Bundesland besteht die Obrigkeit auf dem Führverbot und erkennt keinen allgemein anerkannten Zweck an.

Genau so ist es mit den unangemeldeten, verdachtsunabhängigen Kontrollen.
Früher, d. h. vor dem 25.7.2009 konnten die Behörden bei einem „begründeten Verdacht“ die Aufbewahrung der Waffen vor Ort kontrollieren.
Jetzt, nach dem neuen WaffG können sie es bei legalen Waffenbesitzern jederzeit!
Jeder Kriminelle, ist vor dieser Willkür geschützt. Bei dem braucht die Polizei einen Haussuchungsbefehl.
Einige Bundesländer machen sich dieses Recht aber zur Pflicht.
Es wird neues Personal eingestellt (in einem Bundesland waren sogar 400 Euro Jobber im Gespräch) das nur und ausschließlich diese Kontrollen durchführen soll.
Das kostet natürlich Geld und Löhne. Die meisten Gemeinde- oder Landkreissäckel sind aber leer.
Und diese Arbeitsplätze sollen natürlich auch dauerhaft erhalten bleiben.
Kurzum, mancherorts bildet man sich ein, die Kontrolleure in einer Endlosschleife die legalen Waffenbesitzer abklappern zu lassen, und (mit einem „kleinen Gewinn“ natürlich) die Kosten auch von den Waffenbesitzern einzutreiben.
Konkret sieht das dann so aus:
„Wir kontrollieren jeden Waffenbesitzer alle drei Jahre, und dafür werden für den Waffenbesitzer dann 155,- € fällig.“
Das würde dann auch z. B. die Messersammler betreffen, die noch die jetzt verbotenen Balis, Fallmesser etc. mit Ausnahmegenehmigung legal besitzen.

Es geht nicht darum, dass die Aufbewahrung nachgewiesen werden muss, und auch kontrolliert werden kann, (Das war vorher auch schon bei begründetem Verdacht möglich.) es geht um die Willkür, wie es gemacht werden kann und teilweise gemacht wird.

Und da Pitter:
Mir doch wurscht, ob sie "denen" ihre Messer wegnehmen, ich als Jäger kann sie ja weiter tragen
Und da:
Wozu braucht man ne Schusswaffe. Die ist doch nur zum Töten. Aber mein Messer..blabla..
Gebe ich Dir vollkommen Recht.
Und das ist die Krankheit unserer Fraktionen.
Aus diesem Grunde gab es bisher keine Reaktion der Betroffenen auf Waffenrechtsverschärfungen!
Die Verbände (DJV, DSB, BDMP, VDB etc.) beißen nicht die Hand, die sie füttert.
Widerstand muss aus den unteren Reihen kommen.
Und da gibt es z. Zt. nur die FvLW.
Anstatt zu fragen: „Was können denn die für uns tun?“ bringt Euch doch ganz einfach mal ein!
Max Braun ist Euer Ansprechpartner!
Schickt ihm doch Eure Vorstellungen, zu denen Ihr bereit wäret die FvLW zu unterstützen.
Oder wie ernst ist es Euch mit Eurem Protest gegen diese unsinnigen Verbote?
 
...
Oder wie ernst ist es Euch mit Eurem Protest gegen diese unsinnigen Verbote?
So ernst, dass "wir" hier im Forum eine Petition verfasst und eingereicht haben, die ohne Chance auf einen zweiten Versuch abgelehnt wurde - neben vielen Einzelpetitionen. Sie wurden im Laufe des Werdegangs dann zusammengefasst und geschlossen abgelehnt.

Tu doch jetzt mal nicht so, als würde hier nur planlos diskutiert oder als wäre von hier aus dem Forum absolut gar nichts versucht worden, auf eine Art etwas zu bewegen oder zu "bremsen".

Gruß Andreas
 
Grundsätzlich ist das WaffG ein Bundesgesetz. Der Vollzug ist aber Sache der Länder.

Bekannt

Was heißt, jedes Bundesland kann Bestimmungen nach eigenem Gutdünken auslegen.
Beispiel: In dem einen Bundesland wird ein Wanderer, der ein Überlebensmesser mit 15 cm Klingenlänge trägt unbehelligt gelassen, in dem nächsten Bundesland besteht die Obrigkeit auf dem Führverbot und erkennt keinen allgemein anerkannten Zweck an.

Du schmeisst viel in einen Topf und rührst drin um.

Der Vollzug des WaffG ist Sache der Länder, stimmt.

Die Rechtsprechung und Interpretation der Rechtslage ist Sache eines Richters. Der ist von den "Ländern" unabhängig. Eine einheitliche Verwaltungsvorschrift gibt es nicht, nach meiner Kenntniss gibt es zum Thema Messer/WaffG auch keine behördeninternen Mitteilungen.

Wir haben also ein allgemeines Wirrwarr in dem erstmal jeder Polizist vor Ort, dann - im Falle eines OWI Verfahrens - der Beamte in der zuständigen Verwaltungsbehörde und letztlich (wenns denn wenigstens einer mal durchzöge) ein Richter frei entscheidet.

Letztes gilt nun ja nicht nur fürs WaffG, insofern weiss ich nicht, warum der Föderalismus ein Thema sein soll.

Genau so ist es mit den unangemeldeten, verdachtsunabhängigen Kontrollen.
Früher, d. h. vor dem 25.7.2009 konnten die Behörden bei einem „begründeten Verdacht“ die Aufbewahrung der Waffen vor Ort kontrollieren.
Jetzt, nach dem neuen WaffG können sie es bei legalen Waffenbesitzern jederzeit!
Jeder Kriminelle, ist vor dieser Willkür geschützt. Bei dem braucht die Polizei einen Haussuchungsbefehl.

Nein. Einen richterlichen Beschluss nach §105 StPO. Und auch §39 WaffG erfordert für eine Durchsuchung der Wohnung die "Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung". Das ist nicht "jederzeit".

1. Wie soll der "begründete Verdacht" aussehen? Warten, bis der zur Grillparty eingeladene Nachbar zum OA rennt, weil der die zehn Flinten am Kettchen hinterm Abzugsbügel gesehen hat?

2. Die Nummer mit dem "Kriminellen" ist Polemik. Grundsätzlich braucht es zur Durchsuchung einer Wohnung einen richterlichen Beschluss. Grundsätzlich verwahrt aber nicht jeder zu Hause Waffen. Genauso, wie eben nicht jeder sein Büro zu Hause hat. Wenn ich nicht will, dass der Steuerprüfer meine Wohnung sieht, muss ich halt ein Büro mieten. Wenn ich nicht will, dass das Gewerbeaufsichtsamt oder die BG in meine Garage läuft, muss ich meinen Maschinenpark oder etwaige, gefährliche Betriebsmittel eben in ausschließlich von mir gewerblich genutzte Räume stellen. Dein Punkt ist? Du darfst Dir auch gerne mal §200 AO durchlesen ;) Auch der hat offensichtlich noch rechtlichen Bestand.

Auf das groß angekündigte Verfahren bin ich ja mal richtig gespannt. Obwohls im Ergebnis recht unspannend ist, die tatsächliche Lage der Schützen (und sonstigen Waffen-, Messerbesitzer ändert sich dadurch ja genau Null). Oder was genau übersehe ich da?

Es wird neues Personal eingestellt (in einem Bundesland waren sogar 400 Euro Jobber im Gespräch) das nur und ausschließlich diese Kontrollen durchführen soll.

Anderes Thema. Auch ich möchte nicht Hinz und Kunz in meiner Wohnung haben, ACK.

Konkret sieht das dann so aus:
„Wir kontrollieren jeden Waffenbesitzer alle drei Jahre, und dafür werden für den Waffenbesitzer dann 155,- € fällig.“

Und? Ich kenne jetzt wenig Waffenbesitzer, die aus Armut heraus wiederladen und nur mit verschlissenen CZ schiessen.

Das würde dann auch z. B. die Messersammler betreffen, die noch die jetzt verbotenen Balis, Fallmesser etc. mit Ausnahmegenehmigung legal besitzen.

Dafür gibts keine Ausnahmegenehmigungen, zumindest nicht für Privatleute.

Aus diesem Grunde gab es bisher keine Reaktion der Betroffenen auf Waffenrechtsverschärfungen!

Das ist falsch. Das trifft aufs Messerforum nicht zu. Das trifft übrigens auch auf die Waffenbranche nicht zu. Es ist nur nicht so, dass alle das, was sie tun, in Foren breit treten.

Anstatt zu fragen: „Was können denn die für uns tun?“ bringt Euch doch ganz einfach mal ein!
Max Braun ist Euer Ansprechpartner!
Schickt ihm doch Eure Vorstellungen, zu denen Ihr bereit wäret die FvLW zu unterstützen.

Das ist recht simpel.

Das da http://www.fvlw.de/wp-content/uploads/2009/07/FvLW_Satzung.pdf hat zwar sechs Seiten, der Kernpunkt, nämlich §2 zur Zweckbestimmung ist Wischiwaschi.

Da würde ich nichtmal unterschreiben, wenn ich den Keller voller Schusswaffen hätte. Geschweige denn, wenns mir nur um Messer geht.

Es ist nicht mein Job, einem Verein zu erklären, was er sein muss, damit ich Mitglied werde. Ich renn nicht zu nem Tennisverein und sag, ich tret ja gerne bei, wenn sie mindestens vier Schießstände aufbauen. Das Angebot muss mir entsprechen, nicht andersrum. Wenn ich nur innerhalb dieses threads bleibe, das hier:

http://www.pro-legal.de/index.php/zielestrategie/strategie/ und
http://www.pro-legal.de/wp-content/uploads/2010/02/Satzung_eV.pdf

hat schon mehr Fleisch. Aber auch da fehlen mir die Messer. Jamei, so ists halt, wenn man Messerleute haben will. Jedenfalls - und das ist für mich der Kernpunkt - lasse ich mein Forum nicht vor irgendeinen Ochsenkarren spannen, wenn ich nicht zu 100% überzeugt bin, dass man an einem Strang zieht.


Pitter
 
1. Wie soll der "begründete Verdacht" aussehen? Warten, bis der zur Grillparty eingeladene Nachbar zum OA rennt, weil der die zehn Flinten am Kettchen hinterm Abzugsbügel gesehen hat?
Warum denn nicht? Hat doch bisher auch ganz gut funktioniert. "Früher" hing die Flinte beim Jäger an der Gaderobe, die Mun daneben in der Manteltasche.

So viel mehr als heute ist damals auch nicht passiert. Und Amokläufe gabs damals auch deutlich weniger. (Wenn man denn unbedingt bei absolut raren Ereignissen von Häufiger sprechen will)

Wenn nachgewiesen ist, dass die Möglichkeit besteht, die Kniften korrekt wegzusperren ists doch gut.






Dafür gibts keine Ausnahmegenehmigungen, zumindest nicht für Privatleute.
Doch, zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gibts das auch für Privatleute. Das war zumindest die Antwort, die ich damals vom BKA bekommen habe...


Jedenfalls - und das ist für mich der Kernpunkt - lasse ich mein Forum nicht vor irgendeinen Ochsenkarren spannen, wenn ich nicht zu 100% überzeugt bin, dass man an einem Strang zieht.
OK, dass kann ich nachvollziehen. Was ich als Privatperson mache und was "das Forum" öffentlich macht, sind zwei paar Schuhe, stimmt.

Ich persönlich sehs mittlerweile nämlich genau andersrum: Wer für Freiheiten kämpft, hat erstmal mein Wohlwollen, selbst wenns Freiheiten sind, die ich zur Zeit nicht "brauche"...
 
Andreas, meine Frage bezog sich eigentlich auf eine Zusammenarbeit mit der FvLW. Da ich noch nicht lange hier im Forum bin, kann ich nicht wissen, was Ihr schon alles versucht habt.
Aber Du hast ja selbst beschrieben, wie seitens des Ausschusses kleinere Petitionen, die zu wenig Unterstützer bekommen, abgeschmettert werden. Sind halt 50.000 Unterstützer erforderlich.
Auch jede Interessensvertretung wird gefragt: „Wie viele Mitglieder vertreten Sie?“ Die Mindestanzahl wird wohl in der Größenordnung anzusiedeln sein wie die Mindestgröße für einen Verband. Das sind 10.000 Mitglieder.
Wenn Ihr die zusammen bringt, könnt Ihr schon was auf die Beine stellen.
Wenn alle an einem Strang ziehen, Messerfreunde, Sportschützen, Jäger etc. haben alle mehr Chancen, als wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht.

Pitter,
Die Rechtsprechung und Interpretation der Rechtslage ist Sache eines Richters.

Das ist schon richtig! Nur leider, so wie Du es auch richtig geschrieben hast, erst in letzter Instanz. Und selbst wenn ein OLG ein Urteil fällt, gilt das nur im Zuständigkeitsbereich des entsprechenden OLG. Den Fall hatten wir schon mal am 27.4.2007 am OLG Karlsruhe mit einem Urteil gegen die 0,5 Joule Grenze für Soft Air Spielzeugwaffen.

Nein. Einen richterlichen Beschluss nach §105 StPO. Und auch §39 WaffG erfordert für eine Durchsuchung der Wohnung.....

Das sind zwei Paar Stiefel Pitter.
Eine Hausdurchsuchung geht nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses.
Nach WaffG (es ist der § 36 Abs. 3) erfolgt keine Hausdurchsuchung, sondern eine Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen und Munition. Und die ist jederzeit ohne Haussuchungsbefehl, ohne Grund und ohne Anmeldung möglich!
Es gibt wohl kaum einen Waffenbesitzer, der seine Waffen nicht in der Wohnung, sondern z.B. in einem nicht bewohnten Nebengebäude aufbewahrt.
Wäre auch ziemlich unklug, da zur Aufbewahrung in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude strengere Aufbewahrungsvorschriften gelten. Es müssen Tresore mit einem höheren Widerstandsgrad angeschafft werden, die natürlich auch einen höheren finanziellen Aufwand bedeuten.

Und? Ich kenne jetzt wenig Waffenbesitzer, die aus Armut heraus....

Mit dem Argument liegst Du aber wirklich daneben.
Ich möchte Dich sehen, wenn Du für eine Verkehrskontrolle, sagen wir mal 50 Euro berappen solltest. Auch wenn Du es Dir finanziell leisten könntest.
Das ist durchaus vergleichbar, denn eine solche Verkehrkontrollgebühr stünde rechtlich auf genau so unsicheren Beinen, wie die Gebühr für die Waffenkontrollen.

Zu der Ausnahmegenehmigung hat Dir Messerjocke ja was geschrieben, was ich nur bestätigen kann.

.....lasse ich mein Forum nicht vor irgendeinen Ochsenkarren spannen,.....

Wer verlangt das denn Pitter?
Es erwartet niemand, dass Du hier gleich Heil und Viva schreist.
Ich möchte Dich aber daran erinnern, dass die Kontaktaufnahme von Eurer Seite aus erfolgt ist.
Für mich ist das hier eine ganz normale Diskussion, bei der Für und Wider FvLW im Interesse der Messerfreunde abgewägt wird.
Natürlich nehme ich da Partei „Für“!

Ich bin ein ganz einfaches Fördermitglied im FvLW, so wie viele hier auch Fördermitglied im Messerforum sind.
Für mich ist die Sache an sich wichtig. Diese ganze Anlassgesetzgebung gehört endlich mal auf den Prüfstand.
Und das ist nur möglich in dem so viele Punkte des WaffG wie nur möglich, z.B. auch durch diese Verfassungsbeschwerde, juristisch angegriffen werden.
Der Prüfstand ist dann die nächste WaffG-Novelle. (Hoffentlich nicht eine erneute Anlassgesetzgebung)
Da werden Verhandlungen geführt, und Interessensvertretungen gehört.
Welche Interessensgruppe bei solchen Verhandlungen der Gewinner ist, ist nicht vorherzusagen.
Die Regierung wird die Verbote fallen lassen, die sie für am entbehrlichsten hält.
Da sollte dann z.B. auch angesprochen werden wie eine Falschaussage eines Kriminaldirektor Oliver Tölle pro Messerverbot im Nachhinein zu bewerten ist, und welchen Einfluss das auf die damalige Gesetzesgebung hatte.

Da besteht die Möglichkeit, dass Verbote sang und klanglos verschwinden.
So, wie auch schon die 25% - Regelung für Springmesser 2008 verschwunden ist.
Und da halte ich die FvLW derzeit für die einzig mögliche Interessensvertretung.

Die Einstellung: „Ich vertrete nur meine Interessen!“ halte ich für falsch!
Lasst uns ALLE das GESAMTE WaffG in Frage stellen.
Dann haben wir vielleicht Aussicht auf Erfolg.
 
Konkret sieht das dann so aus:
„Wir kontrollieren jeden Waffenbesitzer alle drei Jahre, und dafür werden für den Waffenbesitzer dann 155,- € fällig.“
Das würde dann auch z. B. die Messersammler betreffen, die noch die jetzt verbotenen Balis, Fallmesser etc. mit Ausnahmegenehmigung legal besitzen.

Es geht nicht darum, dass die Aufbewahrung nachgewiesen werden muss, und auch kontrolliert werden kann, (Das war vorher auch schon bei begründetem Verdacht möglich.) es geht um die Willkür, wie es gemacht werden kann und teilweise gemacht wird.

Kannst du das belegen, das behördliches Handeln (mit gesetzlichem Auftrag)
so in Rechnung gestellt wird?
Das würde mich wirklich sehr interessieren...

Solche "Betretungsrechte" sind keine Willkür sondern rechlicher Alltag
in Deutschland. In vielen Gesetzen sind diese verankert und schränken
insoweit als förmliches Gesetz das Grundrecht ein.
 
Solche "Betretungsrechte" sind keine Willkür sondern rechlicher Alltag
in Deutschland. In vielen Gesetzen sind diese verankert und schränken
insoweit als förmliches Gesetz das Grundrecht ein.
Das macht es ja trotzdem ncht in jedem Fall richtig, oder?
Das es in einigen Situationen nötig ist, Dinge zu prüfen, stellt auch "die Waffenlobby" nicht in Frage.
Nur halt, ob es in diesem Falle verhältnismässig ist.
Es geht ja nicht darum zu prüfen, ob die Tresore da sind oder ob illegale Waffen vorhanden sind.

Es geht nur darum zu prüfen, ob der Besitzer die Plempen auch wirklich in den Tresor legt oder nicht.

Und da ist es mMn. eben nicht Verhältnismässig, den §13 einzuschränken.
 
Es geht nur darum zu prüfen, ob der Besitzer die Plempen auch wirklich in den Tresor legt oder nicht.

Und da ist es mMn. eben nicht Verhältnismässig, den §13 einzuschränken.

Was wäre denn verhältnismäßig bzw. deiner Meinung nach angebracht?
Mit Vorankündigung? Wie willst du trennen? Nur eine grundsätzliche
Verbotsnorm minderst Risiken kurzfristig und oberflächlich und natürlich
die einhergehende Norm, diese Verbotsnorm zu überwachen.

Es geht halt einfach nich anders. Dass die Gründe für diese rechtlichen
Entwicklungen woanders liegen und auch anders bekämpft werden
müssen, hatten wir hier schon tausendfach besprochen. Weisste ja...:)

Pitter hat es ja auch schon angedeutet. In anderen Situationen haben
Bürger das Betreten der Wohnung ebenfalls zu dulden. Hier sind die
Hintergründe nicht schwerwiegender...IMO.
 
belegen, das behördliches Handeln (mit gesetzlichem Auftrag)
so in Rechnung gestellt wird?
Das würde mich wirklich sehr interessieren...
Ist zwar aus einem anderen Fachbereich, aber so wird es tatsächlich gemacht. Für bestimmte Fluglizenzen muss man seit 2003 "freiwillig" beantragen, seine Zuverlässigkeit (dass man kein Terrorist ist) durch verschiedene Behörden "überprüfen" lassen. Diese gesetzlich verordnete Überprüfung muss der Lizenzinhaber von sich aus "freiwillig" beantragen, und darf sie dann nach Erhalt der Bestätigung bezahlen. Für Privatinhaber zwischen 30 und 50€, für berufliche Lizenzinhaber das doppelte.

Beantragt man nicht, oder bezahlt sie danach nicht, wird die Lizenz widerrufen - die Lizenzen waren bis dahin lebenslang gültig und wurden wenn überhaupt, nur aus wirklich schwerwiegenden Gründen (Gesundheit, Haftstrafe etc.) widerrufen. Seit dem nur noch 5 Jahre, bzw. zwei Jahre für die verschiedenen Klassenberechtigungen. Der böse Witz daran ist, dass man vor 2003 regulär - so oder so - d.h. stichprobenweise behördenintern oder - übergreifend kontrolliert (d.h. überprüft) wurde, weil man in den Verlängerungs- bzw. Neuerteilungsanträgen bereits per Kreuz bestätigt hat, dass keine Verfahren anhängig sind, bzw. dass man der Überprüfung bei bestimmten Behörden (KBA, LBA, OA oder sonstige Zentrale Register) zustimmt.

Dagegen wurde von mehreren Verbänden gemeinschaftlich Verfassungsbeschwerde, bzw. Klage eingereicht, und sie wurde in diesem Punkt abgewiesen und diese Praxis höchstrichterlich für rechtens befunden. Ist wie gesagt ein anderer Fachbereich, aber die Praxis läuft vom Grundprinzip genaus so ab, wie hier zur Aufbewahrung/Kontrolle von eingetragenen Waffen beschrieben.

Gruß Andreas
 
Was wäre denn verhältnismäßig bzw. deiner Meinung nach angebracht?
Mit Vorankündigung?
Gar nicht.
Jedenfalls nicht ohne Anfangsverdacht, dass was falsch läuft.


Es geht halt einfach nich anders.
Gut ,das sehe ich halt komplett anders. In anderen Ländern gehts, hier gings bisher auch...

Dass die Gründe für diese rechtlichen
Entwicklungen woanders liegen und auch anders bekämpft werden
müssen, hatten wir hier schon tausendfach besprochen. Weisste ja...:)
Eben. Und wenn eine Norm nicht zweckdienlich, nicht nötig und nicht verhältnissmässig ist, gehört sie weg.

Ich weiss, immer diese Liberalen...;)
 
Gar nicht.
Jedenfalls nicht ohne Anfangsverdacht, dass was falsch läuft.

Naja dafür bedarf es halt eines Strafverfahrens und diese Kontrollen
send eben verdachtsunabhängig, bzw. spielen sich im Verwaltungsverfahren
ab.

Zweckdienlich finde ich die Vorschrift schon, dient ja nur der
Kontrolle der Aufbewahrung. Ob die Kontrolle jedoch sinnvoll ist,
darüber lässts sich herrlich streiten...:hehe:

@Andreas

Danke für deine Ausfürhungen! ;)
 
Eine Fördervereinigung könnte auch ja mal prüfen ob die Gesetze handwerklich okay sind.

Wenn ich morgens in die B... B... Bboulevardpresse schaue und die Änderungen der Verkehrsgesetze seit 1946 wegen handwerklicher Fehler ("Zitiergebot") rechtlich in Zweifel gezogen werden, kann ich mir nur zu gut Vorstellen dass dieselben Handwerker auch bei diesen Gesetzen gepatzt haben.

Und wegen der Gebühren kann ich nur mein Hirn anwerfen und mal so in den Ablagen der 1990er Jahre wühlen. Da wurde schon wegen leerer Kassen gefordert "dass die Gebühren für Kommunale Leistungen bis an die Schmerzgrenze erhöht werden müssen". Jetzt kommt dann noch die Diskriminierung andersartig Interessierter dazu. Die Reich zu sein scheinen weil sie für Ihre Interessen sehr viel Geld ausgeben (müssen).
 
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