Hallo
Auf einem Veranstalterhinweis stand auf der Liste der verbotenen Gegenstände u.a. auch Hieb und Stichwaffen.
Das der Veranstalter Hausrecht hat und auch dieses verbieten kann ist mir schon klar und auch das es besser ist auf Veranstaltungen "nackt" zu erscheinen.
Mir geht es auch nur darum, ist jedes Messer (auch Folder) rechtlich eine Hieb und Stichwaffen?
Mfg Uwe
Auf einem Veranstalterhinweis stand auf der Liste der verbotenen Gegenstände u.a. auch Hieb und Stichwaffen.
Das der Veranstalter Hausrecht hat und auch dieses verbieten kann ist mir schon klar und auch das es besser ist auf Veranstaltungen "nackt" zu erscheinen.
Mir geht es auch nur darum, ist jedes Messer (auch Folder) rechtlich eine Hieb und Stichwaffen?
Mfg Uwe